Bericht aus der gemeinsamen Kabinettssitzung mit Nordrhein-Westfalen vom 12. März 2019
1. Bayern und Nordrhein-Westfalen beschließen Agenda für vertiefte Zusammenarbeit
6. Zukunft der deutschen Medienlandschaft
1. Bayern und Nordrhein-Westfalen beschließen Agenda für vertiefte Zusammenarbeit
Die Kabinette von Bayern und Nordrhein-Westfalen sind heute in der Münchner Residenz zu einer gemeinsamen Kabinettssitzung zusammengekommen. Unter Leitung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Ministerpräsident Armin Laschet haben die Regierungen beider Länder eine gemeinsame Agenda für die Zusammenarbeit auf zahlreichen Themenfeldern beschlossen.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die einwohner- und wirtschaftsstärksten deutschen Bundesländer. Zusammen repräsentieren wir über 30 Millionen Menschen und fast 40 Prozent der gesamten deutschen Wirtschaftsleistung. Nordrhein-Westfalen und Bayern teilen die Erfahrung eines umfassenden Strukturwandels aufgrund technologischer Umbrüche. Heute sind wir stolz darauf, attraktive Standorte zu sein für Forschung und Wissenschaft, für Unternehmen der Automobilwirtschaft genauso wie für Handwerk, Medien und digitale Unternehmensgründer. Gemeinsam wollen wir in Deutschland Zukunftsthemen vorantreiben, den digitalen Wandel gestalten und die föderale Ordnung Deutschlands stärken. Sie ist das Erfolgsmodell für Stabilität, Vielfalt, politische Teilhabe und die Identifikation der Menschen mit unserer Demokratie. Damit die Länder auch in Zukunft handlungsfähig sind, arbeiten wir gemeinsam am Föderalismus der Zukunft, verbinden Bürgernähe mit digitaler Innovation. Dazu starten wir heute den Digitaldialog Bayern-Nordrhein-Westfalen.“
Ministerpräsident Armin Laschet: „In Nordrhein-Westfalen und Bayern leben zusammen rund 40 Prozent der Deutschen. Wir wollen bei wichtigen Themen gemeinsam Vorreiter sein und an einem Strang ziehen. Der Föderalismus ist elementarer Teil der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik. Die große Stärke der Länder ist es, in vielen Lebensbereichen passgenaue Lösungen für die Menschen vor Ort anbieten zu können. Damit dies so bleibt, müssen sich Bund und Länder auf Augenhöhe begegnen. Bayern und Nordrhein-Westfalen beziehen mit konkreten Vorschlägen zur Stärkung der Länder deshalb klar Position. Nur mit starken Ländern gibt es eine starke Bundesrepublik. Der digitale Wandel ist einer der größten Epochenwechsel der Neuzeit. Wir wollen diese Chance für unser Land nutzen. Im Fokus steht dabei immer der Mensch. Auch intensivieren wir mit dem Digital Dialog die Zusammenarbeit mit unserem wichtigen Partner Bayern. Dabei wollen wir als zwei Vorreiterländer unsere Stärken stärken, Synergien ausloten und die Digitalisierung erfolgreich gestalten.“
Stellvertretender Ministerpräsident Hubert Aiwanger: „Als starke Flächenländer legen Bayern und Nordrhein-Westfalen besonderen Wert auf gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen. Daher wollen wir, dass es überall im Land attraktive und zukunftsfeste Arbeitsplätze gibt. Durch attraktive Förderprogramme sorgen wir dafür, dass Bayern und Nordrhein-Westfalen Innovationsstandorte bleiben und Wertschöpfung durch Zukunftstechnologie generiert wird. Optimale Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft und politische Verlässlichkeit bewirken, dass die Investitionen im Land bleiben. Wir bekennen uns zum Unternehmertum und unterstützen unsere Gründer mit Geld, Kontakten und einer inspirierenden Umgebung, sowohl auf dem Land als auch in den Städten. Dazu wollen wir wieder mehr Handlungsfreiheit durch einen fortentwickelten Föderalismus.“
Stellvertretender Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp: „Die Zusammenarbeit und der Austausch über zentrale Zukunftsthemen, etwa die Herausforderungen der Digitalisierung, sind sinnvoll und wichtig. Sie betreffen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen wie jeden Einzelnen in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die Bayerische Staatsregierung und die nordrhein-westfälische Landesregierung haben es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Umbruch erfolgreich zu gestalten und voranzutreiben.“
2. Digital Dialog: Gemeinsame Plattform, um digitalen Wandel erfolgreich zu gestalten und voranzutreiben
Die Digitalisierung ist einer der größten Epochenwechsel der Neuzeit. Die beiden Landesregierungen wollen den digitalen Wandel gemeinsam erfolgreich gestalten und vorantreiben. Der Fokus liegt dabei auf einer Digitalisierung im Dienste der Menschen und der Gesellschaft. Damit alle Menschen die Chancen der Digitalisierung für Wohlstand, Selbstbestimmung und für die Gemeinschaft nutzen können, schaffen beide Länder die Voraussetzungen für digitale Teilhabe.
Bayern und Nordrhein-Westfalen gehen voran und wollen gemeinsam Stärken ausbauen. Dies gilt nicht nur für die Rahmenbedingungen wie etwa den Breitbandausbau, sondern auch für die digitalen Wirtschaftsmodelle. Wie beide Länder ihre Chancen der Digitalisierung nutzen und technologische Innovationen in den Dienst der Menschen stellen wollen, haben Staatsregierung und Landesregierung in auf ihre Länder zugeschnittene Strategien festgeschrieben. Die Bayerische Staatsregierung hat die Strategie BAYERN DIGITAL aufgelegt und zur Steuerung ein eigenständiges Staatsministerium für Digitales etabliert. Die nordrhein-westfälische Landesregierung erarbeitet die Digitalstrategie Nordrhein-Westfalen unter Federführung des Digitalministers.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren beide Landesregierungen den Digital Dialog als festen Austausch und als gemeinsame Plattform der Zusammenarbeit:
- Die beiden Landesregierungen wollen beim digitalen Wandel noch stärker mit Gestaltungswillen und Gestaltungskraft voran gehen. Im Digital Dialog wollen sie Synergien nutzen, Best Practice Beispiele austauschen und gemeinsame Initiativen im Länderkreis und im Bund auf den Weg bringen, um optimale Rahmenbedingungen für den digitalen Wandel zu schaffen.
- Auf der Grundlage der Digitalstrategien beider Länder sowie der Erfahrungen als digitale Vorreiterländer stehen folgende übergeordnete Themenfelder im Fokus des Digital Dialogs:
– Künstliche Intelligenz und Supercomputing
– Digitale Infrastruktur und Wirtschaft
– eGovernment
– Digitale Arbeitswelt und digitale Arbeitsmodelle
– Bildung
– eHealth
– Cybersicherheit
– Mobilität - Die Ausgestaltung des Digital Dialogs obliegt den zuständigen Ressorts. Es ist vorgesehen, dass die Ressorts zu ausgewählten Formaten zusammenkommen und die forcierte Zusammenarbeit laufend in gemeinsamen Initiativen umsetzen.
- Sollten sich im Zuge der Behandlung einzelner Themen im Digital Dialog wichtige Berührungspunkte zu weiteren Ländern herausbilden, streben die Bayerische Staatsregierung und die nordrhein-westfälische Landesregierung an, weitere Länder punktuell einzubinden.
3. Zukunft des Föderalismus: Länderkompetenzen stärken, Gestaltungsspielraum der Länder erhöhen und aufgabengerechte Finanzierung sicherstellen
Die Landesregierungen Nordrhein-Westfalens und Bayerns haben folgende gemeinsame Position zur Zukunft des Föderalismus beschlossen:
Starke Länder – Starkes Deutschland
Wir brauchen wieder einen lebendigen Föderalismus in Deutschland. Seit Jahren sehen wir den Zentralismus auf dem Vormarsch. Die föderale Ordnung trägt maßgeblich zur Stabilität der Demokratie bei, indem sie politischen Einfluss nicht auf wenige konzentriert, sondern verteilt. Sie führt zugleich zu einer besseren Teilhabe der Bürger an der Politik. Einheit mit Vielfalt zu verbinden muss das Ziel sein. Starke Länder sind die Garanten für ein starkes Deutschland. Die Landesregierungen Nordrhein-Westfalens und Bayerns bekennen sich daher zu folgenden Eckpunkten für einen Föderalismus der Zukunft:
- Wir brauchen eine Stärkung für die Länderkompetenzen. Die schleichende Abwanderung von Länderzuständigkeiten an den Bund muss aufhören. Was die Länder heute selbst regeln oder verwalten dürfen, das sollen sie auch künftig regeln oder verwalten dürfen. Das ist der Kerngedanke der Subsidiarität.
- Wir brauchen wieder mehr eigenen Gestaltungsfreiraum für die Länder. Wo das Grundgesetz dem Bund nur konkurrierende Zuständigkeit gibt, muss der Nachweis erbracht werden, dass und inwieweit der Bund die Aufgabe besser wahrnehmen kann als die einzelnen Länder. „Abschließende“ Regelungen durch den Bund kommen in ihrer Wirkung ausschließlicher Bundeskompetenz gleich und müssen daher künftig so weit als möglich unterbleiben und im Übrigen an strenge Kriterien gebunden sein. Wir brauchen auch im bereits bestehenden Bundesrecht wieder mehr Öffnungsklauseln zugunsten der Länder.
- Die aufgabengerechte Finanzierung der Länder ist Kernelement des Föderalismus. Der vom Grundgesetz dafür gewählte Weg ist ein originärer Anspruch der Länder auf einen aufgabengerechten Anteil am Steueraufkommen, insbesondere an den aufkommensstarken Steuerquellen. Es wird also kein Bundesgeld verteilt, sondern ein Teil der Steuergelder der Bürger steht den Ländern unmittelbar zu. Wesentlich ist dabei eine faire Verteilung von Umsatzsteuerpunkten – und zwar ohne Zweckbindung durch den Bund. Wenn neue Aufgaben entstehen, deren Bewältigung in der Kompetenz der Länder liegt, müssen Gemeinschaftssteuern entsprechend ausgerichtet werden. Das vom Bund gegenüber den Ländern zunehmend forcierte Prinzip „Bundesgeld im Austausch gegen Kompetenzabgabe“ lehnen wir ab.
- Die Länder sind frei, wie sie ihre Aufgaben erledigen. Es darf keine „goldenen Zügel“ geben. Eine Steuerung und Zweckbindung der Länder durch Transferleistungen des Bundes oder Mischfinanzierungen lehnen wir ab. Die Länder brauchen verlässliche Steuermittel und keine kurzfristigen Programmmittel.
- Eine lebendige Demokratie in den Ländern braucht klare Verantwortlichkeiten. Die Kontrolle der Landesregierungen erfolgt nicht durch den Bund, sondern durch die Landesparlamente. Wenn Landesbehörden unmittelbar aus dem Bundeshaushalt Mittel erhalten und vom Bund kontrolliert werden, schwächt das die originären Rechte der Landesparlamente. Landtagswahlen sind eine bessere Kontrolle der Landesregierungen als Prüfrechte von Bundesbeamten. Ausufernde Steuerungs- und Kontrollrechte des Bundes sowie Berichtspflichten selbst in originären Kompetenzbereichen der Länder werden künftig nicht mehr akzeptiert. Die Länder haben eigene Verfassungsräume, in den vom Bund nicht eingegriffen werden darf.
- Was sich vorwiegend örtlich oder in engem Umkreis auswirkt, soll wieder in Landeskompetenz gegeben werden. Wir sollten daher eine Revision der Bundeskompetenzen unter dem Aspekt der Subsidiarität unternehmen. Außerdem sollten die Länder hinsichtlich der Steuern, deren Einnahmen ihnen verfassungsgemäß zufließen – etwa die Erbschaftsteuer oder die Grunderwerbsteuer – eigene Regelungskompetenzen erhalten.
- Unnötige zentralistische Einheitsverwaltung durch den Bund schadet dem föderalen Gedanken. Wir sollten daher stärker auf schlagkräftige dezentrale Verwaltungsstrukturen setzen und prüfen, welche Bundesverwaltungen flächendeckend oder im Wege einer Optionsmöglichkeit in einzelnen Ländern wieder in Landesverwaltung überführt werden könnten.
- Bundestag und Bundesrat müssen sich auf Augenhöhe und mit Respekt begegnen können. So wie der Bundesrat – fristgebunden – die Initiativen der anderen Verfassungsorgane behandeln muss, so sollte umgekehrt auch eine verfassungsrechtliche Frist geschaffen werden, binnen derer sich der Bundestag mit Initiativen des Bundesrats abschließend zu befassen hat. Der Bundesrat ist das Herzstück des föderalen Bundesstaats. Er muss kompetentiell und organisatorisch entsprechend aufgestellt sein. Form und Inhalt der Bundesratsdebatten sollen reflektieren, dass Gesetzgebung in einer Demokratie nie unpolitisch ist. Die Verfahren im Bundesrat sollten daher auch effizienter und moderner werden. Es muss zugleich überdacht werden, ob die Tendenz des Bundes, eine immer größere Anzahl an Gesetzen im Bundesrat als nicht zustimmungspflichtig zu erklären, dem Grundgedanken des Föderalismus widerspricht. Bundesgesetze, die in Länderinteressen eingreifen, sollten nicht gegen den Bundesrat durchgesetzt werden können.
- Wir setzen auf starke Länder in einem starken Deutschland und auf ein starkes Deutschland in einem starken Europa. Umso wichtiger ist es, dass die Kompetenzen von Europa, Bund und Ländern klar definiert und nach dem Grundsatz der Subsidiarität gestaltet werden. Europa, Bund und Länder müssen ihre Kompetenzen so auslegen und wahrnehmen, dass Entscheidungen nah am Menschen ermöglicht werden. Der Bund muss die Länder in Europaangelegenheiten stärker einbinden als bisher. Zu wichtigen europäischen Zukunftsthemen müssen die Ländervertreter rechtzeitiger und umfassender informiert und in die Entscheidungen vorab eingebunden werden.
- Wir brauchen ein Europa, das die regionale Vielfalt seiner Mitgliedstaaten achtet. Dazu bedarf es nicht zuletzt einer Aufwertung der Rolle des Ausschusses der Regionen (AdR) in Europa.
4. Vernetzte Mobilität: Neue Mobilitätskonzepte um Verkehrsfluss zu verbessern und Verkehrsinfrastruktur effizient zu nutzen
Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen und auch für die Wirtschaft unverzichtbar. Moderne Mobilität und Mobilität der Zukunft bedeutet in den meisten Fällen „Vernetzte Mobilität“. Neue Mobilitätskonzepte mit intelligenten und vernetzten Angeboten bieten die Chance, den Verkehrsfluss zu verbessern und ermöglichen, die bestehende Infrastruktur und die verschiedenen Verkehrsmittel effektiv und effizient zu nutzen. Im Einzelnen:
- Geeignete Rahmenbedingungen
Beide Landesregierungen setzen auf technologieoffene Lösungen, die neben der lokal emissionsfreien Elektromobilität z.B. auch die Weiterentwicklung des Verbrennungsmotors, ggf. in Verbindung mit synthetischen Kraftstoffen, vorsieht. Der Bund ist in der Pflicht für die richtigen Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene zu sorgen. Dafür setzen sich beide Landesregierungen ein. Dazu zählen insbesondere
– die Verstärkung der Innovations- und Forschungsförderung bei alternativen Antrieben, z.B. im Bereich der Batterieforschung, der Wasserstoffspeicherung oder der Entwicklung industrieller Lösungen für synthetische Kraftstoffe,
– die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, z.B. des Energierechts, um Nutzervorteile für die Nutzer von Elektrofahrzeugen zu generieren,
– die Modernisierung der Verkehrs-, Kommunikations- und Energieinfrastrukturen, damit Deutschland Leitregion und Leitmarkt für eine klimaschonende und neue Mobilität wird. - Automatisiertes Fahren
In der Zukunft fahren Fahrzeuge automatisiert, vernetzt oder autonom. Es ist zu erwarten, dass durch automatisiertes und auf lange Sicht autonomes Fahren der Verkehr sicherer und effizienter wird. In beiden Ländern werden innovative Projekte mit Modellcharakter initiiert und durchgeführt, um Technologien des automatisierten Fahrens, der Vernetzung und in Zukunft auch des autonomen Fahrens zu entwickeln, zu erforschen und frühzeitig anzuwenden. Betrachtet werden in diesem Kontext auch wirtschaftliche, mobilitätspolitische und gesellschaftliche Auswirkungen. Beide Länder streben an, sich über ihre jeweiligen Aktivitäten und Erfahrungen zum automatisierten und vernetzten Fahren intensiv auszutauschen. - Drohnen im Personen- und Güterverkehr
Angesichts der Bevölkerungsstärke und der Verkehrsdichte erscheint es folgerichtig, die dritte Dimension der Mobilität, die Nutzung des Luftraums mitzudenken. Technologien und Verkehrskonzepte für einen möglichen Einsatz von Flugtaxis oder Drohnen im Personen- und Güterverkehr könnten ein Schlüssel zu einer innovativen Verkehrsgestaltung sein und eine weitere Option für die Mobilität der Zukunft bieten. Daher setzen sich beide Länder für Projekte ein, die sich in diesem Kontext mit der Klärung von rechtlichen, technischen und finanziellen Fragen und ggf. deren Erprobung befassen. - Durchgängige Elektronische Fahrgastinformation (DELFI)
Im Rahmen der DELFI-Initiative arbeiten die beiden Länder mit dem Bund daran, die deutschlandweite elektronische Fahrplan-Auskunft gemeinsam mit den anderen Bundesländern zu verbessern. Die beiden Länder wollen den gegenseitigen Austausch angesichts der technischen Herausforderungen intensivieren.
5. Industrie und Energie: Industrielle Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland erhalten mit sicherer, bezahlbarer und umweltfreundlicher Energieversorgung
Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland ist eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung von hoher Bedeutung. Die beiden Landesregierungen fordern daher gemeinsam vom Bund die Entwicklung eines integrierten und konsistenten energiepolitischen Konzepts, das die wirtschafts- und standortpolitische Dimension der Energiepolitik wieder stärker in den Mittelpunkt rückt und insbesondere die folgenden Kernanliegen umsetzt:
- Förderung der Erneuerbaren Energien:
Für eine bessere Markt- und Systemintegration fordern wir mehr Anreize im EEG, die Stromerzeugung zeitlich und räumlich stärker am Bedarf auszurichten. Bei EE-Ausschreibungen ist künftig auch die Aufnahmefähigkeit der Netze zu berücksichtigen. Um die Potenziale der Photovoltaik zu heben, fordern wir die Abschaffung des 52-GW-Deckels und eine stärkere Bundesförderung für Stromspeicher als Ergänzung zu Photovoltaik. - Entlastung der Stromverbraucher:
Um die Kosten für Verbraucher und Industrie zu senken, fordern wir als dringendste erste Schritte die umgehende Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß sowie eine Verlagerung von Teilen der Kosten des Übertragungsnetzausbaus in den Bundeshaushalt. Wir begrüßen die von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zur Entlastung der Unternehmen und privaten Haushalte vorgelegten Vorschläge und fordern deren zeitnahe Umsetzung. - Versorgungssicherheit:
Vor dem Hintergrund des absehbaren Rückgangs an gesicherter Erzeugungsleistung durch den Ausstieg aus Kernkraft und Kohleverstromung fordern wir eine umgehende Weiterentwicklung des Marktdesigns hin zu einem systematischen Investitionsrahmen, der Anreize zum Bau gesicherter Erzeugungsleistung schafft, etwa in Form eines Kapazitätsmechanismus sowie die Einführung eines unabhängigen Stresstests für Versorgungssicherheit. - Ambitionierte Politik für wirtschaftliche Energieeffizienz:
Wir fordern die rasche Umsetzung der im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. - Verbesserte Sektorenkopplung:
Für eine erfolgreiche Energiewende müssen die Sektoren Verkehr und Wärme stärker eingebunden werden. Wir fordern zudem attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung bis mindestens 2030 und wollen das Potenzial von Flexibilitätsoptionen und neuen Technologien, wie beispielsweise Power-to-X und synthetische Kraftstoffe, weiterentwickeln. - Zur Verbesserung der Akzeptanz für die Energiewende bei den betroffenen Bürgern fordern wir eine Ausweitung der Erdkabelpilotprojekte im Wechselstrombereich.
6. Zukunft der deutschen Medienlandschaft
Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die größten Medienstandorte in Deutschland. Der Schulterschluss beider Länder ist ein wichtiges Signal für eine zukunftsfeste Medienordnung. Neben der Bedeutung für Wirtschaft und Arbeitsplätze sind Medienunternehmen Garanten für Vielfalt und Regionalität in unserer Gesellschaft und stellen damit unverzichtbare Bestandteile unseres demokratischen Systems dar.
Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen in der Medienpolitik wieder stärkere Impulse setzen. Die größte Herausforderung ist es, den Rechtsrahmen an die Erfordernisse der Digitalisierung anzupassen. Das heißt konkret:
- Grundwerte wie Meinungsvielfalt oder Jugend- und Verbraucherschutz sind auch im Internet europäisch und national zu verteidigen.
- Im Digitalzeitalter überkommene Regulierungsinstrumente sind zu deregulieren (Rundfunklizenz, Medienkonzentration).
- Grundlegende Anforderungen, insbesondere zur Sicherung von Vielfalt, sind auch in bislang unregulierten Bereichen zu gewährleisten (z.B. Transparenz und Diskriminierungsverbot auch für Google & Co.).
- Überlegungen für eine gemeinsame Plattform von Medienunternehmen in Bayern und Nordrhein-Westfalen als Gegenmodell zu youtube oder facebook werden begrüßt.
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Pressemitteilung-Nr.-44-vom-12.-März-2019( PDF 168.04 Kb)
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