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Mehr Geld für Bayerns Beschäftigte / Sonderzahlung im März
Der Freistaat Bayern überträgt den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 29. November 2021 eins zu eins auf die bayerischen Beamtinnen, Beamten, Professorinnen und Professoren sowie Richterinnen und Richter. Das Bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die entsprechende Bezügeanpassung 2022 beschlossen.
Ab dem 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte, Professorinnen und Professoren sowie Richterinnen und Richter von 1.300 Euro.
Für Anwärter werden die Anwärtergrundbeträge zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro aufgestockt, außerdem erhalten sie eine Corona-Sonderzahlung von 650 Euro.
Die Bezüge der Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend des Tarifergebnisses um 2,8 Prozent ab 1. Dezember 2022 erhöht.
Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beauftragt, die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung mit dem Gehalt für den Monat März 2022 zu veranlassen.
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