Pressemitteilungen
1. Kommunen sind für Bayern von zentraler Bedeutung / Staatsregierung steht als verlässlicher Partner fest an der Seite ihrer Kommunen
1. Kommunen sind für Bayern von zentraler Bedeutung / Staatsregierung steht als verlässlicher Partner fest an der Seite ihrer Kommunen
Bayerns Kommunen stehen im Ländervergleich nach wie vor sehr gut da: Sie liegen mit einer Verschuldung von rund 1.445 Euro je Einwohner deutlich unter dem Durchschnitt der Flächenländer West (2.355 Euro). Kassenkredite als typische „Krisenindikatoren“ spielen in Bayern für die Kommunen nahezu keine Rolle. Auch bei den Investitionen liegen die bayerischen Kommunen seit Langem im Spitzenfeld – im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Investitionsquote mit 22,9 Prozent erneut deutlich über dem Durchschnitt der Flächenländer West (15,7 Prozent).
Die, auch im Ländervergleich, hervorragende Position der bayerischen Kommunen liegt insbesondere an der starken Unterstützung durch den Freistaat. Starke Kommunen sind für Bayern von zentraler Bedeutung und die Staatsregierung steht daher als verlässlicher Partner fest an der Seite ihrer Kommunen. Dies zeigt sich insbesondere an den finanziellen Mitteln, die der Freistaat – trotz der aktuell auch für den Landeshaushalt erschwerten Rahmenbedingungen – den Kommunen zur Verfügung stellt. Für den kommunalen Finanzausgleich 2024 sind im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2024/2025 insgesamt 11,38 Milliarden Euro vorgesehen. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozent bzw. 212,8 Millionen Euro – trotz rückläufiger Steuerprognosen. Insgesamt gehen im Jahr 2024 fast 30 Prozent des gesamten bayerischen Staatshaushalts, über 21,25 Milliarden Euro, innerhalb und außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs an die bayerischen Kommunen.
Erschwerend kommt für die Kommunen hinzu, dass sie aufgrund der Bundesregierung mit stetig wachsenden Aufgaben und Ausgaben sowie steigender Bürokratie belastet werden. Die Bundesregierung muss hier dringend ihrer Verantwortung gerecht werden, die Finanzierbarkeit ihrer Politik sicherstellen sowie Bürokratie und Vorschriften umfassend reduzieren.
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2. Freistaat kündigt weitere, enge Zusammenarbeit mit den Kommunen in der Migrationspolitik an / Unterstützung durch den Bund nach wie vor mangelhaft / Bundesregierung muss Weichen für echten Kurswechsel in der Asylpolitik stellen / Anhaltende Grenzkontrollen und Senkung von Zuzugsanreizen weiter notwendig
Der Freistaat wird die Kommunen weiterhin in bewährter Weise in der Migrationspolitik unterstützen und dabei eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden zusammenarbeiten. Mit zahlreichen Maßnahmen unterstützt Bayern seine Kommunen finanziell und personell. Bayern übernimmt — anders als andere Bundesländer, die teilweise nur Pauschalen bezahlen — alle Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern. Das hat sich im Ergebnis als sehr krisenfest und erprobt erwiesen. Im Jahr 2023 fielen dafür im Bayerischen Staatshaushalt Ausgaben in Höhe von 1,93 Milliarden Euro an. Seit 2019 konnten darüber hinaus insgesamt über 780 zusätzliche Stellen an den Landratsämtern, unter anderem zur Bewältigung des Flüchtlingsaufkommens, geschaffen werden. Für die Jahre 2024 bis 2028 ist den Landratsämtern ein Stellenaufwuchs von 532 Stellen zugesagt.
Im Bereich der Integration in Arbeit ergänzt der Freistaat die Arbeit der örtlichen Jobcenter und Agenturen für Arbeit. Mit dem Förderprogramm „Jobbegleiter und Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge“ stehen insgesamt 92 Jobbegleiter und Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge mit ihren lokalen Netzwerken als wichtige Ansprechpartner auch den Kommunen zur Verfügung. Hinzu kommt ein Ausbau der Kapazitäten in der Flüchtlings- und Integrationsberatung von 650 auf 700 Stellen.
Die vom Bund bislang ergriffenen Maßnahmen, um die Asylzugänge nachhaltig auf ein Niveau zu reduzieren, das die Integrationsfähigkeit
der Kommunen nicht überfordert, hält die Staatsregierung nach wie vor bei Weitem nicht für ausreichend. Eine Begrenzung und Steuerung der irregulären Migration ist zwingend erforderlich. Die Bundesregierung muss deshalb schnellstmöglich die zentralen Weichen für einen echten Kurswechsel in der Asylpolitik stellen.
Nach wie vor beteiligt sich der Bund auch nur unzureichend an den Kosten von Ländern und Kommunen. Die Kürzungen des Bundes bei den bundeseigenen Integrationsprogrammen trotz weiterhin hoher Zugangszahlen belasten die Kommunen. Auch die bislang zur Verfügung gestellten Kapazitäten in Bundesliegenschaften reichen in Anbetracht der hohen Zugänge im Ergebnis bei Weitem nicht aus. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich deshalb weiterhin mit großem Nachdruck dafür ein, vom Bund weitere Bundesliegenschaften zur mietzinsfreien Nutzung für die Asylunterbringung zu bekommen.
3. Bayern steht im Bereich Kindertagesbetreuung fest an der Seite der Kommunen / Wichtige Erfolge erzielt
Der Freistaat steht im Bereich der Kindertagesbetreuung fest an der Seite der Kommunen: beim Platzausbau, der Fachkräftegewinnung und der Refinanzierung.
Dabei konnten bereits wichtige Erfolge erzielt werden. Mit verschiedenen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung wurde die Zahl der Beschäftigten in den bayerischen Kitas seit 2011 um über 85 Prozent auf 118.000 Beschäftigte gesteigert. Beim Platzausbau wurde das Ausbauziel der letzten Legislaturperiode mit 73.500 zusätzlichen Plätzen in der Altersgruppe der Unter-Sechsjährigen statt der geplanten 42.000 Plätze weit übertroffen.
In der laufenden Legislaturperiode soll der Ausbau gemeinsam mit den Kommunen fortgesetzt werden. Der Freistaat wird die Kommunen bei der Schaffung von bis zu 50.000 neuen Betreuungsplätzen im vorschulischen Bereich und bis zu 130.000 neuen Plätzen für die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter unterstützen.
Und auch bei der Betriebskostenförderung unterstützt der Freistaat die zuständigen Kommunen maßgeblich. Einschließlich der Investitionskostenförderung trägt der Freistaat nach Berechnungen des Bildungsfinanzberichts des Statistischen Bundesamtes mit 3,365 Mrd. Euro im Jahr 2023 insgesamt rund die Hälfte der öffentlichen Ausgaben.
4. Bayern begrenzt öffentlichen Konsum von Cannabis / Rauchen von Cannabis soll unter anderem in Biergärten und auf Volksfesten verboten werden
Bayerns Ministerrat hat wichtige Beschlüsse gefasst, um den öffentlichen Konsum von Cannabis trotz des gefährlichen Legalisierungsgesetzes der Bundesregierung zu begrenzen. Ziel ist insbesondere der Nichtraucherschutz und der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Unter anderem soll das Rauchen von Cannabisprodukten auf dem Außengelände von Gaststätten, in Biergärten und auf Volksfesten durch entsprechende Regelungen im Gesundheitsschutzgesetz allgemein verboten werden. Dies gilt auch für das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten, beispielsweise mittels Vaporisatoren.
Außerdem soll es den Kommunen ermöglicht werden, das Rauchen und Dampfen von Cannabisprodukten in weiteren Bereichen zu verbieten, an denen sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Beispiele hierfür können Sehenswürdigkeiten mit hohem Besucheraufkommen sein, Freibäder oder Freizeitparks. Hierfür ist eine Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz vorgesehen.
Ferner soll auf öffentlichen Flächen der Konsum von Cannabis durch eine entsprechende Verordnung der Gemeinden verboten werden können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort unter anderem auf Grund des übermäßigen Cannabiskonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. Darüber hinaus wird im Rahmen von Schwerpunktkontrollen durch die Polizei der Straßenverkehr mit Blick auf Fahrten unter Drogeneinfluss überwacht sowie die Einhaltung der Konsumverbotszonen kontrolliert.
5. Bayern unterstützt die stationäre und ambulante ärztliche Versorgung / Freistaat fordert Nachbesserungen bei Krankenhausreform des Bundes
Die Staatsregierung kümmert sich intensiv um die stationäre und ambulante medizinische Versorgung im Freistaat und begleitet die Krankenhausreform des Bundes weiter engmaschig und konstruktiv. Bayern hält den vorliegenden Referentenentwurf des Bundes für die Krankenhausreform nach wie vor für unzureichend und dringt auf Nachbesserungen. Dazu gehören dringend benötigte Ausnahmemöglichkeiten von bundesweiten Vorgaben für die Krankenhausplanung, die in der Kompetenz der Länder liegt und nicht durch starre Vorgaben aus Berlin ausgehebelt werden darf. Zudem fordert Bayern eine Überarbeitung des geplanten Transformationsfonds sowie eine Analyse der Auswirkungen der Reform auf die Krankenhauslandschaft. Die Staatsregierung dringt zudem darauf, die Krankenhausreform als zustimmungspflichtiges Gesetz zu gestalten – wie ursprünglich zwischen Bund und Ländern vereinbart.
Für die ambulante ärztliche Versorgung ruft Bayern die Bundesregierung auf, die bestehenden Versorgungsstrukturen zu stärken, um sie für die anstehenden Herausforderungen z. B. durch die demografische Entwicklung zu wappnen. Nach aktuellen Bedarfsprognosen besteht in den kommenden Jahren bundesweit die Gefahr eines Engpasses. Zudem dringt Bayern weiter auf eine stärkere Regulierung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ), um ungesteuerte Konzentrationsprozesse zu verhindern.
Bayern hat bereits Weichen gestellt, um die Versorgung auf dem Land zu stärken. Dazu gehören Erfolgsprogramme wie die Landarztquote, das Stipendienprogramm für Medizinstudierende sowie die Niederlassungsprämie. Seit Anfang 2024 unterstützt die Staatsregierung zudem Ärztinnen und Ärzte bei der Praxisgründung mit einem speziell entwickelten Online-Kurs. Darüber hinaus stützt der Freistaat die Kommunen mit einem zum 1. Januar 2024 aufgelegten eigenen Förderprogramm. Dieses sieht bis zu 150.000 Euro für kommunales Engagement vor, um die ärztliche Versorgung vor Ort zu stärken.
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Pressemitteilung Nr. 118 vom 16. April 2024( PDF 107.50 Kb)
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