Der Bürgerbeauftragte Wolfgang Fackler ist Ihr Ansprechpartner. Er prüft, berät und unterstützt Sie in allen Fällen, in denen Sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Er nimmt jede Bürgeranfrage ernst und bemüht sich um eine rasche Antwort.
Jeder kann sich an den Bürgerbeauftragten wenden. Seine Hilfe ist kostenfrei.
Porträt: Wolfgang Fackler, MdL
Geboren am 7. April 1975 in München, verheiratet, zwei Kinder, römisch-katholisch
1994
Abitur am Gymnasium in Donauwörth, anschließend Wehrdienst
1995 bis 1997
Ausbildung zum Finanzwirt
1997 bis 2000
Tätigkeit als Finanzwirt am Finanzamt Augsburg-Stadt
1997 bis 2001
Studium der Rechtswissenschaften, Augsburg
seit 2001
Mitglied der Jungen Union
2002 bis 2004
Referendariat am Landgericht Augsburg
seit 2003
Mitglied der CSU
2004 bis 2007
Jurist bei der PricewaterhouseCoopers AG, München
2006/2007
Steuerberater-Examen
2007 bis 2008
Rechtsanwalt und Steuerberater in Augsburg
seit 2008
Stadtrat in Donauwörth
2008 bis 2013
Steuer-Jurist in der bayerischen Finanzverwaltung, zuletzt Leiter einer Betriebsprüfungsstelle
2009 bis 2019
CSU-Ortsvorsitzender in Donauwörth
2011 bis 2014
Sportreferent des Donauwörther Stadtrats
seit 7. Oktober 2013
Mitglied des Landtags
seit 2014
Kreisrat
seit 2015
stellvertretender Kreisvorsitzender CSU Donau-Ries
seit 8. November 2023
Beauftragter für Bürgeranliegen der Bayerischen Staatsregierung
Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung berät Sie, wenn Sie Probleme mit einer Behörde haben, sich missverstanden fühlen oder eine Entscheidung nicht verstehen. Er unterstützt sie außerdem bei Verwaltungsverfahren und erläutert Ihnen die Hintergründe. Er weist Behörden auf Missstände hin und zeigt Lösungen auf.
Als Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung nimmt er eine neutrale Stellung. Er ist niemandem gegenüber weisungsgebunden.
Der Bürgerbeauftragte beteiligt sich NICHT an Gerichtsverfahren, zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie an staatsanwaltlichen Ermittlungen. Das gleiche gilt, wenn Ihr Anliegen bereits in einem Petitionsverfahren behandelt wurde oder wird oder eine Entscheidung der kommunalen Selbstverwaltung getroffen wurde.
Senden Sie Ihr Anliegen direkt an Wolfgang Fackler über das persönliche Kontaktformular des Bürgerbeauftragten.
Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:
Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
Dienstsitz:
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefonisch erreichen Sie die Geschäftsstelle des Bürgerbeauftragten unter:
Telefon: 089-2165-2790
Per E-Mail übermitteln Sie Ihr Anliegen an:
buergerbeauftragter@bayern.de
mit den folgenden Angaben