Unter dem Motto „Zukunft der Betreuung“ findet heute in München der 7. Bayerische Betreuungsgerichtstag statt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich in seinem Grußwort: „Mit den vergangenen, teilweise erst kürzlich erfolgten Reformen im Betreuungsrecht ist bereits viel Gutes erreicht worden – z.B. die notwendige Erhöhung der Betreuervergütung, für die sich Bayern intensiv eingesetzt hat. Weitere Verbesserungen im Betreuungsrecht sind sinnvoll, um eine qualitativ hochwertige Betreuung auch für die Zukunft zu sichern.“
Eisenreich weiter: „Auch in Zukunft ist es für viele Menschen das Beste, wenn ihre nächsten Angehörigen die rechtliche Vertretung übernehmen. Für diese komplexe Aufgabe brauchen ehrenamtliche Betreuer aber ein verlässliches Beratungs- und Unterstützungsangebot.“ Neben den Behörden komme dabei den Betreuungsvereinen eine Schlüsselrolle zu. Die Vereine könnten diese Aufgabe nur schultern, wenn sie genügend finanzielle Förderung von Staat und Kommunen erhielten. „Ich bin froh, dass die staatliche Förderung für 2019 auf 3 Mio. Euro verdoppelt wurde. Für eine angemessene, nachhaltige Förderung werde ich mich weiterhin einsetzen“, so der Justizminister.
Angesichts der demographischen Entwicklung seien auch Berufsbetreuer dringend erforderlich. „Dafür brauchen wir nicht nur ausreichend Nachwuchs. Wir müssen auch sicherstellen, dass Berufsbetreuer für ihre Aufgabe hinreichend qualifiziert sind. Ich halte es daher für sinnvoll, ein transparentes Zulassungsverfahren, das bestimmte Qualifikationsanforderungen vorsieht, zu schaffen“, so Eisenreich.
Bei künftigen Reformen müsse weiterhin die Selbstbestimmung und die Qualität der Betreuung im Mittelpunkt stehen. Eisenreich: „Die Orientierung an Wille und Wünschen des Betreuten sollte noch deutlicher als bisher im Gesetz verankert werden. Verbesserungen der Rechtslage stehe ich hier offen gegenüber.“
Zudem spricht sich der bayerische Justizminister dafür aus, ein auf die Gesundheitssorge beschränktes gesetzliches Vertretungsrecht der Ehegatten füreinander zu schaffen. „Es ist wichtig, dass in plötzlichen gesundheitlichen Notlagen Ehegatten füreinander Entscheidungen über medizinische Maßnahmen treffen dürfen, und zwar ohne ein Gerichtsverfahren.“
Abschließend spricht Eisenreich den ehrenamtlichen Betreuern, Berufsbetreuern und Betreuungsvereinen sowie alle anderen, die in dem sensiblen Bereich der Betreuung arbeiten, seinen Dank aus: „Mit Ihrem Engagement helfen Sie betreuten Menschen tagtäglich, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Das verdient Wertschätzung und Anerkennung.“
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