Bericht aus der Kabinettssitzung vom 22. Oktober 2019
1. Bayern will Mietwucher stärker bekämpfen / Bundesratsinitiative beschlossen / Hürden bei der Verfolgung beseitigen und Bußgeldrahmen erhöhen
1. Bayern will Mietwucher stärker bekämpfen / Bundesratsinitiative beschlossen / Hürden bei der Verfolgung beseitigen und Bußgeldrahmen erhöhen
Die Staatsregierung macht sich für bezahlbaren Wohnraum in Ballungsräumen stark. Bürger mit kleinem oder mittlerem Einkommen sollen sich auch künftig das Wohnen noch leisten können. Mit einer Bundesratsinitiative will Bayern erreichen, dass Mieter effektiver vor Wuchermieten geschützt werden. Vermieter sollen bei Wuchermieten leichter belangt werden können. Zudem soll der Bußgeldrahmen erhöht werden.
Derzeit ist Mietwucher dann eine Ordnungswidrigkeit (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz), wenn in Gebieten mit einem geringen Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als 20 Prozent übersteigt. Dazu müssen aber folgende zwei Nachweise geführt werden: Der Mieter befand sich erstens trotz ausreichender Bemühungen um eine Mietwohnung in einer Zwangslage, weswegen er auf den Abschluss dieses Mietvertrages angewiesen war; zweitens hat der Vermieter diese Zwangslage des Mieters erkannt und ausgenutzt.
Diese Hürde ist zu hoch. Nach dem bayerischen Gesetzentwurf soll für eine Ahndung des Mietwuchers künftig ausreichen, dass eine unangemessen hohe Miete verlangt wird und aus objektiver Sicht ein geringes Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen vorhanden ist.
Eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 Euro auf 100.000 Euro soll vom Mietwucher abhalten und die zivilrechtlichen Regelungen zur Mietpreisbremse sinnvoll ergänzen.
2. Bayern geht neue Wege zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen / Einführung des Programms „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“ / Ergänzung zum erfolgreichen Programm „Schwitzen statt Sitzen“
Bayern erweitert sein Programm zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Neben dem seit Jahren erfolgreichen Programm „Schwitzen statt Sitzen“ ist nun das Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“ bayernweit gestartet. Ziel ist es, dass Ersatzfreiheitsstrafen in Bayern möglichst nicht vollstreckt werden müssen.
Ersatzfreiheitsstrafen treten an die Stelle uneinbringlicher Geldstrafen. Ihre Vollstreckung belastet den Justizvollzug. Gleichzeitig entgehen dem Staatshaushalt Einnahmen, da die Geldstrafe durch die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe getilgt wird. Auch für die Betroffenen kann die Vollstreckung der Ersatzfreiheitstrafe empfindliche Folgen haben – etwa, wenn infolge der Inhaftierung eine Wohnung aufgegeben werden muss. Deshalb weitet Bayern seine Bemühungen zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen aus: Auf Antrag des Betroffenen kann die Staatsanwaltschaft die Geldverwaltung nun durch einen externen Träger bewilligen. Diese Geldverwaltung kommt dann in Betracht, wenn der Betroffene Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht. Der Betroffene tritt den Anspruch auf die Transferleistung teilweise an den externen Träger ab, der wiederum die Ratenzahlung übernimmt. So wird die Zahlung der Geldstrafe sichergestellt und die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe vermieden.
Der bayernweiten Einführung der Geldverwaltung ging eine knapp einjährige Pilotierung voraus. Das Projekt wurde ab September 2018 bei der Staatsanwaltschaft München I in Kooperation mit der Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe erfolgreich erprobt. Schon im Rahmen der Pilotierung wurde das große Potenzial des Projekts deutlich: Allein bei der Staatsanwaltschaft München I wurde in 76 Verfahren eine Geldverwaltung von der Staatsanwaltschaft bewilligt. In weiteren 173 Fällen lagen zwar die Voraussetzungen für eine Geldverwaltung nicht vor, jedoch konnten die Betroffenen erfolgreich in gemeinnützige Arbeit vermittelt werden. Es wurden Geldstrafen in einem Gesamtvolumen von 126.000 Euro verwaltet, hiervon wurden gut 16.500 Euro bereits getilgt. So konnten 680 Hafttage als Ersatzfreiheitsstrafe vermieden werden.
Das Projekt ist Teil eines Gesamtansatzes zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Mit dem Programm „Schwitzen statt Sitzen“ werden in Bayern seit Jahren erfolgreich Ersatzfreiheitsstrafen durch Ableisten gemeinnütziger Arbeit vermieden – im Jahr 2018 knapp 58.000 Hafttage. Das Projekt Geldverwaltung bietet eine sinnvolle Ergänzung – etwa bei Betroffenen, die wegen physischer Einschränkungen nicht arbeiten können. Auch ein Wechsel zwischen beiden Programmen ist möglich, wenn sich die Lebensumstände ändern. Unnötige Bürokratie wird vermieden: Das neue Projekt wird an die bereits eingerichteten Fachstellen zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit angebunden, beide Angebote werden aus einer Hand vermittelt.
-
Pressemitteilung-Nr.-220-vom-22.-Oktober-2019( PDF 127.97 Kb)
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.