Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Übertrittsverfahren in Bayern ist verfassungskonform
Kultusministerium: Begabungsgerechte Übertrittsphase hat sich bewährt – Übertrittsempfehlung wichtige Hilfe für die Schulwahl nach der 4. Klasse – Elternverantwortung durch Reform von 2009 gestärkt – SPD-Gutachten lässt viele Fragen offen und Gerichtsentscheidung außen vor
MÜNCHEN. Das bayerische Übertrittsverfahren von 2009 ist verfassungskonform. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof 2014 entschieden. Und mit der Einführung der kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase hat das Bayerische Kultusministerium den Elternwillen bei der Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schule nach der Grundschule gestärkt. Die Position des Bayerischen Kultusministeriums ist eindeutig. Die Entscheidung für den Übertritt des Kindes an Gymnasium oder Realschule liegt mittlerweile bei den Eltern, wenn die Kinder im Probeunterricht an der angestrebten Schule in den Fächern Mathematik und Deutsch jeweils die Note 4 erreicht haben. Bis dahin mussten die Schülerinnen und Schüler zumindest in einem der beiden Fächer die Note 3 erreichen.
Das von der SPD heute vorgestellte Gutachten lässt mehr Fragen offen als es beantwortet, und beachtet die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs über die Popularklage von 2014 nicht.
Onlinebefragung von Eltern und Lehrkräften: bayerische Praxis weithin positiv
Im Frühjahr 2016 hatte die mittlerweile sechste Onlinebefragung des Kultusministeriums bei Schulleitungen, Klassenlehrkräften der Jahrgangsstufen 3 und 4 sowie Klassenelternsprechern der Jahrgangsstufe 4 an insgesamt rund 700 Grundschulen bestätigt: die kind- und begabungsrechte Übertrittsphase findet überwiegend die Zustimmung durch Klassenlehrkräfte und Klassenelternsprecher. Dabei wurde z. B. von knapp 78 Prozent der Elternsprecher die Ausstellung eines Übertrittszeugnisses für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 als positiv betrachtet. Sehr positiv werden auch die umfassenden Informationsangebote für die Eltern ab der 3. Jahrgangsstufe bezeichnet.
Die Wahl der Schulart nach der 4. Jahrgangsstufe ist vorläufig. Im durchlässigen bayerischen Bildungswesen stehen den Kindern viele Wege offen: Sie können die Schulart wechseln oder später auf erworbenen Abschlüssen aufbauen. Über entsprechende Schullaufbahnmöglichkeiten werden die Eltern bereits in der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschule informiert. Die Übertrittsempfehlung ist aber gerade für viele Eltern, die keine eigenen Erfahrungen mit Gymnasien und Hochschulen gemacht haben, auch mit Blick auf die Leistungsfähigkeit ihrer Kinder eine zusätzliche positive Stütze bei einer Entscheidung zugunsten der Realschule oder des Gymnasiums.
Bayerns Schulwesen deutlich durchlässiger
Bayern hat die Durchlässigkeit des Schulwesens in den vergangenen Jahren spürbar ausgeweitet. Dazu gehören Möglichkeiten, an einer Schulart mehrere Abschlüsse zu erlangen, etwa an der Mittelschule den erfolgreichen und den qualifizierenden Mittelschulabschluss sowie einen mittleren Bildungsabschluss. Zudem gibt es vielfältige Anschlussmöglichkeiten nach dem ersten schulischen Abschluss. Bayern hat auch die Möglichkeiten der beruflichen Bildung massiv erweitert, die Anzahl der Fachoberschulen deutlich erhöht und auch Brückenangebote eingerichtet, z.B. Vorklassen für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss, die nach der Mittel- und Wirtschaftsschule die Fachoberschule besuchen wollen. Über 40 Prozent aller Hochschulzugangsberechtigungen in Bayern werden inzwischen über den Weg der beruflichen Bildung erworben.
Schulpsychologe hält Noten in Leistungsgesellschaft für normal
Am Wochenende erst hatte der Münchner Schulpsychologe Sebastian Pichlmeier Noten in einer Leistungsgesellschaft für normal und unverzichtbar erklärt – gerade auch mit Blick auf den Übertritt nach der 4. Jahrgangsstufe.
Dr. Ludwig Unger, Tel. 089-21862105
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