Zum Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 14. Februar 2014
14. Februar 2014
Richtig am Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 14. Februar 2014 „Zurück zum G 9“ ist, dass das Innenministerium nach Einreichung des Antrags prüfen wird, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den weiteren Ablauf des Volksbegehrens zum G 9 gegeben sind. Überlegungen oder Vorbereitungen zu einer Rückkehr zum G 9 gibt es nicht.
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