Orden und Ehrenzeichen
Die Bayerische Staatsregierung verleiht eine Vielzahl von Orden und Ehrenzeichen für herausragende Leistungen und Engagement in den unterschiedlichen Lebensbereichen.
Formular Anregung für die Verleihung einer Auszeichnung (PDF)
Auf dieser Seite
- Bayerischer Maximiliansorden
- Bayerischer Verdienstorden
- Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten
- Staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
- Medaille für besondere Verdienste um den Freistaat Bayern in Europa und der Welt (Europa-Medaille)
- Medaille für Verdienste um die Zivil-Militärische Zusammenarbeit
Bayerischer Maximiliansorden
Der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst wird in Anerkennung für herausragende Leistungen auf den Gebieten von Wissenschaft und Kunst alle zwei Jahre vom Ministerpräsidenten verliehen und stellt eine besonders hohe staatliche Ehrung dar. Die Zahl der Ordensinhaber soll einhundert nicht überschreiten.
Ausgezeichnet werden vorzugsweise deutsche Wissenschaftler und Künstler. Der Orden wird in einer Klasse an Männer und Frauen verliehen.
Vorschlagsberechtigt sind der Ministerpräsident sowie die Staatsminister für ihre Geschäftsbereiche sowie die beiden Abteilungen des Ordens. Darüber hinaus kann jedermann bei den Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen, Bayerischen Staatsministerien und der Bayerischen Staatskanzlei eine Anregungen auf Verleihung eines Ordens (PDF) einreichen.
Der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst wurde 1980 in Anknüpfung an den ursprünglich im Jahr 1853 von König Maximilian II. gestifteten Orden geschaffen.
Bayerischer Verdienstorden
Der Bayerische Verdienstorden wird seit 1957 jedes Jahr als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk vom Ministerpräsidenten verliehen.
Er symbolisiert den herausragenden Einsatz und das außerordentliche Engagement der Bürger im Freistaat für das Gemeinwesen. Die Zahl der Ordensinhaber soll 2.000 nicht überschreiten.
Der Bayerische Verdienstorden in Form eines Malteserkreuzes wird an Männer und Frauen in einer Klasse verliehen.
Vorschlagsberechtigt sind der Ministerpräsident sowie die Staatsminister für ihre Geschäftsbereiche. Darüber hinaus kann jedermann bei den Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen, Bayerischen Staatsministerien und der Bayerischen Staatskanzlei eine Anregungen auf Verleihung eines Ordens (PDF) einreichen.
Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten
Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Der Ministerpräsident verleiht sein Ehrenzeichen an Personen, die sich mit ihrer aktiven Arbeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben – vorrangig im örtlichen Bereich und seit mindestens 15 Jahren.
Am 1. April 2021 wurde das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Auslandseinsatz gestiftet. Der Ministerpräsident verleiht dieses Ehrenzeichen an Personen, die sich in Auslandseinsätzen hervorragende Verdienste erworben haben durch einen herausgehobenen persönlichen Beitrag zur Friedenssicherung, zur Friedenserhaltung, bei Lebensrettung, bei humanitärer Hilfeleistung, zur Wiederherstellung zerstörter Infrastruktur nach Katastrophen, zum Schutz bedeutender Kulturgüter und Sachwerte, zur Förderung funktionierender Staatswesen, zur Stärkung von Menschenrechten oder demokratischen Grundwerten.
Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Staatsregierung und des Landtags. Daneben haben für das Ehrenamts-Ehrenzeichen auch die Regierungspräsidenten, die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte ein Vorschlagsrecht. Für das Auslandseinsatz-Ehrenzeichen sind neben den Mitgliedern der Staatsregierung und des Landtags der Kommandeur des Landeskommandos Bayern, die Präsidenten oder Vorsitzenden des Bundespolizeipräsidiums, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Feuerwehrverbände und der freiwilligen Hilfsorganisationen nach Art. 2 Abs. 13 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vorschlagsberechtigt. Jedermann hat das Recht, Anregungen an die Vorschlagsberechtigten zu richten.
Die Träger des Ehrenzeichens werden im Bayerischen Staatsanzeiger und im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht.
Staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
Der Freistaat würdigt mit den zwei Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr den mutigen und uneigennützigen Einsatz zur Rettung von Menschenleben und den damit verbundenen hohen ethischen Wert. Die Retter setzen ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen: „Helfen statt wegsehen!“
Die Bayerische Rettungsmedaille wird seit 1. November 1952 verliehen an Personen, die zur Abwendung von Lebensgefahr für Menschen oder zur Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr ihr eigenes Leben eingesetzt haben.
Seit 1. Januar 1984 wird zudem die Christophorus-Medaille für Rettungstaten verliehen, die unter besonders schwierigen Umständen aber ohne unmittelbare Lebensgefahr für den Retter ausgeführt worden sind.
Beide Auszeichnungen werden vom Bayerischen Ministerpräsidenten im Rahmen einer Feierstunde überreicht.
Jedermann kann Auszeichnungsvorschläge bei der Bezirksregierung, in deren Bereich die Rettungstat stattgefunden hat, formlos einreichen.
Medaille für besondere Verdienste um den Freistaat Bayern in Europa und der Welt (Europa-Medaille)
Der Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales in der Staatskanzlei zeichnet jedes Jahr Persönlichkeiten mit der Medaille für besondere Verdienste um den Freistaat Bayern in Europa und der Welt, kurz Europa-Medaille, aus. Der Freistaat ehrt damit seit 1990 Personen, die sich um den Freistaat Bayern in einem vereinten Europa verdient gemacht oder zum internationalen Ansehen Bayerns in der Welt beigetragen haben.
Jedermann kann eine Anregung für die Verleihung der Europa-Medaille formlos bei der Bayerischen Staatskanzlei einreichen. Der Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales in der Staatskanzlei entscheidet über die Verleihung.
Die Europa-Medaille ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinne des Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung.
Medaille für Verdienste um die Zivil-Militärische Zusammenarbeit
Die Bayerische Staatskanzlei verleiht die Medaille als Zeichen ehrender Anerkennung für besondere Verdienste um die Zivil-Militärische Zusammenarbeit. Damit wird ein besonderer Einsatz für das Zusammenwirken staatlicher und nichtstaatlicher Stellen mit den Streitkräften im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung, der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit sowie der Friedenssicherung gewürdigt. Der Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien hat erstmals 2023 die neu geschaffene Medaille für Verdienste um die Zivil-Militärische Zusammenarbeit verliehen.
Die Medaille ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn des Art. 118 Abs. 5 der Verfassung. Sie ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.
Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren
Der Bayerische Ministerpräsident ehrt mit einem Glückwunschschreiben
- Ehejubilare zum 50. und jedem folgenden halbrunden oder runden Hochzeitstag
- Altersjubilare zur Vollendung des 18., 70., 75., 80., 85., 90., 95., 100. und jedes weitere Lebensjahr.
Voraussetzung: Die zu ehrenden Jubilare müssen ihren ständigen Wohnsitz in Bayern haben.
Jedermann kann formlos Anträge auf ein Glückwunschschreiben bei allen bayerischen Städten und Gemeinden sowie bei der Bayerischen Staatskanzlei einreichen.
Staatliche Auszeichnungen und Ehrungen für den kommunalen Bereich
Mit einer staatlichen Auszeichnung können Personen geehrt werden, die sich im kommunalen Bereich verdient gemacht haben, insbesondere bei der Ausübung kommunaler Ehrenämte, bei der Feuerwehr oder bei einer katastrophenhilfspflichtigen, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisation.
Ehrenamtliche Verdienste um das Feuerlöschwesen oder um die katastrophenhilfspflichtigen, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisationen werden gewürdigt mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen sowie mit den Ehrenzeichen für
- das Bayerische Rote Kreuz (BRK),
- den Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bayern e.V. (ASB),
- die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Bayern e.V. (DLRG),
- die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Bayern (JUH),
- den Malteser Hilfsdienst e.V. Bayern (MHD),
- die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Bayern (THW).
Das Ehrenzeichen am Bande wird als Ehrenzeichen
- zweiter Klasse für eine 25-jährige
- erster Klasse für eine 40-jährige
- als Großes Ehrenzeichen für eine 50-jährige
aktive Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder einer der genannten freiwilligen Hilfsorganisationen verliehen. Für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen oder bei der Bekämpfung von Bränden und sonstigen Notständen oder für besondere Verdienste um eine der genannten freiwilligen Hilfsorganisationen wird das Ehrenzeichen als Steckkreuz vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration verliehen.
Für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung werden die Kommunale Dankurkunde und die Kommunale Verdienstmedaille in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen.
Verdiente Feldgeschworene, die sich in 25-, 40- oder 50-jähriger Amtszeit bewährt haben, erhalten eine Ehrenurkunde des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.
Für Verdienste im kommunalen Bereich kann auch die Auszeichnung mit einem Bundes- oder Landesorden in Betracht kommen.
Ehrungen auf Landkreisebene
Die Landkreise ehren verdiente Persönlichkeiten unter anderem mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen oder Ehrenringen. Früheren Landräten wird die Ehrenbezeichnung Altlandrat verliehen.
Das Landratsamt wirkt darüber hinaus bei staatlichen Ehrungen mit:
Für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung kann der Landkreis eine Person selbst ehren und sie dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorschlagen für eine Auszeichnung mit der Kommunalen Dankurkunde oder mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Bronze, Silber oder Gold.
Bei anderen Orden und Ehrenzeichen des Staates, zum Beispiel bei Bayerischen Verdienstorden, Bundesverdienstorden oder Staatsmedaillen, können die Landratsämter Anregungen gegenüber den übergeordneten Behörden geben, beispielsweise den Regierungen.
Das Landratsamt ist selbst vorschlagsberechtigt für die Auszeichnung der Kreisbrandräte, -inspektoren und -meister mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen und für das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern. Außerdem kann jeder Bürger eine Anregungen zur Auszeichnung verdienter Bürger beim Landratsamt einreichen.
Ehrungen auf Gemeindeebene
Die Gemeinden kann Persönlichkeiten, die sich besonders verdient gemacht haben, unter anderem auszeichnen mit
- der Ernennung zum Ehrenbürger,
- Ehrengeschenken,
- Ehrenmedaillen,
- Ehrenringe.
Früheren Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung Altbürgermeister oder Altoberbürgermeister verliehen werden.
Die Gemeinde wirkt darüber hinaus mit bei staatlichen Ehrungen:
Für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung kann die Gemeinde auszeichnungswürdige Personen dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorschlagen für eine Auszeichnung mit der Kommunalen Dankurkunde oder mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Bronze, Silber oder Gold.
Für Verdienste im Feuerwehrbereich schlägt die Gemeinde oder der Feuerwehr-Kommandant der Kreisverwaltungsbehörde auszeichnungswürdige Personen für das Feuerwehr-Ehrenzeichen vor.
Zur Ehrung verdienter Feldgeschworener reicht die Gemeinde ihre Vorschläge über das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung an das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ein.
Die Gemeinde stellt die Anträge für eine Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Bundespräsidenten oder den Bayerischen Ministerpräsidenten.
Bei anderen Orden und Ehrenzeichen des Staates, zum Beispiel bei Bayerischen Verdienstorden, Bundesverdienstorden, Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern oder Staatsmedaillen, kann die Gemeinde Anregungen gegenüber den übergeordneten Behörden geben – in der Regel das für die Gemeinde zuständige Landratsamt. Darüber hinaus kann jeder Bürger selbst Anregungen zur Auszeichnung über seine Gemeinde einreichen.
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Der Bayerische Ministerpräsident ist Vorschlagsberechtigter für die Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Er schlägt dem Bundespräsidenten verdiente Bürgerinnen und Bürger des Freistaats für eine Auszeichnung vor. Den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland erhalten Frauen und Männer unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit für ihre politischen, wirtschaftlich-sozialen und geistigen Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel im sozialen, karitativen oder mitmenschlichen Bereich.
Jedermann kann bei den Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen, Staatsministerien, der Bayerischen Staatskanzlei und dem Bundespräsidialamt Anregungen auf Verleihung eines Ordens formlos einreichen.
Schon gewusst? Bundespräsident Theodor Heuss rief den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland am 7. September 1951 ins Leben mit dem Erlass über die Stiftung des „Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“.
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