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1. Bayern macht weiter Tempo bei Deregulierung und Entbürokratisierung / Abschlussberichte der Kommission zur Überprüfung staatlicher Standards für Kommunen
1. Bayern macht weiter Tempo bei Deregulierung und Entbürokratisierung / Abschlussberichte der Kommission zur Überprüfung staatlicher Standards für Kommunen
Bayern geht bei Deregulierung und Entbürokratisierung weiter kraft-voll voran. Über 700 Einzelmaßnahmen sind seit 2018 bereits um-gesetzt, aber es sind weitere Schritte notwendig, um die Wachstumsbremse Bürokratie endlich zu lösen. Auch die Kommunen in Bayern sind mit stetig wachsenden Vorgaben und Anforderungen konfrontiert. Die Staatsregierung hat daher eine Kommission zur Überprüfung kommunaler Standards unter der Leitung von Staatsminister Dr. Florian Herrmann eingesetzt. Aufgabe der Kommission war es, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge zur Entlastung der Kommunen zu sammeln, zu bewerten und konkrete Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten.
Heute hat die Kommission ihre Abschlussberichte aus den Bereichen Bauen, Förderrecht, Soziales und Kommunalstruktur im Minister-rat präsentiert. Aus den insgesamt 100 konkreten Maßnahmenvorschlägen der Kommission stellt der Ministerrat insbesondere folgende Ergebnisse heraus:
- Die in der Arbeitsgruppe Bau unter Federführung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vereinbarten Maßnahmen für die Vereinfachung beim kommunalen Bauen:
Dem Entfall sämtlicher technischer Vorgaben im Bereich der Wohnraumförderbestimmungen kommt eine Schlüsselrolle zu. Leitgedanke ist: Die kommunalen Vorhabenträger können und sollen selbst entscheiden, wie sie ihre eigenen Wohnbauprojekte gestalten.
Weitere wichtige Impulse für ein einfacheres und kostengünstigeres Bauen gehen von der
– vereinbarten maßvollen Absenkung der Anforderungen zum technischen Brandschutz,
– im Immissionsschutzrecht sowie
– von den vereinbarten Erleichterungen für den Umbau im Bauordnungsrecht aus.
- Die in der Arbeitsgruppe Förderrecht unter Federführung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vereinbarten Maßnahmen für eine Vereinfachung der zuwendungsrechtlichen Verfahren:
Hervorzuheben ist die weitgehende Pauschalierung im Be-reich der Hochbauförderung nach Art. 10 FAG, die beispielgebend für weitere Förderbereiche sein sollte. Auch von den vereinbarten Schritten
– schnellerer Vorhabenbeginn,
– Reduzierung der Anwendungsfälle der baufachlichen Prüfung,
– Entfall der Vergabeauflagen für Kommunen sowie
– Vereinfachung des Antragsverfahrens
sind wichtige Impulse für ein einfaches und effektives Förderwesen zu erwarten.
- Die in der Arbeitsgruppe Sozialstandards unter Federführung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales herausgearbeiteten sechs Maßnahmenpakete, die prioritär angegangen werden, um Strukturen zu entlasten, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Handlungsspielräume der Kommunen zu stärken.
– Vereinfachung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung durch insb. BayKiBiG-Reform,
– Entschlackung der Heimrichtlinien für mehr Flexibilität und Entlastung der Leistungserbringer,
– Pooling von Schulbegleitungen,
– Umsetzung der überarbeiteten Vollzugshinweise zur Schulbauverordnung,
– stärkere Verzahnung der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen und des Medizinischen Dienstes zur Vermeidung von Doppelbegutachtungen.
- Die in der Arbeitsgruppe Kommunalstruktur und generelle Aufgabenkritik unter Federführung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vereinbarten Entlastungsmaßnahmen für ein effizienteres kommunales Handeln:
– Erleichterungen im Bereich Datenschutz (insbesondere bei der Videoüberwachung, KI-Anwendung und bei automatisierten Abrufverfahren),
– Vereinfachungen im kommunalen Haushaltsrecht (Abschaffung der Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses bzw. zur Durchführung einer Kosten- und Leistungsrechnung),
– Schaffung einer Experimentierklausel, die eine kooperative Aufgabenerledigung staatlicher Aufgaben durch mehrere Landratsämter ermöglicht, sowie
– die Entlastungen im Bereich der Rückführungen durch die konsequente Umsetzung des sog. Vollprogramms bei den zentralen Ausländerbehörden.
Die Ressorts sind jetzt beauftragt, die in den Abschlussberichten genannten Maßnahmen des Verwaltungsvollzugs und die untergesetzlichen Regelungen schnellstmöglich umzusetzen bzw. die erforderlichen Änderungen auf landesgesetzlicher Ebene anzustoßen.
Entbürokratisierung und Deregulierung bleiben aber eine Daueraufgabe. Der Abschluss der Kommission zur Überprüfung kommunaler Standards ist daher nur ein Zwischenschritt: Alle Ressorts sind aufgefordert, für den Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung weitergehende Entlastungsmaßnahmen zu identifizieren.
2. Staatsregierung beschließt Paket zur Stärkung der Landesverteidigung / Gesetzentwurf zur Förderung der Verteidigungsindustrie in Bayern beschlossen / Verordnung erleichtert Reservedienst in Bayern / Gesetzentwurf zum Schutz vor Drohnenüberflügen geht an den Landtag
Bayern hat als erstes deutsches Land bereits 2024 ein Gesetz zur Förderung der Bundeswehr erlassen. Die Herausforderungen für die äußere Sicherheit sind weiterhin groß. Der Ministerrat hat heute ein größeres Paket von Initiativen beschlossen, mit denen Bayern landesrechtlich vorhandene Möglichkeiten weiter nutzt, um die Landesverteidigung zu stärken:
- Kernstück ist der Gesetzentwurf zur Förderung der Verteidigungsindustrie. Mit diesem Gesetz will die Staatsregierung regulatorische Hürden für die Entwicklung, Erprobung und Herstellung von Verteidigungsgütern abbauen und Bayern als die Führungsregion für Innovation im Defense-Sektor positionieren. Der Gesetzentwurf sieht davor u.a. Erleichterungen und Beschleunigungen im Baurecht und im Bereich des Denkmalschutzes vor. Die Belange der Verteidigungsindustrie sollen in der Landesplanung höher gewichtet und die Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung unterstützt werden. Zur Stärkung der wehrtechnischen Forschung, Entwicklung und Erprobung werden auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts Erding – auf dem das Defense Lab Erding (DLE) entstehen soll – zeitlich und örtlich befristete Ausnahmen von landesrechtlichen Vorschriften ermöglicht. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung
- Die Staatsregierung hat außerdem eine Verordnung verabschiedet, um die in Bayern traditionell besonders starke und auch gesellschaftlich breit verankerte Reserve der Bundeswehr zu unterstützen. Die Verordnung zur Erleichterung des Reservediensts in der Bundeswehr verdoppelt für Beamte, Richter und Dienstanfänger die Befreiungsmöglichkeit für Zwecke der Landesverteidigung auf 10 Arbeitstage. Die Staatsregierung setzt damit ein Zeichen an alle Arbeitgeber, ein Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Reservedienst der Bundeswehr zu fördern.
- Der Ministerrat hat zudem den Gesetzentwurf zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern nach erfolgter Anhörung von Verbänden abschließend behandelt. Er wird nun in den Landtag eingebracht. Die Bayerische Polizei wird damit eine klare Befugnisnorm zur Drohnenabwehr erhalten. Parallel werden die technischen und operativen Fähigkeiten mit einem Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum der Bayerischen Polizei, das auch mit der Bundeswehr und der Bundespolizei zusammenarbeiten soll, ausgebaut.
Mit dem Paket zur Stärkung der Landesverteidigung sendet die Staatsregierung erneut ein klares Signal: Sicherheit und Verteidigung haben in Bayern oberste Priorität. Kurz vor dem 70. Geburtstag der Bundeswehr am 12. November 2025 ist dies auch ein klares Zeichen der Unterstützung und Wertschätzung für den Dienst der Soldatinnen und Soldaten.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 21. Oktober 2025( PDF 154.77 Kb)
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