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1. Ministerrat beschließt Bundesratsinitiativen zur Eindämmung der illegalen Migration: Reform des Rechts auf Asyl / Zurückweisung an der Binnengrenze / Festlegung einer realistischen Integrationsgrenze / Bessere Rückführung durch zentrale Bundesausreisezentren an den großen Flughäfen und Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten / Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes / Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
1. Ministerrat beschließt Bundesratsinitiativen zur Eindämmung der illegalen Migration: Reform des Rechts auf Asyl / Zurückweisung an der Binnengrenze / Festlegung einer realistischen Integrationsgrenze / Bessere Rückführung durch zentrale Bundesausreisezentren an den großen Flughäfen und Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten / Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes / Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
Bund, Länder und Kommunen sind durch die aktuell unkontrollierte Zuwanderung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in allen Bereichen an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Die Ressourcen sind nahezu vollständig ausgeschöpft. Angesichts des nicht nachlassenden Zugangsgeschehens und des ohnehin angespannten Wohnungsmarktes ist eine Verbesserung der Situation gegenwärtig nicht zu erwarten. Damit der Migrationsdruck spürbar abnimmt, braucht es nun rasch zentrale Weichenstellungen durch den Bund und eine grundlegende Wende in der Asylpolitik.
Die Staatsregierung hat daher heute sechs Bundesratsinitiativen beschlossen und fordert die Bundesregierung darin auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Länder und Kommunen nachhaltig zu entlasten.
1. Die Staatsregierung fordert die Bundesregierung auf, eine grundlegende Änderung des Asylrechts anzustoßen. Ob jemand Schutz in Deutschland erhält, wird maßgeblich durch europäisches Recht bestimmt. Das deutsche Asylrecht spielt kaum mehr eine Rolle.
Deutschland kann seiner humanitären Verantwortung nur dann weiterhin gerecht werden, wenn unsere begrenzten Ressourcen zielgerichtet für die Menschen eingesetzt werden, die tatsächlich schutzbedürftig sind. Deshalb fordert die Staatsregierung entsprechende Rechtsänderungen, damit der nationale Gesetzgeber mehr Spielraum erhält. Statt in Deutschland bei internationalen Krisen individuell und unbegrenzt Schutz zu gewähren, könnte man künftig mit festen Aufnahmezusagen der EU arbeiten. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Spielräume zu nutzen, um mehr Straftäter von einem Schutzstatus auszuschließen.
2. Entscheidend ist aber auch ein konsequenter Grenzschutz: Nach Zahlen des Bundes kommen rund zwei Drittel der Asylbewerber nach Deutschland, ohne vorher in einem anderen europäischen Land registriert worden zu sein. Das ist nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen geltendes europäisches Recht, sondern gefährdet auch die innere Sicherheit. Zu viele Menschen kommen ungeprüft und oft ohne Ausweispapiere nach Deutschland. Das Bundeskriminalamt ist über zunehmende Gewaltdelikte von Zuwanderern besorgt. Mit dem Entschließungsantrag fordert die Staatsregierung die Bundesregierung auf, die Grenzkontrollen lageabhängig fortzusetzen und Zurückweisungen an der Binnengrenze auch dann nicht auszuschließen, wenn an der Grenze ein Asylgesuch geäußert wird. Wenn andere EU-Staaten sich nicht an geltendes EU-Recht halten und bei uns dadurch erhebliche Sicherheitsgefahren bestehen, kann sich Deutschland auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit berufen und den sog. „ordre public“- Vorbehalt geltend machen.
3. Die Bundesregierung muss die Länder bei der Rückführung abgelehnter Asylsuchender besser unterstützen: Die Staatsregierung fordert die Bundesregierung daher dazu auf, hierzu zentrale Bundesausreisezentren an den großen deutschen Flughäfen zu errichten. Ein Untertauchen der Bewohner könnte so erschwert werden und durch die viel frühere Einbindung der Bundespolizei in den Rückführungsprozess könnten Synergieeffekte gewonnen werden. Vom Bund betriebene Ausreisezentren würden den Rückführungsprozess in der Praxis vereinfachen und beschleunigen. Die Unterbringung in Bundesausreisezentren dürfte zudem auch die Bereitschaft zu freiwilligen Ausreisen steigern.
4. Die Bundesregierung muss endlich eine realistische Integrationsgrenze festlegen. Denn Bund, Länder und Kommunen sind durch die aktuelle Zugangssituation bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in allen Bereichen an ihrer Belastungsgrenze. Es droht eine völlige Überforderung der Kommunen, die politische Stabilität des Landes ist gefährdet. Deshalb fordert Bayern die Bundesregierung mit seinem Entschließungsantrag auf, eine Integrationsgrenze für Deutschland festzulegen, die sich am Leistungs- und Integrationsvermögen der Länder und Kommunen orientiert.
5. Das Asylgerichtsverfahren und das Asylverfahren müssen beschleunigt werden. Hierzu fordert Bayern den Bund erneut auf, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Länder Algerien, Armenien, Indien, Marokko und Tunesien zu erweitern. Diese Länder haben allesamt eine regelmäßige Schutzquote von unter fünf Prozent. Die Aufnahme dieser Staaten in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten würde das BAMF, die Verwaltungsgerichte sowie die zur Aufnahme verpflichteten Länder und Kommunen spürbar entlasten.
Die Gerichte können die Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten dadurch schneller bearbeiten. Bei einer negativen Entscheidung über den Asylantrag kann der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden.
Die Bayerische Staatsregierung hat darüber hinaus heute auch beschlossen, einen Gesetzentwurf zur weiteren Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren im Bundesrat einzubringen. Das europäische Recht bietet die Möglichkeit, sichere Herkunftsländer einfacher zu bestimmen. Bayern will erreichen, dass der Bund davon künftig Gebrauch macht und das Bundesinnenministerium allein – ohne die Zustimmung des Bundesrats – sichere Herkunftsländer festlegen kann.
6. Angesichts des fortdauernden russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ist weiterhin ein kontinuierlicher Zugang von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zu verzeichnen. Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen künftig wieder nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und nicht in den Bürgergeld-Bezug fallen. Denn für diese Besserstellung gegenüber anderen Schutzsuchenden und zugleich Gleichstellung mit deutschen Bürgern, ohne jemals in die deutschen Sozialkassen eingezahlt zu haben, besteht kein Anlass. Durch eine Rückkehr zur Rechtslage vor der Änderung der Bundesregierung im Mai 2022 könnte eine gleichmäßigere Verteilung innerhalb Europas erreicht werden, die durch die Attraktivität der deutschen Sozialleistungen gerade verhindert wird. Zudem soll dies den Anreiz erhöhen, zeitnah eine Arbeit aufzunehmen.
2. Bayern startet Bundesratsinitiative zur Aberkennung der Staatsangehörigkeit für antisemitische Straftäter und Hetzer
Vor dem Hintergrund der terroristischen Angriffe der Hamas auf Israel und der nachfolgenden offen antisemitischen Straf- und Gewalttaten in Deutschland fordert Bayern im Bundesrat, das Existenzrecht Israels als Teil der deutschen Staatsraison zu bekräftigen und die Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland mit allen Mitteln des Rechtsstaats zu gewährleisten. Das soll nach Auffassung der bayerischen Staatsregierung die Prüfung einschließen, welche Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht hierzu beitragen können.
Bayern fordert, alle notwendigen rechtlichen Möglichkeiten, einschließlich etwaiger Änderungen des Grundgesetzes, zu prüfen, damit antisemitische Straftäter und Hetzer ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie dadurch nicht staatenlos werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass die doppelte Staatsbürgerschaft von der Bundesregierung nun zur Regel gemacht werden soll, wird dieser Aspekt in Zukunft noch bedeutender.
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Pressemitteilung Nr. 15 vom 15.01.2024( PDF 102.62 Kb)
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