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Etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland und etwa 150.000 Menschen in Bayern sind auf die Hilfe eines rechtlichen Betreuers oder einer Betreuerin angewiesen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich setzt sich angesichts drohendem Nachwuchsmangel und zugleich steigendem Bedarf durch den demografischen Wandel dafür ein, unnötige bürokratische Belastungen abzubauen und die Nachwuchsgewinnung zu erleichtern. Minister Eisenreich: „Es wird immer schwieriger, neue Betreuerinnen und Betreuer für dieses wichtige Amt zu gewinnen. Das gilt für beruflich und ehrenamtlich Tätige gleichermaßen. Wir wollen auch für die Zukunft eine qualitativ hochwertige Betreuung sichern. Betreuerinnen und Betreuer dürfen nicht durch zu hohe bürokratische Hürden belastet werden. Die Nachwuchsgewinnung muss erleichtert werden.“
Bayern bringt dazu gemeinsam mit Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen mehrere Anträge bei der 96. Justizministerkonferenz vom 4. bis 6. Juni in Bad Schandau (Sachsen) ein. Ziel sind Verbesserungen in folgenden Bereichen:
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Berichts-, Genehmigungs- und Rechnungslegungspflichten auf den Prüfstand. Eisenreich: „Ziel der vor zwei Jahren in Kraft getretenen Betreuungsrechtsform war es, die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern. In vielen Bereichen ist das gelungen. Unnötige bürokratische Pflichten kosten aber Zeit und Nerven.“ Vorgeschrieben sind derzeit umfangreiche Berichte gegenüber dem Betreuungsgericht zu den persönlichen Verhältnissen der Betreuten, Übersichten über alle Einnahmen und Ausgaben, selbst wenn es keine Ersparnisse gibt sowie die Pflicht zur Einholung der Genehmigung des Betreuungsgerichts beispielsweise bei Mieterwechseln in Immobilien des Betreuten. Der Minister: „Der Schutz der betreuten Menschen hat Priorität, aber die Pflichten dürfen nicht über das Ziel hinausschießen und müssen deshalb überprüft werden.“
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Angestellten die Registrierung als beruflicher Betreuer ermöglichen. Als beruflicher Betreuer kann derzeit nur registriert werden, wer selbstständig rechtliche Betreuungen führt oder als Mitarbeiter eines Betreuungsvereins. Eisenreich: „Der Schritt in die Selbstständigkeit schreckt viele Interessenten davon ab, den Betreuerberuf zu ergreifen. Deshalb wollen wir auch Angestellten eines beruflichen Betreuers ermöglichen, sich registrieren zu lassen.“ Die Vorteile: Der Vorschlag erleichtert die Nachwuchsgewinnung, ermöglicht eine bessere Einarbeitung und könnte eine geordnete Übergabe an einen Nachfolger bei altersbedingten Rückzügen von erfahrenen beruflichen Betreuern eröffnen.
Justizminister Eisenreich verweist auf die großen Verdienste der Menschen, die im sensiblen Bereich der Betreuung aktiv sind, ob ehrenamtlich, beruflich oder im Betreuungsverein: „Mit Ihrem Engagement helfen Sie betreuten Menschen tagtäglich, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Das verdient unser aller Anerkennung. Deshalb dürfen den Betreuerinnen und Betreuern keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden. Wir fordern den Bund auf, die bürokratischen Hürden soweit wie möglich abzubauen.“
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