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MÜNCHEN Die Brutbestände der nach EU-Recht geschützten Saatkrähe nehmen in Bayern immer weiter zu. Damit wachsen auch die Konflikte. Verschmutzung und Lärmbelästigung in Siedlungsbereichen und Schäden in der Landwirtschaft sind die Folge. „Die Zustände sind nicht mehr akzeptabel. Die Betroffenen werden mit den Problemen allein gelassen. Die Saatkrähe muss dringend für Deutschland in die Liste der jagdbaren Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgenommen werden. Dann könnten wir mit der Jagd der Situation wirkungsvoll begegnen. Bund und EU müssen jetzt liefern!“, fordert Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger.
Die EU-Mitgliedstaaten dürfen nur Arten regulär bejagen, wenn die EU dies in der Vogelschutzrichtlinie ausdrücklich erlaubt. Anders als für Frankreich, Kroatien, Litauen, Ungarn, Rumänien, Slowakei oder Schweden wird die Saatkrähe für Deutschland bisher nicht als bejagbare Art aufgeführt. Eine Änderung der EU-Einstufung für Deutschland hätte zur Folge, dass deutschlandweit erleichterte Voraussetzungen für die Entnahme von Saatkrähen – wie bereits für Rabenkrähe oder Elster – gelten. Damit würden die Voraussetzung zur Aufnahme ins Jagdgesetz sowie die Bejagung im Rahmen des Jagdrechts geschaffen.
Jagdminister Aiwanger appelliert deshalb an die EU und die Bundesregierung: „Die stabile Bestandsentwicklung der Saatkrähe in Deutschland und die regelmäßig nicht zumutbaren wirtschaftlichen Schäden erfordern dringend eine Änderung des Schutzstatus für Deutschland. Eine regulierte Bestandskontrolle ist ökologisch vertretbar und wirtschaftlich notwendig.“ Der Minister bedauert, dass bisherige parlamentarische Initiativen in Bayern und im Bund oder Entschließungsanträge im Bundesrat ins Leere gelaufen sind.
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