Bayerns Kultusminister Spaenle: Bund kann auch heute schon Aufgaben mitfinanzieren – Kooperation von Bund und Ländern ist bereits heute in Bildungsfragen möglich ? Grundgesetzänderung überflüssig
MÜNCHEN. „Die Letztverantwortung der Länder für die schulische Bildung hat sich bewährt und bedarf auch keiner Änderung“, so Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle. „Sie hat sich inhaltlich bewährt.“
Eine Kooperation zwischen den Ländern und dem Bund ist in vielen Fragen gängige Praxis, z. B. der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern und der Sprachförderung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund“, so Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle. Das bewährte Instrument ist hierfür die Bund-Länder-Vereinbarung, die dies schon heute ermöglicht.
Für Dr. Spaenle steht fest: „Der Bund kann sich problemlos an den Kosten für Digitalisierung oder Sanierung von Gebäuden beteiligen, wie dies bei dem geplanten Digitalpakt zum Ausdruck kommt“, so der Minister. Eine Änderung des Grundgesetzes sei nicht erforderlich.
Dr. Ludwig Unger, Tel. 089-21862105
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