20 Jahre Meister-BAföG in Bayern: Berufliche Förderung als Erfolgsweg
MÜNCHEN Die Meister-BAföG-Förderung in Bayern feiert dieses Jahr ihr 20-jähriges Bestehen. Zum 1. Januar 1996 trat das ‚Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)‘, auch Meister-BAföG genannt, als Bundesgesetz in Kraft. Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Die berufliche Bildung ist zentral für die Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses. Zudem erweist sie sich als Erfolgsweg für die eigene Karriere. Das sogenannte Meister-Bafög ist eine wichtige Unterstützung und hat sich seit seiner Einführung mehr als bewährt. Die große Nachfrage nach beruflicher Bildung insbesondere in Bayern zeigt, welche Karrierechancen diese Art der Qualifizierung im Freistaat ermöglicht und wie groß der Bedarf seitens der Unternehmen an Fachkräften, dank der weiterhin dynamisch wachsenden bayerischen Wirtschaft, ist.“
Mit dem AFBG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – finanziell gefördert. Damit soll die Qualifizierung für eine spätere herausgehobene Berufstätigkeit, etwa als selbständiger Handwerksmeister oder als mittlere Führungskraft, in einem Betrieb unterstützt werden. Die Kosten für das AFBG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder.
Seit Einführung im Jahre 1996 wurden bis Ende 2015 in Bayern insgesamt rund 567 Millionen Euro an Zuschussleistungen ausgezahlt. Allein im letzten Jahr belief sich die Zuschussleistung auf insgesamt 52 Millionen Euro, wovon gut 11 Millionen Euro vom Freistaat kamen. Damit konnte im Jahr 2015 alleine in Bayern rund 47.000 Personen eine berufliche Weiterbildung ermöglicht werden, weit mehr als in jedem anderen Bundesland.
Mit der 3. Novelle zum 1. August dieses Jahres wurde das Meister-BAföG u.a. für Bachelorabsolventen geöffnet. „Die Novelle ist ein wichtiger Beitrag zur weiteren Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung und zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses in Wirtschaft und Gesellschaft“, so die Ministerin.
Die Anträge auf Förderung nach dem AFBG können in Bayern bei den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten gestellt werden.
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