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Damit Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt am Leben teilnehmen können und ihre Menschenwürde gewahrt ist, erhalten sie bei Bedarf Leistungen der Eingliederungshilfe. Das regelt das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Seit 2018 wird eine Reform umgesetzt, um Menschenwürde und Teilhabe zu wahren, gleichzeitig aber auch die Ausgabenanstiege zu dämpfen. Diese Ziele wurden bisher aber nur zum Teil erreicht. Deswegen hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz einen einstimmigen Beschluss gefasst: Es besteht dringender Bedarf, das SGB IX zu überarbeiten.
Dazu erklärt Bayerns Sozialministerin und amtierende ASMK-Vorsitzende Ulrike Scharf: „Der gemeinsame Beschluss aller 16 Länder sendet ein starkes Signal nach Berlin – wir müssen handeln. Für mich hat Inklusion oberste Priorität. Sie garantiert den Zusammenhalt und ein gutes Miteinander in unserem Land. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Grundrecht und kein Privileg. Ich setze mich als ASMK-Vorsitzende für ein Deutschland ein, in dem für alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben möglich ist – unabhängig davon, ob mit oder ohne Behinderung.“ Weiter sagt Scharf: „Mir ist es wichtig, dass Menschen mit und ohne Behinderung zusammenwohnen, arbeiten und auch ihre Freizeit verbringen. Alle sollen mittendrin statt nur dabei sein.“
Der ASMK-Beschluss hält fest, dass alle Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales Handlungsbedarf erkennen. Die Reformziele sind bisher nur zum Teil erreicht, während die Eingliederungshilfe vor der Herausforderung stehe, dass immer höhere Aufwendungen zu bewältigen sind. Die ASMK stellt deshalb konkrete Forderung mit einem Positionspapier an den Bund. Sie fordert außerdem, einen zeitlichen Rahmen für die weiteren Bund-Länder-Beratungen zur Weiterentwicklung des SGB IX vorzulegen.
Das sind die Eckpunkte des Positionspapiers:
- Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben muss verbessert, die Kostenentwicklung strenger gesteuert werden.
- Mehr Anstrengungen zur inklusiven Gestaltung wichtiger Lebensbereiche wie Nah- und Fernverkehr, in Gebäuden und Schulen.
- Erleichterungen beim Einsatz von Schulbegleitern in Pooling-Lösungen.
- Die Eingliederungshilfe braucht bessere Planungs- und Steuerungsprozesse und weniger Bürokratie.
- Die Finanzierung bzw. Refinanzierung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung muss gesichert werden.
- Die Abgrenzung der Kosten zwischen Pflege und Eingliederungshilfe muss neu justiert und diese angemessen aufgeteilt werden.
- Alle Regelsysteme sind inklusiv auszurichten; insbesondere ist die Verzahnung der Eingliederungshilfe mit anderen individuellen Leistungen zu verbessern.
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