Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2016
1. Kabinett berät Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio zum Thema „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“
1. Kabinett berät Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio zum Thema „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung über das verfassungsrechtliche Gutachten von Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio zur derzeit stattfindenden unbegrenzten Zuwanderung nach Deutschland beraten. Das Rechtsgutachten und ein Positionspapier der Bayerischen Staatsregierung sind im Internet unter http://bayern.de/Gutachten_Prof_Di_Fabio sowie www.bayern.de/Positionspapier_zum_Rechtsgutachten_Di_Fabio veröffentlicht.
2. Bayern startet Initiative im Bundesrat: Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten prüfen / Innenminister Joachim Herrmann: „Erhebliche Beschleunigung des Asylverfahrens möglich / Effektives Mittel zur Zuzugsbegrenzung“
Nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung soll der Bund weitere Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Der Ministerrat hat beschlossen, den von Innenminister Joachim Herrmann vorgelegten Entwurf für eine entsprechende Entschließung in den Bundesrat einzubringen.
Herrmann: „Wir halten das im Grundgesetz verankerte Konzept des sicheren Herkunftsstaates für besonders geeignet, aussichtslose Asylverfahren schnell abzuschließen und so Asylmissbrauch wirksam zu bekämpfen.“
Asylanträge von Bewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten haben in der Regel keinen Erfolg. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass in diesen Ländern niemand politisch verfolgt wird. Die Asylverfahren können deshalb auch binnen kurzer Zeit abgewickelt werden. Darüber hinaus verkürzt sich die dem Ausländer zu setzende Ausreisefrist auf eine Woche. Eine eventuelle Klage gegen den ablehnenden Asylbescheid ist innerhalb einer Woche zu erheben und hat keine aufschiebende Wirkung. Außerdem besteht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot.
Die Staatsregierung fordert, die Prüfung vor allem auf solche Staaten zu konzentrieren, aus denen eine hohe Zahl von Asylbewerbern nach Deutschland kommt, die Schutzquote im Asylverfahren aber gering ist.
Herrmann: „Damit würde Menschen aus diesen Ländern ein wesentlicher Anreiz für einen Zuzug nach Deutschland genommen werden. Ein Beschäftigungsverbot verhindert von vornherein, dass Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten in Deutschland wirtschaftlich Fuß fassen, obwohl sie in nahezu 100 Prozent der Fälle hier nicht dauerhaft bleiben werden.“
Herrmann weiter: „Mit in den Blick zu nehmen ist der Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den dort festgelegten sicheren Herkunftsstaaten. In den Kreis der zu überprüfenden Herkunftsstaaten gehören deshalb Algerien, Armenien, Bangladesch, Benin, Gambia, Georgien, Indien, Mali, Mongolei, Nigeria, die Republik Moldau und die Ukraine.“
Darüber hinaus erscheint der Staatsregierung auch die Einstufung der nordafrikanischen Staaten Marokko und Tunesien erwägenswert. Herrmann: „Auch aus diesen Ländern ist die Zahl der Asylanträge mit 1747 Antragstellern 2015 beziehungsweise 923 Antragstellern 2015 vergleichsweise hoch, die Schutzquoten mit 3,7 Prozent und 0,2 Prozent aber sehr gering oder sogar nahe Null.“
Im Einzelnen: Armenien: Anträge 2015: 2160, Schutzquote: 8,5 Prozent; Algerien: 2.240, 1,6 Prozent; Bangladesch: 839, 7,4 Prozent; Benin: 368, 1,0 Prozent; Gambia: 3.110, 2,7 Prozent; Georgien: 3.196, 0,3 Prozent; Indien: 1.889, 1,8 Prozent; Mali: 562, 4,2 Prozent; Mongolei: 381, 0,0 Prozent; Nigeria: 5.302, 6,6 Prozent; Republik Moldau: 1.567, 6,8 Prozent; Ukraine: 4.658, 5,4 Prozent.
3. Asylpaket II: Innenminister Joachim Herrmann fordert Rückkehr zur vollständigen Einzelfallprüfung auch bei syrischen Flüchtlingen / Aussetzen des Familiennachzugs notwendig
Innenminister Joachim Herrmann hat im Ministerrat heute über den Umsetzungsstand der im Bund vereinbarten Maßnahmen zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms („Asylpaket II“) informiert.
In diesem Zusammenhang forderte Herrmann noch weitergehende Maßnahmen: „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss voll-ständig zu mündlichen Anhörungen mit Einzelfallprüfung zurückkehren. Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge sind regelmäßig nicht individuell politisch verfolgt. Ihnen darf deshalb grundsätzlich nur noch sogenannter subsidiärer Schutz zuerkannt werden für die Zeit, in der ihnen im Herkunftsland ernsthafter Schaden wie etwa eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens droht.“
Herrmann bedauerte, dass außer Bayern derzeit kein anderes Land in Deutschland bereit sei, besondere Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten wie in Manching oder Bamberg zu schaffen.
Herrmann: „Die Errichtung unserer Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen in Manching und Bamberg hat Wirkung gezeigt. So ist es uns gelungen, die Zuwanderung aus sicheren Herkunftsstaaten, von Menschen zum Beispiel aus dem Westbalkan, die keinerlei Bleibeperspektive bei uns haben, deutlich zu reduzieren.“
Der Innenminister forderte deshalb, endlich auch in anderen Bundesländern besondere Aufnahmeeinrichtungen zur Pflicht zu machen und darüber hinaus den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten zu erweitern.
4. Kabinett erörtert Folgerungen aus den Vorfällen in Köln / Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback sehen Bayern gut gerüstet: „Höchster Personalstand der Polizei aller Zeiten / Nulltoleranz bei Übergriffen / Konsequente Strafverfolgung / Keine Duldung rechtsfreier Räume / Polizei und Justiz treffen alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutze der Bürger / Ausländische Straftäter rasch in ihre Herkunftsländer zu-rückschicken“
Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback berichteten heute dem Kabinett über Folgerungen aus den Geschehnissen in der Silvesternacht in Köln.
Herrmann sieht Bayerns Polizei gut gerüstet. Sein Fazit: „2016 haben wir nochmals 1.000 zusätzliche Stellen geschaffen. Damit haben wir insgesamt 41.370 Stellen und den bislang höchsten Personalstand bei der Bayerischen Polizei erreicht. Während andere Länder abbauen, bauen wir Polizeikräfte auf.“
Herrmann setzt weiter auf Nulltoleranz gegenüber Straftätern, egal ob Ausländer oder Deutsche: „Die Bayerische Polizei wird konsequent einschreiten, wenn es sein muss, und keine rechtsfreien Räume dulden.“ Die Bayerische Polizei treffe alle erforderlichen Maßnahmen, um Bürgerinnen und Bürger vor solchen Attacken wie in Köln zu schützen. Sie bewerte aktuell und fortlaufend die Kriminalitäts- und Gefährdungslage. Herrmann: „Die Erkenntnisse aus den Vorfällen in Köln werden wir jeweils in die Konzeption eines Einsatzes einbeziehen und die Präsenz der Polizeikräfte daraufhin anpassen, vor allem in den kommenden Faschingstagen.“
Der Innenminister setzt außerdem auf den weiteren Ausbau der polizeilichen Videoüberwachung im öffentlichen Raum, insbesondere auch im Öffentlichen Personennahverkehr und auf den Bahnhöfen. „Auch spezielle Kameras an den Polizeiuniformen, sogenannte Bodycams, können dazu beitragen, das Einsatzgeschehen besser zu dokumentieren und Gewalttaten einzudämmen“, so Herrmann. Pilotprojekte dazu sind derzeit in Vorbereitung für die Städte München, Rosenheim und Augsburg.
Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback ergänzte: „Die Angriffe auf Frauen in der Silvesternacht vor allem in Köln, aber etwa auch in Hamburg sind widerwärtig und unerträglich. Wir müssen alles dafür tun, dass in unserem Land keine rechtsfreien Räume entstehen. Die bayerischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte setzen Recht und Gesetz tagtäglich effektiv und konsequent durch: Bayern belegt im bundesweiten Vergleich bei den Verfahrensdauern seit Jahren Spitzenpositionen. Dort wo die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird zur Sicherung des Strafverfahrens Untersuchungshaft angeordnet und vollzogen.“
Gleichzeitig zeigten die aktuellen Ereignisse auch deutlich, dass der Schutz von Frauen gegen sexuelle Übergriffe überprüft werden müsse. „Das Strafrecht darf hier keine Schutzlücken aufweisen“, so Bausback.
Auch das in den Medien berichtete teilweise inakzeptable Verhalten einzelner Beteiligter gegenüber Polizeibeamten in der Silvesternacht in Köln gebe Anlass, über Verschärfungen des Strafrechts nachzudenken: „Es ist völlig klar: Wir müssen unsere Polizei- und Einsatzkräfte bestmöglich vor Übergriffen schützen! Sie stehen jeden Tag ein für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und riskieren dabei nicht selten Leib und Leben. Solche Übergriffe richten sich nicht nur gegen die Person, sondern auch gegen unseren Rechtsstaat. Sie sind aufs schärfste zu missbilligen“, so Bausback weiter. Unabhängig davon gelte in Bayern aber von jeher: „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie andere Repräsentanten des Staates wird konsequent strafrechtlich verfolgt und geahndet! Dadurch machen wir auch deutlich: Wir in Bayern stehen hinter unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und stärken ihnen den Rücken!“
Herrmann plädierte darüber hinaus dafür, die Rückführung von ausländischen Straftätern oder abgelehnten Asylbewerbern in ganz Deutschland deutlich zu beschleunigen und zu erweitern. Die Neuregelung des Ausweisungsrechts zum 1. Januar 2016 müsse nun konsequent vollzogen werden: „Ausländische Straftäter und straffällige abgelehnte Asylbewerber müssen wir rasch abschieben.“ Da Asylbewerber im laufenden Asylverfahren besonderen Schutz genießen, müsse der Bund gerade deshalb dafür sorgen, bei Straftätern die Asylverfahren schneller abzuschließen.
Im Hinblick auf straffällige anerkannte Asylbewerber gelte es laut Herrmann, das Strafmaß, ab dem Abschiebungen zulässig sind, zu reduzieren, um Abschiebungen schon bei geringeren Strafen zu ermöglichen. Es dürfe letztlich auch nicht an deren Herkunftsländern scheitern, dass ausländische Straftäter dorthin zurückgeschickt werden können: „Wenn die Herkunftsländer sich weigern, diese Menschen wieder aufzunehmen, sollten wir auch den Hebel über die Kürzung der Entwicklungshilfe ansetzen. Wir reden hier von deutschen Steuergeldern: Um Entwicklungshilfe zu erhalten, muss ein Entwicklungsland auch in solchen Fragen kooperativ sein.“
5. Sozialministerin Emilia Müller: „Gestaltungsspielräume für angemessene Versorgung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in der Jugendhilfe nutzen / Standards und Angebote der Kin-der- und Jugendhilfe zur Entlastung der Kommunen anpassen / Jugendhilfe kein Ausfallbürge für Sozialsystem“
Sozialministerin Emilia Müller hat in der heutigen Ministerratssitzung ihre Pläne zur weiteren Entlastung der Kommunen bei der Versorgung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge vorgestellt: „Der Zugang von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ist weiterhin hoch, auch wenn die bayerischen Kommunen durch die bundesweite Verteilung bei Neuzugängen nun sukzessive entlastet werden. Unsere Kommunen stehen weiterhin vor einer großen Herausforderung, denn die unbegleiteten Minderjährigen müssen nach den Vorgaben der Jugendhilfe untergebracht werden. Wir wollen deshalb im Dialog mit Bund, Ländern und den auf Landesebene beteiligten Institutionen die Standards und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bedarfsgerecht anpassen. Nur so können wir auch künftig eine nachhaltige Versorgungsstruktur für alle neu ankommenden unbegleiteten Minderjährigen sicherstellen.“
Unbegleitete Minderjährige zeichnen sich in der Regel durch ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung aus. Sie benötigen daher meist nur eine Grundversorgung, die dann bei besonderem Jugendhilfebedarf durch intensivere Betreuungsangebote ergänzt werden muss. „Hierfür werden wir die Leistungserbringung der Jugendhilfe weiter flexibilisieren und das Jugendhilfeangebot vor Ort anpassen“, so die Ministerin. Die Grundlagen für die Weiterentwicklung der bestehenden Angebote werden derzeit im „Forum unbegleitete Minderjährige“ (For.UM), dem institutionalisierten gemeinsamen Dialog auf Landesebene mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und weiteren relevanten Kooperationspartnern, erörtert.
Ministerin Müller appellierte weiter an alle übrigen Akteure, sich gemeinsam mit Freistaat und Kommunen für die Integration der unbegleiteten Minderjährigen einzusetzen: „Die Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb er-stattet der Freistaat seinen Kommunen auch seit November 2015 die Kosten für die Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen. Dennoch kann und darf Kommunale Jugendhilfe kein Ausfallbürge für andere Unterstützungssysteme sein. Auch beim Thema Integration der unbegleiteten Minderjährigen müssen alle ihren Beitrag leisten. Ich denke hier beispielsweise an die Arbeitsverwaltung mit der Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung, Sprachförderung und die Versorgung mit Wohnraum.“
Den Bemühungen um eine Weiterentwicklung der Standards für die Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen sind jedoch durch Bundesrecht Grenzen gesetzt. Erforderlich ist es, dass jedes Bundesland selbst angemessene Standards festlegen kann. „Gemeinsam mit den Ländern streben wir deshalb auch bundesgesetzliche Änderungen an, mit denen die Gestaltungsspielräume für Länder und Kommunen entsprechend erweitert werden“, so Müller abschließend.
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