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(16. Mai 2025) München – Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber lobt das Vereinfachungspaket von Agrarkommissar Christophe Hansen. Es soll die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die damit zusammenhängenden Verfahren einfacher machen. „Jede Vereinfachung hilft den Landwirten, sich auf das wirklich Wichtige konzentrieren zu können, nämlich auf die Produktion von hochwertigen Lebensmitteln und biogenen, nachwachsenden Rohstoffen. Und es hilft auch der Verwaltung, sich auf Unterstützung konzentrieren zu können, statt mit Verwaltungsverfahren beschäftigt zu sein.“
Die Vorschläge von Kommissar Hansen brächten aus Sicht der Ministerin vor allem für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe eine große Erleichterung. Die Behörden müssen Förderauflagen, die Landwirte aufgrund ihrer Wirtschaftsweise ohnehin einhalten müssen, künftig nicht mehr über das Sanktionssystem der Gemeinsamen Agrarpolitik prüfen. Diese Auflagen werden bereits durch andere Kontrollen sichergestellt. „Das ist pragmatisch und sinnvoll. Überflüssige, fachlich doppelte Kontrollen können wir künftig abschaffen.“
Die Ministerin würde sich eine solche Vereinfachung allerdings auch für konventionelle Betriebe wünschen. Sie hat zum Beispiel Betriebe im Blick, die an Qualitätsprogrammen oder Zertifizierungssystemen teilnehmen, wie etwa Geprüfte Qualität Bayern. Denn auch dort werden bestimmte Wirtschaftsweisen schon geprüft und speziell kontrolliert. „Damit würden wir auch den konventionell wirtschaftenden Landwirten wieder mehr Vertrauen entgegenbringen. Dies war nicht zuletzt auch eine wichtige Forderung des Praktikerrates in Bayern“, so Kaniber.
Die Ministerin begrüßt den Vorschlag von Kommissar Hansen, jeden Betrieb im Jahr nur einmal zu prüfen. Auch die mehrfache Verwendung einmal erfasster Daten findet sie gut, weil dies Betriebe und Verwaltungen entlastet.
Das vorgelegte Paket beinhaltet für die Verwaltungen der Länder und des Bundes zudem einige sehr positive Entlastungen. Dazu gehört eine schnellere Genehmigung von Änderungen bei bestehenden Fördermaßnahmen. Auch das komme am Ende wiederum den Praktikern zugute, wenn Änderungen bei Fördermaßnahmen schneller als bisher in der Praxis ankommen. Eine erhebliche Entlastung für die Verwaltung stelle auch der künftige Verzicht der Kommission auf das extrem kleinteilige Leistungsabschlussverfahren dar. Danach waren zuletzt selbst vergleichsweise kleine Geldbeträge aus unvermeidbaren rechnerischen Abweichungen von den Planzahlen an die EU-Kommission zurückzuerstatten.
Landwirtschaftsministerin Kaniber erwartet sich von der Weiterentwicklung der GAP ab 2028 noch deutlich weitergehende Entlastungen für die Betriebe: „Dieses jetzt vorgelegte Paket zeugt vom Willen des Agrarkommissars, den Bürokratieabbau wirklich ernst zu nehmen. Ich werde ihn nach Kräften unterstützen, bei der anstehenden Weiterentwicklung der GAP ab 2028 noch deutlich weiterzugehen. Wir wollen nicht Schreibwirte im Büro, sondern Landwirte auf dem Feld und im Stall. So leisten sie den für die Gesellschaft wichtigsten Dienst: Lebensmittel erzeugen, unsere Landschaft erhalten und zugleich unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen,“ so die Ministerin abschließend.
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