Arbeitsstaatssekretär Hintersberger: „Bauinvestive Zuschussförderung für Sanierungs- und Modernisierungsbedarf von Jugendwohnheimen wird wieder aufgenommen“ – Berufliche Bildung
Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit hat beschlossen, die Förderung für Baumaßnahmen an Jugendwohnheimen zu verbessern. „Nicht jeder Auszubildende hat die Möglichkeit während der Ausbildung bei den Eltern oder in einer eigenen Unterkunft zu wohnen. Pensionen oder gemietete Privatzimmer können zum Teil unerschwinglich sein. Daher ist es für viele Auszubildende entscheidend, in einem Jugendwohnheim unterzukommen, um eine Ausbildung aufnehmen zu können. Gerade junge, teils noch minderjährige Auszubildende, die wegen der Ausbildung das Elternhaus verlassen, profitieren in Jugendwohnheimen von der niederschwelligen Betreuung, die dort zusätzlich oft angeboten wird. Das ist ein weiterer Pluspunkt dieser Wohnform. Es ist ein großer Erfolg, dass die Jugendwohnheime ab dem Jahr 2019 auch wieder eine Zuschussförderung erhalten“, zeigte sich Bayerns Arbeitsstaatssekretär Johannes Hintersberger, gleichzeitig Mitglied im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit erfreut und ergänzt: „Viele Einrichtungen sind modernisierungsbedürftig. Durch die Unterstützung können künftig die erforderlichen Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten in Angriff genommen werden.“
Durch den Beschluss des Verwaltungsrats können von 2019 bis 2021 bauinvestive Maßnahmen für Jugendwohnheime bezuschusst werden. Dafür stellt die Bundesagentur für Arbeit jährlich bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung. Diese können für die dringend benötigten Jugendwohnheime zielgerichtet und effektiv eingesetzt werden. Unverändert gibt es weiterhin die unbefristet geltende Möglichkeit der Zinszuschussförderung für Jugendwohnheime.
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