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1. Bayern wappnet sich gegen Cannabis-Legalisierung / Einrichtung zentraler Kontrolleinheit zugestimmt
1. Bayern wappnet sich gegen Cannabis-Legalisierung / Einrichtung zentraler Kontrolleinheit zugestimmt
Cannabis ist keine harmlose Substanz. Gerade für junge Menschen sind die gesundheitlichen Risiken besonders hoch. So gibt es ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen wie etwa Depressionen, Angststörungen und Psychosen. Cannabis-Konsum kann auch die Gehirnentwicklung beeinträchtigen – und damit die Lern- und Gedächtnisleistung. Auch zusätzliche Belastungen des medizinischen Versorgungssystems durch Anstieg der Konsumentenzahlen und erhebliche gesamtgesellschaftliche Folgekosten (z.B. für Krankheit und Arbeitsunfähigkeit) sind zu vermeiden. Bayern rüstet sich daher gegen die Cannabis-Legalisierung der Bundesregierung. Der Ministerrat stimmt daher einem Konzept für die Einrichtung einer zentralen Kontrolleinheit zur Überwachung der nach dem Konsumcannabisgesetz geplanten Anbauvereinigungen zu.
Die zentrale Kontrolleinheit wird am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) angesiedelt. Sie soll bayernweit einen engmaschigen Vollzug gewährleisten. Für die Kontrolleinheit sind im Endausbau 20 neue Planstellen im Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet. Mit der Einrichtung eines Aufbaustabs wird unverzüglich begonnen. Für den Aufbau und Betrieb der zentralen Kontrolleinheit rechnet die Staatsregierung mit Kosten in Höhe von rund sechs Millionen Euro, die aus Haushaltsmitteln gedeckt werden sollen.
Die zentrale Kontrolleinheit wird für das Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen an Anbauvereinigungen und deren anschließende Überwachung zuständig sein. Anträge werden streng geprüft, um Konsumanreizen möglichst entgegenzuwirken und den Erfordernissen des Gesundheits- und Jugendschutzes im Rahmen des rechtlich Zulässigen umfassend Rechnung zu tragen. Nach erteilter Erlaubnis sollen die Anbauvereinigungen einmal pro Quartal kontrolliert werden. Hinzu kommen anlassbezogene Kontrollen. Zudem soll auch die Polizei eingebunden werden. Auch die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Anbauvereinigungen wird Aufgabe der zentralen Kontrolleinheit sein.
Ein weiterer Fokus wird auf der strikten Überwachung der Regelungen zum Besitz und Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit liegen, einschließlich der konsequenten Verfolgung und Ahndung diesbezüglicher Ordnungswidrigkeiten.
2. Cannabislegalisierung des Bundes birgt massive Gefahren für junge Menschen / Bayern baut Cannabis-Prävention an Schulen systematisch aus
Angesichts der Pläne des Bundes zur Cannabislegalisierung ist konsequente Prävention umso wichtiger. Insbesondere Minderjährige werden bei Verwirklichung der Legalisierungspläne der Ampel voraussichtlich wesentlich leichter Cannabis erhalten können und werden fahrlässig den damit verbundenen Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Studien belegen zudem, dass die Legalisierung von Cannabis langfristig zu einem erhöhten Konsum von Cannabis bei Jugendlichen führt. Angesichts dieser Gefahren ist es entscheidend, Präventionsmaßnahmen zu verstärken, um gerade junge Altersgruppen zu schützen.
Prävention ist deshalb ein wichtiger weiterer Baustein in der schulischen Suchtprävention in Bayern. Die Cannabis-Präventionsarbeit an bayerischen Schulen vermittelt den jungen Menschen ein fundiertes Verständnis über die nachweislich hohen Risiken des Cannabiskonsums. Der Freistaat baut die Cannabis-Prävention insbesondere an Schulen systematisch aus. Seit dem Start des Schulprojekts zur Cannabis-Prävention im November 2022 wurden bereits rund 250 Moderatorinnen und Moderatoren ausgebildet, die bis Ende 2023 in rund 550 Schulklassen im Rahmen des Workshops „Cannabis – quo vadis?“ wertvolle Aufklärungsarbeit geleistet haben. In der ersten Jahreshälfte 2024 sollen rund 200 weitere Moderatorinnen und Moderatoren ausgebildet werden. Ziel ist es, das Programm zukünftig flächendeckend im Freistaat anbieten zu können. So soll zukünftig jede Schulklasse im Laufe der Jahrgangsstufen 8 bis 10 durch den Workshop eine altersbezogene Aufklärung zu Cannabis erhalten können.
Entscheidend für die flächendeckende Umsetzung ist die Etablierung des „Train-the-Trainer“-Konzeptes, mit dem bereits für den Workshop „Cannabis – quo vadis“ geschulte Moderatorinnen und Moderatoren zu „Trainern“ ausgebildet werden, die dann die Schulung weiterer Moderatorinnen und Moderatoren in ihren jeweiligen Regierungsbezirken übernehmen.
Ergänzend startete im Januar 2024 auch das Online-Schulungsangebot „Cannabis und Schule: wissen, verstehen, handeln“ für Lehrkräfte. Ziel ist es, Lehrerinnen und Lehrer für den Umgang mit cannabisbezogenen problematischen Situationen im beruflichen Alltag zu rüsten und fachlich fundiert über die Risiken des Cannabiskonsum aufzuklären.
3. Cannabis-Legalisierung – Auswirkungen und Maßnahmen aus Sicht der Bayerischen Polizei / Legalisierung höchst kritisch
Auch das Bayerische Innenministerium sieht die geplante Cannabis-Legalisierung höchst kritisch. Die beabsichtigten Regelungen sind aus polizeilicher Sicht nicht geeignet, den Schwarzmarkt für Cannabis sowie die organisierte Kriminalität einzudämmen. Insbesondere für günstiges Cannabis oder Cannabis mit hohem THC-Gehalt wird weiter ein Schwarzmarkt bestehen. Denn die Freigabe wird zu deutlich mehr Nachfrage führen, die weder durch den privaten Eigenanbau noch durch die stark reglementierten Anbauvereinigungen gestillt werden dürfte. Zudem rechnet auch die Bayerische Polizei damit, dass Minderjährige durch die Legalisierung wesentlich leichter Zugang zu Cannabis erhalten können, insbesondere auch weil für viele Menschen die Hemmschwelle der Illegalität verschwindet.
Die Bayerische Polizei erwartet durch die neuen Regelungen auch einen erheblichen zusätzlichen Kontroll- und Vollzugsaufwand. Problematisch ist, dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu unscharf ist und Problemstellungen in die Vollzugspraxis verlagert. Durch die geplante Straffreiheit des Besitzes wäre das Verfolgungsrisiko für illegale Dealer wesentlich geringer, solange sie nicht gleichzeitig mehr als 25 Gramm Cannabis im Besitz haben. Nachdem beim Eigenanbau von Cannabis am Wohnsitz keinerlei spezielle Kontrollbefugnisse zur Verfügung stehen, wäre dieser Bereich der staatlichen Kontrolle zum größten Teil entzogen. Praktische Probleme wird die Polizei auch mit der beabsichtigten Regelung haben, dass das Gewicht nach dem Trocknen maßgeblich sein soll. In vielen Fällen lässt sich eine Restfeuchte bei Kontrollen vor Ort nicht feststellen. Ein weiteres großes Problem sieht die Bayerische Polizei auf die Verkehrssicherheit zukommen. Durch die Legalisierung von Cannabis ist mit einem erheblichen Anstieg der Fahrten unter Drogeneinfluss und damit deutlich erhöhten Unfallgefahren zu rechnen. Es ist zu befürchten, dass die Verletzten- und Unfalltotenzahlen bei Unfällen unter Cannabiseinfluss ansteigen werden. Dass der Zeitpunkt der Fahrtüchtigkeit für Cannabiskonsumenten nur schwer abschätzbar ist, vor allem bei Mischkonsum mit Alkohol, verschärft die Problematik.
Laut Innenministerium wird die bayerische Polizei die neuen Cannabis-Regelungen so streng wie möglich kontrollieren, um Ordnungswidrigkeiten und Straftaten konsequent zu verfolgen. Dazu findet eine enge Abstimmung mit dem bayerischen Gesundheitsministerium und dem bayerischen Justizministerium statt. Insbesondere wird die Bayerische Polizei die zuständigen Vollzugsbehörden im Rahmen von Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen unterstützen. Zudem wird es engmaschige Kontrollen von Konsumverbotszonen beispielweise im Umfeld von Kindergärten und Schulen geben. Verstärkte Kontrollen sind auch im Straßenverkehr geplant, um Fahrer unter Drogeneinfluss konsequent aus dem Verkehr zu ziehen. Zusätzlich plant die Bayerische Polizei im Bereich der Sucht- und Verkehrsprävention zusätzliche Aktionen, um vor den Gefahren von Cannabiskonsum zu warnen.
4. Teillegalisierung von Cannabis / Bayerische Staatsregierung geht gegen die von der Ampel geplanten Lockerungen vor / Möglichst restriktive Auslegung des Gesetzes im Freistaat geplant / Justiz befürchtet erheblichen Mehraufwand für die Gerichte und Staatsanwaltschaften
In der kommenden Woche behandelt der Bundesrat im zweiten Durchgang das Cannabisgesetz (CanG). Ziel der bayerischen Staatsregierung ist und bleibt eine konsequente Strafverfolgung von Cannabis-Delikten. Der Ministerrat ist entschlossen, gegen die am 23. Februar 2024 vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Lockerungen vorzugehen und die Regelungen im Freistaat einheitlich so restriktiv wie möglich auszulegen.
Für das Bayerische Justizministerium geht das Gesetz bereits aus grundsätzlichen und rechtlichen Gründen in die falsche Richtung. Es wirft zudem eine Vielzahl schwer zu lösender neuer Rechtsfragen auf und führt zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Das Cannabisgesetz stellt die Justiz bereits jetzt vor große Herausforderungen. Gefangene, die unter die neuen zulässigen Höchstmengen für Cannabis fallen, müssen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes umgehend entlassen werden. Nicht bezahlte Geldstrafen dürfen von heute auf morgen nicht mehr vollstreckt werden. Für die Staatsanwaltschaften bedeutet dies: Sie müssen tausende Akten per Hand überprüfen. Allein die Münchener Staatsanwaltschaften haben bereits jetzt mehrere tausend bereits erledigte Verfahren neu gesichtet. Noch komplizierter wird es bei sogenannten Mischfällen, d.h. bei Tätern, die nicht nur wegen Cannabis, sondern auch wegen anderer Taten verurteilt wurden. In diesen Fällen müssen die Strafen in komplizierten Verfahren neu verhängt werden.
Das Gesetz ist auch unnötig kompliziert ausgestaltet. Das geplante Konsumcannabisgesetz enthält 36 Bußgeldstraftatbestände, mehr als doppelt so viele wie das Betäubungsmittelgesetz für sämtliche Betäubungsmittel. Die ohnehin zu hoch angesetzten Mengenobergrenzen variieren in mehrfacher Hinsicht, etwa je nachdem, ob es sich um Besitz im öffentlichen Raum oder am Wohnsitz handelt. All diese Faktoren führen zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen und unnötigen Zusatzbelastungen bei den ohnehin stark geforderten Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Anders als die Bundesregierung erwartet die Justiz nicht, dass das Cannabisgesetz den Schwarzmarkt eindämmen wird. Im Gegenteil: Sie rechnet mit einem weiteren Aufblühen. Hinzu kommt, dass die Regelungen zu den als legale Bezugsquelle gedachten Anbauvereinigungen erst im Juli in Kraft treten, die Straffreiheit des Besitzes und Erwerbs der vorgesehenen Mengen aber bereits im April dieses Jahres.
Das Bayerische Justizministerium arbeitet gemeinsam mit dem federführenden Gesundheitsministerium und anderen Ländern daran, das Gesetz in einem möglichen Vermittlungsausschuss zu stoppen – oder zumindest zu verzögern oder zu entschärfen.
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Pressemitteilung Nr. 84 vom 12. März 2024( PDF 143.80 Kb)
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