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Eckpunkte des Jahreshaushalts 2021: Sicherheit, Stabilität und Zukunft auch in der Krise / Schwerpunkte bei Familie, Bildung, Technologie und Forschung / Über 5.500 neue Stellen, insbesondere für die Schulen, die Hightech Agenda plus und den Öffentlichen Gesundheitsdienst
1. Der Ministerrat hat in seiner Klausurtagung am 17. November 2020 die Grundzüge des Jahreshaushalts 2021 beschlossen:
2. Der Ministerrat hebt insbesondere folgende Eckpunkte des Jahreshaushalts 2021 hervor:
3. Angesichts der Fortdauer der Corona-Pandemie liegt auch im Haushaltsjahr 2021 eine außergewöhnliche Notsituation vor, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Die Staatsregierung hat sich deshalb strikter Ausgabedisziplin verpflichtet. Um die Aufnahme neuer Schulden so gering wie möglich zu halten, sind deshalb Entnahmen aus der Haushaltssicherungsrücklage auf Vorjahresniveau und ein Konsolidierungsbeitrag der Ressorts in Höhe von 500 Mio. Euro vorgesehen. Darüber hinaus muss von der Ausnahmeregelung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse erneut Gebrauch gemacht werden. Die Finanzierung der krisenbedingten Sonderbedarfe 2021 in Höhe von 10,7 Mrd. Euro bewegt sich dabei innerhalb des bisherigen und nicht weiter erhöhten Gesamtkreditrahmens 2020 von 20 Mrd. Euro durch Schuldenaufnahme im Sonderfonds „Corona-Pandemie“. Die Staatsregierung setzt damit ein klares Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Geldern der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch in Zeiten der Corona Pandemie.
4. Der Ministerrat stellt ferner folgende Ausgabeschwerpunkte für den Entwurf des Haushalts 2021 heraus:
5. Auf dieser Grundlage wird das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat den Regierungsentwurf des Haushalts 2021 erstellen und ihn dem Ministerrat in der Sitzung am 24. November 2020 zur endgültigen Beschlussfassung vorlegen.
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