Bericht aus der Kabinettssitzung vom 13. Januar 2020
1. Mehr regionale und ökologische Lebensmittel in Bayerns staatlichen Kantinen / Vorstoß soll Bewusstsein und Nachfrage für regionale Lebensmittel und gelebte Nachhaltigkeit stärken
1. Mehr regionale und ökologische Lebensmittel in Bayerns staatlichen Kantinen / Vorstoß soll Bewusstsein und Nachfrage für regionale Lebensmittel und gelebte Nachhaltigkeit stärken
Nachhaltigkeit und Ökologie spielen gerade auch bei Lebensmitteln und Ernährung eine bedeutende Rolle. Im Sinne ihrer Vorbildfunktion werden die staatlichen Kantinen in Bayern deshalb künftig ihr Angebot an regionalen und ökologischen Lebensmitteln weiter vergrößern: Bis spätestens zum Jahr 2025 soll in allen staatlichen Kantinen ein Warenanteil von mindestens 50 Prozent aus regionaler oder biologischer Erzeugung angeboten werden. Das gilt von den Ministerien und der Staatskanzlei bis zu den nachgeordneten Staatsbehörden.
Mit der Orientierung zu mehr Regionalität und Ökologie will die Staatsregierung die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen, regional und ökologisch erzeugten Lebensmitteln weiter stärken. Bayern setzt damit ein deutliches Zeichen, welch hohe Bedeutung der Klimaschutz und gelebte Nachhaltigkeit haben. Die Pachtverträge der staatlichen Kantinen werden künftig entsprechend den neuen Regelungen angepasst beziehungsweise abgeschlossen. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe klärt die Einzelheiten und die weiteren Schritte der Umsetzung.
Nach den staatlichen Kantinen sollen in einem zweiten Schritt kommunale und andere öffentliche Träger mit ihren Kindergärten und Schulen folgen. Ziel ist, bis zum Jahr 2030 einen Regio- beziehungsweise Öko-Anteil von 50 Prozent in allen öffentlichen Kantinen in Bayern zu erreichen. Mit einem Paket an flankierenden Maßnahmen werden die Kantinen, Kindergärten und Schulen bei einer Umstellung unterstützt. Auch alle weiteren Träger und die Gastronomie werden ermutigt, den Anteil an regionalen und ökologisch erzeugten heimischen Produkten weiter zu erhöhen. Mit insgesamt rund 1,8 Millionen Essensgästen pro Tag hat die Gemeinschaftsverpflegung in Bayern hohe Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion und beeinflusst Bewusstsein und Nachfrage für regional produzierte Lebensmittel.
Die Staatsregierung hatte sich den Ausbau des Regio- und Öko-Anteils in den staatlichen Kantinen im Zuge des Begleitgesetzes zum Volksbegehren zur Artenvielfalt zum Ziel gesetzt. Des Weiteren unterstützt die Staatsregierung die Produktion ökologischer Lebensmittel mit dem Landesprogramm „BioRegio 2030“. Ziel des Programms ist es, den Anteil des Öko-Landbaus in den kommenden zehn Jahren auf 30 Prozent zu erhöhen. Derzeit bewirtschaften mehr als 10.000 Öko-Betriebe eine Fläche von rund 350.000 Hektar nach ökologischen Vorgaben. Das sind rund elf Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Bayerns.
2. „Schule fürs Leben“: Alltagskompetenz und Lebensökonomie wird fester Teil des Schullebens / Bayern stärkt Bezug der Schüler zur Praxis und Lebenswelt
Mit dem neuen Konzept „Schule fürs Leben“ werden den Schülerinnen und Schülern in Bayern künftig Alltagskompetenzen im Unterricht verstärkt vermittelt. Der Fokus liegt dabei auf Praxisbezug und Lebenswirklichkeit. Die jungen Menschen werden in der Schule damit künftig noch besser auf das Leben vorbereitet. Die Staatsregierung hat das entsprechende Konzept heute beschlossen, der Start erfolgt mit dem Schuljahr 2020/2021.
Das Konzept unter der Dachmarke „Schule fürs Leben“ umfasst den gesamten Bereich „Alltagskompetenz und Lebensökonomie“. Dazu zählen die fünf Handlungsfelder Ernährung, Gesundheit, selbstbestimmtes Verbraucherverhalten, Umweltverhalten und Haushaltsführung. Die allgemeinbildenden Schulen und Wirtschaftsschulen führen dazu verpflichtende Praxismodule durch. Der Umfang beträgt mindestens eine fünftägige Projektwoche an den Grundschulen (Klasse 1 bis 4) und eine fünftägige Projektwoche an den weiterführenden Schulen (Klasse 5 bis 9).
Damit werden Alltagskompetenz und Lebensökonomie im Schulleben ausgebaut. Mit qualifizierten externen Experten und außerschulischen Lernorten öffnen sich die Schulen noch stärker nach außen. Die eigenverantwortliche Umsetzung der Schulen ermöglicht, den örtlichen Gegebenheiten optimal gerecht zu werden. Möglich sind Kooperationen mit Bauernhöfen, Initiativen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz oder Programme für eine gesunde Schule. Nach ihrer Teilnahme an den Modulen erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zertifikat.
Unterstützungsangebote für eine eigenverantwortliche Umsetzung erhalten die Schulen in Form von Projektvorschlägen und Modulskizzen. Die Lehrkräfte können etablierte Programme wie etwa „Erlebnis Bauernhof“, „Landfrauen machen Schule“, „Wissen wie’s wächst und schmeckt“, „Partnerschule Verbraucherbildung“ und „Umweltschule in Europa“ in ihre Projektarbeit einbeziehen. Außerdem werden die Inhalte und Kompetenzen aus den einzelnen Fachlehrplänen im LehrplanPLUS zu einem eigenen Lehrplan für Alltagskompetenz und Lebensökonomie zusammengeführt. Ergänzend dazu werden unterrichtspraktische Materialien zur Verfügung gestellt. Die Einführung von „Schule fürs Leben“ wird im Rahmen eines Monitorings begleitet. Für Lehrer ist ein bedarfsgerechtes Fortbildungsprogramm geplant.
3. Bayern entwickelt Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus weiter / Entschlossene Maßnahmen gegen Antisemitismus, Neue Rechte, Hass und Hetze im Internet und rechtsextremistische Musik- und Kampfsportszene
Die Staatsregierung bekämpft fortwährend und entschlossen jede Form von Extremismus. Staat und Gesellschaft sind gleichermaßen gefordert, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus entschieden entgegenzutreten und neuen Phänomenen zu begegnen. Gerade Geschehnisse in jüngerer Zeit wie der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten im Juni 2019 und der Anschlag auf die jüdische Synagoge in Halle an der Saale im Oktober 2019 zeigen die Notwendigkeit eines entschlossenen und harten Vorgehens gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus. Der Ministerrat hat dafür heute die Weiterentwicklung des Bayerischen Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus beschlossen.
Das Handlungskonzept gibt einen umfassenden Überblick über die präventiven und repressiven Maßnahmen der Staatsregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Es fußt auf den drei Säulen „Vorbeugen – Unterstützen – Eingreifen“. Besonders hervorgehoben werden Herausforderungen wie Antisemitismus, Entwicklungen der sogenannten „Neuen Rechten“ sowie Hass und Hetze im Internet und in den sozialen Medien. Auch das Vorgehen gegen die rechtsextremistische Musik- und Kampfsportszene wird im Handlungskonzept thematisiert. Berücksichtigt werden auch neue Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz.
Das Konzept zeigt zudem die staatlichen Akteure und Anlaufstellen gegen Rechtsextremismus sowie die ressortübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren auf. Neu hinzugekommen ist dabei unter anderem eine Darstellung der Tätigkeit des Beauftragten der Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe sowie der Tätigkeit der Antisemitismusbeauftragten bei den Generalstaatsanwaltschaften.
Das Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus richtet sich vorrangig an politische Entscheidungsträger und fachlich Betroffene, die sich detailliert mit der Gesamtstrategie der Staatsregierung im Kampf gegen den Rechtsextremismus befassen wollen. Für die breite Öffentlichkeit, die sich über die vielfältigen Beratungsangebote informieren will, wurde begleitend eine Broschüre erstellt. Handlungskonzept und Begleitbroschüre werden auf den Internetauftritten der beteiligten Ministerien und staatlichen Akteure zur Verfügung gestellt und können unter www.bestellen.bayern.de bestellt werden.
4. Personalangelegenheiten
Die Staatsregierung hat heute die Präsidentin des Verwaltungsgerichts München, Andrea Breit, mit Wirkung zum 1. Februar 2020 zur Präsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ernannt. Frau Breit folgt damit Stephan Kersten nach, der mit Ablauf des Monats Januar 2020 in den Ruhestand tritt.
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