Vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 hatte Bayern den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz inne. Turnusgemäß hat das Land Niedersachsen den Vorsitz am 1. Oktober 2022 für ein Jahr übernommen.
Die Ministerpräsidentenkonferenz
Ein starker und lebendiger Föderalismus braucht leistungsfähige und selbstbewusste Länder, die partnerschaftlich und eng zusammenarbeiten. Dafür steht die Ministerpräsidentenkonferenz.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der 16 Länder treffen sich in der Regel vier Mal im Jahr zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), bei Bedarf auch öfter. Ziel ist, sich zu allen wichtigen länderübergreifenden Fragen gemeinsam abzustimmen. Zwei Mal im Jahr findet im Anschluss eine Besprechung mit der Bundeskanzlerin statt.
Die einzelnen Ministerpräsidentenkonferenzen werden jeweils durch Konferenzen der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder (CdSK) vorbereitet.
Als ständige Einrichtung blickt die Ministerpräsidentenkonferenz auf eine lange und erfolgreiche Tradition zurück. Auf Initiative des damaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Hans Ehard besteht sie bereits seit 1954.
Der Vorsitz der MPK wechselt jährlich im Herbst von Land zu Land in einer festgelegten Reihenfolge. Bayern hatte den Vorsitz 1954 als erstes Land inne. Zuletzt war Bayern vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 Vorsitzland.
Zum 1. Oktober 2022 hat das Land Niedersachsen für ein Jahr den Vorsitz übernommen.
Vorsitzländer bis 2036
Den von der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam gefassten Beschluss können Sie auf der Webseite der Bundesregierung abrufen.
Die gemeinsamen Leitlinien der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder in Bezug auf Angebote von virtuellen Automatenspielen und Online-Poker auf Grundlage des Umlaufbeschlusses vom 8. September 2020 sind auf der Website der Gemeinsamen Geschäftsstelle Glücksspiel abrufbar.
Den von der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam gefassten Beschluss können Sie auf der Webseite der Bundesregierung abrufen.
Die von der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam gefassten Beschlüsse können Sie auf der Webseite der Bundesregierung abrufen.
Die von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihrer länderinternen Besprechung gefassten Beschlüsse können Sie hier abrufen:
Den von der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam gefassten Beschluss können Sie auf der Webseite der Bundesregierung abrufen.
Den von der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam gefassten Beschluss können Sie auf der Webseite der Bundesregierung abrufen.
Den von der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam gefassten Beschluss können Sie auf der Webseite der Bundesregierung abrufen.
Den von der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam gefassten Beschluss können Sie auf der Webseite der Bundesregierung abrufen.
Die von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihrer länderinternen Besprechung gefassten Beschlüsse können Sie hier abrufen:
Die von der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam gefassten Beschlüsse können Sie auf der Webseite der Bundesregierung abrufen.
Die von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihrer länderinternen Besprechung gefassten Beschlüsse können Sie hier abrufen: