Pressemitteilungen
1. Bayerische Staatsregierung setzt sich für Erhalt der Gasspeicherstandorte in Bayern und eine ausreichende Befüllung mit Erdgas für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit ein
6. Alle Mittel ins System: Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG)
1. Bayerische Staatsregierung setzt sich für Erhalt der Gasspeicherstandorte in Bayern und eine ausreichende Befüllung mit Erdgas für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit ein
Gasspeicher haben eine wichtige Funktion für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Der Erhalt der bayerischen Standorte sowie eine ausreichende Befüllung sind sicherzustellen. Die Staatsregierung hat dazu die Bayerische Gasspeicherstrategie beschlossen.
Eine Stilllegung von Gasspeicherstandorten wird strikt abgelehnt. Hier sind nicht nur die Auswirkungen auf die kurzfristige Versorgungssicherheit, sondern auch längerfristige Aspekte wie die zukünftige Nutzung als Wasserstoffspeicher zu berücksichtigen. Eine voreilige Ausförderung des Kissengases und damit eine irreversible Zerstörung von Speicherstandorten ist zu verhindern.
Es bedarf daher wirtschaftlich tragfähiger Geschäftsmodelle für Speicherbetreiber und marktliche Anreize zur Befüllung, um ausreichend für den erhöhten Bedarf im Winterhalbjahr vorzusorgen. Ergänzend fordert die Bayerische Staatsregierung vom Bund die Einführung einer strategischen Gasreserve als Absicherung für Krisensituationen.
2. Bayern holt bei der Windenergie kräftig auf / Bayerische Bundesratsinitiative adressiert Realisierungsstau / EEG-Novelle und Netzanschlusspaket müssen angepasst werden
Bayern ist seit Jahren führend beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch die Windenergie gewinnt deutlich an Dynamik: Ende 2025 waren 1.169 Anlagen mit rund 2,7 GW in Betrieb. 2025 wurden Genehmigungen für 198 Anlagen (1,3 GW) erteilt; zugleich befinden sich 743 Anlagen (4,7 GW) im Genehmigungsverfahren. 290 genehmigte Anlagen sind noch nicht in Betrieb, 113 davon benötigen einen Zuschlag in künftigen EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur. Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) planen, bis 2030 etwa 500 WEA im Staatswald ermöglicht zu haben. Davon sind 104 in Betrieb, 27 im Bau und 160 WEA bereits durch Standortsicherungsverträge gesichert.
Alle Planungsverbände schreiben die Regionalpläne fort oder haben das bereits getan, um weitere Flächen zu sichern. Stand Ende Januar 2026 sind 0,84 % der Landesfläche über Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete rechtskräftig gesichert. Sieben der 18 Regionalen Planungsverbände haben das Erreichen des Flächenbeitragswerts zum 31.12.2027 laut Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bereits festgestellt oder planen dies in Kürze.
Die positiven Antrags- und Genehmigungszahlen drohen jedoch aufgrund zu niedriger Ausschreibungsvolumina und stark gesunkener Zuschlagswerte ins Leere zu laufen. In der Ausschreibung vom 1. November 2025 erhielt weniger als die Hälfte der bayerischen Projekte einen Zuschlag. Für das Jahr 2026 erwarten Experten eine weitere Verschärfung der Wettbewerbssituation. Strukturelle Wettbewerbsnachteile – insbesondere kleinere Projektgrößen, begrenzte Skaleneffekte und höhere Infrastrukturkosten – beeinträchtigen die Wirtschaftlichkeit bayerischer Vorhaben. Die systemischen Vorteile eines verstärkten Windenergieausbaus in Süddeutschland werden im aktuellen Förderrahmen nicht angemessen berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund hat die Staatsregierung eine Bundesratsinitiative eingebracht, die am 6. März 2026 im Bundesrat erstmals behandelt und zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Es zeichnet sich eine große Zustimmung aus den anderen Bundesländern ab. Kernpunkte sind eine Wind Sonderausschreibung 2026 mit 5 GW und zusätzliche Volumina ab 2027, Klarheit bei den Flächenzielen bis 2032 sowie die Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells zur Sicherstellung eines regional ausgewogenen Zubaus. Im anstehenden Verfahren zur EEG-Novelle und zum Netzanschlusspaket setzt sich Bayern für ein zukunftsfähiges Förderregime zur Stärkung des Windenergieausbaus ein.
3. Erfolgreiche Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in Bayern: Rund die Hälfte der 2.056 bayerischen Gemeinden hat mit der Erstellung der Wärmepläne begonnen / Die Unterstützungsmaßnahmen des Freistaats haben den erfolgreichen Start der kommunalen Wärmeplanung in Bayern maßgeblich gefördert
Im Januar 2025 hat die Staatsregierung das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Landesrecht umgesetzt. Der Freistaat legt dabei Wert auf eine möglichst unbürokratische und einfache Umsetzung. Den bayerischen Städten und Gemeinden wurde damit die Planungsverantwortlichkeit für die kommunale Wärmeplanung bis Mitte 2028 übertragen. Rund die Hälfte der 2.056 bayerischen Gemeinden hat bereits mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. 231 Gemeinden haben die Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Mit einem breiten Informations- und Unterstützungsangebot unterstützt der Freistaat die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in Bayern maßgeblich. Die Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung wurden den Gemeinden in sieben Schulungsveranstaltungen praxisnah vermittelt. 1.000 Mitarbeiter der bayerischen Kommunen wurden so in kurzer Zeit geschult. Über eine Plattform stellt Bayern zentral die Daten für die kommunale Wärmeplanung bereit. Dazu gehören gemeindespezifische Geodatenpakete und ein Kurzgutachten über den Stand der Wärmeversorgung. Auch die Kehrbuchdaten werden dort ausgegeben. Rund 90 Prozent der Gemeinden nutzen die Plattform.
Die Aufwendungen der Gemeinden gleicht der Freistaat mit rund 79 Millionen Euro aus. Seit September 2025 können die Gemeinden die Mittel digital beim Landesamt für Maß und Gewicht abrufen. Bis Ende Februar 2026 sind beim Landesamt für Maß und Gewicht 773 Anträge auf Auszahlungen in Höhe von rund 17,6 Mio. Euro eingegangen.
Auch die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) unterstützt die kommunale Wärmeplanung in Bayern. Sie stellt gebündelt Informationen für Gemeinden zur Verfügung und führt Online-Sprechstunden und Veranstaltungen durch.
Gegenüber dem Bund setzt sich Bayern für weitere Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau im Rahmen der anstehenden WPG-Novelle ein. Dazu gehört auch die Verstetigung und Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für die notwendige Investitionen in den Aus- und Umbau der Wärmeversorgung. Bei Bearbeitung und Bewilligung der Anträge muss der Bund allerdings deutlich schneller werden. Mit dem neuen Energiekredit Wärme der LfA Förderbank wird der Wärmenetzausbau seit 2025 zusätzlich unterstützt. Darlehen sind bis zu 50 Mio. Euro je Investitionsprojekt möglich. Der Energiekredit ergänzt die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW).
4. Aktuelle Herausforderung bei Stromnetzanschlüssen und Neukonzeption des Netzanschlussverfahrens sowie Erfahrungsbericht der Staatlichen Koordinierungsstellen Netzanschluss
Der Ausbau der Stromnetze ist ein wichtiger Standortfaktor, um die Transformation der bayerischen Industrie zu ermöglichen und neue Ansiedlungen zu gewinnen. Neue Großverbraucher wie Rechenzentren oder neue Akteure wie Großbatteriespeicher sind auf Anschlusskapazitäten im Stromnetz angewiesen und erhöhen den schon derzeit bestehenden Druck auf das Bestandsnetz. Um die Entwicklungsmöglichkeiten der bayerischen Wirtschaft zu sichern und die Attraktivität des Standorts Bayern zu erhöhen, ist es deshalb erforderlich, den Anschluss weiterer Erzeugungsanlagen sowie neuer Akteure zu gewährleisten. Ziel Bayerns ist es, dass neben den Erneuerbaren-Energie-Anlagen ein ausgewogener Mix aus Speichern, flexiblen Kraftwerken und Verbrauchern wie Industrieprojekten und Rechenzentren an das Stromnetz angeschlossen werden kann. Die hierfür erforderlichen Netzanschlüsse entwickeln sich mit weiterem Voranschreiten der Energiewende jedoch zunehmend zu einem knappen Gut.
Den daraus abgeleiteten Handlungsbedarf hat die Staatsregierung bereits frühzeitig erkannt und setzt sich durch mehrere Aktivitäten auf Landes- und Bundesebene für einen gesamtheitlichen Ansatz ein. Hierzu zählen u.a. ein bedarfsgerechter und beschleunigter Stromnetzausbau, eine bessere Netzintegration der Erneuerbaren Energien sowie eine Neukonzeption des Netzanschlussverfahrens. Auch die Übertragungsnetzbetreiber sehen die Notwendigkeit für eine Neukonzeption. Sie haben daher ein neues Verfahren zur Vergabe von Netzanschlüssen im Übertragungsnetz für Verbraucher und Speicher vorgestellt (sog. „Reifegradverfahren“), das ab April zur Anwendung kommen soll. Dem Konzept der Übertragungsnetzbetreiber zufolge sollen freie Netzanschlusskapazitäten künftig anhand einer Bewertung nach objektiven Kriterien wie beispielsweise der Planungsreife des Projekts und dem Anlagen- und Anschlusskonzept vergeben werden. Bislang wird überwiegend noch das „Windhundprinzip“ praktiziert – also das Abarbeiten der Anträge in chronologischer Reihenfolge –, was mit Blick auf die stetig steigende Zahl an Netzanschlussanfragen jedoch zunehmend an seine Grenzen stößt.
Mit Blick auf die Knappheit bei Stromnetzanschlüssen werden an die Staatsregierung vermehrt Anfragen und Beschwerden zu fehlenden oder verzögerten Netzanschlüssen herangetragen. Deshalb wurden im vergangenen Jahr dezentrale staatliche Koordinierungsstellen für Netzanschlüsse bei den Regierungen geschaffen, um regionale Ansprechpartner bereitzustellen und als vermittelnder Kontakt bei Beschwerden für Netzanschlussbegehren zur Verfügung zu stehen. Durch die Ansiedlung bei den Regierungen kann stärker auf die regionalen Besonderheiten eingegangen werden und die Zusammenarbeit mit den lokalen Vertretern der Verteilnetzbetreiber intensiviert werden. Neben den dezentralen Koordinierungsstellen wurde eine zentrale Stelle am bayerischen Wirtschaftsministerium geschaffen, um einheitliche Prozesse sicherzustellen. Die staatlichen Koordinierungsstellen sind ausweislich der ersten Rückmeldungen erfolgreich gestartet und tragen somit zur effizienteren Projektumsetzung bei.
5. Geplante Reform der Industrienetzentgelte gefährdet den Industriestandort / Bayern startet Bundesratsinitiative zur Änderung des EnWG / Forderung nach stärkerer Berücksichtigung wirtschaftlicher Auswirkungen bei den Netzentgelten
Die Bayerische Staatsregierung kritisiert die geplante Reform der Industrienetzentgelte durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Nach den derzeitigen Plänen sollen Vergünstigungen bei Netzentgelten künftig stärker an eine flexible Stromnachfrage gekoppelt werden. Unternehmen, die ihren Stromverbrauch nicht an Zeiten mit hoher erneuerbarer Stromproduktion anpassen können, müssten demnach mit deutlich höheren Kosten für die Netznutzung rechnen. Nach Auffassung der Staatsregierung drohen dadurch insbesondere energieintensiven Branchen wie der chemischen Industrie sowie der Glas- und Keramikindustrie erhebliche Nachteile. In diesen Bereichen läßt sich der Stromverbrauch häufig nicht kurzfristig verlagern. Höhere Netzentgeltkosten könnten daher die internationale Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen deutlich beeinträchtigen.
Bayern betont zudem, dass es für den Wirtschaftsstandort Deutschland von großer Bedeutung ist, dass die BNetzA auch die wirtschafts- und industriepolitischen Auswirkungen in ihre Entscheidungen einbezieht. Mit ihren weitreichenden Kompetenzen könne die Behörde faktisch Energie- und damit auch Wirtschaftspolitik betreiben, obwohl grundlegende politische Entscheidungen – auch nach dem Grundgesetz – dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten seien.
Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat heute beschlossen, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes einzubringen. Zugleich soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf europäischer Ebene für die Schaffung entsprechender Spielräume auf nationaler Ebene stark zu machen. Ziel ist es, dem parlamentarischen Gesetzgeber wieder stärkere Mitwirkungsmöglichkeiten zu geben und wirtschaftspolitische Leitplanken für Entscheidungen der BNetzA zu schaffen.
6. Alle Mittel ins System: Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG)
Die frühkindliche Bildung ist das Herzstück bayerischer Familienpolitik. Im Freistaat gilt: Starke Kinder – starkes Bayern. Die Staatsregierung erhöht die finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung massiv und macht die Kitas damit fit für die Zukunft. Mit der BayKiBiG-Reform bleibt Bayern Familienland Nummer 1. Frühkindliche Bildung ist ein harter Wirtschafts- und Standortfaktor. Sie ist auch der Schlüssel für eine gelingende Integration und Inklusion. Familien brauchen eine verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung. Alle Kinder sollen von Anfang an beste Chancen haben.
Der Ministerrat hat heute den Regierungsentwurf für eine Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschlossen. Im Rahmen der Verbändeanhörung beteiligt die Staatsregierung nun die Interessensvertretungen in der Kita-Landschaft, wie zum Beispiel Träger und Kommunen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der Gesetzentwurf erneut im Ministerrat behandelt, bevor er dem Bayerischen Landtag zugeleitet wird.
Der Gesetzentwurf erhöht die staatliche Betriebskostenförderung massiv und entbürokratisiert die Abwicklung. Für die Kommunen entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen, da die bislang für Familienleistungen vorgesehenen Mittel aus dem Staatshaushalt zugunsten einer Stärkung der frühkindlichen Bildung umgeschichtet werden.
Der Gesetzentwurf stockt die staatliche Förderung im Ergebnis um 25 Prozent auf. Damit unterstützt die Reform Kommunen und Träger und senkt gleichzeitig den bürokratischen Aufwand. Ziel ist eine flächendeckende verlässliche Kindertagesbetreuung in ganz Bayern. Dabei sollen die Elternbeiträge bezahlbar bleiben.
Bereits für das Jahr 2026 wurde der Qualitätsbonus, der weiterhin als allein vom Freistaat finanzierter Zuschuss ausgestaltet wird, von knapp 80 € auf rund 268 € pro Kind erhöht. Bis 2029 wird der Qualitätsbonus im Vergleich zum Jahr 2025 mehr als verzehnfacht. Im Jahr 2027 werden hierfür rund 280 Mio. €, im Jahr 2028 ca. 526 Mio. € und ab dem Jahr 2029 knapp 535 Mio. € aufgewendet.
Die Teamkräfte als „helfende Hände“ der Pädagoginnen und Pädagogen werden mit einer dauerhaften staatlichen Finanzierung als feste Säule in den bayerischen Kitas gestärkt. Teamkräfte entlasten die pädagogischen Kräfte, die damit mehr Zeit für die Kinder haben. Künftig wird die Teamkräfteförderung dauerhaft gesetzlich festgeschrieben. Dadurch fließen im Jahr 2027 ca. 284 Mio. € sowie ab 2028 ca. 400 Mio. € an die Träger. Dies schafft Planungssicherheit.
Die gesamte Antragstellung für die Fördermittel erfolgt vollständig digital. Das erleichtert die Abwicklung enorm und macht das ganze System übersichtlicher und transparenter.
Weitere wichtige Bausteine der BayKiBiG-Reform sind:
• Einführung einer Kindertagespflegepausche: Sie stärkt die Eigenverantwortung auf kommunaler Ebene. Der Freistaat fördert künftig die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) über eine Pauschale. Die Umwandlung in eine Pauschalzahlung wird gleichzeitig für eine umfassende Deregulierung genutzt. Das zeitaufwendige Erfassen von Angaben zu den betreuten Kindern fällt weg. Der Freistaat verzichtet auf bürokratische Regelungen und schafft Raum für ein flexibles Vorgehen vor Ort. Zugleich werden die zur Verfügung stehenden Mittel um rund 4 Mio. € auf rund 45 Mio. € erhöht.
• Einführung einer Funktionsstellenpauschale: Sie trägt zur Entbürokratisierung im Bereich der Sprach-Kitas, zur Verstetigung der Pädagogischen Qualitätsbegleitung und zur Stärkung der digitalen Bildung in Kindertageseinrichtungen bei. Für jede Einrichtung wird den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eine Pauschale gewährt. Hierfür werden Mittel von rund 29,4 Mio. € jährlich eingesetzt.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10. März 2026( PDF 170.92 Kb)
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