Pressemitteilungen
1. Gesamtkonzept „Erinnerungskultur“: Umsetzung zentraler Maßnahmen in Flossenbürg, Dachau und Landsberg
2. Bayern stärkt die Mittelschule: Initiative „Mittelschule – stark für jeden Weg“
1. Gesamtkonzept „Erinnerungskultur“: Umsetzung zentraler Maßnahmen in Flossenbürg, Dachau und Landsberg
Die Staatsregierung stärkt die Erinnerungskultur in Bayern mit weiteren zentralen Maßnahmen an bedeutenden Lern- und Gedenkorten. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben in den KZ-Gedenkstätten Flossenbürg, Dachau und am ehemaligen KZ-Außenlager „Kaufering VII“ bei Landsberg am Lech. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des im Januar 2020 beschlossenen Gesamtkonzepts „Erinnerungskultur“.
In Flossenbürg wird das ehemalige Verwaltungs- und Gefolgschaftsgebäude im Bereich des historischen Steinbruchs weiterentwickelt und dauerhaft als Lern- und Erinnerungsort gesichert. Ziel ist es, die historische Authentizität des Ortes langfristig zu bewahren und ihn als Lernort für kommende Generationen weiterzuentwickeln.
Zudem soll der sogenannte „Kräutergarten“ in Dachau künftig Teil der Gedenkstättenarbeit werden. Das Gelände der ehemaligen SS-Versuchsgüteranstalt des KZ Dachau steht exemplarisch für Zwangsarbeit unter unmenschlichen Bedingungen. Der Freistaat übernimmt die Kosten für die notwendige Altlastensanierung sowie erste Maßnahmen zur erinnerungskulturellen Erschließung. Geplant sind unter anderem ein Besucherrundweg und Informationsangebote am historischen Ort.
Darüber hinaus wird die Überführung von Teilen des ehemaligen KZ-Außenlagers „Kaufering VII“ in die Stiftung Bayerische Gedenkstätten vorbereitet. Ziel ist es, die erhaltenen historischen Relikte dauerhaft zu sichern und den Ort schrittweise zu einem professionellen Lern- und Gedenkort weiterzuentwickeln.
Mit den Maßnahmen verfolgt die Staatsregierung das Ziel, historische Orte der NS-Verbrechen zu bewahren, historische Verantwortung sichtbar zu machen und die Bildungsarbeit gegen Antisemitismus und jede Form von Extremismus nachhaltig zu stärken.
2. Bayern stärkt die Mittelschule: Initiative „Mittelschule – stark für jeden Weg“
Die Staatsregierung stärkt die bayerische Mittelschule mit der umfassenden Initiative „Mittelschule – stark für jeden Weg“. Ziel ist es, die Schulart weiterzuentwickeln, individuelle Förderung auszubauen und die Mittelschule als starken Bildungsweg für beruflichen Erfolg, Persönlichkeitsbildung und gesellschaftliche Teilhabe weiter zu stärken.
Die Initiative des Kultusministeriums bündelt ein umfassendes Maßnahmenpaket unter den Leitbegriffen „Zeit – Zukunft – Ziele“. So sollen Mittelschulen künftig mehr pädagogische Flexibilität erhalten, um Basiskompetenzen gezielt zu stärken. Dazu gehört unter anderem die Ausweitung des jahrgangsübergreifenden Lernens („JAMI“) sowie mehr Spielraum bei der Umsetzung der Stundentafel, um Schülerinnen und Schüler insbesondere in Deutsch, Mathematik und Englisch noch individueller fördern zu können.
Zudem wird ein integrierter M-Zug in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 erprobt. Damit sollen zusätzliche Wege zum mittleren Schulabschluss eröffnet und zugleich Mittelschulstandorte gestärkt werden.
Auch die Berufsorientierung wird weiter ausgebaut. Projektarbeit soll künftig bereits ab der 5. Jahrgangsstufe systematisch eingesetzt und stärker als Leistungsnachweis berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen Abschlussprüfungen in ausgewählten Fächern künftig praxis- und projektorientierter gestaltet werden. Ergänzend werden Intensivpraktika und Berufsentwicklungsgespräche eingeführt, um den Übergang in Ausbildung und Beruf noch gezielter zu begleiten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der evidenzbasierten Schul- und Unterrichtsentwicklung. Programme wie das Lesekompetenztraining FiLBY und das Konzept QuaMath für einen qualitätvollen Mathematikunterricht werden an Mittelschulen ausgeweitet. Gleichzeitig sollen Lehrkräfte und Schulleitungen durch zusätzliche Fortbildungs- und Unterstützungsangebote gestärkt und in der Umsetzung von Teamarbeit gezielt unterstützt werden.
Grundlage der Initiative war ein umfassender Beteiligungsprozess mit den Schulleitungen aller Mittelschulen und weiteren Schulpraktikern aus ganz Bayern. Die Staatsregierung verfolgt damit das Ziel, die Mittelschule nachhaltig zu stärken und ihre zentrale Bedeutung für Chancengerechtigkeit, Persönlichkeitsbildung und Fachkräftesicherung sichtbar zu machen.
3. Bericht 2026 zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung
Der aktuelle Bericht zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung wurde heute im Ministerrat vorgestellt. Dieser umfasst Daten und Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien, sowie zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergienutzung.
Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 hat sich die Bruttoleistung der in Bayern betriebenen Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um 14 % auf rund 38,9 Gigawatt (GW) erhöht. Damit liegt Bayern bundesweit mit an der Spitze beim Ausbau erneuerbarer Energien.
Derzeit sind in Bayern Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamtleistung von rund 2,76 GW installiert. 2025 wurden 198 WEA mit einer Gesamtleistung von rund 1,27 GW genehmigt und 743 WEA mit einer Gesamtleistung von mindestens 4,7 GW befanden sich im Genehmigungsverfahren.
Die durchschnittliche Dauer der Genehmigungsverfahren im Berichtszeitraum betrug von der Ersteinreichung der Antragsunterlagen bis zur Genehmigungserteilung rund 8 Monate, ab der Feststellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen durch die genehmigende Stelle rund 4 Monate.
Den Ausbau der Windenergienutzung unterstützt Bayern u. a. mit der Themenplattform für das Planen und Genehmigen von WEA im Energie-Atlas Bayern und den regionalen Windkümmerern, die Gemeinden bei der Initiierung von Windenergieprojekten helfen.
Gemäß WindBG soll Bayern bis zum 31. Dezember 2027 1,1 % und bis zum 31. Dezember 2032 1,8 % der Landesfläche als Windenergiegebiete ausweisen. Stand Ende April 2026 sind in den 18 Planungsregionen 90.751 ha an Vorranggebietsfläche ausgewiesen bzw. vorbehaltlich der laufenden Verbindlicherklärungen durch die Regierungen beschlossen worden, was rund 1,3 % der Landesfläche entspricht.
4. Rechtssicherheit statt Klageflut: Bundesratsinitiative Bayerns zum Schutz deutscher Unternehmen vor zivilrechtlichen Klimaklagen
Die Staatsregierung hat heute eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der deutsche Unternehmen vor privatrechtlichen Klimaklagen geschützt werden sollen. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und ein unabsehbares Haftungs- und Kostenrisiko für rechtstreu handelnde Unternehmen abzuwenden.
Hintergrund ist eine jüngere Rechtsprechung deutscher Gerichte, wonach Unternehmen in Deutschland unter Umständen zivilrechtlich für Folgen des Klimawandels haftbar gemacht werden können – selbst dann, wenn sie sämtliche öffentlich rechtliche Klimaschutzvorgaben einhalten. Die regelmäßig von NGOs unterstützten Klagen werden dabei insbesondere aus dem Ausland geführt, etwa von Landwirten aus Pakistan oder Peru. Diese wollen Unternehmen in Deutschland beispielsweise für Überschwemmungen und Überflutungen in ihren Ländern auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Damit drohen erhebliche finanzielle Risiken und ein massiver Standortnachteil für Deutschland.
Die Staatsregierung stellt deshalb klar: Klimaschutz ist eine globale Aufgabe, die politischer Steuerung und internationaler Vereinbarungen bedarf. Seine finanziellen Folgen dürfen nicht über den Zivilrechtsweg durch private Einzelklagen auf deutsche Einzelunternehmen abgewälzt werden. Andernfalls droht eine Klagewelle aus aller Welt, eine Überlastung der deutschen Zivilgerichtsbarkeit und eine faktische Verlagerung politischer Entscheidungen in die Gerichtssäle. Der Wirtschaftsstandort Deutschland muss wettbewerbsfähig bleiben.
Mit der Bundesratsinitiative soll dieser Entwicklung gesetzlich entgegengewirkt werden. Darin schlägt die Staatsregierung eine Ergänzung des Bundes Immissionsschutzgesetzes vor, die klarstellt: Wer die öffentlich-rechtlichen Klimaanforderungen einhält, soll nicht zivilrechtlich für globale klimabezogene Schäden haftbar gemacht werden können. Damit wird privatrechtlichen Klimaklagen die Grundlage entzogen und zugleich ein wichtiges Signal an Unternehmen in Deutschland gesendet, dass rechtmäßiges Handeln verlässlich geschützt ist. Dies dient dem Schutz des Wirtschaftsstandorts Deutschlands.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Mai 2026( PDF 148.62 Kb)
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