Pressemitteilungen
1. Bayern fordert Reform der Grundsicherung / Bundesregierung muss Fehlentwicklungen beim Bürgergeld korrigieren / Menschen stärker fördern, fordern und in Arbeit bringen statt bequemer Fürsorge für alle / Balance zwischen existenzsichernder Hilfeleistung und berechtigten Interessen der Steuerzahler muss wieder stimmen
1. Bayern fordert Reform der Grundsicherung / Bundesregierung muss Fehlentwicklungen beim Bürgergeld korrigieren / Menschen stärker fördern, fordern und in Arbeit bringen statt bequemer Fürsorge für alle / Balance zwischen existenzsichernder Hilfeleistung und berechtigten Interessen der Steuerzahler muss wieder stimmen
Das Bürgergeld verfehlt das Ziel, Menschen möglichst rasch in Arbeit zu bringen. Gleichzeitig kommt es zu einer enormen Kostensteigerung um 3,25 Mrd. Euro auf voraussichtlich rund 27 Mrd. Euro im Jahr 2024. Trotzdem leiden die Jobcenter an einer Unterfinanzierung der Eingliederungs- und Verwaltungsbudgets und daraus folgend u.a. auch der personellen Ausstattung, was sich negativ auf die Betreuungsintensität und die Eingliederung in Arbeit auswirkt. Dadurch ergeben sich eklatante Fehlsteuerungen: Während die Bundesregierung das Leben mit der staatlichen Fürsorgeleistung immer bequemer ausgestaltet, wird bei der Eingliederung in Arbeit gespart. Das ist ein verheerendes Signal an alle, die tagtäglich zur Arbeit gehen und damit das Bürgergeld für andere finanzieren. Gleichzeitig verschärft es völlig ohne Not den Fach- und Arbeitskräftemangel.
Die Staatsregierung fordert deshalb mit einer Bundesratsinitiative eine grundlegende Reform der Grundsicherung. Das Bürgergeld muss geändert werden, um die Balance zwischen existenzsichernder Hilfeleistung und berechtigten Interessen von Steuerzahlenden zu verbessern. Übergeordnetes Ziel muss es sein, die Betroffenen so rasch wie möglich wieder aus dem Bürgergeld-Bezug heraus und in Arbeit zu bringen. Dafür muss den Grundsätzen der Eigenverantwortung, des Leistungsprinzips (Leistung muss sich lohnen) und der Mitwirkungspflichten von Leistungsbeziehenden wieder mehr Geltung verschafft werden. Während bei den Geldleistungen Einschnitte erforderlich sind, muss bei der Integration in Arbeit investiert werden. Bayern verfolgt deshalb mit seiner Bundesratsinitiative eine grundlegende Reform des Bürgergelds mit folgenden Kernforderungen:
Stärker Fördern und Fordern: Das Eingliederungs- und Verwaltungsbudget muss dauerhaft erhöht werden, um die Betreuungsintensität zu erhöhen. Außerdem bedarf es einer Verschärfung der Mitwirkungspflichten, z.B. bei Nichterscheinen oder beharrlicher Verweigerung.
Nach Leistung differenzieren: Wer einzahlt, hat auch mehr Unterstützung verdient. Deshalb sollen Karenzzeiten und besondere Freibeträge nur für Personen mit entsprechender Lebensleistung gelten. Eine Ausnahme ist z. B. bei aktuell oder kürzlich ausgeübter nicht nur geringfügiger Beschäftigung gerechtfertigt.
Erhöhung des Regelbedarfs zum 1. Januar 2024 aussetzen: Der Mechanismus der jährlichen Anpassung des Regelbedarfs führt zu einer Schieflage. Er ist anzupassen und die Erhöhung des Bürgergelds zum 1. Januar 2024 auszusetzen.
Kostenbremse bei den Kosten für Unterkunft und Heizung: Die Karenzzeit, innerhalb derer auf die Prüfung der Angemessenheit der Wohnung verzichtet wird, soll auf sechs Monate verkürzt und auf Personen mit entsprechender Lebensleistung beschränkt werden.
Vermögensanrechnung wieder verschärfen: Die derzeitige Karenzzeit, wonach im ersten Jahr alle „nicht erheblichen“ Vermögen geschützt sind, muss ersatzlos gestrichen werden. Der nach Ablauf der Karenzzeit geltende Grundfreibetrag in Höhe von 15.000 Euro je leistungsberechtigter Person ist auf sechs Monate zu verkürzen und auf Personen mit entsprechender Lebensleistung zu beschränken.
Geltende Leistungsausschlüsse für Ausländer erweitern: Es darf keine automatische Leistungsgewährung nach fünfjährigem unrechtmäßigen Aufenthalt geben, weil sie falsche Anreize setzt. Die entsprechenden Regelungen in SGB II und XII sind zu streichen. Leistungsausschlüsse müssen auch hier möglich sein und Spielräume des EU-Rechts voll ausgeschöpft werden. Zudem braucht es eine Änderung der Freizügigkeitsrichtlinie auf EU-Ebene.
2. Bayern beschließt Bundesratsinitiative zum Schutz der Weidetierhaltung vor wachsender Wolfspopulation
- Der Freistaat fordert vom Bund mit einer neuen Bundesratsinitiative Verbesserungen beim Umgang mit dem Wolf. Angesichts einer wachsenden Wolfspopulation reichen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nicht aus, um den problematischen Auswirkungen vor allem auf die Weidetierhaltung in Bayern entgegenzuwirken. Um rechtssicher und schnell tätig werden zu können, sind sowohl Änderungen des Bundesrechts als auch auf EU-Ebene erforderlich.
Der Bund muss vor allem zunächst endlich das EU-Naturschutzrecht (FFH-Richtlinie) vollständig in nationales Recht umsetzen. Damit wäre ein regional differenziertes Bestandsmanagement in Deutschland möglich, was Entnahmen leichter macht. - Außerdem muss der Bund jetzt alle Maßnahmen und gegebenen Interpretationsspielräume ausschöpfen, um einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland möglichst rasch festzustellen.
- Zudem muss der Bund auf EU einwirken, um den Schutzstatus des Wolfs zu senken. Der Wolf ist in der internationalen Roten Liste der IUCN als „nicht gefährdet“ geführt.
Der Schutz von Bevölkerung und Weidetierhaltung vor den wachsenden Wolfspopulationen ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung. Die Weidetierhaltung in Bayern leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung von Biodiversität und Lebensräumen in der Kulturlandschaft sowie zur tierwohlgerechten Haltung von Nutztieren. Sie soll vor allem auf naturschutzfachlich wertvollem Grünland auch bei Wolfsanwesenheit im Freistaat dauerhaft erhalten und die Weidetierhalter unterstützt werden. Seit 2005 steigt der Bestand von Wölfen stetig an und die Art breitet sich weiter in Deutschland und in Bayern aus. Durch die Anwesenheit von Wölfen ist die traditionelle Weidewirtschaft mit Schafen, Ziegen, Rindern und anderen Nutztieren gefährdet. Insbesondere – aber nicht nur – in den auch touristisch stark frequentierten bayerischen Berggebieten gestaltet sich dabei die Etablierung herkömmlicher Herdenschutzmaßnahmen, beispielsweise in Form von wolfsabweisender Zäunung oder Herdenschutzhunden, problematisch. In Steillagen können Zäune nicht in zumutbarer Form errichtet werden oder keine Wirkung entfalten. Auch andere Maßnahmen sind in den meisten Fällen nicht zumutbar umsetzbar.
3. Bayern startet Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes / Schneller Windenergieausbau unter Wahrung sicherheitspolitischer Interessen: Militärische Positiv-Karte zur Erweiterung des Suchraums für Windenergiegebiete / Anrechnung von Windenergiegebieten trotz möglicher Höhenbegrenzungen
Die Staatsregierung startet eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, um den Windenergieausbau weiter zu beschleunigen. Nach den Flächenvorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes hat jedes Bundesland einen bestimmten Prozentsatz seiner Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Die Flächenvorgaben nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz beruhen auf einer Flächenpotentialstudie des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2022. Darin wurden die Restriktionen aufgrund militärischer Belange, so etwa Höhenbeschränkungen für Windkraftanlagen, nicht hinreichend abgebildet. Mit der bayerischen Bundesratsinitiative soll diese Informationslücke geschlossen werden: Die zuständigen Dienststellen der Bundeswehr sollen den für die Landes- und Bauleitplanung zuständigen obersten Dienstbehörden der Bundesländer ab 2024 alle zwei Jahre eine Positiv-Karte der Flächen übermitteln, in denen hinsichtlich der Nutzung der Windenergie mit keinen Einschränkungen aus militärischen Gründen zu rechnen ist. Dadurch wird eine umfassendere Suchraumkulisse für die Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen.
Zudem stellt die Bundesratsinitiative klar, dass Flächenausweisungen für Windenergie der Anrechnung auf die Flächenbeitragswerte nicht entgegenstehen, wenn sie selbst keine Höhebeschränkungen enthalten, aber auf Genehmigungsebene wegen luftverkehrsrechtlicher, militärischer oder anderer Beschränkungen Höhenbegrenzungen erforderlich werden können. So bleibt der Suchraum und das Flächenpotential für den Planungsträger möglichst groß und wird nicht im Vorgriff eingeschränkt. Ein Ausweichen auf weniger windhöffige Gebiete wird verhindert, und es können alle Flächen mit einem wirtschaftlich tragfähigen Beitrag zur Energiewende rechtssicher genutzt werden.
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Pressemitteilung Nr. 373 vom 12. Dezember 2023( PDF 111.27 Kb)
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