Pressemitteilungen
1. Kabinett beschließt Maßnahmen für mehr landwirtschaftlich verträglichen Umwelt- und Naturschutz in Bayern: Preisdämmung bei Entsorgung von Bodenaushub // Mindestwasserleitfaden // 3-Punkte-Plan zur Düngeverordnung // Bayerischer Aktionsplan Wolf
2. Kabinett beschließt Aufgaben und Stellung der Beauftragten der Staatregierung
1. Kabinett beschließt Maßnahmen für mehr landwirtschaftlich verträglichen Umwelt- und Naturschutz in Bayern: Preisdämmung bei Entsorgung von Bodenaushub // Mindestwasserleitfaden //
3-Punkte-Plan zur Düngeverordnung // Bayerischer Aktionsplan Wolf
Das Bayerische Kabinett beschließt zukunftsweisende Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft, Wirtschaft und Umwelt. „Naturschutz und Landwirtschaft gehören zusammen. Bayern braucht Beides. Der Schutz von Mensch, Tier und Natur ist in Bayern von zentraler Bedeutung. Aber wir müssen dabei auch die Interessen von Wirtschaft und Landwirtschaft berücksichtigen“, stellte Ministerpräsident Dr. Markus Söder klar. „Wir wollen bei den Themen Entsorgung von Bodenaushub, Mindestwasserleitfaden und Wolfsmanagement zukunftsorientierte Wege gehen. Es gilt in allen Belangen einen bestmöglichen Ausgleich zwischen Wirtschaft und Ökologie zu finden. Kern unserer Maßnahmen ist der Schutz der Menschen und ihrer natürlichen Lebensgrundlagen als ein zentrales Anliegen. Die Lebensqualität im Freistaat und der Wirtschaftsstandort Bayern werden gestärkt“, sagte Umweltminister Dr. Marcel Huber. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: „Der Schutz der bayerischen Gewässer ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Deshalb unterstützen wir unsere bäuerlichen Betriebe mit allem Nachdruck dabei, die neuen Herausforderungen landesweit flächendeckend zu meistern.
Bayerischer Aktionsplan Wolf
Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität. Trotz internationalem Schutzstatus können nach geltender Rechtslage verhaltensauffällige Wölfe entnommen werden. Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich zu einer flächendeckenden und dauerhaften Weidetierhaltung in Bayern. Um die Gefahr für die Bevölkerung, aber auch für Tiere auf ein Minimum zu reduzieren, soll durch den Bayerischen Aktionsplan Wolf die Größe der Wolfspopulation auf das artenschutzrechtlich Erforderliche begrenzt werden. Die Weidetierhaltung muss auch bei Wolfsanwesenheit ohne unzumutbare Mehraufwendungen flächendeckend und dauerhaft erhalten bleiben. Die Bayerische Staatsregierung setzt gezielt auf Präventionsmaßnahmen. Experten der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung werden gemeinsam entscheiden, in welchen Herdenschutzzonen Präventionsmaßnahmen nicht möglich sind. In diesen Fällen ist zukünftig eine Entnahme des Wolfs trotz Artenschutz erlaubt. Zudem soll ein Förderprogramm für Präventionsmaßnahmen in Sachen Herdenschutz eingerichtet werden. Mögliche Schäden durch Wölfe werden auch in Zukunft vollumfänglich durch den Ausgleichsfonds große Beutegreifer ausgeglichen.
Entsorgung von Bodenaushub
Der Freistaat Bayern wächst. Aufgrund der hohen Bautätigkeiten im Freistaat, insbesondere in den Ballungsräumen, sind Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten für mineralische Abfälle und Bodenaushub knapp. Um Bürokratie abzubauen und massiven Preissteigerungen auf dem Entsorgungsmarkt entgegenzuwirken, hat die Staatsregierung einen 6-Punkte-Maßnahmenplan beschlossen. So soll neben der Einhaltung des Grundwasserschutzes Entspannung am freien Entsorgungsmarkt beim Umgang mit Bodenaushub erreicht werden. Der 6-Punkte-Plan im Einzelnen:
- Effiziente Nutzung bestehender Deponiekapazitäten und Schaffung von spezifischen Deponiekapazitäten, wo nötig
- Informationsoffensive für Planer, Bauherren und Behörden
- Durchsetzung der Länderöffnungsklausel in der geplanten Mantelverordnung des Bundes
- Überprüfung der bestehenden fachlichen Regelungen mit dem Ziel einer vereinfachten praxisgerechten Handhabung beim Bodenaushub in Bayern
- Innovativer Weg bei der Nassverfüllung durch Verfahrenserleichterungen und Verbesserung bei der Überwachung unter Beibehaltung des bewährten Schutzniveaus
- Maßnahmenbündel zur bestmöglichen Unterstützung der Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen und Wasserwirtschaftsämter in den Gebieten Bodenschutz, Abfallwirtschaft und Wasserwirtschaft.
Mindestwasserleitfaden
Die Wasserkraft ist ein unverzichtbarer Baustein im bayerischen Energiemix. Um die heimische Wasserkraft zu erhalten und speziell die kleine Wasserkraft vor Ort zu sichern, soll das Thema Restwasser ökologisch und ökonomisch neu angegangen werden. Gemeinsam mit den Betroffenen soll im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ein umfassender Konsens gefunden werden. Der Grundstein dafür wird in einem Konsultationsverfahren gelegt:
Ein „Fakten-Check“ soll die Abschätzung möglicher wirtschaftlicher Folgen aufgrund veränderter Mindestwasserabgaben mit Analysen zum Einfluss der Wasserkraft auf die Gewässerökologie verbinden.
In einem „Praxis-Check“ werden verschiedene Fallkonstellationen und Szenarien untersucht.
Weiterer zentraler Baustein ist die Prüfung, wie Verfahren innerhalb der Flussgebiete harmonisiert werden können.
Düngeverordnung
Die neue Bundes-Düngeverordnung verpflichtet die Länder, in Gebieten mit hohen Nitrat-Belastungen verbindliche Maßnahmen umzusetzen. Bayern setzt diese Verordnung mit einem angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz der Umwelt und den Interessen der Landwirte um. Es sollen nur dort Maßnahmen erfolgen, wo es unbedingt nötig ist. Das Landwirtschaftsministerium wird unverzüglich eine entsprechende Verordnung erlassen und damit schnellstmöglich Rechtssicherheit für die Landwirte schaffen.
Zusätzlich will die Staatsregierung mit einem Drei-Punkte-Plan den Gewässerschutz im Freistaat verbessern und den Landwirten helfen, die Vorgaben der neuen Düngeverordnung umzusetzen. Im Einzelnen sieht der Drei-Punkte-Plan Folgendes vor:
- Ausbau der Wasserberatung an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Initiative Nährstoffmanagement: Verbesserung des Einsatzes von Wirtschaftsdünger durch innovative Lagermöglichkeiten und Forschungsvorhaben zur Aufbereitung von Wirtschaftsdünger, um einen langfristigen Einsatz zu ermöglichen
- Entwicklung praxisgerechter Techniken zur Grünlanddüngung:
4-jähriges Versuchsprojekt zur emissionsarmen und praxistauglichen Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf Grünland.
2. Kabinett beschließt Aufgaben und Stellung der Beauftragten der Staatregierung
„Die Staatsregierung ist durch die Beauftragten noch näher an den Menschen und ihren Anliegen. Die Beauftragten sind Kümmerer und Schnittstelle zwischen Bürgern und Staatsregierung bei wichtigen Themen, die Leben und Alltag der Menschen in Bayern betreffen. Die Beauftragten können mit ihrer Praxiserfahrung die Staatsregierung als Ombudsleute unterstützen und beraten,“ sagte Ministerpräsident Dr. Markus Söder in der Sitzung des Kabinetts. Das Kabinett hat heute Bekanntmachungen über Aufgaben und Stellung der Beauftragten der Staatsregierung beschlossen.
- Die Beauftragte für das Ehrenamt MdL Gudrun Brendel-Fischer ist dem Sozialministerium zugeordnet.
- Der Beauftragte für Bürgeranliegen (Bürgerbeauftragter) MdL Klaus Holetschek ist der Staatskanzlei zugeordnet.
- Der Patienten- und Pflegebeauftragte MdL Hermann Imhof ist dem Gesundheitsministerium zugeordnet.
- Der Beauftragte für Bürokratieabbau MdL Walter Nussel ist der Staatskanzlei zugeordnet.
- Die Beauftragte für Aussiedler und Vertriebene MdL Sylvia Stierstorfer ist dem Sozialministerium zugeordnet.
- Der Beauftragte für staatliche Beteiligungen MdL Ernst Weidenbusch ist dem Finanzministerium zugeordnet.
- Die Integrationsbeauftragte MdL Mechthilde Wittmann ist dem Innenministerium zugeordnet.
Alle Beauftragten sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten wie bisher jeweils eine Entschädigung von bis zu 3.000 Euro monatlich aus den Haushaltsmitteln des jeweiligen Ressorts. Den Beauftragten soll jeweils eine Geschäftsstelle mit ausreichend Personal zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
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Pressemitteilung-Nr.-75-der-Bayerischen-Staatskanzlei( PDF 304.88 Kb)
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