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Staatsregierung beschließt Eckpunkte für Doppelhaushalt 2026/2027 / Gesamtvolumen steigt auf rund 168 Mrd. Euro / Solider Haushalt ohne neue Schulden / Bayern setzt auf Dreiklang: Investieren, konsolidieren, reformieren / Kraftvolle Investitionsquote von fast 17 Prozent / Bildung und Forschung mit fast 60 Mrd. Euro größter Ausgabenblock
Die Bayerische Staatsregierung hat die Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen. Mit dem Doppelhaushalt 2026/2027 setzt der Freistaat in äußerst herausfordernden Zeiten ein Signal der Stärke und des Vertrauens: Der Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 kommt ohne neue Schulden aus. Der erneut ausgeglichene Haushalt bestätigt eindrucksvoll die jahrelange solide, nachhaltige und generationengerechte Finanz- und Haushaltspolitik in Bayern. Der Ministerrat bekräftigt den Dreiklang des Haushaltentwurfes: Investieren, konsolidieren, reformieren.
Der Ministerrat hebt folgende Eckpunkte des Haushalts 2026/2027 hervor:
- Durch hohe Ausgaben für Zukunftsinvestitionen wird die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur in Bayern konsequent vorangetrieben:
- Die Gesamtausgaben 2026/2027 betragen insgesamt rund 168 Mrd. €.
- Die Ausgaben steigen im Jahresdurchschnitt 2026/2027 um rund 4,2 %; bereinigt um die Ausgaben nach dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz um rund 3,0 %.
- Die Investitionsausgaben betragen insgesamt rund 28,6 Mrd. €. Die Investitionsquote beläuft sich im Jahresdurchschnitt 2026/2027 auf rund 17 % – und steigt im Vergleich zum vergangenen Doppelhaushalt 24/25 nochmal um fast 2% an. Damit setzt der Freistaat in Krisenzeiten ein starkes Signal.
- Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stehen dem Freistaat Bayern im Rahmen der Durchführung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) über die gesamte Laufzeit insgesamt rund 15,7 Mrd. € zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2026/2027 werden in einer ersten Tranche Sondermittel in Höhe von insgesamt rund 7,0 Mrd. € veranschlagt; davon entfallen rund 5,0 Mrd. € auf kommunalbezogene Maßnahmen und rund 2,0 Mrd. € auf staatliche Maßnahmen. Im staatlichen Bereich werden die Sondermittel insbesondere für den Hochschulbau, den Staatsstraßenbau, die IT-Infrastruktur der Steuerverwaltung, für Beschaffungsmaßnahmen der Polizei, für die Beschaffung von Großgeräten an den Universitätskliniken, die Förderung des Privatschulbaus sowie Hochwasserschutzmaßnahmen eingesetzt.
- Die Ausgaben für Bildung und Forschung steigen weiter deutlich an und bilden mit insgesamt rund 59,5 Mrd. € den größten Ausgabenblock im Staatshaushalt (rd. 35,4% des Gesamthaushalts).
- Für die Hightech Agenda Bayern sind insgesamt rund 1,0 Mrd. € eingeplant.
- Für Innere Sicherheit und Rechtsschutz sind insgesamt rund 17,9 Mrd. € eingeplant.
- 1 Mrd. € zusätzlich für kommunalen Wohnungsbau: Damit werden insgesamt 4.000 Wohnungen auf den Weg gebracht.
- Der kommunale Finanzausgleich 2026 steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 846 Mio. € auf nunmehr rund 12,83 Mrd. €. Zur dauerhaften strukturellen Verbesserung der Kommunalfinanzen wird der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund im Doppelhaushalt 2026/2027 in zwei Schritten von 13 % über 13,3 % auf am Ende 13,5 % angehoben. Zudem stellt der Freistaat den bayerischen Kommunen im Jahr 2026 rund 3,9 Mrd. € aus dem Sondervermögen des Bundes für Investitionen bereit und weitere 1,1 Mrd. € im Jahr 2027.
- Für die Fortsetzung der Tilgung der Schulden im Sonderfonds Corona-Pandemie in den Jahren 2026 und 2027 werden insgesamt 100 Mio. € vorgesehen.
- Zur Bewältigung der aktuellen demographischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen in den Kernbereichen staatlichen Handelns bedarf es einer maßvollen und zielgerichteten Schaffung folgender Stellen ab 2027: 1.500 neue Stellen für Lehrkräfte, 400 neue Stellen für multiprofessionelle Unterstützungskräfte an Schulen, 248,5 neue Stellen für die Landratsämter, 200 neue Stellen im Bereich der Polizei, 200 neue Stellen im Bereich der Wissenschaft,150 neue Stellen im Bereich der Justiz sowie 20 neue Stellen für das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
- Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfordern andererseits weiterhin strikte Ausgabendisziplin, entschlossene Konsolidierungsanstrengungen sowie nachhaltige Reformen bestehender Strukturen:
- Aufgrund der Maßnahmen der Bundesregierung zur Migrationsbegrenzung und der erwarteten Zugangszahlen wird von einem deutlichen Rückgang der Ausgaben für die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern ausgegangen. Die Ausgaben sinken im Jahr 2026 um rund 281 Mio. € sowie im Jahr 2027 um weitere rund 145 Mio. €.
- Im Zuwanderungs- und Integrationsfonds verringern sich die Ausgaben für die Bereiche Asyl und Integration auf insgesamt rund 5,3 Mrd. €.
- Der Personalbereich kann von den Konsolidierungsmaßnahmen nicht vollständig ausgenommen werden. Im Haushaltsjahr 2026 werden keine kostenwirksamen neuen Stellen ausgebracht (Stellenmoratorium), ebenso für das Haushaltsjahr 2027 im Bereich der Ministerien.
- Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird beauftragt, nach Abstimmung mit den Ressorts bis Ende des ersten Quartals 2026 dem Ministerrat einen Vorschlag zur Umsetzung des Stellenabbaus ohne Ausnahme über alle Geschäftsbereiche vorzulegen. Erster Schritt auf dem Weg zum Abbau von 10.000 Stellen bis 2040 ist ein Stellenabbau über alle Geschäftsbereiche mit einem Umfang von 1.000 Stellen bis 2028.
- Um der herausfordernden Personal- und Nachwuchssituation im öffentlichen Dienst gerecht zu werden, hat der Ministerrat moderate Änderungen bei den Teilzeitregelungen Bei der familienpolitischen Teilzeit erfolgt ab dem 1. September 2027 eine Absenkung des Kindesalters auf 14 Jahre und eine Anhebung der Mindestquote auf 30 %. Bei der Antragsteilzeit gilt wie bisher eine Mindestquote von 50 % und die Entscheidung über die Gewährung wird ins Ermessen der Behörde gestellt.
- Bei der Veranschlagung der Personalausgaben in den Jahren 2026 und 2027 wird eine zeitliche Verschiebung der Übertragung der Ergebnisse der kommenden Tarifverhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder auf den Beamtenbereich jeweils um 6 Monate berücksichtigt.
- Bayern ist Familienland. Die Bildung und Betreuung unserer Kinder hat für die Bayerische Staatsregierung oberste Priorität. Dabei gilt es, Mittel zielgerichtet einzusetzen, Arbeitskapazitäten für unsere Wirtschaft zu heben, Integration zu stärken und die Betreuungsqualität bestmöglich zu gestalten. Der Ministerrat hat daher eine wichtige Weichenstellung für die Kinderbetreuung in Bayern beschlossen: Bayern fokussiert den Mitteleinsatz vollständig auf die Betreuungsstrukturen. Wir verzichten auf das eigentlich geplante Kinderstartgeld, schaffen das Krippengeld ab, stellen das Bayerische Familiengeld für die ab 01.01.2025 geborenen Kinder ein und investieren die freiwerdenden Mittel umgehend und vollständig in die Betriebskostenförderung der Kindergärten und Kitas sowie aller staatlich geförderten Betreuungseinrichtungen.
- Unter dem Vorsitz von Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann wird eine Expertenkommission aus Mitgliedern der Staatsregierung, der Regierungsfraktionen des Landtags und ggf. ausgewiesenen Experten gebildet. Sie soll u.a. überprüfen, inwieweit
- die aktuellen staatlichen Verwaltungs- und Behördenstrukturen,
- die Aufgabenverteilung auf die verschiedenen Ämter,
- die Beteiligung der Behörden untereinander und
- der Zuschnitt der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche
der Anpassung bedürfen und ihre Arbeiten im zweiten Halbjahr 2026 abschließen.
- Bei den Reformbemühungen kommt auch dem staatlichen Bauen eine wichtige Rolle zu: Der Ministerrat betont das Ziel, beim staatlichen Bauen die Bau- und Unterbringungsbedarfe der Ressorts schneller realisieren zu können. Die Etablierung des Grundsatzes „Mieten statt Bauen“ für das staatliche Flächenmanagement ist dabei ein wichtiger Schritt. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wird hierzu ein konkretes Umsetzungskonzept „Mieten statt Bauen“ vorlegen.
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Pressemitteilung Nr. 323 vom 11. November 2025( PDF 154.09 Kb) -
Eckdaten_DHH_2026-2027( PDF 109.65 Kb)
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