Bericht aus der Kabinettssitzung vom 02. August 2022
1. Bayern ist Urlaubsland der Superlative / Tourismus vereint Heimat, Kultur und einzigartige Landschaft als bedeutender Wirtschaftsfaktor
5. Maßnahmenpaket zur Senkung des Energieverbrauchs im gesamten Bereich der Staatsverwaltung
1. Bayern ist Urlaubsland der Superlative / Tourismus vereint Heimat, Kultur und einzigartige Landschaft als bedeutender Wirtschaftsfaktor
Bayern ist Weltklasse für Urlauber und das Tourismusland Nr. 1 in Deutschland. Der Freistaat bietet mit seiner einzigartigen Kulturlandschaft 45 staatliche Schlösser, Burgen und Residenzen, rund 1.250 Sammlungen und Museen und zahlreiche staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte. Zwei Nationalparks und 19 Naturparks machen 26,4% der Naturparkfläche in Deutschland aus. Zahlreiche Seen, Wander- und Radwege, Kletter- und Skigebiete im Freistaat bieten unvergleichliche Urlaubserlebnisse.
Mit über 44.500 gastgewerblichen Betrieben, rund 550.000 Gästebetten, 485 Campingplätze und 4.000 Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betrieben ist der Tourismus auch ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Bayern trägt rund 20% zur touristischen Wertschöpfung in Deutschland bei. Gerade im ländlichen Raum ist die Tourismusbrache zentraler Arbeitgeber, der auch eine Bleibeperspektive gibt. Jeder siebte Arbeitsplatz in Bayern hängt vom Tourismus ab. Rund 600.000 Beschäftigte ziehen ihr Einkommen vollständig aus der Branche.
2. Attraktiver Bauernhof- und Landurlaub in Bayern / Freistaat fördert Urlaub auf dem Bauernhof und Waldpädagogik / Kampagne zur Besucherlenkung „Respektiere deine Grenzen“
Bayerns einzigartige und vielfältige Landschaften ziehen jedes Jahr Millionen von Gästen an. Bauernhof- und Landurlaub sind seit Jahrzehnten fester Bestandteil des bayerischen Tourismus. Gleichzeitig sind sie Imageträger für die Land- und Forstwirtschaft, Impulsgeber für die ländlichen Räume und tragen zur Existenzsicherung der Landwirtschaft bei.
Die Staatsregierung unterstützt daher Angebote wie Urlaub auf dem Bauernhof, Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von Dörfern und Regionen, aber auch Waldpädagogik und innovative Regionalprojekte. Die Besucherströme bedürfen allerdings auch der Lenkung, um nicht zur Belastung in den Regionen zu werden und um den Erholungswert für unsere Gäste hochzuhalten.
Mit knapp 4.000 Betrieben und einer Kapazität von rund 50.000 Betten hat Urlaub auf dem Bauernhof eine große Bedeutung für den Tourismus. Bemerkenswert sind dabei die wachsende Professionalität und Qualität der Angebote. Dabei fördert der Freistaat Investitionen, die Fort- und Weiterbildung der Betriebe und den Verein „Blauer Gockel“, der Bauernhof- und Landurlaub vermittelt. Zusätzliche Bedeutung gewinnen neuerdings auch Stellplätze für Wohn- und Campingmobile auf den Bauernhöfen.
Die Waldpädagogik der Bayerischen Forstverwaltung stellt ein attraktives Bildungsangebot für Bürgerinnen und Bürger mit einem vielfältigen Jahresprogramm dar. Die bayernweit zwölf Walderlebniszentren sind spannende Ausflugsziele für Interessierte in jedem Alter, die das Verständnis für das Ökosystem Wald, die nachhaltige Forstwirtschaft, aber auch nachhaltiges Handeln vermitteln. Bayernweit gibt es zudem zahlreiche interessante Walderlebnispfade, die zur Erkundung des Waldes einladen.
Die Ländliche Entwicklung unterstützt die Kommunen im ländlichen Raum dabei, mit gemeindeübergreifenden Ansätzen ihr touristisches Angebot zu erkennen und zukunftsorientiert auszubauen. Vor allem kleineren Kommunen ermöglicht ein regionales Marketingkonzept eine gesteigerte öffentliche Präsenz. Eine gemeindeübergreifende Verbesserung des kulturellen und freizeitorientierten Angebots stärkt die Attraktivität der Region. Die Integrierte Ländliche Entwicklung unterstützt konzeptionell die Erweiterung des Freizeit- und Naherholungsangebots und legt damit die Grundlagen für eine stärkere Vernetzung innerhalb der Region. Die Dorferneuerung trägt dazu bei, lebenswerte Orte zu erhalten und so touristische Anziehungspunkte zu schaffen. Mit der Förderung von Kleinstunternehmern verbessert der Freistaat die Nahversorgung und steigert die Attraktivität in der jeweiligen Region.
Um die ländlichen Räume in Bayern attraktiv zu gestalten, ist das EU-Förderprogramm LEADER ein wichtiger Baustein und Motor. Der Tourismus hat den größten Anteil unter allen Themenbereichen. Die 1.167 Projekte im Sektor „Freizeit und Tourismus“ binden 64 Prozent der gesamten LEADER-Fördermittel. Sie reichen von Radwegkonzepten, modernen Infotafeln an belebten Ausflugzielen, 3D-Animationen bis hin zu kulinarischen Angeboten.
Die bayerischen Berge, Landschaften und Wälder verzeichnen stark anwachsende Besucherströme von Tagesausflüglern und Urlaubsgästen. Die Bewohner und Landbewirtschafter, die Weidetiere und die Natur sind davon betroffen und zunehmend belastet. Mit der Anfang Juli gestarteten Kampagne „Respektiere deine Grenzen“ sollen die Konflikte reduziert und für Verständnis geworben werden. Ziel der Initiative ist es, zu sensibilisieren und Wissen über richtiges Verhalten in der Natur zu vermitteln.
3. Freistaat unterstützt digitale Transformation im Tourismus / Kompetenzaufbau, digitale Infrastruktur und Innovation bringen Tourismusstandort Bayern voran
Der anhaltende Trend in der Tourismuswirtschaft zu Information und Vermarktung in digitaler Form hat sich in Folge der Umbrüche durch die Corona-Pandemie massiv beschleunigt. Eine erfolgreiche digitale Transformation ist von zentraler Bedeutung für den Tourismusstandort Bayern und wird deshalb von der Staatsregierung kraftvoll unterstützt. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:
- Forcierter Kompetenzaufbau zur Digitalisierung und zu Open Data bei Tourismusakteuren. Die Kompetenzstelle Digitalisierung, eine Außenstelle der Bayern Tourismus Markleting GmbH mit Sitz in Waldkirchen, fungiert als zentraler Ansprechpartner für die anbieterneutrale Umsetzung digitaler Infrastrukturprojekte und informationsangebote in ganz Bayern. Davon profitieren alle Tourismusakteure im Freistaat – vom Wellnesshotel bis zum Ausflugsschiffer. Mit Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitscoachings werden insbesondere kleine Anbieter in die Lage versetzt, sich zu digitalisieren. Auch die Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit der Tourismusdestinationen wird gefördert.
- Tragfähige Digital-Infrastruktur – Bayern Cloud Tourismus. Alle für das Tourismusmarketing und Destinationsmanagement in Bayern notwendigen Daten sollen auf einer einheitlichen Datendrehscheibe zur Verfügung stehen. Diese Bayern Cloud Tourismus wird Basis für innovative Anwendungen und Geschäftsmodelle sein, z.B. für Projekte der digitalen Besucherlenkung. Nach Abschluss der Pilotphase im dritten Quartal 2022 werden erste Anwendungen möglich sein. Die Staatsregierung wird das Projekt tatkräftig unterstützen – sowohl durch die Anbindung touristisch interessanter Datensätze aus anderen staatlichen Informationsangeboten an die Bayern Cloud Tourismus als auch durch gemeinsame Information über und Bewerbung des vielfältigen Datenangebots der öffentlichen Hand in Bayern.
- Digitales Tourismusmarketing – moderne Kundenansprache und Besucherlenkung mittels Echtzeitdaten. Der Ausflugsticker Bayern ist ein wichtiges Instrument des Besuchermanagements und bietet Informationen zum Auslastungsstand bei Sehenswürdigkeiten und mögliche Alternativen an. Er wird sehr gut angenommen. Seit Ostern 2021 gab es 3,5 Mio. Aufrufe.
- Digitale Innovationen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des bayerischen Tourismus. Die Staatsregierung fördert u.a. eine Chatbot-Lösung für Heilbäder und Kurorte, die die Suche nach passenden Gesundheitsangeboten ermöglicht, oder das Projekt Smart Health Cities, das digitale Gesundheitsanwendungen in den bayerischen Heilbädern und Kurorten entwickelt. Die bayerischen Heilbäder und Kurorte erhalten damit ein passgenaues Instrument zur digitalen Kundenbetreuung vor – während und nach einem Gesundheitsurlaub.
- Freistaat treibt Digitalisierung im ländlichen Raum als Grundlage für modernes Lebensraummanagement voran. Fünf Modellprojekte des Digitalen Dorfs Bayern sollen mit „Digitalisierung zum Anfassen“ Einheimischen wie Gästen den Alltag erleichtern, den ländlichen Raum als Wohn- und Wirtschaftsraum weiterentwickeln und die Attraktivität der Standorte erhöhen. Das im April 2017 begonnene Projekt wird von der Staatsregierung mit insgesamt 13 Mio. Euro unterstützt. Mit dem heutigen Beschluss sollen die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Digitalen Dorf Bayern weiter in die Fläche und an die Kommunen heran getragen werden.
4. Bund muss Rahmenbedingungen für den Tourismus verbessern / Planungssicherheit für Corona-Reglungen im Winter / Grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit / Dauerhafte Steuersenkungen / Vereinfachter Zuzug für Arbeits- und Fachkräfte für Tourismusbranche
Der Tourismus hat wie kaum eine andere Branche unter den Folgen der Corona-Pandemie gelitten. Auch wenn sich die Lage der Branche in den vergangenen Wochen und Monaten gebessert hat, ist die Situation für viele Betriebe nach wie vor angespannt.
Das liegt vor allem auch an den aktuellen Herausforderungen des gewachsenen Fach- und Arbeitskräftemangels sowie der stark steigenden Energie- und Lebensmittelpreise. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen im Tourismus ist eine Unterstützung der Betriebe durch zielgerichtete Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Diese sind vornehmlich vom Bund festzulegen. Die Staatsregierung fordert deshalb eine Verbesserung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für den Tourismus:
- Corona: Der Bund muss der Tourismuswirtschaft trotz der unwägbaren Pandemiesituation im Winter möglichst weitgehende Planungssicherheit geben. Das geht nur mit einem klaren bundesrechtlichen Rahmen.
- Grenzüberschreitende Wettbewerbsfähgikeit: Der Bund muss für die Tourismuswirtschaft vergleichbare Wettbewerbsbedingungen mit der Branche in den europäischen Nachbarländern herstellen.
- Steuern: Der Bund muss steuerliche Nachteile für die Tourismuswirtschaft beseitigen, insbesondere durch dauerhafte Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unter Einbeziehung von Getränken.
- Arbeits- und Fachkräftemangel: Ankündigen reicht nicht. Der Bund muss seinen Teil zur Entspannung des Arbeits- und Fachkräftemangels in den besonders betroffenen touristischen Branchen beitragen. Insbesondere muss die Bundesregierung jetzte ihre Ankündigungen zum vereinfachten Zuzug von Arbeitskräften aus Drittstaaten im Gastgewerbe im Rahmen der bereits bestehenden Möglichkeiten und durch Befreiung der Auszubildenden von der Versteuerung und Sozialversicherungspflicht für freie Unterkunft als Sachbezug umsetzen.
5. Maßnahmenpaket zur Senkung des Energieverbrauchs im gesamten Bereich der Staatsverwaltung
Der Freistaat besitzt rund 11.000 Gebäude und Bauwerke, von denen ca. 9.000 energierelevant sind. Der Energieverbrauch beträgt für Gas und Strom jeweils etwa 1 % des Verbrauchs in Bayern. Am 26. Juli 2022 hat sich die EU-Kommission mit den Energieministern der Mitgliedstaaten auf einen Notfallplan verständigt, in dem die Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 den Gasverbrauch durch freiwillige Anstrengungen um 15 % zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund ergreift der Freistaat Maßnahmen zur Reduzierung des staatlichen Energieverbrauchs. Ziel der Einsparmaßnahmen ist es, dass die Gasspeicher bereits jetzt für die Wintermonate ausreichend gefüllt werden können, damit es über die kalte Jahreszeit nicht zu Versorgungsengpässen kommt und insbesondere eine regionale Gasmangellage in Süddeutschland vermieden werden kann. Zugleich soll nicht nur der Gasverbrauch für Wärme und Prozesse reduziert, sondern auch die Einsparung von elektrischer Energie forciert werden, da die gasgekoppelte Stromerzeugung ebenfalls weitgehend substituiert werden muss. Auch wenn die staatlichen Gebäude zum weit überwiegenden Teil mit Strom aus Wasserkraft versorgt werden, kann der Freistaat durch Einsparung von elektrischer Energie auch zur Einsparung der Stromerzeugung aus Gas beitragen.
Im Bewusstsein dieser energiepolitischen Herausforderungen und in Verantwortung für Menschen und Wirtschaft im Freistaat hat der Ministerrat mit dem Ziel einer Energieeinsparung von 15 % folgenden 5-Punkte-Maßnahmenplan zur Senkung des Energieverbrauchs in der Staatsverwaltung beschlossen:
- Absenken: Steuerung der Raumtemperatur auf die gesetzlichen Mindestbestimmungen. Nach den rechtlichen Vorgaben für Arbeitsstätten sind dies in Bürobereichen derzeit grundsätzlich 20 Grad Celsius. Für Bereiche in öffentlichen Gebäuden, die nicht dem ständigen Aufenthalt dienen (Verkehrs- und Technikflächen) können darüberhinausgehende Einsparungen in Betracht kommen, wobei bauphysikalische Schäden oder Frostschäden bei nicht beheizten Bereichen zu vermeiden sind.
- Optimieren: Betriebszeiten und Einstellungen technischer Anlagen werden überprüft. Dazu können beispielsweise gehören ein hydraulischer Abgleich des Heizungssystems noch vor Beginn der Heizperiode, die Überprüfung der Betriebszeiten der Gebäudeheizung, die Nacht- und Wochenendabsenkung sowie die Durchführung der Wartung und optimale Einstellung der Wärmerzeuger.
- Abschalten: Nicht zwingend notwendige Verbräuche werden abgeschaltet. Dazu gehört die Abschaltung der Außenbeleuchtung staatlicher Gebäude bzw. deren Anpassung an die Betriebszeiten. Gleichermaßen kann auch die Innenbeleuchtung von Verkehrswegen und Fluren an die Betriebszeiten angepasst werden. In den Sanitärbereichen wird die Warmwasserzufuhr eingestellt. Der Einsatz von Klimaanlagen wird auf das zwingende erforderliche Maß beschränkt.
- Organisieren: Der Dienstbetrieb wird mit Blick auf die Energieeinsparung optimiert. Den Bediensteten wird Homeoffice im größtmöglichen Umfang gewährt, sofern die technischen und dienstlichen Gründe dies zulassen. Zudem sollen Dienstreisen und Dienstfahrten durch Nutzung der Videokonferenztechnik möglichst vermieden und bei Unvermeidbarkeit möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad durchgeführt werden.
- Informieren: Da auch das Nutzerverhalten Einfluss auf den Energieverbrauch hat, sollen die Bediensteten sowie die Haustechniker staatlicher Gebäude über Einsparmaßnahmen informiert und darin geschult werden. Dazu gehört beispielweise die richtige Raumbelüftung im Sommer und Winter, die Vermeidung unnötiger Stromverbraucher oder die Bürobeleuchtung.
Alle Ressorts werden im Rahmen ihrer Ressortverantwortung auf der Basis konkreter Einzelfallprüfungen beauftragt, diese kurzfristig umsetzbaren, auch verhaltensbezogenen und organisatorischen Einsparmaßnahmen schnellstmöglich umzusetzen und gegebenenfalls weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die nachgeordneten Bereiche sind entsprechend zu informieren.
Den Kommunen wird die Übernahme der Energieeinsparmaßnahmen in eigener Verantwortung empfohlen.
6. Bayern bringt Denkmalpflege und Klimaschutz zusammen / Staatsregierung läutet mit innovativem Denkmalschutzgesetz Zeitenwende ein / Historische Bauten bewahren und regenerative Energien nutzen / Bodendenkmäler schützen
Der fortschreitende Klimawandel und die Herausforderungen bei der Energieversorgung machen es notwendig, alle Potenziale beim Energiesparen und zusätzlichem Erzeugen von Energie zu nutzen. Denkmalschutz und -pflege können dazu einen wertvollen Beitrag leisten. Erneuerbare Energien sollen zukünftig besser genutzt und Denkmäler leichter energetisch verbessert werden – fachlich verträglich und verantwortbar. Das Kabinett hat dafür einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf wurde in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) erarbeitet. Er beinhaltet neben der Zusammenführung von Denkmalschutz und Klimaschutz die Einführung eines sogenannten „Schatzregals“, einer besonderen Eigentumsregelung für archäologische Funde, um den Raubbau an Bodendenkmälern zu stoppen.
Die Neuerungen im Bayerischen Denkmalschutzgesetz ermöglichen einen erleichterten Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich. Zielsetzung ist eine deutliche Erhöhung von Photovoltaik-, Solar- und Geothermie-Anlagen, die den Anforderungen von Denkmalschutz und Klimaschutz Rechnung tragen. Zudem sind weitgehende Lockerungen bei der Errichtung von Windenergieanlagen in der Nähe von Denkmälern vorgesehen. Der Bau von Windkraftanlagen soll demnach nur noch bei „besonders landschaftsprägenden Denkmälern“ erlaubnispflichtig sein. Zu diesen schützenswerten Bauten zählen nach fachlicher Prüfung durch das BLfD bayernweit rund 100 herausragende Bauten wie bedeutende Schlösser, Kirchen und andere Monumente. Weiterer Gegenstand der Gesetzesänderung ist die energetische Verbesserung von Denkmälern. Durch die veränderten Regelungen soll der Wert der Denkmäler nicht beeinträchtigt werden.
Zudem regelt die Einführung eines „Schatzregal“ die Eigentumsverhältnisse bei Funden neu, um illegale Grabungen einzudämmen. Bisher gilt in Bayern die Regel, dass ein Fund je zur Hälfte dem Eigentümer des Grunds und dem Finder gehört. Künftig sollen die Funde den Staat zufallen. Damit soll eine Regelungslücke, die bisher bei Raubgrabungen genutzt wurde, geschlossen werden. Redliche Entdecker von archäologischen Funden erhalten fortan eine Belohnung, für Grundstückseigentümer ist ein Ausgleichsanspruch vorgesehen. Dafür sieht die Gesetzesänderung vor, dass der Freistaat seinen Eigentumsanspruch auf die Gemeinde des Fundorts übertragen kann. Ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern soll wiederum deren vollständigen Schutz gewährleisten. Ausnahmen für berechtigte berufliche Zwecke bleiben erlaubt. Dabei soll ermöglicht werden, dass die archäologischen Schätze in der Region des Fundortes bleiben. Daneben ist auch eine ausdrückliche Regelung zur Kostentragung für Ausgrabungen und Dokumentation bei bodendenkmalrelevanten Maßnahmen vorgesehen. Durch diese wird Rechtssicherheit insbesondere gegenüber dem Bund geschaffen.
7. Nächster Meilenstein bei der Teilfortschreibung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms erreicht / Staatsregierung setzt zusätzliche Impulse zur Stärkung des ländlichen Raums, beim Hochwasserschutz und zur Krisenvorsorge / Weiteres Beteiligungsverfahren auf den Weg gebracht
Der am 14. Dezember 2021 vom Kabinett beschlossenen LEP-Entwurf wurde in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren zur Diskussion gestellt. Verbände, Kommunen und Fachstellen sowie berührte Stellen außerhalb Bayerns konnten bis zum April diesen Jahres Stellungnahmen zu den drei Themenbereichen „Gleichwertigkeit und starke Kommunen“, „Anpassung an den Klimawandel“ und „Mobilität der Zukunft“ einreichen. Auch die Öffentlichkeit wurde beteiligt.
Den zahlreichen konstruktiven Anregungen und Hinweisen aus über 700 Stellungnahmen trägt die Staatsregierung mit einer nochmaligen Akzentuierung des LEP-Entwurfs Rechnung, darunter insbesondere in dem Bereich „Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum“ sowie mit der Überarbeitung der Gebietskulissen „ländlicher Raum“ und „Verdichtungsraum“. Ferner werden die Vorgaben zum Niedrigwassermanagement sowie zum Hochwasserschutz noch weiter geschärft. Damit verbunden ist auch eine zusätzliche Stärkung des Instrumentenkastens der Regionalplanung, um so den unterschiedlichen Herausforderungen der Regionen bestmöglich gerecht zu werden.
Die aktualisierte Teilfortschreibung trägt außerdem den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs Rechnung durch Maßnahmen zur Verstärkung der Krisenvorsorge und zur Steigerung der Resilienz Bayerns. Dazu zählen die Sicherung der heimischen Lebensmittelproduktion, Stärkung regionaler Kreisläufe und Ausbau der regionalen, umweltfreundlichen Energieerzeugung. Letzteres schließt die jüngsten Gesetzesänderungen auf Bundesebene zur Windenergie mit ein.
Zur weiteren Abstimmung dieser wesentlichen Änderungen des LEP-Entwurfs erfolgt nun ein ergänzendes Beteiligungsverfahren bis Mitte September, das auch die breite Öffentlichkeit wieder mit einschließt. Der überarbeitete Entwurf sowie eine Zusammenfassung des zurückliegenden Beteiligungsverfahrens können in Kürze auf den Internetseiten der Landesentwicklung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energieabgerufen werden.
Die Regierungsvizepräsidentin von Mittelfranken Frau Dr. Engelhardt-Blum wird zum 1. Oktober 2022 Regierungspräsidentin von Mittelfranken. Sie ist die Nachfolgerin von Herrn Dr. Thomas Bauer, welcher zeitgleich in den Ruhestand eintreten wird.
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Pressemitteilung Nr. 199 vom 02. August 2022( PDF 180.36 Kb)
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