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1. Bayern klagt gegen die vom Bundestag mit den Stimmen der Ampelfraktionen beschlossenen Wahlrechtsreform
Die Bayerische Staatsregierung hat heute beschlossen, nach der Verkündung des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten.
Aus Sicht der Staatsregierung ist die vom Bundestag beschlossene Wahlrechtsreform nicht nur verfassungswidrig, sondern gefährdet erheblich den demokratischen und föderalen Zusammenhalt in Deutschland. Das neu geschaffene Wahlrecht ignoriert den Wählerwillen und nimmt in Kauf, zwei anerkannte Oppositionsparteien aus dem Parlament zu drängen. Das ist Machtmissbrauch und Wahlrechtsmanipulation. Die neu geschaffenen Regeln verstoßen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip. Konkret:
Mit der Prozessvertretung hat die Staatsregierung Prof. Dr. Markus Möstl von der Universität Bayreuth beauftragt.
Leiharbeitskräfte können in Ausnahmefällen eine notwendige Ergänzung zum Stammpersonal von Einrichtungen sein, sie dürfen aber nicht zur dauerhaften Ersatzlösung werden. Bayern bringt deshalb einen Entschließungsantrag in den Bundesrat ein, um Leiharbeit in der Pflege einzudämmen. Die Arbeitsbedingungen für das Stammpersonal in den Einrichtungen sollen so verbessert werden, dass ein Wechsel in die Leiharbeit für die Pflegekräfte nicht mehr attraktiv ist. Außerdem sollen die Einrichtungen in die Lage versetzt werden, belastbare Ausfallkonzepte, wie etwa Springermodelle, aufzustellen und zu finanzieren, damit sie Leiharbeit nur noch in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen müssen.
Die Staatsregierung fordert die Bundesregierung deshalb mit der heute beschlossenen Bundesratsinitiative dazu auf, die Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen und die Arbeitsbedingungen insgesamt zu verbessern. Konkret soll die Bundesregierung eine Regelung auf den Weg bringen, um die Gleichbehandlung von Stammpersonal und Leiharbeitskräften in der Praxis stärker als bisher zu gewährleisten, entgegenstehende Abreden für unzulässig zu erklären und Verstöße zu sanktionieren. Zudem soll geprüft werden, ob durch bundesrechtliche Regelungen überzogene Vergütungen der Leiharbeitsbeschäftigten im Pflegebereich unterbunden werden können, etwa in Form eines Vergütungsdeckels.
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