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1. Corona-Pandemie / Verlängerung der 15. BayIfSMV bis einschließlich 12. Januar 2022 / Booster-Impfung ersetzt künftig Test bei 2G plus / Ausnahmen von 2G plus insbesondere unter freiem Himmel / Kontaktbeschränkungen von nicht geimpften Personen / Sonderregelungen an Silvester
2. Ministerrat beschließt Verhaltenskodex nach dem Bayerischen Lobbyregistergesetz
1. Corona-Pandemie / Verlängerung der 15. BayIfSMV bis einschließlich 12. Januar 2022 / Booster-Impfung ersetzt künftig Test bei 2G plus / Ausnahmen von 2G plus insbesondere unter freiem Himmel / Kontaktbeschränkungen von nicht geimpften Personen / Sonderregelungen an Silvester
Der Bayerische Ministerrat hat heute beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert wird.
Die 15. BayIfSMV wird zugleich in folgenden Punkten zum 15. Dezember (Inkrafttreten) angepasst:
Weiterhin nach 2G plus sind dagegen insbesondere Objekte zugänglich, die ihren Schwerpunkt indoor haben oder großes Publikum anziehen, insbesondere:
Der touristische Bahn- und Reisebusverkehr wird künftig wie der ÖPNV behandelt (3G, keine Kapazitätsgrenze).
2. Ministerrat beschließt Verhaltenskodex nach dem Bayerischen Lobbyregistergesetz
Mit dem Bayerischen Lobbyregistergesetz wird zum 1. Januar 2022 ein verbindlicher Verhaltenskodex für den Kontakt mit Abgeordneten und Mitglieder der Staatsregierung eingeführt. Damit wird mehr Transparenz beim Einfluss von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf demokratische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse geschaffen. Der Ministerrat hat diesen Verhaltenskodex heute inhaltsgleich zum Bayerischen Landtag beschlossen.
Der Verhaltenskodex formuliert einheitliche Grundsätze und Verhaltensregeln für die Interessenvertretung gegenüber Landtag und Staatsregierung. Kernpunkte sind weitreichende Informations- und Mitwirkungspflichten für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, ein Verbot von Erfolgshonoraren sowie ein Verbot unlauterer Mittel bei der Informationsbeschaffung (z.B. finanzielle Anreize).
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