Wissenschaftsminister Sibler: „Reduzierte Abstände für mehr Präsenzlehre“
Beschluss des Bayerischen Ministerrats zum Studienbetrieb an den Hochschulen – mehr Perspektive und Planungssicherheit für ein Studium vor Ort – „wieder auf einen Aufenthalt am Studienort einstellen“
MÜNCHEN. Für Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler hat der Ministerrat heute weitere verantwortungsvolle Weichen für den Studienbetrieb an den Hochschulen im Freistaat unter Pandemie-Bedingungen gestellt. „Ich freue mich, dass wir für unsere Hochschulfamilie heute mit reduzierten Abständen in den Hörsälen und Lehrräumen praktikable Rahmenbedingungen als Grundlage und Ausgangspunkt für mehr Präsenzveranstaltungen definieren konnten. Damit erhalten Studierende, Lehrende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen mehr Perspektive und Planungssicherheit für ein Studium vor Ort. Das war mir ein wichtiges Anliegen, um die entsprechenden Vorbereitungen für den Herbst zu unterstützen und wieder mehr Präsenz zu ermöglichen“, erklärt Sibler den heutigen Ministerratsbeschluss. Er bittet die Studierenden an bayerischen Hochschulen, sich wieder auf einen Aufenthalt am Studienstandort einzustellen.
An den Hochschulen sind bereits ab dem 28. Juli 2021 (bei einer 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 100) Präsenzveranstaltungen auch dann möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zwischen allen Studierenden durchgängig eingehalten werden kann. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Vorgaben, insbesondere gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Präsenzlehre soll der Regelfall sein
Wissenschaftsminister Sibler hatte sich dafür eingesetzt, die Präsenzlehre an den Hochschulen im kommenden Semester wieder zum Regelfall zu machen, begleitet von situations- und hochschuladäquaten Infektionsschutzregeln. Der direkte Austausch vor Ort und das Miteinander seien ein wichtiger und wertvoller Bestandteil von Studium, Forschung und Lehre, so Sibler. Er sei zuversichtlich, dass es dazu wieder kommen werde. Online-Lehrveranstaltungen sollen das Angebot ergänzen.
Die rechtlich verbindlichen Vorgaben werden in der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) getroffen. Die hochschulartspezifischen Rahmenhygienekonzepte zur Konkretisierung der BayIfSMV werden entsprechend aktualisiert. Die konkrete Umsetzung der Hygieneregeln und die genaue Ausgestaltung der Lehre erfolgen eigenverantwortlich durch die Hochschulen in ihren entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten.
Kathrin Gallitz, Pressesprecherin, 089-2186 2057
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