Bericht aus der Kabinettssitzung vom 08. März 2022
1. Kabinett beschließt Fortführung der Teststrategie in Schulen und Kitas / Regelmäßige Testungen bieten auch nach Ende der epidemischen Lage weiterhin Sicherheit
1. Kabinett beschließt Fortführung der Teststrategie in Schulen und Kitas / Regelmäßige Testungen bieten auch nach Ende der epidemischen Lage weiterhin Sicherheit
Bayern wird seine Teststrategie in Schulen und Kitas auch nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 19. März fortführen, damit weiterhin einen sicheren Betrieb von Schulen und Kindergärten gewährleisten und vulnerable Gruppen bestmöglich schützen. Das hat der Ministerrat in der heutigen Sitzung beschlossen.
Die bewährten Testsysteme an den Schulen und Kitas werden dabei zunächst bis zu den Osterferien wie bisher weitergeführt. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Schulen sowie in den Förderzentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen werden PCR-Pooltestungen mit der Lolli-Methode angeboten. Zur Erhöhung der Sicherheit des Präsenzunterrichts und zur Entlastung der Labore führen die Schülerinnen und Schüler zum Beginn der Schulwoche einen zusätzlichen Selbsttest durch.
Sofern der Bund keinen neuen rechtlichen Rahmen für die Zeit nach dem 19. März schafft, entfällt die Möglichkeit, an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung die Testungen verpflichtend anzuordnen. Falls der Bund keine Testpflichtmöglichkeiten für die Länder schafft, wird Bayern die oben beschriebenen Testsysteme zunächst bis zu den Osterferien bereitstellen.
Bayern setzt zudem weiterhin auf die Mobilen Testrecken als „Test-Feuerwehren“, um unvorhersehbaren Testbedarfen und Ausbrüchen schnell und unkompliziert begegnen zu können. Diese haben sich aufgrund ihrer flexiblen Verwendungsmöglichkeit und Effektivität bewährt. Zum Schutz der besonders vulnerablen Personengruppen – zum Beispiel der Bewohner in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen – sowie der Personengruppen, die das Impfangebot nur eingeschränkt erreicht, wie etwa Menschen in Asylunterkünften, ist die Weiterführung der mobilen Teststrecken unerlässlich. Sie werden daher im eingespielten Verfahren durch die Regierungen für deren Bezirke lückenlos bis zum 30. Juni 2022 beauftragt und koordiniert.
2. Bayerische Bundesratsinitiative „Für eine absolute Energiepreisbremse: Energiepreise durch Reduzierung der Steuern stabilisieren – Pendlerpauschale für alle sachgerecht erhöhen“ / Gemeinsame Initiative mit Nordrhein-Westfalen
Die stark steigenden Energiepreise stellen private Haushalte wie auch die Wirtschaft vor extreme Herausforderungen. Die aktuelle geopolitische Lage verschärft die Situation absehbar noch weiter. Heizöl, Kraftstoffe und vor allem Gas werden schon wegen der extrem gestiegenen Beschaffungspreise und der hohen Nachfrage besonders betroffen sein. Der Ministerrat hat deshalb in seiner heutigen Sitzung eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der die Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam stabilisiert werden sollen. Bayern startet die Initiative auf Bundesebene gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen.
Die Initiative enthält konkrete Forderungen an den Bund:
1. Absenkung der Steuern auf Energieprodukte im Rahmen der europäischen Vorgaben
- Bayern und NRW fordern, die Stromsteuer für private Haushalte wie auch für die Wirtschaft noch im Jahr 2022 auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro kWh (für Privathaushalte) bzw. 0,05 Cent pro kWh (bei betrieblicher Nutzung) zu reduzieren und
- die Energiesteuersätze auf Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin schnell und substanziell abzusenken sowie
- zumindest befristet durch Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent auf Erdgas, Elektrizität und Fernwärme die Mehrwertsteuer zu senken.
2. Anpassung der Höhe der Entfernungspauschale für eine angemessene steuerliche Abgeltung entstandener Fahrtkosten
- Die Entfernungspauschale sollte rückwirkend auf 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer für den Veranlagungszeitraum 2022 angehoben werden.
- Überdies fordern Bayern und NRW, zukünftig die Entfernungspauschale dynamisch anzupassen an die Kostensteigerungen von Kraftstoffen, insbesondere mit Berücksichtigung des jährlich steigenden CO2-Preises.
3. Auch die von Arbeitgebern für dienstliche Fahrten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlte, steuerfreie Aufwandspauschale sollte entsprechend angehoben werden.
3. Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit des Betreibens von Handelsplattformen zur Verbreitung von Kinderpornografie im Internet“ / Gemeinsamer Antrag mit Saarland im Bundesrat
Der Schutz von Kindern vor Missbrauch und der Kampf gegen Kinderpornografie haben für die bayerische Staatsregierung oberste Priorität. Der Ministerrat hat heute den Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit des Betreibens von Handelsplattformen zur Verbreitung von Kinderpornografie im Internet“ beschlossen, den Bayern am 11. März 2022 gemeinsam mit dem Saarland in den Bundesrat einbringen wird.
Der Gesetzentwurf basiert auf drei Säulen:
- Einführung eines Sonderstraftatbestands: Die im August 2021 eingeführte Strafvorschrift zum Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet (§ 127 Strafgesetzbuch) erfasst zwar Fälle von Kinderpornografie. Sie werden aber genauso behandelt wie Plattformen zum Handel mit Falschgeld oder Betäubungsmitteln. Das schwerwiegende Unrecht des Betreibens von Kinderpornografie-Plattformen muss jedoch im Gesetz klar zum Ausdruck kommen und tat- und schuldangemessen bestraft werden können.
- Höhere Strafen: Nach geltendem Recht droht den Betreibern solcher Foren regelmäßig nur eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr – dieselbe Mindeststrafe wie beim bloßen Verbreiten oder Besitzen von Kinderpornografie. Der Entwurf sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren und eine Höchststrafe von 15 Jahren vor.
- Ausreichende Befugnisse zur Verfolgung von Taten im Ausland:
Die Erfahrung des bayerischen Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) zeigt, dass gerade in Online-Tauschbörsen Kinderpornografie grenzüberschreitend gehandelt wird. Die Täternetzwerke bilden sich über Ländergrenzen hinweg. Deshalb soll auch für das Betreiben von Kinderpornografie-Plattformen das sogenannte Weltrechtsprinzip gelten, wodurch das deutsche Strafrecht unabhängig vom Tatort anwendbar ist.
Wenn Sie die Youtube-Videos auf www.bayern.de einblenden, werden Daten automatisiert an Youtube übermittelt. Der Schalter ist blau. Auf Art und Umfang der übertragenen Daten hat das Landesportal keinen Einfluss. Mit Klick auf den Schalter können Sie die Video-Einblendung jederzeit deaktivieren. Der Schalter ist grau. Zum Datenschutz
Alle Videos mit Datenübertragung an Youtube aktivieren:Wenn Sie die Youtube-Videos auf www.bayern.de einblenden, werden Daten automatisiert an Youtube übermittelt. Alternativen können angefordert werden. Zum Datenschutz
Wenn Sie die Youtube-Videos auf www.bayern.de einblenden, werden Daten automatisiert an Youtube übermittelt. Der Schalter ist blau. Auf Art und Umfang der übertragenen Daten hat das Landesportal keinen Einfluss. Mit Klick auf den Schalter können Sie die Video-Einblendung jederzeit deaktivieren. Der Schalter ist grau. Zum Datenschutz
Alle Videos mit Datenübertragung an Youtube aktivieren:
-
Pressemitteilung Nr. 38 vom 08.03.2022( PDF 144.40 Kb)
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail anÂ
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.