Bericht aus der Kabinettssitzung vom 13. Juni 2023
1. Deutliche Erhöhung der Schwimmbadförderung in Bayern / Bessere Förderbedingungen für Kommunen und Vereine / Neuauflage des Seepferdchenprogramms
1. Deutliche Erhöhung der Schwimmbadförderung in Bayern / Bessere Förderbedingungen für Kommunen und Vereine / Neuauflage des Seepferdchenprogramms
Schwimmen können rettet Leben! Der Ministerrat hat heute deshalb eine kraftvolles Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Investitionen in Bayerns Schwimmbäder beschlossen. Außerdem wurde das Gutscheinprogramm „Mach mit – Tauch auf“ („Seepferdchenprogramm“) neu aufgelegt. Insbesondere die Schwimmfähigkeit der Kinder ist wichtig für ihre Sicherheit und ihr gesundes Aufwachsen. Deutschlandweit hat sich, nach Zahlen des DLRG, die Zahl der Grundschüler, die nicht schwimmen können, von 10 % auf 20 % verdoppelt. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und wurden durch die Schließung der Schwimmbäder während der Corona-Pandemie noch verstärkt. Es ist ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen, damit Kinder in Bayern unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Situation die Möglichkeit haben, das sichere Schwimmen zu lernen.
Im Einzelnen hat die Staatsregierung daher heute folgendes Sofortprogramm beschlossen:
Förderung Schwimmbadinfrastruktur:
- Die Förderung von Kommunen beim Bau von Schulschwimmhallen wird weiter verbessert (kommunale Hochbauförderung):
- Kommunen, die ein Schulschwimmbad in interkommunaler Zusammenarbeit errichten, erhalten künftig einen Fördersatzzuschlag von 10 Prozentpunkten.
- Außerdem sollen die Kostenrichtwerte, also die Grundlage für die Förderungshöhe, nach einer baufachlichen Prüfung erhöht werden, um so den spezifischen Kostenentwicklungen beim Bau von Schulschwimmbädern besser Rechnung zu tragen.
- Die Förderung der Sanierung, Modernisierung und barrierefreien Umgestaltung von kommunalen Bädern – überwiegend Freibäder, in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden – wird deutlich erhöht (Sonderprogramm Schwimmbadförderung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr):
- Der Förderrahmen wird verdoppelt und beträgt somit bis zu 80 %. Für finanzschwache Kommunen wird der Höchstfördersatz auf bis zu 90 % angehoben.
- Die Deckelung der zuwendungsfähigen Ausgaben wird von derzeit 5,807 Mio. Euro auf 8 Mio. Euro angehoben.
Durch diese Maßnahmen werden die bayerischen Kommunen insbesondere beim Bau von Freibädern künftig noch besser unterstützt.
- Auch die Förderung vereinseigener Schwimmbäder wird durch Anpassung der Förderkulisse im Rahmen der Sportförderung verbessert und die Fördersätze angepasst.
Schwimmförderprogramm:
Zudem wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ (sog. „Seepferdchenprogramm“) fortgeführt:
– Zu Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“.
– Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 werden alle Vorschulkinder jährlich zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres einen entsprechenden Gutschein erhalten.
2. Förderung für regionale Wasserstofferzeugung steht in den Startlöchern / 150 Millionen Euro für bis zu 50 Elektrolyse-Anlagen / Erster Förderaufruf voraussichtlich im 3. Quartal 2023
Das bayerische Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyse-Infrastruktur (BayFELI) wird dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft im Freistaat einen kräftigen Schub verleihen. Nun steht das vom Programm in den Startlöchern: Ein erster Förderaufruf kann nach Veröffentlichung der finalen Förderrichtlinie voraussichtlich im 3. Quartal 2023 erfolgen. Das Programm trägt zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an klimaneutralem grünem Wasserstoff bei. Zugleich können durch die verbrauchsnahe Produktion von Wasserstoff regionale Strukturen zur Verteilung des Wasserstoffs an Abnehmer gebildet werden, die perspektivisch darüber hinaus auch an eine Wasserstoffleitungsinfrastruktur angeschlossen werden können.
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in die Neuerrichtung von Elektrolyseuren. Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindestleistung von einem Megawatt. Bezuschusst werden grundsätzlich 45 Prozent der Investitionssumme bis zu einer Förder-Obergrenze von 5 Mio. Euro. So will die Staatsregierung regionale Wasserstoff-Wertschöpfungsketten in der Wirtschaft und im Verkehr anzustoßen. Das Programm wird über einen Projektträger abgewickelt. Die Anschubfinanzierung für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist wie auch das Landesförderprogramm für Wasserstofftankstellen sowie das Bayerische Energieforschungsprogramm deutschlandweit einzigartig.
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Pressemitteilung Nr. 185 vom 13. Juni 2023( PDF 104.18 Kb)
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