Pressemitteilungen
1. Vier neue Technologietransferzentren in der Oberpfalz, Oberbayern und Unterfranken / Technologie-Offensive „Hightech Transfer Bayern“ wird weiter ausgebaut / Rund 25 Millionen Euro Anschubfinanzierung / Zwei weitere für 2025 in Mittelfranken und Schwaben vorgesehen
1. Vier neue Technologietransferzentren in der Oberpfalz, Oberbayern und Unterfranken / Technologie-Offensive „Hightech Transfer Bayern“ wird weiter ausgebaut / Rund 25 Millionen Euro Anschubfinanzierung / Zwei weitere für 2025 in Mittelfranken und Schwaben vorgesehen
Die Erfolgreiche Technologie-Offensive „Hightech Transfer Bayern“ wird weiter ausgebaut: Die Technologietransferzentren (TTZ) bilden einen Markenkern bayerischer Transfer- und Innovationspolitik und stellen national ein Alleinstellungsmerkmal dar. Transfer und konkrete anwendungsbezogene Forschung sind Garanten für die Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft Bayerns und wichtige Voraussetzung für die Sicherung der Spitzenstellung des Freistaats als eine der wirtschaftsstärksten Regionen Europas. Deshalb führt die Staatsregierung diese Erfolgsgeschichte weiter fort und richtet im Jahr 2024 vier neue TTZ ein. Insgesamt investiert der Freistaat dafür rund 25 Millionen Euro an Anschubfinanzierung.
TTZ sind einzigartige wissenschaftsgestützte Innovationstreiber in der Region, mit der Region, für die Region. Sie richten sich insbesondere an mittelständische Unternehmen, die über keine eigene Forschungsabteilung verfügen und mit den TTZ die Möglichkeit erhalten, gezielte anwendungsbezogene Forschungsaufträge zu erteilen. Die Hochschulen werden so zum Think-Tank und zu Entwicklungspartnern der Unternehmen vor Ort – und die Kommunen unterstützen bei der Unterbringung.
Folgende TTZ werden zusätzlich eingerichtet:
- Kemnath (Landkreis Tirschenreuth, Oberpfalz): Unter Federführung der TH Deggendorf in Kooperation mit der OTH Amberg-Weiden widmet sich das TTZ „Innovations-Ökosystem Kemnath“ vor allem Gründungsaktivitäten und dem Thema Entrepreneurship.
- Freilassing (Landkreis Berchtesgadener Land, Oberbayern): Das von der TH Rosenheim konzipierte TTZ widmet sich dem Thema „Baubiologie und Wohngesundheit“.
- Weiherhammer (Landkreis Neustadt an der Waldnaab, Oberpfalz): Das Konzept der OTH Amberg-Weiden zum TTZ „AI-driven Factory of the Future“ sieht den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der industriellen Produktion sowie in Sprachmodellen vor.
- Ochsenfurt (Landkreis Würzburg, Unterfranken): Das von der TH Würzburg-Schweinfurt konzipierte TTZ zum Thema „Cybersecurity“ adressiert verschiedene Anwendungen in Cyber-Sicherheit, Security Management, Awareness und Threat Intelligence – ein hochbrisantes und hochaktuelles Themengebiet.
2024 gehen nun diese vier neuen TTZ an den Start, zwei weitere sind bereits für 2025 vorgesehen:
- Lauf (Landkreis Nürnberger Land, Mittelfranken); das Konzept der TH Nürnberg Georg Simon Ohm „Smart People – Smart Production“ fokussiert die Themen Automatisierung, Digitalisierung und Leichtbaurobotik.
- Gersthofen (Landkreis Augsburg, Schwaben); das von der TH Augsburg ausgearbeitete TTZ adressiert „Digitale Innovationen im Leichtbau für wasserstoffbasierte Technologien“.
Damit wird es 2025 im Freistaat 52 TTZ geben. Für 2025/2026 ist eine neue Ausschreibungsrunde vorgesehen.
Transfer und konkrete anwendungsbezogene Forschung sind Garanten für die Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft Bayerns und wichtige Voraussetzung für die Sicherung der Spitzenstellung des Freistaats als eine der wirtschaftsstärksten Regionen Europas.
2. Upgrade für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern / Sieben neue Promotionszentren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen
Das Erfolgsmodell der Promotionszentren geht weiter: Seit 2023 können an den bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) und Technischen Hochschulen (TH) eigenständige Promotionszentren eingerichtet werden. Elf dieser Zentren gibt es bereits, jetzt kommen sieben neue hinzu. Damit können Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler nun auch direkt an nahezu allen HAW und TH in Bayern die Doktorwürde erlangen. Die HAW und TH haben sich damit endgültig als herausragende Forschungseinrichtungen etabliert. Grundlage für die Einrichtung der Promotionszentren ist das neue bayerische Hochschulrecht – der rechtliche Innovationsrahmen zur milliardenschweren Hightech Agenda Bayern. Auf der Grundlage des Hochschulinnovationsgesetzes können die Hochschulen das fachlich begrenzte Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche beantragen und nach Durchlaufen eines wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsverfahrens erhalten.
Die Promotionszentren sind ein Erfolgsmodell. Sie verleihen der für Industrie und regionale Unternehmen so wichtigen anwendungsbezogenen Forschung einen enormen Schub. Gleichzeitig rüsten sich die Hochschulen damit für die Zukunft: Sie generieren durch das Promotionsrecht eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs und bilden höchstqualifizierte Fachkräfte aus.
Folgende Promotionszentren werden neu eingerichtet:
- TH Nürnberg Georg Simon Ohm (mit HAW München und OTH Regensburg) – Energietechnik
- OTH Regensburg (mit HAW München und TH Nürnberg) – Sozial- und gesundheitswissenschaftliche Gestaltung von Transformationsprozessen
- HAW München (mit OTH Regensburg und TH Nürnberg) – Center for Physical and Biomedical Engineering
- TH Rosenheim – Advanced Building Technologies
- HAW Weihenstephan-Triesdorf – Sustainable Land Use Systems
- TH Augsburg (mit TH Deggendorf und HAW Landshut) – Nachhaltige intelligente Technologien für eine ressourcenoptimierte Produktion (NITRO)
- HAW Kempten – Transformation und nachhaltige Entwicklung
3. Freistaat ist führender Gründerstandort in Deutschland / Optimale Bedingungen für Start-ups durch 10 Jahre Gründerland Bayern
Die Initiative „Gründerland Bayern“ feiert zehnjährigen Geburtstag. In ihrem Rahmen wurde das Unterstützungsangebot an Start-ups im Freistaat stark ausgebaut. Bayerischen Gründern stehen heute umfassende Informations- und Coachingleistungen, bayernweit starke lokale Ökosysteme und Netzwerke, Infrastrukturen wie die digitalen Gründerzentren oder branchenspezifische Akzeleratoren, Zuschussprogramme sowie öffentliches Risikokapital zur Verfügung. Die übergeordnete Marke und Kommunikationskampagne „Gründerland Bayern“ gibt Sichtbarkeit, schafft Orientierung und vermittelt Best Practices. Dank des kontinuierlichen Einsatzes Bayerns gegenüber dem Bund und der EU konnten auch die regulatorischen Rahmenbedingungen für Start-ups verbessert werden.
Das Bekenntnis der Staatsregierung zu den Gründern trägt Früchte. Trotz schwieriger wirtschaftlicher und geopolitischer Lage ist Bayern auch 2023 deutschlandweit die Nr. 1 bei der Anzahl der Start-up- Gründungen. Bayerische Start-ups konnten zudem ihren Anteil an der in Deutschland eingeworbenen Finanzierungssumme ausbauen. Und nirgendwo gibt es mehr Business Angels als im Freistaat.
Die Gründerunterstützung braucht einen langen Atem, Partner wie Gründer müssen sich auf ein kontinuierliches und an die aktuellen Herausforderungen angepasstes Unterstützungsangebot verlassen können. Der Ministerrat hat deshalb heute mehrere Maßnahmen beschlossen, um das Gründerland Bayern und bayerische Start-ups in den nächsten Jahren weiter voranzubringen:
- Politische Unterstützung gegenüber der EU-Kommission: Stärkung des EU-Binnenmarktes für Start-ups durch Forderung einer EU-weiten und für Start-ups (und KMU) geeigneten Rechtsform, von Sonderregelungen für wachstumsorientierte Start-ups im europäischen Beihilferecht sowie einer Start-up-Policy-Unit bei der EU-Kommission.
- Intensivierung der gründerbezogenen Zusammenarbeit mit dem benachbarten Ausland.
- Einbeziehung weiterer Angebote unter die Dachmarke „Gründerland Bayern“.
- Ausbau des Angebots für Start-ups zur Stärkung von deren Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Einflüssen.
- Fortführung und Aufstockung bewährter Zuschussprogramme für Gründer und Start-ups.
Zusammen mit dem vor zwei Wochen im bayerischen Kabinett beschlossenen Super-Risikokapitalfonds schafft die Staatsregierung eine starke Grundlage, um Bayern auch weiterhin seinen Platz unter den europäischen Gründer-Hotspots zu sichern.
4. Ministerrat beschließt zusätzliche Investitionen in bayerische Krankenhäuser / Elf neue Projekte mit einem Volumen von rund 452 Millionen Euro
Bayern investiert erneut kräftig in die Krankenhäuser. Um auch in Zukunft eine breitgefächerte leistungsfähige Krankenhausversorgung in ganz Bayern sicherstellen zu können, müssen die Gebäude und Ausstattung der Krankenhäuser kontinuierlich modernisiert und ausgebaut werden. Der Ministerrat hat daher den Weg für elf neue Krankenhausbauvorhaben freigegeben. Mit diesen Projekten werden zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von rund 452 Millionen Euro angestoßen. Damit setzt der Freistaat seine konsequente Förderpolitik für eine qualitativ hochwertige und flächendeckende stationäre Versorgung mit leistungsfähigen Kliniken fort. Die gemeinsam mit den Kommunen finanzierte bedarfsgerechte Erhöhung des Krankenhausförderetats für 2024 von rund 643 Millionen Euro auf 800 Millionen Euro schafft die hierfür notwendigen finanziellen Spielräume.
Die beschlossenen Investitionsmaßnahmen tragen wesentlich dazu bei, die Qualität der stationären Versorgung im Freistaat weiter zu verbessern. Neben den Patientinnen und Patienten profitieren auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern von den Investitionen.
Im laufenden Bauprogramm 2024 und den Bauprogrammen 2025 bis 2029 sind damit zusammen Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 5 Milliarden Euro eingeplant. Einen Schwerpunkt bildet dabei der ländliche Raum. Mit über 3,1 Milliarden Euro sind gut 62 Prozent des im Krankenhausbauprogramm abgesicherten Gesamtvolumens für Projekte an Kliniken außerhalb der Ballungszentren vorgesehen.
Allein in den vergangenen zehn Jahren hat die Staatsregierung rund 5,5 Milliarden Euro Fördermittel für den Ausbau und die stetige Modernisierung an die bayerischen Kliniken ausbezahlt. Damit es in Bayern auch künftig keinen Investitionsstau gibt, wurde im Koalitionsvertrag die bedarfsgerechte Aufstockung des Krankenhausförderetats im Laufe der Legislaturperiode auf eine Milliarde Euro vorgesehen. Der Freistaat bleibt auch in Zukunft verlässlicher Partner an der Seite der bayerischen Krankenhäuser, wenn es um die Realisierung investiver Projekte geht.
5. Luisenburg soll Nationales Naturmonument werden / Europas größtes Felsenlabyrinth mit 300 Millionen Jahre alten Granitfelsbildungen / Einzigartige kulturhistorische Verbindung von urwüchsiger Naturlandschaft und Kultur
Bayern soll ein neues Nationales Naturmonument bekommen: Die Luisenburg in Wunsiedel. Der Ministerrat hat heute das entsprechende Ausweisungsverfahren auf den Weg gebracht und greift damit eine regionale Initiative auf. Die Luisenburg ist Europas größtes Felsenlabyrinth. Seine rund 300 Millionen Jahre alten Granitfelsbildungen sind erdgeschichtlich von herausragender Bedeutung und erhielten durch Verwitterungs- und Erosionsprozesse ihr unverwechselbares Aussehen, wodurch sich die Luisenburg als einzigartiges Monument präsentiert.
Die Luisenburg weist seit mehreren Jahrhunderten eine herausragende, national einzigartige kulturhistorische Entwicklung auf. Im Randbereich der Luisenburg entstand Ende des 18. Jahrhunderts ein Landschaftsgarten, und es wurde die erste Freilichtbühne Deutschlands eingerichtet, so dass das gesamte Areal kulturhistorisch für die Verbindung von urwüchsiger Naturlandschaft und Kultur steht. Die nationale Bedeutung spiegelt sich beispielsweise auch in den hohen Besucherzahlen von über 100.000 pro Jahr wider. Im Freilichttheater finden alljährlich die Luisenburg-Festspiele statt.
Das Gebiet hat daneben eine hohe naturschutzfachliche Wertigkeit. Es handelt sich um das älteste Naturschutzgebiet Oberfrankens, das gleichzeitig beispielsweise auch ein Natura 2000-Gebiet ist und im Herzen des Naturparks Fichtelgebirge liegt. Die lebensraumtypische Biodiversität ist insbesondere durch typische Arten wie Sperlingskauz, Schwarzspecht, Uhu, Kreuzotter, Gartenschläfer oder auch bemerkenswerte Moose, vor allem das Leuchtmoos, gekennzeichnet.
Die Ausweisung von Nationalen Naturmonumenten erfolgt durch Verordnung der Staatsregierung. Sie sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Die Ausweisung erfolgt in einem transparenten Verfahren unter Einbeziehung der Regierung von Oberfranken und der Beteiligten vor Ort. Für das Ausweisungsverfahren ist ein Zeitrahmen von rund eineinhalb Jahren vorgesehen, während dem auch der genaue Gebietsumgriff des Nationalen Naturmonuments Luisenburg in Wunsiedel festgelegt werden wird. In Bayern gibt es mit der Weltenburger Enge bislang ein Nationales Naturmonument.
6. Kommunen und Anwohner sollen vom Ausbau erneuerbarer Energien finanziell stärker profitieren / Staatsregierung beschließt Eckpunkte für Einführung eines Beteiligungsgesetzes für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Die Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 insgesamt 1.000 neue Windenergieanlagen in Bayern zu initiieren und die jährliche Solarstromerzeugung auf 40 Terawattstunden zu steigern. Die Stärkung der Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist hierbei ein entscheidender Schlüssel, um diese Ausbauziele und letztlich das Ziel der Klimaneutralität in Bayern bis 2040 zu erreichen.
Der Bundesgesetzgeber hat zwar mit einer Regelung in § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Möglichkeit geschaffen, Kommunen finanziell an der Wertschöpfung zu beteiligen. Die Anwendung beruht aber auf der Freiwilligkeit der Anlagenbetreiber. Auch eine Beteiligungsmöglichkeit für die betroffenen Einwohner ist in der Bundesregelung nicht vorgesehen. Der Freistaat will deshalb die Rechte von Kommunen und Anwohnern weiter stärken:
Mit einem bayerischen Beteiligungsgesetz soll noch in diesem Jahr eine Regelung im Landtag eingebracht werden, durch welche die betroffenen Regionen stärker vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren. Betreiber neu errichteter Windenergie- und Photovoltaikanlagen sollen künftig sowohl den Kommunen als auch den Bürgern ein Angebot zur finanziellen Beteiligung an den Anlagen unterbreiten müssen. Hierfür sollen mehrere Optionen zur Auswahl stehen, um eine Anpassung an die jeweiligen regionalen Besonderheiten zu ermöglichen. Mit dieser garantierten Wertschöpfung vor Ort soll das Gesetz dazu beitragen, die Zustimmung zur Energiewende zu steigern und somit auch die Erfolgschancen für solche Projekte zu verbessern.
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Pressemitteilung Nr. 233 vom 16. Juli 2024( PDF 168.77 Kb)
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