Pressemitteilungen
Pressemitteilung
30.06.2025
Nr. 121
Die Ministerin betonte: „Mit der Veröffentlichung des Gutachtens zur Prognose der künftigen Patientenzahlen im Freistaat erfolgt ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer passgenauen Umsetzung der Krankenhausreform. Damit stellen wir den Krankenhausträgern eine fundierte Datengrundlage zur Verfügung, um die künftigen stationären Behandlungsbedarfe in jeder einzelnen Krankheitsgruppe in ganz Bayern beurteilen zu können. Auch für die breite Öffentlichkeit werden die Ergebnisse anschaulich und nachvollziehbar dargestellt.“
Gerlach führte aus: „Auf Basis der derzeitigen Krankenhausleistungen wurden Prognosen für 2030 und 2035 erstellt, die den demografischen Wandel sowie das zu erwartende sogenannte Ambulantisierungspotenzial verschiedener Krankheiten auf unterschiedlichen regionalen Ebenen berücksichtigen. Um den Krankenhausträgern eine möglichst gute Planungsgrundlage an die Hand zu geben, beziehen sich die Prognosen sowohl auf einzelne Krankheiten als auch auf die im Rahmen der Krankenhausreform geplanten Leistungsgruppen.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Das Gutachten verdeutlicht vor allem die Auswirkungen des demografischen Wandels. Stark verallgemeinert lässt sich festhalten: Das Bevölkerungswachstum ist gering, der Altersdurchschnitt jedoch steigt. Im Süden Bayerns wird die Bevölkerung wohl wachsen und im Norden zurückgehen. Die genauen Entwicklungen hängen dabei freilich sehr stark von der jeweiligen Region und der in den Blick genommenen Erkrankung ab. Durch das Gutachten können wir uns bei der Gestaltung der künftigen Krankenhauslandschaft im Zuge der Krankenhausreform auf diesen Wandel einstellen.“
Gerlach ergänzte: „Wir haben aber nicht nur ein Gutachten erstellen, sondern zudem auch eine Softwareanwendung entwickeln lassen, die detaillierte und individualisierte Analysen auf unterschiedlichen regionalen Ebenen und bis hin zu einzelnen Krankheitsbildern und Behandlungsarten zulässt. Das digitale Tool lässt sich jederzeit aktualisieren, wenn etwa neue Daten vorliegen oder Änderungen an den rechtlichen Vorgaben des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) Anpassungen erforderlich machen.“
Die Ministerin erläuterte: „Die Verantwortlichen vor Ort können so das aktuelle Leistungsgeschehen kontinuierlich prüfen und durch Modellierungen der Daten Schlüsse für die künftige Ausrichtung ihrer Angebote ziehen. Auch für die Erstellung oder Aktualisierung regionaler Strukturgutachten, die wir finanziell unterstützen, können diese Daten herangezogen werden. Ich kann den Krankenhausträgern nur empfehlen, dieses Angebot zu nutzen.“
Gerlach betonte: „Mit dem Gutachten ist Bayern Vorreiter: Erstmals für ein Bundesland in Deutschland liegt mit der Softwarelösung eine umfassende und vielfältig um neue Gesundheitsdaten erweiterbare Datengrundlage als Basis für die Planung der regionalen Gesundheitsversorgung vor. Das Gutachten und vor allem das digitale Modellierungstool ist für die Verantwortlichen vor Ort eine wertvolle Hilfestellung, um frühzeitig auf etwaige Herausforderungen und strukturelle Veränderungen reagieren zu können.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Zusammenfassend kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass es trotz der demografischen und anderen Herausforderungen möglich ist, die Krankenhausversorgung im Freistaat weiterhin auf qualitativ hohem Niveau zu gewährleisten. Gleichzeitig zeigen sich aber auch die Gefahren eines kalten Strukturwandels auf – vor allem für die ländlichen Regionen. Es bestätigt damit unsere Entscheidung, die Krankenhäuser aktiv bei den anstehenden Umstrukturierungen zu unterstützen. So haben wir im Mai 2024 speziell für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum ein Sonderförderprogramm aufgelegt – mit einem Volumen von 100 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren.“
Gerlach ergänzte: „Der Freistaat Bayern steht den Krankenhausträgern als verlässlicher Partner im gesamten Reformprozess weiterhin unterstützend zur Seite. Ich bin überzeugt, dass es uns gemeinsam gelingen wird, den Patientinnen und Patienten auch künftig eine flächendeckende, zuverlässige und leistungsfähige Krankenhauslandschaft anbieten zu können.“
Das Gutachten ist abrufbar unter: https://www.stmgp.bayern.de/gutachten-stationaere-versorgungsbedarfe
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.