Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10. März 2020:
1. Bayern zeigt beim Thema Coronavirus weiter Entschlossenheit / Ministerrat beschließt höhere Bürgschaften für Unternehmen / Krisenstab entscheidet täglich über aktuelle Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung
1. Bayern zeigt beim Thema Coronavirus weiter Entschlossenheit / Ministerrat beschließt Verbot von Großveranstaltungen / höhere Bürgschaften für Unternehmen / Krisenstab entscheidet täglich über aktuelle Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung
Aufgrund der dynamischen Verbreitung des Coronavirus muss bei Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung entschlossen gehandelt werden. Die medizinischen Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung sind bereits in den vergangenen Tagen ausgeweitet worden. Bayerns Coronavirus-Krisenstab kommt jeden Tag zusammen und entscheidet über das aktuell erforderliche Vorgehen. Bei den Sitzungen unter der Federführung des Gesundheitsministeriums und des Innenministeriums wird das Vorgehen direkt mit beteiligten Behörden und Organisationen abgestimmt.
Das Bayerische Gesundheitsministerium berichtete in der Sitzung des Ministerrats über die aktuelle Entwicklung bei dem neuartigen Coronavirus in Bayern. Die Gesundheitsbehörden arbeiten mit Hochdruck daran, Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und anschließend die Kontaktpersonen zu ermitteln. Auf diese Weise soll die weitere Ausbreitung des Virus eingedämmt werden.
Die Empfehlung des Bundes zur Absage von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern ist in diesem Zusammenhang unumgänglich. Der Ministerrat hat beschlossen, dass staatliche Stellen in Bayern dies nun umgehend umsetzen werden.
- Das Gesundheitsministerium wurde beauftragt, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern zunächst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 19.04.2020) zu untersagen. Bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Teilnehmern werden die Kreisverwaltungsverwaltungsbehörden eine genaue Risikobewertung vornehmen, im Zweifel wird Zurückhaltung empfohlen. Das Gesundheitsministerium wird ab morgen dazu eine Hotline für Bürgermeister und Gemeinden einrichten. Bei Veranstaltungen unter 500 Personen soll es weiterhin die Entscheidung jedes Einzelnen sein, ob diese durchgeführt oder besucht werden. Bei der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
- Staatliche Theater, Konzertsäle und Opernhäuser werden ab dem 11.03.2020 komplett bis zum Ende der Osterferien schließen.
- Der Beginn der Vorlesungszeiten an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie Kunst- und Musikhochschulen wird auf den 20.04.2020 verschoben. Der Forschungsbetrieb wird weitergehen. Die Vorlesungszeiten an den Universitäten beginnen regulär erst am 20.04.2020.Der Ministerrat bittet zudem jeden Einzelnen, abzuwägen, was ihm im Alltag so wichtig ist, dass er darauf in nächster Zeit nicht verzichten kann.
Der Ministerrat begrüßt, dass einige Landkreise und Städte, zum Beispiel in München und Augsburg, bereits zentrale Testzentren eingerichtet haben. Beispielsweise in Form eines Drive-in-Systems sollen Tests effizienter und mit weniger Ansteckungsgefahr für alle Beteiligten durchgeführt werden.
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger hat unter anderem das LGL eine Hotline eingerichtet, die täglich besetzt ist. Bereits seit Ende Januar können unter der Telefonnummer 09131/6808-5101 Fragen gestellt werden. Das Personal hierfür wurde aufgestockt.
Bayern zeigt beim Thema Coronavirus weiter Entschlossenheit – auch bei der Unterstützung der Wirtschaft. Der Ministerrat beschloss am Dienstag, dass das Bürgschaftsvolumen des Freistaats für Unternehmen um 100 Millionen erhöht wird. Der Ministerrat begrüßte ferner, dass die Bundesregierung die bayerischen Forderungen nach Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen für Unternehmen umsetzt. Die Staatsregierung wird darüber hinaus im Rahmen eines Wirtschaftsgipfels mit den Verbänden in München am Freitag auch den weiteren Umgang mit den Coronavirus-Folgen beraten.
Das bayerische Wirtschaftsministerium war ursprünglich für 2020 von einem Wachstum in Bayern von rund einem Prozent ausgegangen, bei weiterhin sehr guter Lage auf dem Arbeitsmarkt. Das Coronavirus wird aber nach Schätzung der Staatsregierung deutliche Spuren beim Wachstum hinterlassen. Die unmittelbaren Folgen sind Nachfrageausfälle aus den betroffenen Ländern – vor allem aus China, aber auch von anderen wichtigen Handelspartnern wie Italien. Viele Lieferketten sind unterbrochen, was dazu führt, dass Lagerbestände knapp werden und zusätzliche Lieferungen sowie Transport per Luftfracht hohe Kosten verursachen.
Die Umsatzeinbußen im Tourismus, im Messewesen und zum Teil auch in der Gastronomie können wohl in diesem Jahr nicht mehr kompensiert werden. Allein die Absage der Internationalen Handwerksmesse bedeutet einen Verlust in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe. Der Freistaat kann bedrängten Unternehmen dank des aktivierten Mittelstandsschirms mit Darlehen oder Bürgschaften bzw. Haftungsfreistellungen der LfA Förderbank Bayern kurzfristig helfen. Die Bayerische Staatsregierung stellt 100 Millionen Euro für eine globale Rückbürgschaft gegenüber der LfA zur Verfügung. Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuern können gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden.
2. Eckpunkte der künftigen EU-Regionalförderung in Bayern: Fokus auf Wachstum, Klimaschutz und Kommunen / Schwerpunkt auf strukturschwächere Regionen Bayerns / Startschuss für Verhandlungen mit der EU
Der intensive Einsatz der Bayerischen Staatsregierung hat sich ausgezahlt: Der Freistaat Bayern wird auch in der kommenden EU-Haushaltsperiode Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhalten. Das zeichnet sich in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 ab. Jetzt geht es darum, mit der Europäischen Kommission ein konkretes Förderprogramm für den Freistaat auszuhandeln. Dafür hat der Ministerrat heute Eckpunkte beschlossen.
Das neue Programm verfolgt entsprechend den EU-Vorgaben drei Ziele: Erstens sollen Innovation und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Förderung des Mittelstandes. Zweitens sollen die EU-Fördermittel den Klimaschutz voranbringen. Drittens ist ein Förderbereich mit Projekten für nachhaltige Stadtentwicklung vorgesehen. Am Programm werden sich die vier Staatsministerien für Wirtschaft (StMWi), Bau (StMB), Umwelt (StMUV) und Wissenschaft (StMWK) beteiligen.
Wie hoch die EFRE-Finanzausstattung für Bayern ab 2021 genau ausfallen wird, steht noch nicht fest. Diese stehen erst nach Abschluss der Verhandlungen der Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments über den MFR fest. Es ist jedoch absehbar, dass der EFRE im zukünftigen MFR nach dem EU-Austritt Großbritanniens und angesichts zusätzlicher Aufgaben der EU eine geringere Finanzausstattung haben dürfte. In der aktuellen Förderperiode erhält Bayern 495 Millionen Euro aus dem Fonds.
Die EU-Regionalförderung wird auch künftig zu gleichwertigen Arbeits- und Lebensbedingungen in ganz Bayern beitragen. Mindestens 60 Prozent der EFRE-Mittel werden in den „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH) fließen. Dieser ist anhand eines Strukturindikators objektiv und transparent umrissen. Er wird von mehreren Förderprogrammen als Kulisse herangezogen. So stellt die Bayerische Staatsregierung sicher, dass ihre Strukturpolitik aus einem Guss ist. Die Fokussierung auf strukturschwächere Räume bedeutet allerdings nicht, dass der wirtschaftsstarke Ballungsraum München (Planungsregion 14) von der Förderung gänzlich ausgeschlossen wird: Hier sollen Klimaschutz-Maßnahmen mit dem EFRE förderfähig sein.
3. Bayern baut Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder weiter aus / Verwaltungsvereinbarung zum Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ / bis 2023 rd. 16 Mio. Euro für Investitionen in Hilfseinrichtungen
Die bayerische Staatsregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, die Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder weiter zu verbessern. Dafür sollen aus dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für die Jahre 2020 bis 2023 pro Jahr rund vier Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Kabinett hat heute den Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung gebilligt.
Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können beispielsweise Maßnahmen gefördert werden, die den Aus-, Um- und Neubau oder die Sanierung von Hilfseinrichtungen (z.B. Schutzeinrichtungen, Fachberatungsstellen) zum Ziel haben. 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben wird dabei der Bund tragen. Die verbleibenden 10 Prozent sind durch Eigen- oder Drittmittel, z.B. durch eine Landes-Kofinanzierung, zu erbringen.
Um die Mittel abrufen zu können, soll die Verwaltungsvereinbarung zum Bundesförderprogramm nach Einbindung des Landtags zeitnah unterzeichnet werden. Dabei ist gewährleistet, dass der Freistaat das Letztentscheidungsrecht darüber hat, welche Projekte mit den Bundesmitteln in Bayern gefördert werden.
4. Für mehr Umweltschutz und Entbürokratisierung: Bayern setzt sich für weitere Ausnahmen von der Belegausgabepflicht ein / keine Bonpflicht für Kleinbeträge und unbare Geschäfte / Kabinett beschließt Bundesratsinitiative
Die seit 1. Januar 2020 geltende Belegausgabepflicht geht in der jetzigen Form zu weit. Die Staatsregierung möchte daher erreichen, dass zusätzliche gesetzliche Ausnahmetatbestände geschaffen werden. Mit einer Bundesratsinitiative setzt sie sich für die Ausnahme von Kleinbeträgen bis 15 Euro von der Bonpflicht ein. Ebenfalls entfallen soll die Belegausgabepflicht bei unbar abgewickelten Verkaufsvorgängen, zum Beispiel bei Zahlung mit EC- oder Kreditkarte.
2016 hat der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen neue verpflichtende Anforderungen für elektronische Kassen eingeführt. Hierzu gehört die Belegausgabepflicht, die seit 1. Januar 2020 für alle Unternehmer gilt. Bislang sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Befreiung von der Belegausgabepflicht nur in besonderen Härtefallen vor. Die Staatsregierung setzt sich mit einer Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Nachsteuerung auf Bundesebene ein. Hierdurch werden sowohl Unternehmen als auch Umwelt erheblich entlastet, da ein Großteil dieser Belege wegen des geringen Interesses an einer Mitnahme heute direkt im Müll entsorgt wird. Der Anspruch des Kunden, auf Wunsch einen Kassenbon zu erhalten, wird selbstverständlich nicht eingeschränkt.
5. Sustainable Finance: Staatsregierung beschließt Bundesratsinitiative / Praxistaugliche Regeln für Realwirtschaft und Mittelstand schaffen / Realwirtschaft und Finanzunternehmen einbinden
Nachhaltigkeitskriterien im Finanzwesen müssen auch die Belange des Mittelstands sowie der kleinen und mittleren Banken berücksichtigen. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung eine Bundesratsinitiative zu den derzeit auf europäischer und Bundesebene vorangetriebenen Initiativen für Nachhaltigkeit im Finanzwesen („Sustainable Finance“) beschlossen. Dem Freistaat geht es darum, bei der Ausgestaltung der Regeln die Vertreter von Realwirtschaft und Finanzunternehmen angemessen einzubinden. Der Kriterienkatalog zur Definition nachhaltiger Unternehmensaktivitäten („Taxonomie“) muss schlank und handhabbar sein. Mittelstand sowie kleine und mittlere Banken dürfen nicht mit unnötiger Bürokratie belastet werden. Die Sustainable-Finance-Maßnahmen sollten zwar ambitioniert, zugleich aber von den Unternehmen zu bewältigen sein.
Die Staatsregierung fordert von der EU-Kommission ein hohes Maß an Transparenz bei der Erarbeitung der Nachhaltigkeitskriterien. Nur so können Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten ihre Monitoringfunktion ausüben.
Bayern warnt den Bund vor vorzeitigen Entscheidungen. Eine Mehrfachbelastung der Realwirtschaft durch voneinander abweichende Regeln in Europa und auf Bundesebene gilt es zu verhindern. Im Lichte aktueller Diskussionen auf EU-Ebene lehnt die Staatsregierung eine Aufweichung der haushaltspolitischen Stabilitätsregeln ebenso ab wie eine Abkehr von risikogerechten Kapitalanforderungen für Banken.
Hintergrund der Bundesratsinitiative sind die von der EU-Kommission infolge des 2018 vorgelegten Aktionsplans „Nachhaltiges Finanzwesen“ vorangetriebenen Initiativen. Diese sollen Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umlenken. Mit der Konkretisierung der EU-Taxonomie steht im Jahr 2020 eine entscheidende Wegmarke bevor. Daneben erarbeitet ein eigens von der Bundesregierung eingerichteter Beirat derzeit Vorschläge für eine Sustainable-Finance-Strategie.
Die beschlossene Bundesratsinitiative soll möglichst bereits in der Sitzung des Bundesratsplenums am 13. März 2020 vorgestellt und anschließend in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrats beraten werden.
6. Bayern fordert Planungsbeschleunigung / Keine blockierte Republik bei Infrastruktur und Klimaschutz / Kabinett beschließt Bundesratsinitiative
Langwierige Genehmigungsverfahren erweisen sich gerade in Zeiten konjunktureller Abkühlung als Bremse für Wohlstand und Wachstum und als Hindernis für Fortschritte beim Klimaschutz. Viele Infrastrukturprojekte kommen wegen rechtlicher Hürden, technischer Komplexität oder allgemein gestiegener Klagebereitschaft nicht voran. Das Kabinett hat daher flankierend zu fachspezifischen Ansätzen auf Bundesebene eine Bundesratsinitiative zur Planungsbeschleunigung beschlossen. Durch ein Bündel an Maßnahmen soll eine gewichtige Beschleunigung von Großprojekten erreicht werden.
Die Bayerische Bundesratsinitiative hat folgende Schwerpunkte:
- Berücksichtigung der besonderen Bedeutung von Infrastrukturprojekten insbesondere für den Klimaschutz im Rahmen von gerichtlichen Abwägungsprozessen.
- Schaffung einer Regelung für planerischen Bestandsschutz, damit laufende Planungen nicht durch Rechtsänderungen während des Verfahrens obsolet werden.
- Weitgehende Verfahrensfreiheit für Ersatzneubauten zur Erleichterung von Sanierung und Erneuerung, ohne dass dadurch neue Belastungen für Anwohner entstehen.
- Beschleunigung durch konsequente Digitalisierung – die Chancen der Digitalisierung sind bei Planung, Öffentlichkeitsbeteiligung und Gerichtsverfahren zu nutzen.
- Angemessene Ausstattung von Bundesbehörden mit qualifiziertem Fachpersonal zur zügigen Verfahrensabwicklung.
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Pressemitteilung-Nr.-58-vom-10.03.20( PDF 164.80 Kb)
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