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Die Ampel-Regierung hat sich dem Vernehmen nach auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten geeinigt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßt die Pläne: „Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien müssen sich das Leben auch in Regionen mit knappem Wohnraum weiter leisten können. Die Mietpreisbremse ist dafür ein wichtiges Mittel. Im kommenden Jahr laufen die meisten Verordnungen zur Mietpreisbremse im Landesrecht aus. Es fehlte bislang die bundesrechtliche Grundlage. Deshalb ist die Einigung wichtig.“
Die Mietpreisbremse sieht vor, dass bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Der Minister: „Die Mietpreisbremse allein reicht für den Schutz gegen übermäßig steigende Mieten nicht aus. So sollten beispielsweise auch bestehende Schutzlücken der Mietpreisbremse bei möblierten Vermietungen geschlossen werden.“
Ein weiterer wichtiger Baustein aus der Sicht Bayerns ist die Bekämpfung von Mietwucher. Die Hürden im Wirtschaftsstrafgesetz sollen abgesenkt und der Bußgeldrahmen deutlich erhöht werden. Der Bundesrat hat im Februar 2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf Bayerns sowie der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen beim Deutschen Bundestag eingebracht. Eisenreich: „Ein besserer Schutz vor wucherischen Mietpreisen ist dringend notwendig. Die große Mehrheit der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Aber schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz. Der Bundesjustizminister ist aufgefordert, zu handeln.“
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