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Polizei und Justiz in Bayern greifen gegen Judenhass durch: Beim Aktionstag gegen Antisemitismus durchsuchten Ermittlerteams heute (21. November) bayernweit 17 Wohnungen. Sie ermitteln gegen 17 Beschuldigte im Alter zwischen 18 und 62 Jahren, darunter neun aus Stadt und Landkreis München. 15 Männer und zwei Frauen stehen im Verdacht, in strafbarer Weise Hass und Hetze gegen Jüdinnen und Juden verbreitet, verfassungswidrige Symbole verwendet oder Straftaten gebilligt zu haben. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Polizei und Justiz führen den Kampf gegen antisemitische Straftaten entschlossen und konsequent.“ Innenminister Joachim Herrmann: „Unsere Ermittler verstärken den Kampf gegen Antisemitismus und gehen hochengagiert jedem Hinweis auf strafbare Hetze nach.“ Eisenreich und Herrmann betonen: „Beim heutigen Aktionstag haben Polizei und Justiz in Bayern erneut ein deutliches Signal gegen Antisemitismus gesetzt.“
Eisenreich weiter: „Nach dem Terror-Angriff der Hamas auf Israel hat der Antisemitismus in Deutschland neuen gefährlichen Nährboden erhalten. Den Tätern muss klar sein: Der Freistaat verfolgt antisemitische Straftaten mit der vollen Härte des Rechtsstaats. Wer gegen Jüdinnen und Juden hetzt, zum Hass aufstachelt oder Straftaten billigt, greift zugleich unsere Grundwerte an. Volksverhetzung kann in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen zur Folge haben.“
Herrmann: „Durch die akribische Auswertung der Beweismittel erhoffen wir uns auch neue Ermittlungsansätze zu weiteren Taten und Tätern. Antisemitische Hetze ist kein Kavaliersdelikt und kann die Vorstufe für weitere Eskalationen sein. Wir verfolgen deshalb alle Taten konsequent, auch um potentielle Hetzer abzuschrecken.“ Herrmanns Appell an alle von Hass und Hetze Betroffenen: „Wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Nur dann können die Urheber und Hintermänner zur Rechenschaft gezogen werden.“
Bayern setzt sich zudem mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, die sogenannte Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wie den Jubel von Hamas-Unterstützern erneut unter Strafe zu stellen. Minister Eisenreich: „Wir erleben momentan bewusste Grenzüberschreitungen, die nicht nur gegen Jüdinnen und Juden, sondern gegen unsere Demokratie insgesamt gerichtet sind. Deshalb fordert Bayern klar im Gesetz zu verankern: Propaganda für Terroristen wird in Deutschland nicht geduldet. Wenn der Rechtsstaat jetzt nicht klare Grenzen setzt, wird das der Anfang von noch viel größeren Problemen in unserem Land sein. Bayern steht unverbrüchlich an der Seite Israels und der jüdischen Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.“
Hintergrund:
Das Maßnahmenbündel der Justiz gegen antisemitische Straftaten:
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2018 wurden drei Antisemitismus-Beauftragte der Bayerischen Justiz bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg eingesetzt. Ende des Jahres 2021 wurden bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Ansprechpartner Antisemitismus etabliert. Seit Oktober 2021 hat die bayerische Justiz daneben einen Zentralen Antisemitismusbeauftragten.
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Auf Initiative Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz im Frühjahr 2022 dafür eingesetzt, die Strukturen und die Vernetzung der Länderjustiz im Kampf gegen Antisemitismus weiter zu verstärken. Zum Schutz des jüdischen Lebens in Deutschland sollen die Länder prüfen, Antisemitismus-beauftragte bei den (General-)Staatsanwaltschaften oder vergleichbare Strukturen zu etablieren.
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Im Januar 2020 wurde Deutschlands erster Hate-Speech-Beauftragter vom bayerischen Justizminister bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München zentral für ganz Bayern bestellt. Parallel dazu wurden Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate Speech bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften eingerichtet.
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Damit antisemitische Motive nicht im Dunkeln bleiben, haben die drei Antisemitismus-Beauftragten der bayerischen Generalstaatsanwaltschaften einen Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt. Mit dem auch international beachteten Leitfaden können antisemitische Motive leichter entschlüsselt werden (z. B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder Codes).
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Bayern hat als erstes Bundesland in Deutschland die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen.
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Von Seiten der Justiz wurde gemeinsam mit der Bayerischen Polizei eine Informationskarte für Geschädigte von Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus erstellt, welche bayernweit, insbesondere an jüdische Haushalte verteilt wurde. Durch diese sollen insbesondere Geschädigte von antisemitischen Straftaten zur Anzeigenerstattung ermutigt werden. Zudem sollen Hilfsangebote unterbreitet werden.
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Bayern hat sich auch rechtspolitisch in Berlin eingesetzt: Eine judenfeindliche Motivation wird im Gesetz ausdrücklich als strafschärfendes Tatmerkmal genannt. Die Bundesregierung hat den Vorschlag aus dem Freistaat im Jahr 2020 aufgegriffen (§ 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch).
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Bayern hat sich seit der Entkriminalisierung der „Sympathiewerbung“ im Jahr 2002 auf Bundesebene wiederholt für eine entsprechende Änderung eingesetzt, u. a. durch Anträge im Bundesrat und Schreiben an den Bundesjustizminister. Vergangenen Dienstag (14. November) hat die bayerische Staatsregierung eine neue Bundesratsinitiative beschlossen. Eisenreich: „Aus meiner Sicht muss die ‚Sympathiewerbung‘ für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe gestellt werden. Hierzu ist die Strafvorschrift ‚Bildung terroristischer Vereinigungen‘ in § 129a StGB zu ändern. Bis zum Jahr 2002 war die Werbung für terroristische Vereinigungen ohne Einschränkungen strafbar. Erst die rot-grüne Bundesregierung hat die bisherige Tatvariante – gegen Widerstand aus Bayern – ausdrücklich auf das gezielte ‚Werben um Mitglieder und Unterstützer‘ beschränkt. Dies muss so schnell wie möglich rückgängig gemacht werden.“
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