Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10. Januar 2017
1. Staatsregierung beschließt Positionspapier zur Zuwanderung / Ministerpräsident Seehofer: „Deutschland braucht verlässliche Antwort auf die Herausforderungen der Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik“ / Bayern steht für Humanität und Integration, aber auch für eine klare Ordnung und Begrenzung bei denjenigen, die wir nicht aufnehmen können“
1. Staatsregierung beschließt Positionspapier zur Zuwanderung / Ministerpräsident Seehofer: „Deutschland braucht verlässliche Antwort auf die Herausforderungen der Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik“ / Bayern steht für Humanität und Integration, aber auch für eine klare Ordnung und Begrenzung bei denjenigen, die wir nicht aufnehmen können“
Mit dem heute im Ministerrat beschlossenen Positionspapier zur Zuwanderung gibt die Staatsregierung klare und verlässliche Antworten auf die aktuellen Herausforderungen der Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik. Ministerpräsident Horst Seehofer erklärte: „Vor dem Hintergrund anhaltender weltweiter Wanderungsbewegungen, wachsendem Migrationsdruck und einer veränderten Bedrohungslage muss sich Deutschland weiter seiner Verantwortung stellen und Menschen auf der Flucht Schutz und Obhut gewähren. Wir treten ein für Humanität und Integration, aber auch für eine klare Ordnung und Begrenzung gegenüber denjenigen, die wir nicht aufnehmen können. Kein Land der Welt kann unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen. Die Begrenzung der Zuwanderung ist Voraussetzung für Humanität und Integration. Bayern wird dafür sorgen, dass der Staat die Kontrolle und die Entscheidung darüber behält, wer zu uns ins Land kommt und wer nicht. Nur so können wir eine Überforderung unseres Landes abwenden, für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen und eine Spaltung unserer Gesellschaft verhindern.“ Ziel Bayerns ist ein gesetzliches Regelwerk, das garantiert, dass Deutschland nicht mehr als 200.000 Flüchtlinge pro Jahr aufnimmt.
Im Folgenden das Positionspapier im Wortlaut:
Damit Deutschland Deutschland bleibt
Positionspapier der Bayerischen Staatsregierung
Deutschland braucht eine dauerhaft tragfähige Antwort auf die Herausforderung der Migration. Weltweite Wanderungsbewegungen werden weiter zunehmen und der Migrationsdruck an den Außengrenzen Europas wird weiter anwachsen. Damit Deutschland dieser Herausforderung begegnen kann, brauchen wir eine eindeutige Orientierung: Humanität und Integration für die Schutzbedürftigen, die bleiben dürfen; und eine klare Ordnung und Begrenzung gegenüber denjenigen, die wir nicht aufnehmen können.
Die Aufnahme von Schutzbedürftigen ist ein Gebot der christlichen und humanitären Verantwortung. Bayern leistet viel bei Aufnahme und Integration von Schutzbedürftigen. Mit der großartigen Unterstützung unserer Bevölkerung, dem unermüdlichen Einsatz vieler tausend Ehrenamtlicher, der Kommunen, der Kirchen, unserer Unternehmen sowie der Sozial- und Wohlfahrtsverbände haben wir eine beispielhafte Visitenkarte der Humanität abgegeben. Zugleich treten wir in Bayern mit Null-Toleranz gegen Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus ein.
Humanität und Integration können jedoch nur gelingen, wenn die Grenzen dessen beachtet werden, was Staat und Gesellschaft leisten und verkraften können. Eine unbegrenzte Aufnahme ist beim besten Willen nicht zu schaffen – von niemandem und in keinem Land der Welt. Deshalb sagen wir klar: Die Situation vom September 2015 darf sich keinesfalls wiederholen. Deutschland kann nicht noch einmal eine so hohe Zahl von Flüchtlingen aufnehmen. Deutschland kann nicht noch einmal einen phasenweisen Kontrollverlust an seinen Grenzen hinnehmen. Bayern wird dafür sorgen, dass der Staat die Kontrolle und die Entscheidung darüber behält, wer zu uns ins Land kommt und wer nicht. Nur so können wir eine Überforderung unseres Landes abwenden, für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen und eine Spaltung unserer Gesellschaft verhindern.
Wir treten für ein gesetzliches Regelwerk ein, das garantiert, dass Deutschland nicht mehr als jährlich 200.000 Flüchtlinge aufnimmt. Diese Obergrenze entspricht nach langer Erfahrung der Verantwortung und auch der Leistungskraft unseres Landes. Das können wir durch folgende Maßnahmen sicherstellen:
- Eine nachhaltige Begrenzung des Zuzugs erfordert zuallererst die Bekämpfung von Fluchtursachen. Hilfe vor Ort und die Schaffung von Lebensperspektiven in der Heimat sind das beste Mittel gegen neue Migrationswellen. Erst recht dürfen Elend und Not in Flüchtlingslagern vor Ort nicht durch die Streichung oder Unterfinanzierung von Hilfsprogrammen zur Fluchtursache werden. Neben der EU und ihren Mitgliedstaaten ist auch die internationale Staatengemeinschaft zu einer neuen und verantwortungsbewussten Entwicklungspolitik aufgerufen.
Wir brauchen einen „Afrikapakt“ der Europäischen Union. Im Mittelpunkt stehen dabei faire Entwicklungschancen für diese Länder. Gerechtigkeit und Solidarität durch die Förderung von Zukunftschancen für die jungen Generationen in Afrika, das ist die Zukunftsaufgabe schlechthin. - Eine schnelle und konsequente Rückführung derjenigen, die keinen Anspruch auf Schutz haben, ist die Voraussetzung dafür, dass wir uns um die wirklich Schutzbedürftigen kümmern können. Rückführungen müssen auch erfolgen, wenn der Verfolgungs- oder Fluchtgrund weggefallen ist. Dazu bedarf es in Ergänzung der Länderzuständigkeiten eines gemeinsamen Rückführungsprogramms von Bund und Ländern. Außerdem muss klar sein: Wer in Deutschland straffällig wird, hat sein Gastrecht verwirkt und muss konsequent abgeschoben werden.
- Der Familiennachzug muss sich auf die wirklich berechtigten Fälle und auf die Kernfamilie beschränken. Voraussetzung ist ein dauerhaftes Bleiberecht, eine eigene Wohnung und ein selbstverdienter, gesicherter Lebensunterhalt.
- Ein Europa offener Binnengrenzen bedarf eines wirksamen Schutzes der Außengrenzen und eines funktionierenden Asylsystems. Europa kann nicht den Schutzsuchenden die Entscheidung überlassen, in welchem Land der EU sie Schutz beantragen. Das ist Rechtslage. Betritt ein Flüchtling den Boden der Europäischen Union, dann ist seine Flucht zu Ende und er ist in Sicherheit. Die Wiederherstellung eines wirksamen Außengrenzschutzes und eines funktionierenden europäischen Asylsystems ist eine vordringliche Aufgabe und zugleich Voraussetzung für eine Rückkehr zu einem Binnenraum der EU ohne Grenzkontrollen. Ein gemeinsames europäisches Asylsystem erfordert, dass sich alle Mitgliedstaaten an seine Regeln halten. Notwendig sind insbesondere:
- eine schnelle Entscheidung über Asylbegehren vor oder unmittelbar nach der Einreise in grenznahen Einrichtungen und eine ebenso schnelle Rückführung all derer, die keinen Anspruch auf Schutz haben.
- die solidarische Unterstützung der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen, die die Lasten eines gemeinsamen Asylsystems nicht alleine tragen können. Sie benötigen die Hilfe der EU und der übrigen Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Asylverfahren sowie bei der Rückführung nicht Schutzberechtigter.
- die Bereitschaft möglichst vieler Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Schutzsuchenden. Die Aufnahme muss im Wege eines geordneten Verfahrens nach Quoten erfolgen, die für eine faire und solidarische Lastenverteilung in der EU sorgen und die Grenzen der Aufnahmefähigkeit eines Staates nicht überschreiten.
- die konsequente Anwendung des Dublin-Verfahrens und die Rücküberstellung von Schutzsuchenden in den für sie zuständigen Mitgliedstaat. Konsequente Rücküberstellungen sind unabdingbar, um unkontrollierte Binnenmigration innerhalb der EU zu vermeiden und für eine faire und solidarische Verteilung in der EU zu sorgen.
- Vereinbarungen mit weiteren Drittstaaten, die den Druck auf die EU-Außengrenzen senken. Dazu gehören auch Abkommen zur Errichtung von Flüchtlingszentren in diesen Ländern, um das mörderische Geschäft von Schleusern und Schleppern zu beenden. Erst die Schließung der Balkanroute ließ die Zahl der an der Grenze Deutschlands Ankommenden spürbar sinken. Und erst das EU-Türkei Abkommen führte dazu, auch die Außengrenze der EU in Griechenland zu entlasten. Allerdings dürfen solche Drittstaatenabkommen nicht mit sachfremden Themen gekoppelt werden (EU-Beitritt, Visafreiheit).
- die Festlegung weiterer sicherer Herkunftsstaaten. Dadurch werden die Asylverfahren stark beschleunigt. Diese Maßnahme war bei den Westbalkanstaaten sehr wirksam.
- Deutschland muss die Möglichkeit zu wirksamen Binnengrenzkontrollen behalten. Sie bleiben auch nach der Wiederherstellung eines effektiven Außengrenzschutzes und eines gemeinsamen Asylsystems letztes Mittel, um im Falle schwerwiegender Funktionsmängel des europäischen Grenzschutz- und Asylregimes die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten zu können. Dafür müssen Transitzentren eingerichtet werden. Im äußersten Fall sind auch Zurückweisungen an der Grenze unverzichtbar. Art. 16a des Grundgesetzes erlaubt Zurückweisungen auch und selbst gegenüber Asylbegehrenden, wenn diese aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreisen wollen. Das gilt besonders, wenn keine oder gefälschte Dokumente vorliegen.
- Die Bayerische Staatsregierung setzt sich für den Abbau von Anreizen zur Migration nach Deutschland ein, damit es keine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme gibt. Wer die überwiegende Zeit seines Erwerbslebens nicht in Deutschland verbracht hat, soll Leistungen der Grundsicherung im Alter nicht mehr uneingeschränkt erhalten.
Mit diesem gesetzlichen Regelwerk schaffen wir eine wirksame Ordnung und Begrenzung der Migration. Und wir schaffen damit vor allem politische Glaubwürdigkeit. Sie ist die Quelle für Vertrauen. Daneben braucht Deutschland ein Einwanderungsbegrenzungsgesetz, das die legale Zuwanderung in den Arbeitsmarkt steuert und begrenzt. Das Asylrecht ist kein allgemeines Zuwanderungsrecht. Zuwanderung in unser Land findet hauptsächlich über die europäische Freizügigkeit statt. Viele Staaten in der Welt legen klare Kriterien für Zahl und Struktur ihrer Zuwanderung fest. Auch für Deutschland wollen wir die legale Zuwanderung einer klaren gesetzlichen Regelung unterwerfen: Anzahl, Fachkräftebedarf, Qualifikation, Integrationsprognose sowie ein gesicherter Arbeitsplatz und Lebensunterhalt sind Elemente dazu. Die Zu- und Abwanderung nach Deutschland infolge der europäischen Freizügigkeit bestimmt den Umfang für zusätzliche legale Zuwanderung in den Arbeitsmarkt von außerhalb der EU. Humanität für tatsächlich Schutzbedürftige leisten, Migrationsursachen bekämpfen als solidarische Pflicht der zivilisierten Welt, Zuwanderung steuern und begrenzen gemäß nationaler Interessen – mit dieser Realpolitik der Verantwortung schaffen wir neues Vertrauen und stärken den Grundkonsens für ein soziales und menschliches Miteinander auf dem festen Fundament unserer Werte. Damit Deutschland Deutschland bleibt.
2. Ministerrat beschließt Sicherheitskonzept „Freiheit und Sicherheit durch Recht und Ordnung“ / Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Staatsregierung setzt auf Sicherheit durch Stärke sowie zeitnah umsetzbare und wirkungsvolle Vorschläge“
Der Ministerrat hat heute das Sicherheitskonzept „Freiheit und Sicherheit durch Recht und Ordnung“ beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann betonte: „Die Menschen in Bayern leben sicherer als in den anderen Bundesländern. Aber es muss in ganz Deutschland mehr geschehen, um die Freiheit und Sicherheit unseres Landes zu schützen. Dafür benötigen wir keine endlosen Zuständigkeitsdebatten, sondern zeitnah umsetzbare und wirkungsvolle Sicherheitsmaßnahmen.“ Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback ergänzte: „Ein starker Rechtsstaat ist unabdingbare Voraussetzung für Sicherheit, Freiheit und ein friedliches Zusammenleben in unserem Land. Wir in Bayern sind schon heute sehr gut aufgestellt. Aber wir dürfen nicht stehen bleiben und müssen angesichts der schrecklichen terroristischen Angriffe das Notwendige tun, um unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat zu verteidigen.“ Im Fokus der Staatsregierung stehen insbesondere Vorschläge zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der Wohnungseinbrüche, der Internetkriminalität sowie der Kontrolle und Begrenzung des Asylbewerberzustroms nach Deutschland. „Mit den Maßnahmen stärken wir nicht nur objektiv unsere Sicherheit, sondern auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen in unserem Land“, so das Fazit des Innenministers. Justizminister Bausback unterstrich: „Die Menschen können sich darauf verlassen: Wir werden auch zukünftig schnell und entschlossen handeln, damit wir in Bayern und ganz Deutschland sicher leben können!“
Das Konzept sieht folgende Maßnahmen vor:
Befugnisse der Sicherheitsbehörden ausweiten, durch
- Verbesserung der Möglichkeiten der Verkehrsdatenspeicherung und -erhebung, insbesondere durch Verlängerung der Speicherfrist auf einheitlich sechs Monate, Erweiterung des Straftatenkatalogs unter anderem auf Terrorismusfinanzierung und Verpflichtung zur Verkehrsdatenspeicherung auch für E-Mail-Dienste, elektronische Post, Messenger Dienste und soziale Medien.
- Eröffnung des Zugriffs auf die Verkehrsdaten auch für Nachrichtendienste des Bundes und der Länder.
- Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Überwachung des Inhalts von verschlüsselter Kommunikation (sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung).
- Erweiterung der Auswertungsmöglichkeiten von DNA-Spuren, um den tatsächlichen Spurenverursacher etwa anhand der Haar- oder Augenfarbe schneller ermitteln zu können und durch Erhebung von DNA-Material bei Beschuldigten im Strafverfahren.
- Schaffung einer Befugnis zur Online-Durchsuchung für strafverfolgende Zwecke, wie bereits heute möglich für Polizei und Verfassungsschutz.
- Befugnis zur Anordnung der Entschlüsselung von Entschlüsselungssoftware.
- Befugnis der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und anderer Bundesländer, auch radikalisierte Jugendliche unter 14 Jahren zu beobachten.
- Schnelle Umsetzung der Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung, durch Weiterleitung von Daten an die Sicherheitsbehörden bei Einreisen und Ausreisen aus/in Drittstaaten in/aus der Europäischen Union.
- Schaffung der Befugnisse wie in Bayern für den Einsatz automatisierter Kennzeichenlesesysteme für den fließenden Verkehr im Bund und allen Bundesländern zum Abgleich mit Fahndungsausschreibungen.
- Zuständigkeit der Staatsschutzkammern (statt bisher der Jugendgerichte) auch für Staatsschutzdelikte, die ausschließlich von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen werden.
Wir müssen die besser schützen, die uns schützen, durch
- Erhöhung des Strafrahmens für gewalttätige Angriffe auf Polizei- und Justizbedienstete sowie Rettungskräfte auf ein Mindestmaß von sechs Monaten auf bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
- Erstrecken des Schutzes generell auf alle Handlungen im Zusammenhang mit dem Dienst.
Wohnungseinbruchdiebstahl wirksam bekämpfen, durch
- Ahndung von Wohnungseinbruchsdiebstählen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
- Einstufung des Wohnungseinbruchsdiebstahls als schwere Straftat und Aufnahme in den Straftatenkatalog zur Telekommunikationsüberwachung wie auch zur Verkehrsdatenerhebung.
Cyberkriminalität bekämpfen, durch
- Erhöhung der nationalen Kapazitäten, Fähigkeiten und Befugnisse zur Cyberabwehr und Bekämpfung von Cyberkriminalität.
- Verpflichtung von Herstellern und Nutzern, IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik umzusetzen, durch Schaffung von Gütesiegeln und Zertifikaten für die IT-Sicherheit.
- Verpflichtung ausländischer Telekommunikationsanbieter und Telemedienanbieter, mandatierte Ansprechpartner im Inland zur Verfügung zu stellen und Anfragen zeitnah zu beantworten.
- Bessere Anpassung der Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden an die digitalen Herausforderungen, u.a. durch Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs.
- Verbesserung der Möglichkeiten zur verdeckten Sicherung von Cloud-Daten.
Videoüberwachung ausbauen, durch
- Ausweitung der Videoüberwachung auch auf große Publikumseinrichtungen, etwa Einkaufszentren und Konzerthallen.
- Verlängerung von Speicherfristen von drei Wochen auf zwei Monate für die öffentliche Hand wie auch für private Betreiber von Publikumseinrichtungen.
- Verbesserung der rechtlichen und technischen Möglichkeiten zur Gesichtserkennung.
Die Zusammenarbeit und der Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden müssen weiter verbessert werden, durch
- Finanzielle Stärkung des gemeinsamen Terrorabwehrzentrums beim Bund sowie des European Counter Terrorism Center bei Europol.
- Vernetzung der für Nachrichtendienste, Polizei und Sicherheitsbehörden relevanten Datenbanken aller EU-Staaten sowie Sicherstellung eines einheitlichen Abgleichs von DNA-Identifizierungsmustern und Fingerabdrücken.
- Wiederaufnahme von Grenzkontrollen gegenüber EU-Mitgliedstaaten, die bislang keinen automatisierten Datenabgleich in den Bereichen DNA-Analyse, elektronische Fingerabdrücke und elektronische Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten ermöglichen.
- Aufbau eines europäischen Kriminalaktennachweises zur europaweiten Abfrage, ob polizeiliche Akten oder Hinweise über die Gefährlichkeit einer Person vorliegen.
- Ausweitung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS).
Gefährder müssen besser überwacht werden, durch
- elektronische Aufenthaltsüberwachung mit Fußfesseln für verurteilte und aus der Haft entlassene Extremisten. Hierfür sind Änderungen auf Bundesebene im Strafrecht sowie auf Landesebene im Polizeiaufgabengesetz erforderlich.
- Ausbau der Observation von Extremisten und ihrer Internetaktivitäten.
Der Rechtsstaat muss auch bei der Strafverfolgung Härte zeigen, durch
- Erleichterung von Vermögenseinziehungen.
- Wiedereinführung der Strafbarkeit von Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen.
- Verschärfung der Strafen für bewusste Falschmeldungen in Gefahrensituationen.
- Gesetzliche Klarstellung, dass kulturelle oder religiöse Beweggründe des Täters für sich gesehen keine Strafmilderung rechtfertigen.
- Deutlichere gesetzliche Klarstellung, dass bei Heranwachsenden (zwischen 18 und 21 Jahren) in der Regel Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist.
- Verschärfte Bestrafung von öffentlich oder im Internet begangenen Beleidigungen, insbesondere durch Hasspostings in sozialen Netzwerken und Cybermobbing.
Doppelstaatler, die im Ausland an Kampfhandlungen einer Terrororganisation teilnehmen, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.
Der Einfluss von Islamisten muss bekämpft werden, durch
- Verbot der Finanzierung von Moscheen durch extremistische Organisationen.
- Konsequente Nutzung von Vereinsverboten.
- Entfernung von gewaltverherrlichenden Inhalten und extremistischer Propaganda aus den sozialen Medien und sonstigen Kommunikationsdiensten.
- Nachhaltigen weiteren Auf- und Ausbau bayernweiter Präventionsstrukturen.
Möglichkeiten zum Einsatz der Bundeswehr im Innern erweitern, durch
- Erweiterung des Einsatzes in Ausnahmesituationen zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit unter Leitung der Polizei, etwa im Falle terroristischer Bedrohung zum Schutz ziviler Projekte und zur Abwehr sonstiger Gefahren sowie zur Unterstützung der Bundespolizei bei der Aufrechterhaltung eines wirksamen Grenzschutzes.
Neujustierung der Flüchtlingspolitik unter Sicherheitsaspekten,
das heißt, wir müssen wissen, wer zu uns kommt, durch
- wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen, etwa durch Beschleunigung des Aufbaus einer schlagkräftigen EU-Grenz- und Küstenschutzagentur.
- Schnelle Einrichtung eines EU-Entry-Exit-Systems und eines EU-Reiseinformations- und -genehmigungssystems für visabefreite Reisenden.
- Rasche Verbesserung des Datenaustausches zwischen Grenzschutz, Polizei und Sicherheitsbehörden.
- Einrichtung ausreichend leistungsfähiger Hotspots in den EU-Außenstaaten.
- Wirksame flächendeckende Binnengrenzkontrollen, solange der EU-Außengrenzschutz nicht funktioniert.
- Einführung der Schleierfahndung wie in Bayern in allen Bundesländern.
- Schaffung von Registrierungsstellen und Transitzentren an den Grenzen für Asylbewerber ohne klare Identität.
- Asylschnellverfahren mit Rechtsfolge der Einreiseverweigerung, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass ein Antragsteller eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt oder über seine Identität täuscht sowie für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern und Asylfolgeantragstellern.
- Konsequente Nutzung und Fortentwicklung aller Mittel zur Altersbestimmung.
- Eröffnung von Zugriffsmöglichkeiten der Jugendämter auf das automatisierte Verfahren zum Abruf der Daten im Ausländerzentralregister, um festzustellen, wo sich ein jugendlicher Asylbewerber im Bundesgebiet in Obhut befindet.
- Einrichtung von sicheren Zentren in nordafrikanischen Staaten unter Beteiligung des UNHCR zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität.
Im Asylverfahren muss gelten: Keine Abstriche bei der Sicherheit, durch
- Sicherheits- und Identitätsüberprüfung sämtlicher Asylbewerber durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dies gilt auch für Asylbewerber, die im schriftlichen Verfahren anerkannt wurden.
- Berücksichtigung aller polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnisse im Asylverfahren, für Widerrufs- und Rücknahmeverfahren.
- Systematischen Informationsaustausch zwischen Ausländerbehörden, BAMF, Job-Centern und Meldebehörden.
- Widerruf der Flüchtlingsanerkennung bei Beitritt zum IS oder vergleichbaren terroristischen Gruppierungen.
Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam müssen praxistauglich sein, durch
- Verlängerung der maximalen Dauer beim Ausreisegewahrsam sowie der Prüfung des Entfalls des Richtervorbehalts beim Flughafenverfahren.
- Prüfung der Dauer und Fallgruppen bei der Abschiebehaft, insbesondere durch Schaffung eines längeren Haftgrundes für Gefährder.
Straftäter dürfen keinen Schutz erhalten und müssen ihr Aufenthaltsrecht verlieren, durch
- Vorrang des Ausweisungsinteresses bei Straftätern gegenüber dem individuellen Bleibeinteresse.
- Verlust des Aufenthaltsrechtes kraft Gesetzes bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftat zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren.
- Herabstufung von Daueraufenthaltstiteln bei Verurteilung von mehr als einem Jahr, als sogenannten ‚Warnschuss‘.
- Erweiterung der Straftatenkataloge, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt, wie etwa bei Betäubungsmitteldelikten.
- Verweigerung der Anerkennung als Flüchtling schon bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren statt wie bisher drei Jahren, unabhängig vom Delikt.
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