Pressemitteilungen
1. Asyl- und Flüchtlingsunterbringung in Bayern an der Belastungsgrenze / Unterkünfte zu mehr als 96 Prozent ausgelastet / Asylerstanträge deutlich gestiegen / Zugang von über 50.000 Asylsuchenden 2023 in Bayern erwartet
1. Asyl- und Flüchtlingsunterbringung in Bayern an der Belastungsgrenze / Unterkünfte zu mehr als 96 Prozent ausgelastet / Asylerstanträge deutlich gestiegen / Zugang von über 50.000 Asylsuchenden 2023 in Bayern erwartet
Bayern ist solidarisch und wird seiner Verantwortung in der Migration gerecht. So hat der Freistaat alleine mehr Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen als ganz Frankreich. Inzwischen ist die Asyl- und Flüchtlingsunterbringung im Freistaat aber an ihre Belastungsgrenze angekommen. Die bayerischen Asylbewerberunterkünfte (ANKER und Anschlussunterbringung) sind bei einer Gesamtkapazität von rund 130.600 Plätzen zu 96,2 Prozent ausgelastet (Stand 6. November 2023). Nur durch die kontinuierliche und konsequente Akquise neuer Unterkünfte durch die Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden konnten bislang alle Engpässe gemeistert werden. Die Akquise weiterer Unterkünfte ist zwingend erforderlich, um den Unterbringungsbedarf gerade auch in den anstehenden Wintermonaten zu decken.
Bereits zum Ende des dritten Quartals 2023 lag die Zahl der Asylerstanträge über den hohen Zahlen des Vorjahres. In den Monaten Januar bis Oktober 2023 wurden in Bayern 42.996 Asylanträge gestellt, davon 40.145 Erstanträge. Für die Asylerstanträge bedeutet dies eine Zunahme um 96,7 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober sind in diesem Jahr bundesweit die meisten Asylerstanträge durch Personen aus Syrien, der Türkei und Afghanistan gestellt worden. Bei türkischen Staatsangehörigen ist hier eine Steigerung um 200 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Betrachtet man die Zugänge der letzten Monate, die Dynamik weltweiter Krisenherde sowie die Entwicklungen der Zugänge im Mittelmeerraum, wird es immer wahrscheinlicher, dass allein in Bayern ein Zugang von 50.000 Personen im Bereich Asyl überschritten wird (bundesweit rund 380.000 Zugänge).
Bayern hat dieses Jahr bisher insgesamt 1.711 Rückführungen durchgeführt (Stand 30. September, inklusive Dublin-Rücküberstellungen). Im Ländervergleich der absoluten Rückführungszahlen behaupte Bayern damit seinen zweiten Platz hinter dem wesentlich bevölkerungsreicheren Nordrhein-Westfalen und deutlich vor dem – hinsichtlich der Zahl der Ausreisepflichtigen – vergleichbaren Baden-Württemberg. Außerdem erfolgten bis zum Stichtag 30. September aus Bayern rund 8.000 freiwillige Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern, darunter 1.342 geförderte freiwillige Ausreisen.
2. Freistaat Vorreiter bei Bezahlkarten für Asylbewerber / Staatsregierung beschließt bayernweite Einführung
Der Ministerrat hat beschlossen, ein bayernweites Bezahlkartensystem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Hiermit sollen Bargeldleistungen weitestgehend ersetzt werden. Mit der Einführung werden Zuzugsanreize verringert und die Finanzierung von Schlepperkriminalität bekämpft. Bayern nimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle ein.
Die Bezahlkarte soll in allen ANKER-Zentren und auch in den Asylunterkünften der Anschlussunterbringung eingeführt werden, soweit dies nach den bundesrechtlichen Vorgaben möglich ist und Leistungen nicht bereits als Sachleistungen erbracht werden. Mit der Bezahlkarte können die Leistungsberechtigen ähnlich einer „EC-Karte“ in Geschäften bezahlen. Dabei wird die Nutzung jedoch verschiedenen Einschränkungen unterliegen. So sollen beispielsweise keine Überweisungen oder online-Käufe möglich sein, der Einsatzbereich kann bei Bedarf geografisch beschränkt oder bestimmte Händlergruppen ausgeschlossen werden. Barabhebungen sollen auf das rechtlich gebotene Minimum beschränkt werden.
Die Bezahlkarte soll bayernweit eingeführt werden. Hierzu wird der Freistaat einen Vertrag schließen und die Kosten übernehmen. Geplant ist ein Start im Frühjahr 2024.
3. Freistaat fordert mehr Einsatz des Bundes in der Migrationspolitik / Zugeständnisse des Bundeskanzlers an die Ministerpräsidentenkonferenz greifen zu kurz / Bayerische Bundesratsinitiative zur Beschleunigung von Asylverfahren / Beschlüsse zur Digitalisierung im Migrationsbereich zügig umsetzen
Die Steuerung und Begrenzung illegaler Migration ist eine zentrale Herausforderung für Deutschland. Die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vom 6. November 2023 sind dabei ein erster Schritt. Die Zugeständnisse des Bundeskanzlers kommen zu spät und bleiben weit hinter dem Erforderlichen zurück. Es bedarf einer realistischen Integrationsgrenze für Deutschland, die sich am Leistungs- und Integrationsvermögen der Kommunen orientiert. Dazu muss auch eine kluge Weiterentwicklung des Verfassungsrechts geprüft werden. Soweit möglich sollten nationale Asylverfahren zukünftig in Drittstaaten durchgeführt werden. Bei der Prüfung der Umsetzbarkeit ist die Bundesregierung bereits im Verzug, nachdem diese Prüfung schon vor zwei Jahren im Koalitionsvertrag der Ampel festgeschrieben wurde. Zudem sind klare Regeln erforderlich, um zu verhindern, dass bereits abgelehnte Bewerber immer wieder neue Asylanträge stellen. Statt Sonderaufnahmeprogrammen braucht es vollziehbare Rückführungsabkommen mit den Asylherkunftsländern. Auch können zentrale Bundesausreisezentren an den großen deutschen Flughäfen Abschiebungen deutlich erleichtern und beschleunigen. Zuzugsanreize und soziale Pull-Faktoren nach Deutschland müssen reduziert werden, indem die nationalen Sozialleistungen für Flüchtlinge auf das europäische Maß abgesenkt werden.
Bayern wird eine Bundesratsinitiative zur Beschleunigung von Asylverfahren auf den Weg bringen. Dabei geht es vor allem darum, durch eine Ausweitung des Kreises „sicherer Herkunftsstaaten“ beispielsweise auf Algerien, Armenien, Indien, Marokko und Tunesien den Rechtsschutz auf das Eilverfahren zu konzentrieren. Denn Personen aus sicheren Herkunftsstaaten können nach für sie erfolglosem Abschluss des Eilverfahrens nach bereits geltender Rechtslage grundsätzlich abgeschoben werden.
Der Bund steht auch bei den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz in der Verantwortung. Dies gilt vor allem für die Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters zu einer bundesweiten zentralen Plattform aller im Migrationsbereich tätigen Behörden und Gerichte. Gleichzeitig wird Bayern die Digitalisierung der Ausländerbehörden im engen Schulterschluss mit den Kommunalen Spitzenverbänden weiter forcieren. Ein Meilenstein dafür ist die Entscheidung der Staatsregierung, die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte mit einer einmaligen zweckgebundenen Integrations-, Asyl- und Digitalisierungspauschale in Höhe von 120 Millionen Euro zu unterstützen, wobei ein Anteil von mindestens 15 Prozent für Digitalisierung zu verwenden ist. Gleichzeitig fließen neun Millionen Euro in die Digitalisierung der staatlichen Ausländerbehörden. Davon profitiert auch das Landesamt für Asyl und Rückführungen bei der weiteren Optimierung von Abschiebungen.
4. Staatsregierung fordert Bund zur Korrektur zentraler energiepolitischer Weichenstellungen auf / Bundesnetzagentur ignoriert weiterhin bayerische Bedürfnisse beim Netzentwicklungsplan Strom / Bayern braucht zusätzliche Hochspannungs-Gleichstrom-Kabelverbindung von Norddeutschland / Strompreispaket der Bundesregierung bringt keine substantielle Verbesserung Wettbewerbsfähigkeit / Freistaat fordert weiter echten Wirtschaftsstrompreis
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. September 2023 die vorläufigen Prüfungsergebnisse zum Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2023 – 2037/2045 vorgelegt. Dieser blickt erstmals bis ins „Klimaneutralitätsnetz“ und stellt damit die Weichen für den Ausbau des Stromübertragungsnetzes bis 2045. In den Prüfungen der BNetzA werden die Planungen der Übertragungsnetzbetreiber im Wesentlichen bestätigt, jedoch sieht die BNetzA Bedarf, zwei von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene HGÜ-Verbindungen von Norddeutschland nach Baden-Württemberg bzw. Sachsen mit 4 Gigawatt (GW) statt mit 2 GW zu planen. Weitere HGÜ-Kapazitäten zur Anbindung Bayerns über die aktuell in Planung/Umsetzung befindlichen Verbindungen SuedLink und SuedOstLink sind weder im NEP noch in den Ergebnissen der Bundesnetzagentur vorgesehen.
Der Freistaat hatte bereits anlässlich des 1. Entwurfs des Netzentwicklungsplans Kritik an den gemachten Annahmen geäußert. Weiterhin werden unrealistisch hohe Stromimporte aus Österreich zu Grunde gelegt. Außerdem wird der Strombedarf der bayerischen Industrie und für die Wasserstofferzeugung in Bayern unterschätzt. In der Konsequenz wird der Übertragungsbedarf von und nach Bayern im aktuellen NEP zu gering angesetzt. Die Staatsregierung fordert daher weiterhin eine zusätzliche Hochspannungs-Gleichstrom-Kabelverbindung (HGÜ) von Norddeutschland nach Bayern. Sie würde zu erwartende Engpässe im Stromnetz wirksam reduzieren und ist auch volkswirtschaftlich vorteilhaft.
Hinsichtlich des kürzlich vorgelegten Strompreispakets verpasst die Bundesregierung die Chance zur substantiellen Entlastung bei den Stromkosten. Zwar wird die Stromsteuer nun auch für das produzierende Gewerbe auf das europarechtliche Mindestmaß gesenkt. Bisher war dies nur für energieintensive Unternehmen der Fall. Gastronomie, Handel und Vertrieb und auch alle Haushalte gehen aber weiterhin leer aus. Für die energieintensive Industrie soll die bestehende Strompreiskompensation um fünf Jahre verlängert und der Selbstbehalt abgeschafft werden. Eine Ausweitung der Liste der profitierenden Sektoren ist aber weiter nicht in Sicht. Dadurch bleiben die Glas- und Keramische Industrie weiter außen vor. Auch reichen diese vom Bund vorgelegten Vorschläge für große energieintensive Branchen wie die Chemie-Industrie nicht aus. Sie verlängern eigentlich nur den Status-Quo und verhindern einen noch höheren Anstieg. Ein Zuschuss für die Übertragungsnetzentgelte i.H.v. 5,5 Mrd. Euro für 2024 ist richtigerweise in dem Paket enthalten. Auch dies ist aber noch nicht ausreichend. Hier braucht es weitere Entlastungen bei den Netzentgelten.
Mit einer auf zwei Jahre gesicherten Finanzierung ist der Planungshorizont des Strompreispaketes außerdem viel zu kurz, um nachhaltig Investitionsanreize in Deutschland und Bayern zu setzen. Um die Gefahr einer Deindustrialisierung des Standortes Deutschland wirksam zu bekämpfen, braucht es längerfristige Planbarkeit für die Unternehmen und keine Wirtschaftspolitik nach Haushaltslage. Die Staatsregierung setzt sich daher weiterhin nachdrücklich für eine Senkung der Stromsteuer für alle und die Einführung eines zwar zeitlich befristeten, aber dennoch längerfristigen Wirtschaftsstrompreises ein.
5. Bayern fordert Verbesserungen für die Erzeugung von Wasserstoff / Bundesratsinitiative für Vereinfachungen zugunsten von Elektrolyseuren
Bayern setzt sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, die Erzeugung von Wasserstoff zu erleichtern. Mit der Bundesratsinitiative, die gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachen eingebracht wird, sollen bestehende Zulassungsverfahren für Elektrolyseure vereinfacht werden. Konkret soll erreicht werden, dass für Elektrolyseure mit einer elektrischen Nennleistung bis 5 Megawatt die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit entfällt. Damit würde ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet und für gewerbliche Betreiber ein erheblicher Investitionsanreiz geschaffen. Gleichzeitig bleiben selbstverständlich eine umfassende Anlagensicherheit und hohe Umweltstandards gewährleistet.
Die Ausweitung der Erzeugung von Wasserstoff und seine zunehmende Verwendung als chemischer Rohstoff und Energieträger ist für Bayern ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energie- und Wärmewende. Wasserstoff kann mit Hilfe von Elektrolyseuren aus regenerativem Strom von Photovoltaik- oder Windkraftanlagen hergestellt werden. Vor allem dezentrale Elektrolyseure sind dabei wichtig, um Wasserstoff verbrauchsnah vor Ort zu produzieren und nutzen zu können. Elektrolyseure sollen bei steigenden Anteilen an erneuerbaren Energieträgern in den kommenden Jahren einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leisten. Dabei hat die Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse von Wasser wesentlich geringere Umweltauswirkungen als die Erzeugung in konventionellen Wasserstoffanlagen.
Um das für den Freistaat und die bayerische Wirtschaft wichtige Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft schnell, effizient und praxistauglich zu gestalten, sind Änderungen des Bundesrechts erforderlich. Der Bund wird deshalb durch die Bundesratsinitiative aufgefordert, sich im Rahmen der aktuellen Trilogverhandlungen zur Industrieemissionsrichtlinie der EU für entsprechend mögliche Genehmigungserleichterungen bei der Einstufung von Elektrolyseuren einzusetzen.
6. Mit starkem Rechtsstaat gegen Antisemitismus und die Feinde Israels / Bayern startet Bundesratsinitiative zur Strafbarkeit von Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen
Bayern steht unverbrüchlich an der Seite Israels und der jüdischen Bürgerinnen und Bürger. Im Freistaat gibt es ein klares Schutzversprechen für Freiheit, Demokratie und jüdisches Leben. Jede Form von Antisemitismus muss konsequent verfolgt und bestraft werden. Dafür braucht es die ganze Härte des Rechtsstaats. Der Ministerrat hat deshalb eine Bundesratsinitiative für die Strafbarkeit der sogenannten Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen beschlossen.
Nach dem menschenverachtenden Terror-Angriff der Hamas auf Israel kam es seit dem 7. Oktober 2023 in zahlreichen deutschen Städten zu Versammlungen, bei denen das barbarische Vorgehen gegen den Staat Israel und seine Bevölkerung gefeiert wurde. Das geltende Strafrecht wird dem besonderen Unrecht dieser Handlungen nicht vollauf gerecht. Wer den Terror der Hamas bejubelt, verhöhnt das Leiden der Opfer auf unerträgliche Weise. Deshalb will der Freistaat klar im Gesetz verankern: Propaganda für Terroristen wird in Deutschland nicht geduldet. Dazu kann das Verbot der Sympathiewerbung einen wichtigen Beitrag leisten. Bayern fordert dafür eine Reform der Strafvorschrift „Bildung terroristischer Vereinigungen“ in § 129a Strafgesetzbuch (StGB).
Bis zum Jahr 2002 war die Werbung für terroristische Vereinigungen ohne Einschränkungen strafbar. Erst die rot-grüne Bundesregierung hat die bisherige Tatvariante gegen den Widerstand Bayerns ausdrücklich auf das gezielte „Werben um Mitglieder und Unterstützer“ beschränkt. Die Staatsregierung hat sich seit der Entkriminalisierung der Sympathiewerbung wiederholt für ein erneutes Verbot eingesetzt, u. a. durch Anträge im Bundesrat und Schreiben an den Bundesjustizminister. Bayern legt nun einen eigenen Gesetzentwurf vor, um die Sympathiewerbung so schnell wie möglich wieder unter Strafe zu stellen.
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Pressemitteilung Nr. 341 vom 14. November 2023( PDF 119.21 Kb)
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