Die Bayerische Staatskanzlei hat das Ziel, das Landesportal der Bayerischen Staatsregierung unter www.bayern.de barrierefrei zugänglich zu machen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.bayern.de.
In Leichter Sprache: Erklärung zur Barrierefreiheit
In Deutscher Gebärdensprache: Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 06.01.2020
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 21.01.2021
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Selbstbewertung
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit des Landesportals der Bayerischen Staatsregierung unter www.bayern.de wurde in einem Selbsttest auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Das Landesportal der Bayerischen Staatsregierung unter www.bayern.de ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Es erfüllt zu einem großen Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind nicht barrierefrei:
- PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.
- Einige Dokumente werden von Dritten nur in einer nicht-barrierefreien Fassung für die Internetseite bereitgestellt.
- Videos werden von Youtube mit automatisch generierten Untertiteln versehen. Die Bayerische Staatskanzlei ist bemüht, Videos so schnell wie möglich mit eigens formulierten Untertiteln zu versehen.
- Video-Transkriptionen sind auf Anfrage erhältlich.
- Die Einbindung einer Anwendung des Messenger-Diensts Notify ist technisch nicht in barrierefreier Form möglich.
Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf dem Landesportal der Bayerischen Staatsregierung unter www.bayern.de ist:
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80535 München
Telefon: 089 / 2165-0
Schreiben Sie uns, wenn
- Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.bayern.de bemerkt haben.
- Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
- Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
- Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular Barriere melden oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an online-redaktion@stk.bayern.de.
Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:
Bayerische Staatskanzlei
Referat Onlinekommunikation
Postfach 220011
80535 München
Erfahren Sie mehr zum Datenschutz auf dem Landesportal unter www.bayern.de.
Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen:
Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung