Bayerns Justizminister Bausback: "In Bayern wird es auch künftig keine Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch auf der Richterbank geben!"
Zu dem heutigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu religiöser Kleidung im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes erklärt Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Es ist erfreulich, dass der Verwaltungsgerichtshof unserer Argumentation gefolgt ist und die Klage abgewiesen hat. Aber auch unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist klar: Es wird in Bayern auch künftig keine Rechtsreferendarinnen geben, die auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen. Denn in dem am 22. Februar 2018 vom Landtag verabschiedeten Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetz ist ausdrücklich klargestellt, dass Richter und Staatsanwälte keine religiös oder weltanschaulich geprägte Kleidung oder Symbole sichtbar tragen dürfen. Dies gilt selbstverständlich auch für Rechtsreferendare, soweit sie als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden.“
Bausback weiter: „Es ist für das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit und Neutralität der Justiz unabdingbar, dass schon das äußere Erscheinungsbild nicht den geringsten Anschein von Voreingenommenheit erweckt. Also: Egal ob Richter, Staatsanwalt oder Rechtsreferendar: Es darf für die Bürgerinnen und Bürger schon nicht der Eindruck entstehen, ein Entscheider in unseren Gerichtssälen könnte sich von etwas anderem leiten lassen, als von den Gesetzen in unserem Land.“
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