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Bayern beschließt umfangreiche Maßnahmen im Kampf gegen das neuartige Coronavirus / Sicherstellung der Gesundheitsversorgung / Krisenunterstützung für Bayerns Unternehmen /
Das neuartige Coronavirus, SARS-CoV-2, stellt die gesamte Gesellschaft und das Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine dynamische Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage. Besonders ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da derzeit weder eine Impfung noch eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen.
Die Staatsregierung unternimmt alle Anstrengungen, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bestmöglich einzudämmen und in jedem Fall erheblich zu entschleunigen. Vorrangig ist der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Staatsregierung hat dazu bereits umsichtig, schnell und zielgerichtet zahlreiche Maßnahmen zum Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit ergriffen. Weitere werden folgen.
1. Katastrophenfall
Bayern hat am 16.03.2020 den landesweiten Katastrophenfall ausgerufen. Der Ministerrat hat den Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann mit der Leitung des Katastrophenstabs beauftragt.
2. Sicherstellung der Gesundheitsversorgung
Die Bayerische Staatsregierung begegnet der enormen Herausforderung entschlossen. Das oberste Ziel ist der Schutz der Bevölkerung. Im Kampf gegen Covid-19 hat der Ministerrat ein großes Medizin-Paket beschlossen. Ziel ist es, mehr Behandlungskapazitäten für COVID-19-Patienten zu bekommen. Diese Kapazitäten können bei einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus notwendig werden. Für die Krankenhäuser, die ihre Kapazitäten für die Behandlung der Erkrankten konzentrieren und zeitweise Einnahmeausfälle erleiden, wird ein Schutzschirm gespannt. Die Bayerische Staatsregierung hat ihre Handlungen mit Ärzten, Virologen und Experten abgestimmt. Es gilt das Primat der Medizin. Folgende Maßnahmen werden unter anderem umgehend vorangebracht:
3. Bayerischer Schutzschirm in Höhe von 10 Mrd. Euro
Zur Eindämmung des Virus und zur Abfederung der vom Coronavirus verursachten Folgen errichtet der Freistaat Bayern einen Bayerischen Schutzschirm in Höhe von 10 Mrd. Euro, der über die Aufnahme von Krediten finanziert werden soll. Staatsminister Füracker wurde beauftragt, die dazu vorgelegten Entwürfe einer 2. Nachschubliste zum Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 und einer 2. Nachschubliste zum Einzelplan 13 (Allgemeine Finanzverwaltung) dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags zu den parlamentarischen Beratungen des Nachtragshaushalts 2019/2020 zuzuleiten.
4. Krisenunterstützung für Bayerns Unternehmen
Der Ministerrat hat ein Schutzschild für die Bayerische Wirtschaft beschlossen, das aus folgenden Elementen besteht:
5. Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die Betriebe in Bayern vor Herausforderungen. Um kurzfristige Personal- und Produktionsengpässe auszugleichen, sollen sie vorübergehend Flexibilität bei den Arbeitszeitregeln erhalten. Damit ist die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs auch in herausfordernder Zeit sichergestellt. Berücksichtigt wird dabei der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Ausnahmen sollen längere Arbeitszeit-Korridore an Werktagen, die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und eine vorübergehende Verkürzung der Ruhezeiten und Ruhepausen ermöglichen, im Einklang mit den Beschäftigten. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wird hierzu die Regierungen zum gleichlautenden Erlass von Allgemeinverfügungen anweisen.
6. Schulschließungen
Durch die vorübergehenden Schulschließungen soll möglichst keinem Schüler ein Nachteil entstehen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird weiterhin mit Nachdruck Lösungen für offene Fragen insbesondere im Kontext von Abschlussprüfungen, Einschreibungen, Übertritt, Erster und Zweiter Staatsprüfung für das Lehramt zu entwickeln.
7. Beschränkungen von Kontakten im öffentlichen Bereich
Die Staatsregierung begrüßt die Empfehlung des Kabinettsausschusses der Bundesregierung vom 16. März 2020 zur Corona-Epidemie an die Länder zum einheitlichen Vorgehen für eine weitere Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich. Die Empfehlungen decken sich mit den Maßnahmen der Staatsregierung, die Herr Ministerpräsident für Bayern am 16. März 2020 verkündet hat. Die Staatsregierung wird zur vollständigen Umsetzung der Empfehlungen folgende zusätzliche Regelungen erlassen:
Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur zu notwendigen, aber nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
• Besuche durch Menschen mit Atemwegsinfektionen und durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden generell untersagt.
• Für Hochschulen wird ein generelles Betretungsverbot angeordnet für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten nach der RKI-Klassifizierung aufgehalten haben.
• Es wird klargestellt, dass das allgemeine Veranstaltungsverbot ausdrücklich auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt.
• Reisebusreisen werden verboten.
• Es wird ferner klargestellt, dass auch Wettannahmestellen zu den Freizeiteinrichtungen gehören, deren Betrieb zu schließen ist.
• Klargestellt wird auch, dass die bereits getroffenen Regeln für Gaststätten ausdrücklich auch für Gaststätten und Gaststättenbereiche im Freien gelten. (z. B. Biergärten, Terrassen)
• In öffentlichen Parks und Grünanlagen werden Schilder aufgestellt, die die Besucher auf die Notwendigkeit eines Mindestabstands von 1,5 m hinweisen.
• In der Allgemeinverfügung wird auch geregelt, dass in Dienstleistungsbetrieben ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden muss und sich auch bei Einhaltung dieses Abstands nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten dürfen.
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