Pressemitteilungen
1. Bayern startet „Masterplan Prävention“ / Fünf Kernthemen im Fokus
2. Bayern unterstützt Pflegende und setzt auf Prävention durch Resilienzstärkung
3. Bayern treibt Digitalisierung in Gesundheit und Pflege voran /
Neue Förderrichtlinie für „Digitale, innovative Gesundheits- und Pflegeprojekte“
4. Bayern startet die HighCare Agenda und den Digital-Pakt Pflege
1. Bayern startet „Masterplan Prävention“ / Fünf Kernthemen im Fokus
Bayern stellt mit einem „Masterplan Prävention“ die Weichen für mehr Vorsorge, Gesundheitsförderung und Gesundheitsbewusstsein. Entsprechende Eckpunkte hat der Ministerrat am Dienstag in München gebilligt.
Leitgedanke der Staatsregierung ist, die Gesundheit zu schützen und zu stärken, den Menschen im Freistaat ein gesundes und gutes Leben zu ermöglichen. Dabei ist die Prävention heute wichtiger denn je: Veränderte Lebens- und Arbeitsverhältnisse und daraus resultierende Zivilisationskrankheiten, globale Krisen, der demografische Wandel und der Fachkräftemangel in Versorgung und Pflege stellen die Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Prävention ist dafür ein Schlüssel.
Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ist beauftragt, den „Masterplan Prävention“ bis zum ersten Halbjahr 2025 vorzulegen. Die nun vorgestellten Eckpunkte enthalten fünf Fokusthemen:
- die häufigsten körperlichen Erkrankungen, z. B. Herz-Kreislauf-Krankheiten, Krebs, Diabetes
- die häufigsten psychischen Erkrankungen, z. B. Depressionen und Angststörungen
- Suchterkrankungen und Substanzkonsum
- Prävention im Infektionsschutz, z. B. Impfungen, Hygiene, HIV/STI-Prävention
- Klimaassoziierte Erkrankungen, z. B. hitzebedingte Erkrankungen, Allergien, durch Insekten übertragene Infektionen.
Konkret unterstützt Bayern die Bürgerinnen und Bürger damit in einem gesunden Lebensstil und schafft Voraussetzungen für gesunde Lebensbedingungen. Dabei gilt auch: Gesundheitsförderung und Prävention kennen keine Altersgrenzen. Wir können die Gesundheit in jeder Lebensphase stärken: in Kindheit und Jugend, in Ausbildung und Arbeitsleben sowie im Alter. Dafür wird Bayern zum Beispiel auf Modellprojekte und Jahresschwerpunkt-Themen setzen. Zudem ist ein landesweiter Präventionstag geplant.
Der „Masterplan Prävention“ wird auf eine breite Beteiligung der Partner im Bündnis für Prävention und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie effiziente Netzwerke wie die erprobten Gesundheitsregionenplus setzen. In diesem Zuge sollen auch die Gesundheitsregionenplus langfristig auf eine gesetzliche Basis gestellt werden.
2. Bayern unterstützt Pflegende und setzt auf Prävention durch Resilienzstärkung
Die Sicherstellung einer hochwertigen Pflege ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine der größten sozialpolitischen Herausforderungen. Dazu gilt es auch, die Resilienz der Pflegenden zu stärken. Deshalb unterstützt die Staatsregierung die mehr als 100 Fachstellen für pflegende Angehörige. Die Fachstellen bieten Entlastungsangebote und psychosoziale Beratung im Alltag und helfen so, Stresssituationen besser zu bewältigen und die Herausforderungen der Pflege strukturiert anzugehen. Zudem unterstützt der Freistaat sogenannte Resilienzmaßnahmen für Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe, um physische und psychische Ressourcen zu verbessern sowie das Wohlbefinden und die Gesundheit der Pflegekräfte zu stärken. Dazu zählen jeweils zweitägige Resilienz-Trainings und Team-Coachings zur Stressbewältigung für bis zu acht Personen je Gruppe. Das StMGP finanziert bis zu 8.300 solcher Maßnahmen, dafür sind knapp 18 Millionen Euro vorgesehen.
Um auf verlässliche Dienstpläne in der Pflege hinzuwirken, fördert Bayern außerdem bereits 33 Modellprojekte zur Erprobung von Springerkonzepten in der Langzeitpflege. Springerkonzepte sollen die Dienstplangestaltung und Planbarkeit der Dienste verbessern und gleichzeitig Leiharbeit überflüssig machen. Ziel ist es, Springerkonzepte in die Regelfinanzierung zu führen – und zwar ohne zusätzliche finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen. Die von Bayern dazu eingebrachte Bundesrats-Initiative wurde am 2. Februar 2024 vom Bundesrat angenommen. Bayern wird sich auf Bundesebene weiter dafür einsetzen, dass der Vorschlag zur Eindämmung der Leiharbeit auch umgesetzt wird.
Auch die Belastung der Pflegenden durch unnötige Dokumentationsanforderungen soll eingedämmt werden, um die Pflegekräfte zu entlasten. Dazu arbeiten das Bayerische Gesundheitsministerium, das Landesamt für Pflege, der Medizinische Dienst Bayern und die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) in der „Initiative Klartext Pflegedokumentation“ (IKP) gemeinsam an den vielfältigen Herausforderungen zur Pflegedokumentation. Die IKP wird auf einer Homepage abgestimmte Informationen zur Pflegedokumentation allen bayerischen Einrichtungen zur Verfügung stellen, damit überbordende Dokumentationen in der eigenen Einrichtung identifiziert und abgebaut werden können. Auf der Homepage soll zudem ein Fakten-Check Pflegedokumentation veröffentlicht werden.
3. Bayern treibt Digitalisierung in Gesundheit und Pflege voran /
Neue Förderrichtlinie für „Digitale, innovative Gesundheits- und Pflegeprojekte“
Bayern treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege voran. Ziel ist dabei, die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung weiter zu verbessern. Deshalb startet das bayerische Gesundheitsministerium in diesem Jahr die neue Förderrichtlinie „Digitale, innovative Gesundheits- und Pflegeprojekte“. Geplant sind Förderwettbewerbe mit jährlichen fachlichen Schwerpunktthemen: im Jahr 2024 Frauengesundheit / Künstliche Intelligenz (KI) und im Jahr 2025 Spracherkennung / KI in der Medizin. Der erste Förderaufruf erfolgt noch in diesem Jahr. Gefördert werden sollen Projekte im Bereich von E-Health und E-Care.
Um die Bürgerinnen und Bürger und die Akteure des Gesundheitswesens bei der digitalen Transformation zu unterstützen, hat das StMGP bereits Ende November 2023 das Projekt „Health Care BY Your Side“ gestartet. Das „Digitale Ökosystem für Medizin und Pflege von morgen“ soll als Ergänzung zur gematik-Modellregion in Franken die Akteure aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich mit einer passgenauen Fortbildungsoffensive fit machen für die digitale Transformation. Gleichzeitig sollen die Bürgerinnen und Bürger bei der digitalen Transformation begleitet werden.
4. Bayern startet die HighCare Agenda und den Digital-Pakt Pflege
Bayern startet in diesem Jahr eine HighCare Agenda zur Förderung von Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Zukunftstechnologien in der Pflege. Eingebunden werden Vertreter aus Bayerns leistungsstarker Pflegepraxis, aus der Gesundheitswirtschaft, aus Wissenschaft und Verbänden sowie pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen. Noch in diesem Jahr soll ein „Digital-Pakt Pflege“ veröffentlicht werden. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat dazu unter dem Titel „Pflege für morgen – selbstbestimmt, ganzheitlich, generationengerecht und digital“ Leitlinien vorgelegt. Die HighCare Agenda soll die Handlungsfelder Pflegebedürftige, Pflegende sowie Ausstattung und Infrastruktur in den Fokus nehmen. Ziel ist es, die Forschung und Entwicklung von Pflegeassistenz-systemen und Robotik-Innovationen voranzubringen sowie die Entwicklung von digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs) gezielt zu fördern und in die Versorgung zu bringen. Geplant ist außerdem eine breit angelegte Informationskampagne bei Pflegenden und Gepflegten. Darüber hinaus will das Gesundheitsministerium eine digitale Musterpflegeeinrichtung entwickeln und mit Roadshow-Konzepten und mobilen Pflege-Labs die Technik zu den Einrichtungen im Land bringen und Berührungsängste bei den Menschen abbauen. Versorgungsprozesse in der Pflege sollen digital verzahnt werden, unter anderem durch eine bayernweite „100 prozent-WLAN-Strategie“ für die Pflegeeinrichtungen. Darauf aufbauend soll der Einsatz von Sprachassistenzsystemen zur Pflege- und Versorgungsdokumentation vorangebracht werden. Aber auch in der häuslichen Pflege geht es um die digitale Verzahnung von Prozessen. Um all diese Maßnahmen zu bündeln, wird das StMGP ein Cross-Cluster für die Pflege als „Kompetenznetzwerk Pflege.Digital.Bayern“ beim Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern beim Bayerischen Landesamt für Pflege aufbauen.
5. „Highmed Agenda Bayern“ läutet neue Ära medizinischer Spitzenversorgung und translationaler Spitzenforschung ein: Freistaat setzt umfangreiches Maßnahmenpaket für zentrale Handlungsfelder der Zukunft um / Fokus auf Ausbildung und Arbeit, Digitalisierung, Kooperationen und Netzwerke
Bayern verfügt über eine exzellente flächendeckende Krankenhausversorgung mit kommunal, gemeinnützig oder privat getragenen Häusern, stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und sechs Universitätsklinika als Motor des Fortschritts in der Medizin an insgesamt über 400 Krankenhausstandorten. Um die ambulante Versorgung kümmern sich zudem über 17.500 Arztpraxen. Der Freistaat ist stolz auf seine gute medizinische Versorgung auch in der Fläche, ihre Erfolge und Leistungen, und vor allem auf die Menschen, die durch ihre Beiträge in Forschung und Lehre die Zukunft gestalten und die tagtäglich im Dienst der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung unserer Bevölkerung stehen.
Um die Zukunft der Medizin im Freistaat Bayern und damit die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger auf höchstem Niveau langfristig zu sichern, setzt die Staatsregierung das Zukunftsprogramm Highmed Agenda Bayern um. Damit prägt der Freistaat vergleichbar der Hightech Agenda Bayern eine neue Ära medizinischer Spitzenversorgung und translationaler Spitzenforschung. Die Highmed Agenda besteht aus einem umfangreichen Maßnahmenpaket in den drei zentralen Handlungsfeldern „Zukunft der Medizin – gute Ausbildung und gute Arbeit“, „Zukunft der Medizin – Chancen der Digitalisierung nutzen“ und „Kooperations- und Netzwerkstrukturen“. Die Mission ist klar: Krankheiten verhindern, bevor sie entstehen, Rahmenbedingungen für eine landesweit bestmögliche medizinische und pflegerische Versorgung für kranke Menschen schaffen und medizinische und pflegerische Kräfte bei ihrem Dienst am Menschen kraftvoll unterstützen.
1. Zukunft der Medizin – gute Ausbildung und gute Arbeit
Der Freistaat sorgt mit dem Medizincampus Niederbayern, dem Aufbau der Universitätsmedizin in Augsburg, dem bereits etablierten Medizincampus Oberfranken und dem Programm zur Förderung der Medizinerausbildung in Bayern für den dringend notwendigen Nachwuchs an Medizinerinnen und Medizinern und schafft weitere Studienplätze in Medizin. Als jüngstes Angebot wird der Studiengang an der Universität Regensburg für den Medizincampus Niederbayern im Wintersemester 2024/2025 starten. Für die ersten beiden Jahre sind insgesamt rund 11 Millionen Euro eingeplant.
Zudem wurden mit der Einrichtung der primärqualifizierenden Studienangebote im Bereich der Hebammenkunde und Pflegewissenschaften an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Aschaffenburg, Landshut, Regensburg, München, Nürnberg und Coburg sowie an den Universitäten in Erlangen-Nürnberg, Würzburg und Augsburg bereits neue Akzente im Bereich der Gesundheitswissenschaften gesetzt. Entsprechende Studienplatzkapazitäten im Masterbereich sind ab Sommer 2025 an der FAU Erlangen-Nürnberg geplant. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deggendorf, Kempten, München, Nürnberg, Regensburg und Rosenheim wurden bereits Studiengänge in den Pflegewissenschaften nach den Vorgaben des reformierten Pflegeberufegesetzes etabliert, entsprechende Studiengänge an den Universitäten in Augsburg und Würzburg sind in Planung.
Zur Stabilisierung der Pflege wurden und werden an den Universitätsklinika zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Entlastung der Pflege ergriffen wie etwa flexible Arbeitszeitmodelle, Regelungen zum Ausfallmanagement oder die internationale Akquise von Fachkräften. Hinzu kommen die Verbesserungen bei den jüngsten Tarifverhandlungen, von denen auch die Pflegekräfte, insbesondere die unteren Entgeltgruppen, profitieren. Es ist von Seiten des Freistaats vorgesehen, zentrale Anliegen, insbesondere die stufengleiche Höhergruppierung, in künftigen Entgeltrunden erneut aufzugreifen.
Für bezahlbaren Wohnraum gerade in Ballungsräumen werden derzeit in München-Großhadern und in Regensburg auf dem Gelände des Universitätsklinikums neue Personalwohnheime insbesondere für Pflegekräfte geplant. Zudem unterstützt der Freistaat öffentliche und private Bauherren durch verschiedene Wohnraumförderprogramme, die auch von nicht-universitären Krankenhausträgern und Einrichtungsträgern im Pflegebereich in Anspruch genommen werden können. Hinzu kommen Maßnahmen im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm, von denen auch Pflegekräfte bzw. Auszubildende in Pflegeberufen profitieren können.
2. Zukunft der Medizin – Chancen der Digitalisierung nutzen
Eine funktionsfähige IT-Struktur auf dem stets aktuellen Stand der Technik ist für die Universitätsklinika von erheblicher Bedeutung. Der Freistaat nimmt daher eine einheitliche, landesweite Digitalisierungsstrategie für die bayerischen Uniklinika insbesondere im Bereich IT Infrastruktur in Angriff. Dafür sind insgesamt 59 Millionen Euro in den Jahren 2024 und 2025 vorgesehen. Auch für die Plankrankenhäuser sind Digitalisierung und IT-Sicherheit zentrale Themen im Hinblick auf die Sicherstellung der bayernweiten Versorgung mit stationären Krankenhausleistungen. Durch den Krankenhauszukunftsfonds konnten bereits nachhaltige Impulse gesetzt und mit dem Gesamtfördervolumen von rund 590 Millionen Euro wichtige Projekte wie die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, Patientenportale, digitales Medikationsmanagement und Verbesserung der IT-Sicherheit angestoßen werden.
Ein wesentlicher Meilenstein im Bereich der Digitalisierung stellt der Aufbau der Bavarian Cloud for Health Research (BCHR) dar. Mit dieser innovativen, datenschutzkonformen Infrastruktur können hochwertige Gesundheitsdaten vom Krankenbett direkt in die Grundlagenforschung oder in die Entwicklung von Medizinprodukten und Arzneimitteln einfließen. Dabei sollen die Daten – unter Beachtung des Datenschutzes – zwischen allen relevanten Akteuren effizient ausgetauscht werden können und für Forschungszwecke zur Verfügung stehen. Ein detailliertes Konzept soll bis Mitte 2024 vorliegen. Für 2024 und 2025 hat der Freistaat dafür insgesamt acht Millionen Euro eingeplant.
Zudem hat Bayern das virtuelle Kinderkrankenhaus gestartet: In diesem digitalen Netzwerk haben sich bereits jetzt fast alle Kinderkrankenhäuser zusammengeschlossen, um durch digitale Kommunikationsmöglichkeiten ihre Versorgungsangebote weiter zu stärken. Das Belegungsmanagement ermöglicht die zielgerichtete Abfrage freier Kapazitäten, um Einweisungen und ggf. Verlegungen der kleinen Patientinnen und Patienten ohne Zeitverlust entsprechend der jeweiligen Indikation durchführen zu können. Ab Herbst 2024 wird das Netzwerk um die Möglichkeit telemedizinischer Konsultationen erweitert.
3. Kooperations- und Netzwerkstrukturen
Bayern setzt seine Kooperationsoffensive weiter fort und investiert massiv in die Bündelung von Knowhow und Ressourcen. Dafür werden neue thematisch fokussierte Zentren nach dem Vorbild des erfolgreichen Kinderonkologischen Netzwerks Bayern (KIONET) und des Bayerischen Zentrums für Krebsforschung (BZKF) im ganzen Land aufgebaut.
Neu eingerichtet wird mit insgesamt rund drei Millionen Euro in 2024 und 2025 das Bayerische Zentrum für Infektionsmedizin (BZI). Dort werden universitäre Kompetenzen der Impfstoffforschung im Freistaat – von der Grundlagenforschung zur zielgerichteten klinischen Anwendung – gebündelt und mit der anwenderorientierten epidemiologischen und Public-Health-Expertise des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zusammengeführt.
Das Bayerische Zentrum für komplementäre und integrative Medizin (BayKIM) wird an den Standorten Augsburg, Würzburg und Erlangen aufgebaut. Für die Jahre 2024 und 2025 sind insgesamt rund 1,32 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen.
Mit der „M1 – Munich Medicine Alliance“ bringt der Freistaat die Universitätsklinika der beiden Münchner Exzellenzuniversitäten, die medizinische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und die TUM School of Medicine and Health sowie das Helmholtz Zentrum München unter einem Dach zusammen und macht sie zu DEM Zentrum der Spitzenmedizin in Europa. Für die Zusammenarbeit sind 2024 und 2025 insgesamt 20 Millionen Euro eingeplant.
Mit dem Zusammenschluss des Deutschen Herzzentrums München (DHM) und des Klinikums rechts der Isar der Technischen Universität München (MRI) zum TUM Klinikum entsteht ein einmaliges Leistungsspektrum im Bereich der Kardiologie in München und damit ein Leuchtturm mit internationaler Strahlkraft.
Noch im März 2024 wird die Landesarbeitsgemeinschaft Public Health (LAGePH) ins Leben gerufen. Die Zusammenführung von hochrangigen Vertretern der sechs bayerischen Universitäten mit medizinischen Fakultäten, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und weiterer hochrangiger Persönlichkeiten mit den Leitungen großer bayerischer Gesundheitsämter hat das Ziel, die Verbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) mit der akademischen Lehre sowie in Forschung und Wissenschaft zu vertiefen. Geplant ist auch eine Brückenprofessur zur Digitalen Transformation. Insgesamt 800.000 Euro sind im Rahmen der LAGePH für ausgewählte Forschungsvorhaben in 2024 und 2025 vorgesehen.
Bei den bestehenden Einrichtungen BZKF und KIONET wird die Förderung deutlich erhöht: Das BZKF erhält 2024 und 2025 jeweils 19,5 Millionen Euro, KIONET jeweils 1,15 Millionen Euro. Damit wird die Krebsforschung in Bayern an allen sechs Standorten der Universitätsmedizin nachhaltig gestärkt.
6. München bündelt Kräfte als Medizinstandort Nr. 1 in Deutschland: Zusammenschluss des Deutschen Herzzentrums München (DHM) und des Klinikums rechts der Isar der Technischen Universität München (MRI) zum TUM Klinikum / M1 – Munich Medicine Alliance Stiftung wird Zentrum der Spitzenmedizin in Europa
Der Freistaat macht München zum Medizinstandort Nr. 1 in Deutschland. Die Spitzenmedizin in München genießt insbesondere dank der bayerischen Universitätsklinika mit Spitzenforschung und Spitzenversorgung aus einer Hand weltweites Renommee. Schon heute behandeln die Münchner Universitätsklinika jährlich mehr Patienten als irgendeine andere Universitätsmedizin in Deutschland. Zwei Änderungen im Bayerischen Universitätsklinikagesetz heben die Zusammenarbeit in der Münchner Medizinlandschaft auf eine neue Exzellenzstufe und sichern so die beste Medizin für Bayern.
1. Zusammenschluss des Deutschen Herzzentrums München (DHM) und des Klinikums rechts der Isar der Technischen Universität München (MRI)
Das DHM und das MRI wollen künftig unter einem Dach zusammenarbeiten: Die seit knapp 30 Jahren erfolgreiche Kooperation mündet in den Zusammenschluss des Deutschen Herzzentrums München (DHM) und des Klinikums rechts der Isar der Technischen Universität München (MRI) zum TUM Klinikum. Das bietet die Chance, eine gemeinsame Medizinstrategie zu entwickeln und die Exzellenz beider Einrichtungen weiter zu stärken. Es entsteht ein einmaliges Leistungsspektrum im Bereich der Kardiologie in München und damit ein Leuchtturm mit internationaler Strahlkraft.
Ziel ist die Entwicklung einer Herz- und Gefäßmedizin an beiden Standorten aus einer Hand. Dabei soll das DHM als organisatorisch selbständige Einrichtung innerhalb des TUM Klinikums erhalten bleiben. Der Ärztliche Leiter des DHM wird dem Vorstand des Klinikums angehören und hinsichtlich wesentlicher Belange des DHM ein Vetorecht haben. Durch den beabsichtigten Zusammenschluss werden keine personellen Veränderungen und keine Schlechterstellung des Personals (z.B. Gehalt, Tarifverträge) eintreten. Vielmehr wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Synergieeffekte sowie eine höhere Effizienz ausgebaut.
2. Freistaat schafft die M1 – Munich Medicine Alliance
München verfügt über herausragende Qualitäten in der medizinischen Forschung und in der Gesundheitsversorgung. Mit der M1 – Munich Medicine Alliance bringt der Freistaat die Universitätsklinika der beiden Münchner Exzellenzuniversitäten, die medizinische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und die TUM School of Medicine and Health sowie das Helmholtz Zentrum München unter einem Dach zusammen und macht sie zu dem führenden Zentrum der Spitzenmedizin in Europa. Die neue Allianz ermöglicht eine standortumfassende Gesamtstrategie. Die beteiligten Einrichtungen bleiben dabei rechtlich selbständig – gleichzeitig wird ihr Leistungspotenzial gebündelt. Unter dem Dach der Allianz sollen sukzessive neue gemeinsam nutzbare Forschungs- und Translationseinrichtungen entstehen wie zum Beispiel das deutschlandweit größte klinische Studienzentrum. Auch gemeinsame Strukturen zur Datenintegration und Medical- und Biomed-Research Data Clouds (Datenzentrum) sind vorgesehen.
7. Bayern beschließt Verbot der Gendersprache / Ministerrat ändert Allgemeine Geschäftsordnung für Behörden des Freistaats / Klarstellung zu amtlichen Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung
In Behörden in Bayern ist die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung unzulässig. Der Ministerrat hat heute eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. Die AGO verpflichtet die staatlichen Behörden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung wurde klarstellend ergänzt. Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig. Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15.12.2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können. Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird die Schulen über die präzisierten Vorgaben zum Gebrauch von Gendersprache in Schule und Unterricht informieren.
8. Wegweisende Einigung zur beschleunigten Digitalisierung im Freistaat: Staatsregierung verständigt sich mit kommunalen Spitzenverbänden über die Finanzierung gebündelter Online-Dienste
Die Staatsregierung hat mit den wichtigsten Vertretern der kommunalen Spitzenverbände in Bayern eine wegweisende Einigung erzielt, um das Ausrollen von Online-Diensten im Freistaat erheblich zu beschleunigen und den Bürokratieabbau voranzutreiben. Damit können nun erstmals rund 200 Online-Services für Städte, Landkreise und Kommunen, die sogenannten BayernPackages, unbürokratisch und bedarfsgerecht abgestimmt, zentral beschafft und im Freistaat ausgerollt werden. Die BayernPackages enthalten u.a. EfA-Dienste (sog. Einer-für-alle-Dienste), aber auch Eigenentwicklungen und frei am Markt beschaffte Leistungen.
Gemeinsam mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischer Bezirketag hat die Staatsregierung damit den Weg für die flächendeckende Verfügbarkeit von Online-Diensten entscheidend geebnet. Von den Gesamtkosten trägt der Freistaat mit jährlich bis zu 10,5 Mio. Euro die Hälfte, die andere Hälfte kommt von den Kommunen. Darüber hinaus werden die Rollout-Kosten von bis zu 5 Mio. Euro jährlich vollständig vom Freistaat übernommen.
Mit den BayernPackages unterstützt die Staatsregierung seit dem 3. Quartal 2023 die bayerischen Kommunen beim Ausbau des digitalen Verwaltungsangebots durch zentrale Bereitstellung und Finanzierung ausgewählter Online-Dienste mit dem Ziel der flächendeckenden Verfügbarkeit. Der Weg über gebündelte Online-Dienste schafft dabei Synergien und Möglichkeiten, die bei dezentraler Beschaffung nicht vorhanden sind, zum Beispiel hinsichtlich der Standardisierung, IT-Sicherheit und Durchgängigkeit der Verfahren. Darüber hinaus sind Kosteneinsparungen zu erwarten. Die BayernPackages bestehen aus Online-Diensten der Verwaltung für Bürger und Unternehmen, die vom Freistaat bei IT-Dienstleistern eingekauft oder vom IT-DLZ bereitgestellt werden. Dazu kommen sog. Einer-für-alle-Leistungen (EfA-Leistungen), die von einem Bundesland entwickelt und allen anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden. Die verfügbaren Bündel-Leistungen sollen sukzessive um weitere Leistungen ergänzt werden.
9. Bioenergie stärken und für den Klimaschutz nutzen / Bayerische Bundesratsinitiative für Verbesserung im EEG für Bioenergieanlagen
Bayern ist Bioenergieland Nummer Eins in Deutschland. 13,4% der Bruttostromerzeugung (Stand Ende 2022) und 22,3% der Wärmeerzeugung (Stand Ende 2021) stammen aus Bioenergie. Damit ist Energie aus Biomasse ein wichtiger Grundpfeiler für die Energiewende in Deutschland und insbesondere im Freistaat.
Durch die aktuellen Vorgaben der Bundesregierung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist allerdings die Erzeugung von Bioenergie mit bestehenden Anlagen im vergangenen Jahr sichtbar zurückgegangen und droht in naher Zukunft schnell weiter zu sinken. Mit einer Bayerischen Bundesratsinitiative soll dem entgegengesteuert werden. Es sollen unabdingbare Forderungen an die Regierungskoalition im Bund gerichtet werden, um Änderungen im EEG herbeizuführen. Im Kern geht es um Folgendes:
- Ausschreibungsvolumen für Biomasse erhöhen: In den Jahren 2004 bis 2009 wurden die meisten Biogasanlagen in Deutschland errichtet. Diese Anlagen brauchen eine verlässliche Perspektive für eine auskömmliche Anschlussvergütung, da ihnen ansonsten aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit der Rückbau droht. Dazu muss das Ausschreibungsvolumen für Biomasse von derzeit 500 MW auf mindestens 1200 MW pro Jahr angehoben werden.
- Anheben der Bemessungsleistung bei Biomethan-Blockheizkraftwerken (BHKW): Sowohl für die Energiewende als auch für Investoren ist ein Spitzenlast-BHKW, das maximal 876 Stunden, also nur rund einen Monat im Jahr läuft und nur Strom erzeugt, weder effizient noch sinnvoll. Eine Wirtschaftlichkeit ist mit diesem Ausschreibungsdesign und der damit verbundenen EEG-Vergütung nicht zu erreichen. Das Ausschreibungsdesign muss so geändert werden, dass im Winter Strom und Wärme sowie während des Jahres Spitzenlast erzeugt werden kann. Aus diesem Grund soll die Bemessungsleistung von Biomethan-BHKW von 10 Prozent auf 30 Prozent erhöht werden.
- Bilanzielle Teilung von Biogas: Erneuerbarer Strom sowie erneuerbares Biomethan wird bilanziell aus dem Strom- bzw. Gasnetz entnommen. Dies muss künftig auch für Roh-Biogas ermöglicht werden.
- Inflationsausgleich durch Erhöhung der Höchstwerte auch für Bestandsanlagen: Im Februar 2024 wurden durch die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für Neuanlagen bei den Biomasseausschreibungen angehoben. Bei Photovoltaik und Windenergie an Land wurde bereits 2022 eine solche Anhebung der Höchstwerte vorgenommen. Auch für Biogas-Bestandsanlagen ist dies im gleichen Maße erforderlich.
- Attraktivität von flexibler Fahrweise erhöhen: Durch eine Erhöhung des Flexibilitätszuschlags auf 120 Euro pro Kilowatt installierter Leistung soll ein Anreiz zur flexiblen Fahrweise von Biogasanlagen gegeben werden, um den Einsatz der Biogasanlagen passgenau zur volatilen Einspeisung von Photovoltaik und Windenergie zu ermöglichen.
- Güllenutzung erhalten und stärken: Mit der Einführung eines Klimazuschlags für den Reststoff Gülle und einer Modernisierungsregelung für bestehende Güllekleinanlagen soll das aktuell bereits genutzte Volumen an Gülle aus den Biogasanlagen erhalten und offene Potenziale genutzt werden.
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Pressemitteilung Nr. 95 vom 19. März 2024( PDF 223.28 Kb)
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