Bericht aus der Kabinettssitzung vom 18. Juli 2017
1. Staatsregierung beschließt umfassendes Maßnahmenpaket für saubere Luft in Innenstädten / Ministerpräsident Horst Seehofer: „Klarer Fahrplan, der im Interesse der Menschen zügig und koordiniert umgesetzt werden muss / Nachhaltige Mobilität ist ein Mega-Thema der Zukunft“ / Umweltministerin Ulrike Scharf: „Neben Gesundheitsschutz auch individuelle Mobilität erhalten“
1. Staatsregierung beschließt umfassendes Maßnahmenpaket für saubere Luft in Innenstädten / Ministerpräsident Horst Seehofer: „Klarer Fahrplan, der im Interesse der Menschen zügig und koordiniert umgesetzt werden muss / Nachhaltige Mobilität ist ein Mega-Thema der Zukunft“ / Umweltministerin Ulrike Scharf: „Neben Gesundheitsschutz auch individuelle Mobilität erhalten“
Der Ministerrat hat heute ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem die Luftqualität in den bayerischen Städten schnell, wirksam und nachhaltig weiter verbessert werden kann. Zentrales Anliegen der Maßnahmen ist, dass der Stickstoffdioxid-Grenzwert schnellstmöglich auch in den besonders belasteten großen Städten eingehalten und pauschale Fahrverbote vermieden werden. Ministerpräsident Horst Seehofer: „Wir wollen und müssen im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger die Stickstoffdioxidbelastung in bayerischen Innenstädten schnellstmöglich reduzieren. Wir wollen dabei gemeinsam so vorgehen, dass der Gesundheitsschutz gewährleistet, die Funktionsfähigkeit der Innenstädte erhalten und die Mobilitätsinteressen von Bevölkerung und Wirtschaft berücksichtigt bleiben.“ Nach den Gesprächen mit Automobilkonzernen, betroffenen Kommunen und Wirtschaft und Handwerk haben wir jetzt einen klaren Fahrplan, der von allen Beteiligten zügig und koordiniert umgesetzt werden muss. Auch die Ministerpräsidenten der fünf Automobilländer haben sich auf gemeinsame Punkte verständigt. Nachhaltige Mobilität ist ein Mega-Thema der Zukunft, gerade für unsere wachsenden Ballungsräume. Mit den Maßnahmen für saubere Luft gehen wir in Deutschland voran und schaffen einen Ausgleich zwischen Gesundheit und Lebensqualität auf der einen Seite und den Anforderungen an die Mobilität im 21. Jahrhundert.“ Umweltministerin Ulrike Scharf betonte: „Das Bündnis für saubere Luft in bayerischen Innenstädten steht. Staatsregierung, Kommunen, Verbände und Automobilwirtschaft sind sich einig, dass pauschale Diesel-Fahrverbote keine Lösung sind. Stattdessen setzen wir auf ein umfassendes Maßnahmenbündel. Dabei stehen der Einklang zwischen Gesundheitsschutz und individueller Mobilität im Vordergrund.“
Das heute beschlossene Paket sieht neben der zügigen Nachrüstung von Euro-5-Diesel-Pkw auch spürbare Kaufanreize für die Flottenumrüstung von Diesel-Pkw, eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, den raschen Ausbau der E-Mobilität und die Förderung des Radverkehrs vor. Scharf: „Insbesondere die Maßnahmen zur Minderung der Emissionen an der Quelle, also die Nachrüstung von Kraftfahrzeugen sowie die beschleunigte Flottenerneuerung, können kurzfristig einen relevanten Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten. Auch in der Stärkung des ÖPNV liegt ein wichtiger Hebel zur Verbesserung der Luftqualität.“ Hier will die Staatsregierung den Kommunen durch gezielte Fördermaßnahmen unter die Arme greifen, wie beispielsweise die Modernisierung älterer Busse.
Zur koordinierten Umsetzung der Maßnahmen setzt der Ministerrat einen Kabinettsausschuss unter Federführung der Staatskanzlei mit Umweltministerium, Innenministerium und Wirtschaftsministerium ein.
Wichtige Bestandteile des Maßnahmenpakets sind:
- Zügige Verbesserung der Flottenwerte
Wenn die Impulse durch die in der gemeinsamen Erklärung beschriebenen Maßnahmen deutschlandweit und markenübergreifend aufgegriffen werden, kann sich die Stickstoffoxid-Emission der Dieselflotte im Bestand in Deutschland bis 2021 halbieren.
- Umrüstung von EURO-5-Diesel-Pkw durch die Automobilindustrie
Bei der Ertüchtigung von Euro-5-Diesel-Pkw haben die bayerischen Automobilhersteller zugesagt, dass mindestens 50 Prozent ihrer Euro-5-Diesel-Pkw-Flotte durch einen Software-Upgrade ein für die Absenkung der Stickstoffoxid-Emissionen im innerstädtischen Bereich relevantes Niveau erreichen können. Die bayerische Automobilindustrie startet umgehend die Vorbereitungen. Die Umrüstung soll für die Kunden kostenfrei erfolgen. - Kaufanreize für modernste Dieselfahrzeuge
Durch Kaufanreize für modernste Dieselfahrzeuge z.B. durch Änderungen im Bereich der Pkw-Steuer sollen die Autokäufer ein klares Signal pro neuester Euro-6-Technik erhalten mit dem Ziel, die Marktakzeptanz zu erhöhen und die Pkw-Flottendurchdringung gerade dieser umweltfreundlichen Technologie spürbar zu beschleunigen. Es sollten Anreize für die Fahrer älterer Diesel-Fahrzeuge (Euro 4 und älter) geprüft werden, beschleunigt auf modernere Fahrzeuge umzustellen. Bayern will hier gegenüber dem Bund aktiv werden. - Förderkonzepte für Flottenerneuerung bei Nutzfahrzeugen
Gemeinsam mit den Kommunen wird die Staatsregierung zudem Förderkonzepte für eine geregelte Flottenerneuerung auch bei Nutzfahrzeugen entwickeln. Die Bayerische Nutzfahrzeugindustrie wird mögliche Lösungsansätze im Rahmen einer gemeinsamen Plattform mit Politik, Kommunen und Gewerbe unterstützen.
2. Förderung innovativer Antriebe / Elektromobilität
- Förderung der Ladeinfrastruktur
Insbesondere die staatliche Förderung zum Aufbau der Ladeinfra-struktur soll aufgestockt werden. Die Möglichkeiten im Wohnungseigentumsrecht sollten verbessert werden. - Weiterentwicklung von synthetischen Kraftstoffen
- Förderprogramm zur Flottenumstellung städtischer Nutzfahrzeuge
Beim Spitzengespräch der Staatsregierung mit den Oberbürgermeistern von München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Ingolstadt wurde insbesondere ein Förderprogramm zur Flottenumstellung städtischer Nutzfahrzeuge vereinbart. - Gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen Staatsregierung und Bayerischem Städtetag, um Lösungen für rechtliche Instrumentarien für die Städte zu finden
Die Staatsregierung und der Bayerische Städtetag werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe kurzfristig klären, ob und inwieweit noch Rechtsänderungen zur Umsetzung einzelner Maßnahmen erforderlich sind.
3. Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV
- Busförderung
Ziele sind die Aufstockung des Busflottenbestands durch Neuanschaffung zusätzlicher EURO-VI-Busse bzw. anderer emissionsarmer bzw. –freier Antriebe sowie die beschleunigte Flottenerneuerung. - Tram- und U-Bahn-Förderung
Ziel ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten (Taktverdichtung) durch Fahrzeugneuanschaffungen. - Elektrobus-Förderung
Ziel ist die Unterstützung des Umstiegs der Kommunen auf Elektromobilität. Die Busförderung wird um die Komponente Elektroantrieb aufgestockt. Ferner wird der Bund aufgefordert, seine Programme auszubauen und zu verstärken. - Innovative Antriebsformen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Ziel ist die Umsetzung eines Pilotprojekts mit alternierender Antriebstechnik. - Park&Ride und Bike&Ride
Ziel ist die Schaffung einer bedarfsgerechten Anzahl von Pkw- und Fahrrad-Abstellplätzen an Haltestellen und Bahnhöfen. - ÖPNV-Infrastruktur
Ziel ist es, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit im ÖPNV zu erhöhen und mehr Pkw-Fahrer zum Umstieg auf den ÖPNV zu veranlassen. Maßnahmen sind neben dem Bau neuer Infrastrukturen für U-Bahnen und Straßenbahnen z. B. der Bau von Busspuren, Vorrangschaltungen an Ampeln, die Errichtung von Busbahnhöfen und Bushaltestellen sowie die Umsetzung digitaler Infrastruktur (abrufbare Echtzeitfahrpläne, E-Ticketing, Mobilitäts-Apps). - Elektrifizierung des SPNV
Die Dieselzüge der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) sollen durch Elektrotriebzüge ersetzt werden. Der Bund ist aufgefordert, das Oberlandnetz zu elektrifizieren. - Anreize für Tangential- und Expressbusverbindungen in Ballungsräumen
Ziele sind die Entlastung des innerstädtischen Verkehrs und kürzere Wege für die Benutzer. Tangentialverbindungen insbesondere im Raum München notwendig, da S-Bahn-System auf die Stadtmitte ausgerichtet ist. Die Planungen der Landeshauptstadt München für eine Tram durch den Englischen Garten sind ein gutes Beispiel für eine leistungsfähige emissionsfreie Tangentialverbindung. - Finanzielle Anreize zum Umstieg auf den ÖPNV:
Ziel ist es, neue Abonnementkunden für den ÖPNV zu generieren. Für das Jahr 2018 wird ein Modellprojekt in München durchgeführt mit einem zusätzlichen Gratismonat beim Neukauf eines MVV-Jahresabos. - Steuerliche Privilegierung für vom Arbeitgeber bezuschusste ÖPNV-Fahrkarten:
Ziel ist die Verbesserung der steuerlichen Privilegierung für vom Arbeitgeber bezuschusste ÖPNV-Fahrkarten durch Anpassung der Verwaltungspraxis auf Bund-Länder-Ebene. Bayern wird sich für eine Verwaltungsvereinfachung einsetzen.
4. Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs
- Planung eines Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr
Ziel ist, das Fahrrad als normales Verkehrsmittel zu etablieren und seinen Anteil an den Wegen auf 20 Prozent zu steigern. Voraussetzung ist ein bayernweites Radverkehrsnetz. Die Planung ist Teil des Radverkehrsprogramms Bayern 2025, das im Februar 2017 vom Ministerrat beschlossen wurde. - Radschnellwege
Ziel sind schnelle und effektive Radschnellverbindungen in den Ballungsräumen München und Nürnberg. - Modellvorhaben Fahrradabstellanlagen an zentralen Stellen in besonders belasteten Städten
Ziel sind sichere und benutzerfreundliche Fahrradabstellanlagen mit innovativer Technologie.
5. Maßnahmen zur Unterstützung nachhaltiger Mobilitätskonzepte
Die Kommunen sollen bei der Erstellung nachhaltiger und innovativer Masterpläne für Mobilität und Logistik unterstützt werden. Gleichzeitig sollen gemäß der Vereinbarung mit der bayerischen Fahrzeugindustrie nachhaltige Logistikkonzepte unterstützt werden.
Der Freistaat Bayern ist entschlossen, die Verbesserung der Luftqualität auch mit Landesmitteln kraftvoll zu unterstützen. Umfang und Dotierung der einzelnen Maßnahmen bleiben den Haushaltsverhandlungen vorbehalten.
Neben dem Maßnahmenpaket hat das Umweltministerium dem Kabinett heute auch ein Verzeichnis von Straßen in München vorgelegt, in denen eine Überschreitung des Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwerts für 2017 erwartet wird. Die berechneten Daten, die dem aktuellsten zur Verfügung stehenden Erkenntnisstand entsprechen, können bei der für den Luftreinhalteplan mit der Stadt München zuständigen Regierung von Oberbayern heruntergeladen werden unter:
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/umwelt/allgemein/luftreinhalte/02716/
2. Umweltministerin Ulrike Scharf: „Nationalpark-Prüfung wird mit Rhön und Donauauen fortgesetzt / Initiative „Natur.Heimat.Bayern“ wird Umwelt mit Maßnahmen für ganz Bayern weiter stärken“
Umweltministerin Ulrike Scharf hat in der heutigen Ministerratssitzung den Zwischenstand des Dialogprozesses zum dritten Nationalpark für Bayern vorgestellt. Das Kabinett hat dazu wie folgt beraten und beschlossen:
1. Die Naturheimat Bayerns zu stärken, die Artenvielfalt zu erhalten und die wunderschöne bayerische Naturlandschaft zu schützen ist für die Bayerische Staatsregierung grundlegender Handlungsauftrag. Bayern hat 1970 mit dem Nationalpark Bayerischer Wald den ersten Nationalpark Deutschlands gegründet, der die größte nicht zerschnittene Waldfläche Mitteleuropas umfasst. 1978 folgte Deutschlands einziger Alpen-Nationalpark in Berchtesgaden. 2008 hat Bayern die deutschlandweit erste Biodiversitätsstrategie vorgelegt und setzt diese erfolgreich seit Jahren um. Zentrale Pfeiler der bayerischen Naturschutzpolitik sind der kooperative Natur- und Landschaftsschutz sowie der Grundsatz „Schützen und Nutzen“.
2. Der Ministerrat hat in seiner Klausurtagung in St. Quirin am 30.07.2016 Maßnahmen zum Aufbruch bei Natur- und Umweltschutz beschlossen und dabei auch das Angebot für einen dritten Nationalpark in Bayern unter folgenden Maßgaben unterbreitet: nicht gegen den Willen der Region, nur auf Staatswaldflächen, kein Eingriff in das Privateigentum und nicht im Steigerwald.
Die Staatsregierung hat einen intensiven Dialog über mögliche Ausgestaltungen eines Nationalparks mit den Regionen Frankenwald, Spessart, Rhön und Donauauen geführt und ermittelt, ob ein grundsätzliches Interesse der jeweiligen Region an einem möglichen Nationalpark besteht.
Nach dieser ersten Dialogphase zieht die Staatsregierung folgendes Zwischenfazit:
- Der Frankenwald wird für einen Nationalpark nicht weiter vertieft untersucht, weil wegen der Fichtenbestände die Gefahr der kompletten Veränderung des Landschaftsbildes nach Stilllegung durch den Borkenkäfer besteht und eine Bekämpfung des Borkenkäfers zum Schutz der eng verzahnten Privatwaldflächen kaum gewährleistet werden könnte.
- Der Spessart wird für einen Nationalpark ebenfalls nicht weiterverfolgt. Maßgeblich für das Angebot eines Nationalparks ist, dass private Eigentumsrechte nicht beeinträchtigt werden. Es hat sich ge-zeigt, dass diese Voraussetzung im Spessart wegen der Vielzahl von individuellen Holznutzungsrechten nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind negative Auswirkungen auf die heimische Holzwirtschaft, insbesondere bei der Verarbeitung der einzigartigen Furniereiche, nicht auszuschließen.
- Im ersten Gespräch zur Rhön zwischen den Ministerpräsidenten und den Umweltministerinnen von Bayern und Hessen vom 07.07.2017 wurde vereinbart, dass in den nächsten Monaten eine fachliche Prüfung aller möglichen Optionen eines länderübergreifenden Nationalparks in der Rhön durchgeführt wird. Damit ist keine Entscheidung vorweggenommen oder ein förmliches Verfahren eingeleitet. Hessen und Bayern waren sich einig, dass keine Festlegungen gegen die Region getroffen werden.
- Mit den Donauauen wird der Dialog zu einem Nationalpark fortgesetzt, weil die Auenbereiche zwischen Neuburg an der Donau und Ingolstadt eine einmalige, naturschutzfachlich besonders wertvolle Fluss- und Auenlandschaft darstellen.
3. Unabhängig davon wird die Staatsregierung weitere substanzielle Maßnahmen zur Förderung des Natur- und Artenschutzes sowie für den Naturtourismus ergreifen. Der Ministerrat begrüßt die Initiative „Natur.Heimat.Bayern“ von Staatsministerin Scharf, die ein breit gefächertes Bündel von Maßnahmen für ganz Bayern zur Stärkung des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes enthält. Vorschläge dazu aus der Spessart- und Frankenwaldregion werden vertieft geprüft, müssen aber auch die Zustimmung der gesamten Region finden. Der Ministerrat beauftragt Staatsministerin Scharf in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts diese Maßnahmenvorschläge weiter zu konkretisieren und dem Ministerrat zur Entscheidung vorzulegen. Die Entscheidung über die Bereitstellung von Mitteln und Stellen bleibt den jeweiligen künftigen Haushaltsverhandlungen vorbehalten.
3. Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle zum Erinnerungsort Olympia-Attentat München 1972: „Eröffnungstermin am 6. September 2017 / Gedenkstätte informiert in Würde über zentrales Ereignis der Nachkriegsgeschichte“
45 Jahre nach dem Olympia–Attentat von 1972 wird der „Erinnerungsort Olympia-Attentat München 1972“ in Anwesenheit des Israelischen Staatspräsidenten Reuven Rivlin, von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, IOC-Präsident Dr. Thomas Bach und Angehörigen der Opfer am 6. September 2017 eingeweiht. Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle erklärte im Kabinett: „Vor vier Jahren hat der Ministerrat beschlossen, im Münchner Olympiagelände einen Ort zur Erinnerung an die Opfer des menschenverachtenden Terrorakts bei den Olympischen Spielen in München 1972, bei dem elf israelische Sportler und ein bayerischer Polizist ermordet wurden, zu verwirklichen. Pünktlich zum 45. Jahrestag des Attentats kann der Erinnerungsort der Öffentlichkeit übergeben werden. Es ist uns ein Anliegen, damit eine Gedenkstätte zu schaffen, die in unmittelbarer Nähe des damaligen Geschehens und für alle zugänglich in Würde über dieses zentrale Ereignis der bayerischen und deutschen, aber auch der internationalen Nachkriegsgeschichte informiert.“
Nach dem Konzept stehen die Biographien der zwölf Opfer buchstäblich im Mittelpunkt eines Raums, der in die denkmalgeschützte Parklandschaft des Olympiageländes eingebettet ist und rund um die Uhr zugänglich bleibt. Der Erinnerungsort wird am 6. September 2017 der Öffentlichkeit präsentiert. Auf Einladung von Ministerpräsident Horst Seehofer haben zur Eröffnung auch Angehörige der Opfer, der Israelische Staatspräsident Reuven Rivlin, Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier und IOC-Präsident Dr. Thomas Bach ihre Teilnahme zugesagt.
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