Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10. August 2020
Das aktuelle Infektionsgeschehen erfordert nach wie vor größte Umsicht und Vorsicht. Die aktuellen Zahlen weltweit zeigen, dass die Corona-Pandemie ungebrochen ist. Es gilt nun, eine zweite Welle und ein Infektionsgeschehen wie im März und April dieses Jahres zu verhindern. Bayern setzt dabei insbesondere auf die Einhaltung von Hygieneregeln, die Wahrung des Mindestabstandsgebots, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen sowie Testungen.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung folgende wichtige Beschlüsse gefasst:
1. Der Ministerrat beschließt, einen „Corona-Koordinator“ der Staatsregierung einzusetzen, der sämtliche, pandemiebedingte Maßnahmen bündelt, koordiniert und deren Umsetzung gewährleistet. Zum „Corona-Koordinator“ wird der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatminister Dr. Florian Herrmann, MdL, bestimmt.
2. Der Ministerrat begrüßt die Fortentwicklung der Bayerischen Teststrategie und den massiven Ausbau der Testkapazitäten durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Diesen Weg gilt es konsequent fortzuführen und den weiterhin steigenden Bedarf an Testungen zu decken. Der Ministerrat stellt dabei fest, dass die Testzentren für Reiserückkehrer an den drei bayerischen Flughäfen in München, Nürnberg und Memmingen, an den nächstgelegenen Rastanlagen der Autobahngrenzübergänge Kiefersfelden, Walserberg und Pocking sowie den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg von Reiserückkehrern sehr gut angenommen werden und damit zur Minimierung des Infektionsrisikos beitragen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat zudem umgehend mit Inkrafttreten der bundesrechtlichen Testpflicht bestimmt, dass Passagiere aus Risikogebieten noch an den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen zu testen sind, wenn sie nicht bereits bei Einreise einen entsprechenden negativen Corona-Test vorweisen. Der Ministerrat begrüßt, dass die Betreibergesellschaften der Flughäfen zur Umsetzung dieser Testpflicht kurzfristig die Testung bereits in den Sicherheitsbereichen der Flughäfen ermöglicht haben. Das ist ein starker Beitrag zu einer möglichst effektiven Durchsetzung der Testpflicht. Den Flughäfen werden sämtliche durch die Testungen in den Sicherheitsbereichen verursachten Zusatzkosten aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie erstattet.
3. Der Ministerrat beschließt, in jeder kreisfreien Stadt und jedem Landkreis ein „Bayerisches Testzentrum“ umgehend einzurichten, in dem sich jeder kostenlos testen lassen kann. Damit weitet der Freistaat sein Testangebot erneut aus und gewährleistet ein flächendeckendes Testangebot, das auch für die Reihentestungen von Lehrkräften und Schulpersonal sowie Erzieherinnen und Erziehern am Ende der Sommerferien genutzt werden soll. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Kreisverwaltungsbehörden mit der Einrichtung, Organisation und dem Betrieb der Testzentren zu betrauen. Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Testzentren sowie für die Testungen einschließlich der Labordiagnostik trägt der Freistaat Bayern, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung oder anderen Kostenträgern getragen werden. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird ermächtigt, die für die Kostenerstattung von Testzentren benötigten Haushaltsmittel aus den zur Umsetzung des Bayerischen Testkonzepts zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 272 Mio. Euro zu entnehmen und den Regierungen zuzuweisen.
4. Das aktuelle Corona-Ausbruchsgeschehen im Landkreis Dingolfing-Landau zeigt, dass landwirtschaftliche Betriebe mit Erntehelfern und Saisonarbeitskräften ein hohes Gefährdungspotenzial für Infektionen haben. Der Ministerrat begrüßt das von der Staatsministerin für Gesundheit und Pflege in Abstimmung mit den Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie Familie, Arbeit und Soziales entwickelte Konzept, nach dem in landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten nur noch Personen beschäftigt werden dürfen, die bei Beginn der Beschäftigung über ein ärztliches Zeugnis verfügen, wonach bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus bestehen. Zur Durchsetzung der Testpflicht werden diese landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtet, die Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu melden. Daneben wird für Erntehelfer und Saisonarbeiter von ausgewählten Großbetrieben, die bereits in Beschäftigung sind, eine Reihentestung durchgeführt.
5. Neben Testungen muss in landwirtschaftlichen Betrieben mit Erntehelfern und Saisonarbeitnehmern das Infektionsrisiko durch konsequente, auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittene Schutz- und Hygienekonzepte minimiert werden. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Mindestabstände, Desinfektionen und Lüftungen zu gewährleisten.
6. Die Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte in landwirtschaftlichen Betrieben mit Erntehelfern und Saisonarbeitskräften ist engmaschig zu kontrollieren. Der Ministerrat begrüßt, dass hierzu gemeinschaftliche Teams bestehend aus den örtlichen Gesundheitsämtern, den Landwirtschaftsämtern sowie den Gewerbeaufsichtsämtern/Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gebildet wurden. Bei Kontrollen festgestellte Verstöße gegen Schutz- und Hygieneauflagen werden konsequent geahndet.
7. Der Ministerrat bekräftigt – in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – das Ziel, ab September 2020 möglichst zum Regelbetrieb an den Schulen in Bayern unter Wahrung der erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen zurückzukehren. Zur Minimierung des Infektionsrisikos sind dabei Reihentestungen auf COVID-19 für Lehrkräfte, sonstiges schulisches Personal sowie Verwaltungsangestellte von zentraler Bedeutung, wie sie der Ministerrat bereits beschlossen hat. Die Reihentestungen müssen von den Schulen bzw. Schulträgern vor Ort insbesondere mit Blick auf die vorhandenen Testkapazitäten bei Vertragsärzten und in den Testzentren geplant, abgestimmt und organisiert werden.
8. Die Corona-Pandemie kann nur mit einem optimal ausgestatteten Öffentlichen Gesundheitsdienst bewältigt werden, der auch auf größere örtliche Ausbruchsgeschehen (sog. „Hotspots“) flexibel, schnell und zielgerichtet reagiert. Hierzu wird beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die bestehende „Taskforce Infektiologie“ zu einer schlagkräftigen Einheit ausgebaut, die bayernweit zur Unterstützung der örtlichen Gesundheitsämter bei größeren örtlichen Ausbruchsgeschehen jederzeit zur Verfügung steht. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, umgehend die „Taskforce Infektiologie“ zu verstärken. Zur Verstetigung der Aufgaben der verstärkten „Taskforce Infektiologie“ sollen 80 neue Stellen sowie die notwendigen Sachmittel im Doppelhaushalt 2021/2022 bereitgestellt werden.
9. Corona-Ausbruchsgeschehen erfordern sofortiges und entschiedenes Handeln. Dabei gilt es, vor Ort alle Kräfte der Gesundheits- und Sicherheitsverwaltung, der Hilfsorganisationen und des Gesundheitswesens effizient zusammenzuführen und zu koordinieren. Der Ministerrat begrüßt die durch die Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie des Innern, für Sport und Integration beabsichtigte Einrichtung einer „Koordinierungsgruppe Corona-Pandemie“ an jeder Kreisverwaltungsbehörde. Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die umgehende Organisation von Reihentestungen in betroffenen Betrieben und Einrichtungen, die konsequente Umsetzung von Quarantänen und Kohortierungen gegenüber asymptomatischen infizierten Personen und Kontaktpersonen, Absperrungen und die Organisation von Testangeboten für die Bevölkerung. Die „Koordinierungsgruppen Corona“ stehen unter der Leitung des Landrats/der Landrätin bzw. des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin unter Einbeziehung der Fachexpertise von Gesundheitsamt, Polizei, nicht-polizeilicher Gefahrenabwehr und ggf. der Bundeswehr. Zur Abstimmung der Maßnahmen mit den Leistungserbringern sollen im Benehmen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auch Vertreter der niedergelassenen Ärzte als ärztliche Koordinatoren eingebunden werden.
10. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, zusammen mit der Mitte August anstehenden Verlängerung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Nachfolgeregelung zur der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof außer Vollzug gesetzten Bestimmung zu erlassen, wonach die Beherbergung von Reisenden aus innerdeutschen Risikogebieten ausgeschlossen ist.
11. Der Ministerrat spricht sich dafür aus, die Kriterien für die Einstufung einer Region als Risikogebiet zu erweitern, um auf diesem Weg die Testpflicht für Reiserückkehrer auf weitere, infektiologisch problematische Gebiete auszuweiten. Der Bund wird deshalb gebeten zu prüfen, welche zusätzlichen Kriterien rechtssicher herangezogen werden können. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird zudem beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit auf der Grundlage einer fachlichen Einschätzung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für den Freistaat Bayern zusätzliche Risikogebiete für besondere Gefahrenländer ausgewiesen werden können.
12. Die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen ist bisweilen zum Teil in kritischem Ausmaß zurückgegangen. Um eine zweite Infektionswelle zu verhindern, ist aber gerade die Einhaltung der Maskenpflicht und der Mindestabstandsregeln von zentraler Bedeutung. Die Polizei wird daher aufgefordert, die Einhaltung der geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen verstärkt zu kontrollieren und insbesondere Verstöße gegen die Maskenpflicht konsequent zur Anzeige zu bringen. An Brennpunkten wie Innenstädten, Badeseen, Parks und sonstigen Orten, in denen erfahrungsgemäß erhöhte Menschenansammlungen anzutreffen sind, soll durch verstärkte Polizeipräsenz die Bedeutung der Infektionsschutzregel verdeutlicht werden.
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Pressemitteilung-Nr.-135-der-Bayerischen-Staatskanzlei( PDF 103.78 Kb)
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