Pressemitteilungen
1. Verlängerung 365-Euro-Ticket und weiteres Vorgehen
3. Bayern beschließt Bundesratsinitiative zur EU-Wiederherstellungsverordnung
4. Bayern treibt die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Hochdruck voran
1. Verlängerung 365-Euro-Ticket und weiteres Vorgehen
Gute Nachricht für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende: Sie sind in Bayern auch weiterhin kostengünstig im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unterwegs. Heute hat der Ministerrat beschlossen, das beliebte 365-Euro-Jahresticket um ein weiteres Jahr bis zum Sommer 2027 zu verlängern.
Das vergünstigte Ticket wird in den großen bayerischen Verkehrsverbünden in München, Nürnberg, Regensburg, Augsburg, Ingolstadt sowie der Region Mainfranken angeboten. Damit können derzeit etwa 400.000 junge Menschen das Ticket nutzen. Das Ticket gilt jeweils verbundweit und unterstützt damit gerade junge Schülerinnen und Schüler bei den regelmäßigen Fahrten im Alltag, etwa von und zu Schule, Ausbildung oder Sportverein.
Künftig könnten sogar noch mehr junge Menschen von kostengünstigen Fahrten im ÖPNV profitieren: Der Ministerrat hat das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr beauftragt, ein beschlussfähiges Konzept für eine Nachfolgelösung für das 365-Euro-Ticket auszuarbeiten. Damit wird der Koalitionsvertrag umgesetzt, nach dem das System der Schülerbeförderung auf den Prüfstand gestellt und geklärt werden soll, inwieweit allen Schülerinnen und Schülern der Zugang zu einem verbilligten Deutschlandticket ermöglicht werden kann.
2. Bayern startet Bundesratsinitiativen für schnelleren Windenergieausbau / Sonderausschreibung 2026 / Referenzertragsmodell weiterentwickeln und Flächenziele bis 2032 bestätigen
Die Staatsregierung bringt zwei Initiativen in den Bundesrat ein, um den Windenergieausbau zu beschleunigen. Kern ist ein Gesetzesantrag für eine einmalige Sonderausschreibung mit einem Volumen von fünf Gigawatt Leistung im Jahr 2026. Damit sollen bereits weit fortgeschrittene Projekte schneller umgesetzt werden. Viele Vorhaben erhalten aktuell trotz Genehmigung keinen Zuschlag in den bundesweiten Ausschreibungen und können daher nicht gebaut werden. Dies gefährdet den erforderlichen Ausbau der Windenergie und das Erreichen der energiepolitischen Ausbauziele in Bund und Land.
Der Handlungsbedarf zeigt sich eindringlich in den aktuellen Zahlen – sowohl bundesweit als auch in Bayern. Bundesweit trafen 2025 Gebote in den EEG-Ausschreibungen von insgesamt 23,7 GW auf ein Ausschreibungsvolumen von lediglich 14,5 GW. In Bayern haben über 100 genehmigte Anlagen noch keinen EEG-Zuschlag erhalten. Weitere rund 840 Anlagen befinden sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren. Die von Bayern geforderte Sonderausschreibung würde diesen wachsenden Realisierungsstau auflösen.
Ergänzend setzt sich die Staatsregierung mit einem Entschließungsantrag für eine Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells sowie für höhere Ausschreibungsvolumina 2027 und 2028 ein, um den Windenergieausbau langfristig abzusichern.
Darüber hinaus fordert Bayern ein Festhalten an den bundesweiten Flächenzielen für die Windenergie bis 2032, damit Länder, Kommunen und Unternehmen Planungssicherheit erhalten und laufende Verfahren nicht gefährdet werden.
3. Bayern beschließt Bundesratsinitiative zur EU-Wiederherstellungsverordnung
Die Staatsregierung hält daran fest, die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) außer Kraft zu setzen. Dieser Forderung des Freistaats soll mittels einer Bundesratsinitiative Nachdruck verliehen werden. Der Bundesrat soll darin die Bundesregierung auffordern, sich auf EU-Ebene für eine Außerkraftsetzung der W-VO, mindestens aber für eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung einzusetzen.
Die W-VO enthält ambitionierte Ziele, die die Naturschutzarbeit der Länder über Jahrzehnte prägen und erhebliche Auswirkungen haben werden. Sie sind mit strengen Überwachungs- und Berichtspflichten verbunden, die für die ohnehin stark belasteten Verwaltungen einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Eine angemessene finanzielle Beteiligung von EU- sowie von Bundesseite ist für die Umsetzung der Verordnung unabdingbar. Die Rahmenbedingungen für kooperativen Naturschutz werden gemäß den aktuellen Vorschlägen der Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 – 2034 der EU sowie zur zukünftigen EU-Agrarpolitik jedoch verschlechtert statt verbessert. Des Weiteren wird der in der Verordnung vorgegebene Zeitplan den erforderlichen und aufwändigen Abstimmungs- und Beteiligungsprozessen nicht gerecht. Die Staatsregierung hat ihre Kritik an der Verordnung seit Beginn des Umsetzungsprozesses auf Bundes- und EU-Ebene wiederholt angebracht. Den Forderungen wurde bisher jedoch nicht nachgekommen, weder seitens der EU-Kommission noch seitens des Bundes. Die Bundesratsinitiative enthält zudem die Forderung, dass der nationale Wiederherstellungsplan nicht ohne Zustimmung des Bundesrats an die EU-Kommission übermittelt werden soll. Dadurch soll den Interessen der Länder mehr Gewicht verliehen werden.
4. Bayern treibt die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Hochdruck voran
Der Ministerrat hat Änderungen des Bayerischen Rundfunkgesetzes (BayRG) gebilligt und die Durchführung der Verbandsanhörung beauftragt. Damit setzt die Staatsregierung den im Koalitionsvertrag festgelegten Reformpfad für mehr Wirtschaftlichkeit und Beitragsstabilität entschlossen fort und legt entsprechende Vorschläge vor. Die Novelle dient zudem auch der Umsetzung des am 1. Dezember 2025 in Kraft getretenen Reformstaatsvertrags sowie europäischer Vorgaben.
Im Zentrum steht die klare Fokussierung des programmlichen Auftrags des Bayerischen Rundfunks (BR). Künftig darf der BR maximal sechs Hörfunkprogramme veranstalten – unabhängig vom Ausspielweg. Drei Programme müssen die Bereiche Information, Kultur und Heimat abdecken. Musik bayerischer, deutscher und europäischer Künstler soll im Hörfunkangebot besonders sichtbar sein. Junge Menschen sind im Gesamtangebot angemessen zu berücksichtigen. Eine Informationsquote von mindestens 60 % im BR‑Fernsehen stärkt den Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es wird präzisiert, dass der BR keine politischen oder gesellschaftlichen Gestaltungsziele verfolgen darf, um damit konkrete Verhaltensänderungen oder politische Entscheidungen herbeizuführen. Die Qualitätsanforderungen steigen: Faktenchecks werden strenger gefasst. Es wird klargestellt, dass die Intendantin oder der Intendant im Rahmen der Verantwortung für die Programmgestaltung auch die Einhaltung der Grundsätze der Objektivität und Ausgewogenheit zu beachten hat.
Neben programmlichen Akzenten setzt die Reform auch bei Wirtschaftlichkeit und Effizienz im BR an. Bayern geht voran: Das Ziel der Beitragsstabilität wird erstmals gesetzlich als Leitgedanke verankert. Kooperationen innerhalb des öffentlich‑rechtlichen Systems sowie mit privaten Anbietern werden ausgebaut und verbindlicher gestaltet, um Effizienzen zu heben. Zur Stärkung des dualen Rundfunksystems soll der BR unter anderem bei der Verbreitung, bei der Nutzung technischer Infrastruktur und bei Aus- und Fortbildung mit privaten Rundfunkanbietern kooperieren. Hervorzuheben sind sogenannte „Embedding“-Kooperationen mit privaten Public-Value-Anbietern, also die Aufnahme von Inhalten aus fremden Angeboten in die eigenen Angebote.
Die Reform erhöht zudem die Transparenz bei den Vergütungen im BR. Alle außertariflichen Bezüge müssen im Volltext veröffentlicht werden. Der Rundfunkrat wird gestärkt: Er erhält erweiterte Informationsrechte und eine ausdrückliche Verantwortung für die Genehmigung des Haushaltsplans. Programmbeschwerden grundsätzlicher Art werden künftig im Plenum des Rundfunkrats behandelt. Darüber hinaus werden europäische Vorgaben zur Bestellung und Abberufung der Intendantin oder des Intendanten umgesetzt.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10.Februar 2026( PDF 164.75 Kb)
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