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Leichte Sprache: stilisierter runder Kopf über einem offenen Buch in weißer Farbe auf dunkelgrauem Hintergrund

Leichte Sprache

Herzlich willkommen!
Hier finden Sie die Informationen in Leichter Sprache über
die Bayerische Staats-Regierung,
den Freistaat Bayern und
über die Internet-Seite www.bayern.de.

Der Freistaat Bayern ist ein Bundesland in Deutschland.
Insgesamt gibt es in Deutschland 16 Bundesländer.

Warum gibt es Texte
in Leichter Sprache?

Unsere Internet-Seite ist für alle Menschen in Bayern da.
Deshalb wollen wir, dass möglichst viele Menschen unsere
Internet-Seite benutzen und verstehen können.

Es gibt aber Menschen, die schwierige Texte nicht mögen.
Zum Beispiel:

  • Menschen, die nicht so gut lesen können,
  • Menschen, die nicht so gut Deutsch können,
  • Menschen, die schnell etwas verstehen wollen.

Deswegen schreiben wir unsere Texte auch
in Leichter Sprache.

Leichte Sprache bedeutet zum Beispiel:

  • Wir trennen lange Wörter mit einem Bindestrich.
    Sie sind dann einfacher zu lesen,
    zum Beispiel Staats-Regierung.
  • Wir erklären schwierige Wörter.
  • Wenn etwas in der schwierigen Sprache unwichtig ist,
    lassen wir es weg.
  • Wir können Gesetzes-Texte so schreiben,
    dass man sie versteht.
    Wenn Sie aber wegen Ihren Rechten zu einem Gericht
    gehen wollen, müssen Sie immer erst das Gesetz
    in schwieriger Sprache anschauen.
    Oder Sie sprechen mit einer Person,
    die sich mit Gesetzen gut auskennt.
  • Wir geben Informationen, wie Sie
    die Internet-Seite benutzen können.

Welche Informationen gibt es hier in Leichter Sprache?

In Leichter Sprache finden Sie Informationen über diese Themen:
Was finden Sie auf der Internet-Seite www.bayern.de?

Sie sind jetzt auf unserer Internet-Seite: www.bayern.de.
Hier finden Sie diese Themen in schwieriger Sprache:

  • Neue Nachrichten der Bayerischen Staats-Regierung,
  • Themen und Entscheidungen
    der Bayerischen Staats-Regierung,
  • Informationen zum Freistaat Bayern,
  • Angebote für die Bürger und die Presse,
  • Wichtige Informationen über Corona:
    Den Link dazu finden Sie direkt auf der Seite Corona-Virus.

Hier finden Sie eine Liste mit allen Inhalten.
Die Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Was macht die Bayerische Staats-Regierung?

Eine Staats-Regierung leitet ein Land.
Die Bayerische Staats-Regierung leitet den Freistaat Bayern.
Der Freistaat Bayern ist ein Bundes-Land von Deutschland.
Deutschland hat 16 Bundes-Länder.
Hier erfahren Sie mehr über den Freistaat Bayern.
Die Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Minister-Präsident

Jedes Bundes-Land hat einen Minister-Präsidenten.
Alle 5 Jahre wählt der Landtag den Minister-Präsidenten.
Der Landtag macht die Gesetze für das Bundes-Land.
Der Minister-Präsident hat verschiedene Aufgaben.

Zum Beispiel:

  • Er bestimmt die Richtlinien der Politik.
  • Er vertritt das Bundes-Land nach außen,
    zum Beispiel in anderen Bundes-Ländern
    oder im Ausland
    oder im Bundesrat.
    Im Bundesrat sind alle 16 Bundes-Länder von Deutschland.
    Dort geht es um Gesetze für ein gutes Zusammen-Leben
    in Deutschland und in Europa.

Der Minister-Präsident von Bayern ist Markus Söder.

Dr. Markus Söder, MdL, Ministerpräsident des Freistaats Bayern

Dr. Markus Söder, MdL, Ministerpräsident des Freistaats Bayern

Hier erfahren Sie mehr über den Bayerischen Minister-Präsidenten Markus Söder.
Die Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Staats-Minister

Der Bayerische Minister-Präsident Markus Söder arbeitet
mit 17 Kollegen zusammen.
Das sind die Staats-Minister und Staats-Sekretäre.
Hier finden Sie eine Liste mit den Namen.
Der Bayerische Minister-Präsident und
die 17 Staats-Minister und Staats-Sekretäre
bilden das sogenannte Kabinett.
Das Kabinett überlegt, was für die Menschen in Bayern gut ist.
Die Staats-Minister entscheiden
über wichtige Angelegenheiten.

Zum Beispiel entscheiden sie,

  • was die Kinder in den Schulen lernen
    oder
  • welche Projekte unterstützt werden oder
  • wie Menschen mit Behinderungen
    in Bayern besser leben können.

Die Bayerische Staats-Regierung hat viele Fach-Behörden.
In diesen sogenannten Bayerischen Staats-Ministerien
arbeiten viele Mitarbeiter.

Die Mitarbeiter sind dort für unterschiedliche Themen
zuständig, zum Beispiel für

  • Wirtschaft,
  • Umwelt oder
  • Finanzen.

Hier finden Sie eine Liste mit den Bayerischen Staats-Ministerien.
Hier erfahren Sie mehr über die politischen Themen.
Die Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Was macht die Bayerische Staats-Kanzlei?

Der Chef der Bayerischen Staats-Kanzlei
ist ein Staats-Minister.
Die Bayerische Staats-Kanzlei ist eine Behörde.

Blick vom Hofgarten auf die Bayerische Staatskanzlei im Frühling.

Blick vom Hofgarten auf die Bayerische Staatskanzlei im Frühling.

Sie unterstützt
den Bayerischen Minister-Präsidenten und
die Bayerische Staats-Regierung.
Hier erfahren Sie mehr über die Bayerische Staats-Kanzlei.
Die Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Der Leiter von der Bayerischen Staats-Kanzlei
ist Staats-Minister Florian Herrmann.

Dr. Florian Herrmann, MdL Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien

Dr. Florian Herrmann, MdL
Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien

Er ist auch zuständig für die Themen

  • Bund,
  • Medien und
  • einfache Vorgaben für Behörden und Vereine.

Hier erfahren Sie mehr über den Staats-Minister
Florian Herrmann.
Die Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Staats-Minister Eric Beißwenger
arbeitet auch in der Bayerischen Staats-Kanzlei.

Eric Beißwenger

Er ist zuständig für die Themen

  • Europa und
  • Internationales.

Hier erfahren Sie mehr über den Staats-Minister
Eric Beißwenger.
Die Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Die Bayerische Staats-Kanzlei hat auch Büros,
die nicht in Bayern sind.
Es gibt Büros in

  • Berlin, das ist die Hauptstadt von Deutschland.
  • Brüssel, das ist die Hauptstadt von Belgien und der Hauptsitz
    der Europäischen Union.
  • Prag, das ist die Hauptstadt von Tschechien.
  • Québec, das ist eine Stadt in Kanada.
  • Tel Aviv, das ist eine Stadt in Israel.
  • Kiew, das ist die Hauptstadt von der Ukraine. 
  • Addis Abeba, das ist die Hauptstadt von Äthiopien.
  • London, das ist die Hauptstadt von Groß-Britannien.

Hier erfahren Sie mehr über Bayern in der Welt.
Die Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Bayern arbeitet mit Ländern und Städten
auf der ganzen Welt zusammen.
Hier finden Sie eine Liste mit den Ländern und Städten.

Büros von anderen Ländern
Die Bayerische Staats-Kanzlei hat Büros in anderen Ländern.
Andere Länder haben auch Büros in Bayern.

Warum gibt es von anderen Ländern
Büros in Bayern?
Haben Sie Fragen zu einem bestimmten Land?
Oder wollen Sie in ein bestimmtes Land reisen?
Brauchen Sie ein Visum für dieses Land?
Ein Visum ist eine Erlaubnis, damit Sie sich
in diesem Land aufhalten dürfen.
Dann wenden Sie sich an das Büro,
das für dieses Land zuständig ist.
Hier finden Sie eine Liste mit den Büros von anderen Ländern.

Welche Angebote hat die Bayerische Staats-Regierung für Sie?

In der Rubrik Bürger-Service
finden Sie Angebote für die bayerischen Bürger,
zum Beispiel Faltblätter oder Hefte.
Diese können Sie bestellen.
Hier erfahren Sie, wie Sie die Faltblätter oder Hefte bestellen können.
Die Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Soziale Netzwerke und andere Informationen

Die Bayerische Staats-Regierung informiert Sie auch
in den Sozialen Netzwerken.
Zum Beispiel bekommen Sie dort Informationen
zur Arbeit der Bayerischen Staats-Regierung.

Videos, Fotos, neue Nachrichten

Für die neuesten Nachrichten klicken Sie auf Externer Link: Mit Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite www.bayern.de Facebook
oder Externer Link: Mit Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite www.bayern.de Instagram. Auch auf Externer Link: Mit einem Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite www.bayern.de LinkedIn und Externer Link: Mit einem Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite www.bayern.de Threads gibt es neueste Nachrichten.
Sie können dort auch kurze Videos und Fotos ansehen.
Sie möchten sich nicht in den Sozialen Netzwerken anmelden?
Hier können Sie trotzdem alle Texte, Videos und Fotos ohne Anmeldung anschauen.

Hier finden Sie die Youtube-Videos der Bayerischen Staats-Kanzlei.
Ihre Daten werden erst dann weitergegeben,
wenn Sie sich ein Video anschauen
oder wenn Sie einen Beitrag öffnen.
Damit Sie das können, müssen Sie aber
beim Datenschutz-Schalter zustimmen.
Die Videos und Fotos finden Sie auch in unserer Mediathek.

Alle Videos der Bayerischen Staats-Kanzlei in Gebärdensprache auf YouTube finden Sie Externer Link: Mit einem Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite www.bayern.de hier

App

Es gibt auch eine App,
die Sie auf Ihr Mobil-Telefon runterladen können.
Sie heißt WhatsApp.
Damit bekommen Sie die neuesten Informationen
der Bayerischen Staats-Regierung
direkt auf Ihr Mobil-Telefon.
Sie können dort auch neueste Informationen von
anderen Behörden und Organisationen bekommen.
Klicken Sie auf Anleitung.
Da steht, wie Sie die App herunterladen.
Die Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Newsletter

Sind Sie interessiert an Neuigkeiten?
Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden.
Newsletter ist Englisch.
Man spricht das so aus: Njus-Letter.
Das ist ein Brief mit Neuigkeiten.
Den Brief bekommen Sie regelmäßig mit einer E-Mail
zugeschickt.

Informationen über Vereins-Feiern

Möchten Sie in einem Verein eine Feier machen?
Dann müssen Sie sich an bestimmte Vorgaben halten.
Möchten Sie Vorschläge für eine gute Durchführung
Ihrer Veranstaltung bekommen?
Hier bekommen Sie Informationen. Diese sind allerdings in schwieriger Sprache.

Allgemeines zum Freistaat Bayern

Auf der Seite Der Freistaat erfahren Sie mehr
über das Land Bayern.
Zum Beispiel
wie das bayerische Wappen aussieht.
Das Wappen sieht so aus:

Großes Bayerisches Staatswappen

2 Löwen halten ein Schild.
Auf dem sind die 7 Regierungs-Bezirke abgebildet.
Das schwarze Feld mit dem goldenen Löwen
steht für die Oberpfalz.
Die weiß-roten Zacken bilden den Fränkischen Rechen.
Der steht für
Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken.
Der blaue Panther
steht für Niederbayern und Oberbayern.
Die 3 schwarzen Löwen auf Gold
stehen für Schwaben.
In der Mitte ist ein Herzschild
mit weißen und blauen Rauten.
Auf dem Herzschild ist die Volkskrone.
Alles zusammen ergibt das Bayerische Staats-Wappen.

Wollen Sie zum Beispiel auch wissen,
wie die bayerische Fahne aussieht?
Dann klicken Sie auf das Thema Flaggen. Diese Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Oder möchten Sie Informationen zu wichtigen Ereignissen
in der bayerischen Geschichte bekommen?
Dann klicken Sie auf das Thema Geschichte. Diese Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Beauftragte der Bayerischen Staats-Regierung

Die Bayerische Staats-Regierung hat 8 Beauftragte.
Sie helfen der Staats-Regierung bei besonderen Themen.
Hier erfahren Sie mehr über die 8 Beauftragten.
Die Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Holger Kiesel, Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung der Bayerischen Staatsregierung

Holger Kiesel,
Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung der Bayerischen Staatsregierung

Die Bayerische Staats-Regierung hat zum Beispiel
einen Beauftragten für Menschen mit Behinderung.
Er heißt Holger Kiesel.

Er arbeitet für die Interessen von Menschen mit Behinderung.
Externer Link: Mit Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite www.bayern.de Hier finden Sie den Kontakt zum Landes-Behinderten-Beauftragten.

Diese Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Die Bayerische Staats-Regierung hat auch
einen Bürger-Beauftragten.
Er heißt Wolfgang Fackler.

Wolfgang Fackler, MdL.

Er hört den Menschen zu, wenn sie Fragen
zu den Behörden haben.
Und er hilft Menschen bei Problemen mit Behörden.
Hier erfahren Sie mehr über den Bürger-Beauftragten
der Bayerischen Staats-Regierung.

Diese Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Haben Sie Ideen?

Der Freistaat Bayern möchte,
dass es den Bürgern gut geht.
Haben Sie Ideen,
wie der Freistaat Bayern das noch besser machen kann?
Hier finden Sie mehr Informationen, wie Sie uns Ihre Ideen senden können.
Die Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen?
Oder möchten Sie uns etwas mitteilen?

Sie können uns eine E-Mail schreiben: direkt@bayern.de

Oder Sie können auf unserer Internet-Seite
ein Formular ausfüllen.
Wenn Sie auf Formular klicken, kommen Sie direkt dorthin.

Die folgende Anleitung zeigt Ihnen, welche Informationen Sie im Formular eintragen können. Mit Klick auf das Bild sehen Sie die Hinweise in voller Größe.

Alle Felder mit * im Kontakt-Formular müssen ausgefüllt werden.

Brauchen Sie Hilfe?
Dann fragen Sie Bekannte oder Ihre Betreuungs-Person.

Kontakt Datenschutz

Haben Sie Fragen zum Datenschutz?
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail: direkt@bayern.de

Oder Sie können ein Formular ausfüllen.
Wenn Sie auf Formular klicken, kommen Sie direkt dorthin.

Die folgende Anleitung zeigt Ihnen, welche Informationen Sie im Formular eintragen können. Mit Klick auf das Bild sehen Sie die Hinweise in voller Größe.

Alle Felder mit * im Kontakt-Formular müssen ausgefüllt werden.

Wer macht die Internet-Seite www.bayern.de?

Die Regierung vom Freistaat Bayern
macht die Internet-Seite www.bayern.de.
Hier finden Sie dazu mehr Informationen.
Die Informationen sind aber in schwieriger Sprache.

In diesem sogenannten Impressum
steht zum Beispiel die Adresse der Redaktion.

capito München hat die Texte
in Leichte Sprache übertragen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Das Landes-Portal ist die Internet-Seite
von der Bayerischen Staats-Regierung.
Diese Internet-Seite ist: www.bayern.de.
Für diese Seite gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Eine Barriere ist ein Hindernis.
Barrierefrei bedeutet:
Jeder Mensch kann ungehindert überall hinkommen
und kann alles ungehindert nutzen.
Auch die Internet-Seite www.bayern.de soll
für alle zugänglich sein.

Die Pflicht zur Barrierefreiheit steht
im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist BGG.
Wie die Barrierefreiheit genau ausschauen soll,
steht in Verordnungen.
Eine Verordnung zeigt,
was man nach einem Gesetz tun soll.

Wer hat die Barrierefreiheit getestet?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit hat
die Bayerische Staats-Regierung
zum ersten Mal am 6. Januar 2020 geschrieben.
Sie hat diese Erklärung zuletzt am 08. Februar 2024 geprüft.

Die Barrierefreiheit von der Internet-Seite www.bayern.de hat
die Bayerische Staats-Regierung selbst getestet.
Grundlage dafür waren 2 Verordnungen:

  • die Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung
    Die Abkürzung ist: BITV 2.0.
  • die Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern.
  • Die Abkürzung ist BayDiV.

 

Wichtig bei der Erklärung waren die Richtlinien
für barrierefreie Inhalte im Internet.
Die englische Abkürzung für diese Richtlinien ist: WCAG 2.1.

Ist das Landes-Portal schon barrierefrei?

Das Landes-Portal www.bayern.de entspricht – soweit möglich –
den Verordnungen zur Barrierefreiheit.

Diese Inhalte sind nicht immer barrierefrei:

  • PDF-Dateien
    PDF ist eine englische Abkürzung und bedeutet:
    Diese Datei kann von allen Computern geöffnet werden.
    Und diese Dateien kann man meistens nur lesen und nicht bearbeiten.
    Eine PDF-Datei ist zum Beispiel ein Formular.
  • Einige Dateien,
    die nicht die Bayerische Staats-Kanzlei gemacht hat.
  • Unter-Titel von Youtube-Videos
    Einige Youtube-Videos haben noch Unter-Titel,
    die Youtube gemacht hat.
    Die Bayerische Staats-Kanzlei wird aber
    für alle Youtube-Videos eigene Unter-Titel machen.
    Die sind dann leichter verständlich.
  • Videos
    Die Bayerische Staats-Kanzlei kann Beschreibungen von
    Videos machen.
    Zum Beispiel:
    Beschreibungen für blinde Menschen.

Das ist wichtig:
Wenn Sie es wünschen, bekommen Sie barrierefreie Dateien.

Zum Beispiel:

  • barrierefreie PDF-Dateien oder
  • Beschreibungen von Videos.

Bitte schreiben Sie uns mit diesem Formular:
Barrierefreie Dateien bekommen.

Die folgende Anleitung zeigt Ihnen, welche Informationen Sie im Formular eintragen können. Mit Klick auf das Bild sehen Sie die Hinweise in voller Größe.

Hier sehen Sie Hinweise, welche Informationen Sie im Kontakt-Formular eintragen können.

Hier sehen Sie Hinweise, welche Informationen Sie im Kontakt-Formular eintragen können.

Wo können Sie Barrieren am Landes-Portal melden?

Bitte schreiben Sie uns eine Nachricht,

  • wenn Sie bemerken,
    dass der Zugang zu www.bayern.de nicht barrierefrei ist.
  • wenn Sie Inhalte in einem barrierefreien Format brauchen:
    zum Beispiel PDF-Dateien oder Beschreibungen
    von Videos.
  • wenn Sie Informationen über Inhalte brauchen,
    die nicht unter die Richtlinien zur Barrierefreiheit fallen.
  • wenn Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.

Bitte schreiben Sie uns
mit diesem Formular: Barriere melden.

Sie können auch ein E-Mail schreiben an:
online-redaktion@stk.bayern.de

Sie können auch anrufen.
Die Telefon-Nummer ist: 089 21 65 0

Sie können auch einen Brief schreiben an diese Adresse:
Bayerische Staatskanzlei
Postfach 22 00 11
80535 München

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
 
Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf diesen Internet-Seiten:

Externer Link: Mit Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite www.bayern.de Bayern barrierefrei

Externer Link: Mit Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite www.bayern.de Behindertenbeauftragter in Bayern

Wie können Sie Barrierefreiheit einfordern?

Haben Sie nach 6 Wochen keine Antwort bekommen?
Dann können Sie beim Landesamt für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung einen Antrag stellen.
Das Landesamt prüft dann die Barrierefreiheit
von der Internet-Seite.
Das Landesamt macht auch Vorschläge zur Verbesserung.

Sie können den Antrag auf Prüfung auf der Internet-Seite
vom Landesamt stellen.
Der Antrag ist aber in schwieriger Sprache.
Klicken Sie hier: Externer Link: Mit Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite www.bayern.de zum Antrag

Sie können den Antrag auch als Brief
an diese Adresse schicken:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungs-Zentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

Sie können den Antrag auch als E-Mail schicken an:
bitv@bayern.de

Mehr Informationen finden Sie auf der Internet-Seite
vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung (LDBV):
Externer Link: Mit Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite www.bayern.de www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
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