Pressemitteilungen
1. Ressortübergreifende Analyse des Daten(schutz)rechts: Fehlentwicklungen im Datenschutzrecht verhindern / Ausgleich zwischen Schutz der Privatsphäre und Verbraucherschutz einerseits und Wirtschaftsförderung andererseits schaffen
1. Ressortübergreifende Analyse des Daten(schutz)rechts: Fehlentwicklungen im Datenschutzrecht verhindern / Ausgleich zwischen Schutz der Privatsphäre und Verbraucherschutz einerseits und Wirtschaftsförderung andererseits schaffen
Eine ressort- und themenübergreifende Analyse bestehender und geplanter datenschutzrechtlicher Regelungen hat gezeigt, dass das bayerische Landesrecht die Spielräume für einen liberalen Datenschutz bereits maximal ausnutzt. Da die wesentlichen Weichenstellungen für diese Rechtsmaterie in Brüssel und Berlin erfolgen, wird sich die Bayerische Staatsregierung auf allen ihr möglichen Kanälen in die dortigen Gesetzgebungsprozesse einbringen, um Fehlentwicklungen möglichst zu verhindern oder zu begrenzen. Das Ziel dabei ist ein bürokratiesensibles Daten(schutz)recht, das einen Ausgleich zwischen den Zielen des Schutzes der Privatsphäre und des Verbraucherschutzes einerseits und der Wirtschaftsförderung andererseits schafft. In einem Austausch mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, dem Präsidenten des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht sowie dem Vorsitzenden des Bayerischen Normenkontrollrats erörterte die Staatsregierung zudem, welche Möglichkeiten zur Liberalisierung noch gesehen werden.
Die ressortübergreifende Analyse kommt auch zu dem Ergebnis, dass zahlreiche europarechtliche Bestimmungen ein unklares Verhältnis zur Deutschen Datenschutzgrundverordnung haben. Bayern wird deshalb auf europäischer Ebene konsequent aussagekräftige, abgeschlossene und praxistauglichere Regelungswerke einfordern.
Auf Bundesebene bestehen wiederholt Bestrebungen, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit neue Zuständigkeiten zuzuweisen. Das stört nach Auffassung der Staatsregierung nicht nur das föderale Gefüge, sondern kann dazu führen, dass eine Bundesbehörde die Aufsicht auch über die Datenverarbeitung der Landesbehörden ausübt. Die Staatsregierung hat solchen Zuständigkeitsverlagerungen wiederholt widersprochen und den Bund auch zu einer Klarstellung aufgefordert, dass Zuständigkeiten der Landesdatenschutzaufsicht nicht ohne Grund auf den Bund übergehen.
In der Analyse des Datenschutzrechts stellt die Staatsregierung auch fest, dass in einigen EU-Rechtsakten Betroffenenrechte geregelt werden, ohne dass bereits bestehende Regelungen nach der Datenschutzgrundverordnung entfallen würden. Das führt dazu, dass ähnliche formale Pflichten mehrfach oder in ähnlichen Konstellationen angewendet werden. Es soll nunmehr für eine sinnvolle Konsolidierung der unterschiedlichen Regelungen geworben werden.
2. Bayerische Initiative gegen überschießende Umsetzung von EU-Datenschutzrecht / Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht
Der Freistaat Bayern tritt dafür ein, unnötige Belastungen für Unternehmen durch überschießende Umsetzung von EU-Recht zu vermeiden. Der Ministerrat hat deshalb heute beschlossen, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, mit dem die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgeschlossen werden soll.
Hintergrund: Ein kleiner Formfehler auf der Homepage eines Unternehmens reicht oft für einen Verstoß gegen die DSGVO. Verfolgt werden diese Verstöße nicht nur von Verletzten, Behörden und Verbraucherverbänden. In Deutschland werden bei DSGVO-Verstößen von Unternehmen auch häufig Abmahnungen von (angeblichen) Mitbewerbern nach dem UWG ausgesprochen. Diese wettbewerbsrechtliche Verfolgung ist in der DSGVO nicht vorgesehen und daher rechtlich umstritten. Sie birgt erhebliches Missbrauchspotential und wirtschaftliche Risiken. Denn für Unternehmen bestehen Anreize, ihr Abmahnrecht und die damit meist verbundene Einforderung von Abmahnkosten strategisch einzusetzen.
Die besondere Missbrauchsanfälligkeit von Datenschutzverstößen hat sich zuletzt bei der Google Fonts-Abmahnwelle gezeigt. Dabei wurden Unternehmen und andere Webseitenbetreiber massenhaft mit Abmahnungen überzogen, da die Verwendung bestimmter Schriftarten von Google Fonts auf ihren Internetseiten eine automatisierte Weiterleitung von IP-Adressen auslöste. Nach den Feststellungen befasster Gerichte wurden die vermeintlichen DSGVO-Verstöße zuvor gezielt durch Suchprogramme im Internet aufgespürt.
Die bayerische Staatsregierung will Datenschutzverstöße generell von einer Abmahnung und Verfolgung nach dem UWG ausschließen und dadurch vor allem für kleine und mittlere Unternehmen Rechtssicherheit schaffen. Sie hat dazu bereits im Juni 2018 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Da der Bund den wiederholt vorgetragenen Forderungen bislang nicht nachgekommen ist, erneuert Bayern seine Forderung im Bundesrat.
3. Bayern startet Bundesratsinitiative: Durch nationale Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung drohen massive bürokratische Belastungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe / Die Bundesregierung muss Forderungen der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2024 aufgreifen und bürokratiearme Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung in Deutschland anstreben
Ende Juni 2023 ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft getreten, die bis Ende Dezember 2024 national umgesetzt werden muss. Ziel der Verordnung ist es, dass auf dem EU-Markt nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, deren Lieferketten entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind. Die Verordnung ist vor dem Hintergrund der weltweiten Waldverluste von ca. 420 Millionen Hektar zwischen 1990 und 2020 entstanden. Die Verordnung hat in allererster Linie den Schutz der großen Waldgebiete der Welt am Amazonas oder in Asien im Blick. Zu den entsprechenden Produkten zählen Rinder, Kaffee, Kakao, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz. Auch für Bayern und Deutschland sind die Produkte Rindfleisch, Soja und Holz von großer Relevanz. In der Folge sind ebenfalls bei uns grundsätzlich alle Waldbesitzer, alle Rinderzüchter und alle Sojaproduzenten sowie die jeweiligen Wertschöpfungsketten von der EUDR und der Umsetzungsbürokratie betroffen. Marktteilnehmer und Händler müssen zukünftig mittels einer Sorgfaltserklärung bestätigen, dass die von ihnen auf den Markt gebrachten Rohstoffe und Produkte den Vorschriften der Verordnung entsprechen. Zudem sind neben Informationen zu den handelnden Teilnehmern auch Angaben zur Herkunftsregion einschließlich Geodatenerfassung des Produktionsortes notwendig.
Bayern unterstützt das Bestreben, in Europa keine Produkte zu handeln, die zur globalen Entwaldung beitragen. Intakte Wälder sind ein essenzieller Baustein im Kampf gegen den weltweiten Klimawandel. Aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung sind jedoch wesentliche Teile der Verordnung in der Praxis nur unter erheblichem bürokratischem Aufwand umsetzbar, ohne etwas für den globalen Walderhalt beizutragen. Der Aufwand, der betrieben werden muss, um die Ziele der Verordnung zu erreichen, ist unverhältnismäßig und unnötig. In Bayern und mutmaßlich auch in allen anderen Bundesländern findet keine Entwaldung statt. Dazu haben die geltenden Fachgesetze und ihre engmaschige hoheitliche Überwachung beigetragen. Im Gegenteil: In Bayern hat die Waldfläche seit 1977 um 15.000 Hektar beträchtlich zugenommen.
Daher fordert die Staatsregierung den Bund auf, gegenüber den Organen der Europäischen Union kurzfristig eine Regelung zu erwirken, welche rechtskonform zu den Regelungen der WTO ist und die Marktteilnehmer und die Verwaltung von vermeidbarer, zusätzlicher Bürokratie entlastet. Das gilt insbesondere dort, wo nachweislich kein Risiko einer Entwaldung im Sinne der EUDR besteht. Ergänzend sollen die Fristen für die Implementierung ausgeweitet werden. Der Freistaat steht an der Seite seiner 700.000 Waldbesitzer und rund 40.000 Rinderhalter. Bei der aktuellen Weigerung der Bundesregierung, ebenfalls eine Überarbeitung der EUDR zu fordern, ist Unverständnis und Unmut über diese neue und im Kern unnötige Bürokratie programmiert.
4. Mehr Menschen in Bayern profitieren von bezahlbarem Wohnraum: Freistaat erhöht Einkommensgrenzen des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes
Der Freistaat Bayern unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit kleinem Geldbeutel bei der Miete und dem Bau oder Erwerb von Wohnraum. Dazu hat die Bayerische Staatsregierung schon im September 2023 die Einkommenshöchstgrenzen in der Wohnraumförderung um rund 25 Prozent erhöht. Das hat zur Folge, dass deutlich mehr Haushalte von einer staatlichen Förderung profitieren können.
Nun zieht der Freistaat auch mit dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG) nach: Dieses gilt für knapp 100.000 Wohnungen, die nach früher geltenden bundesrechtlichen Vorschriften gefördert worden sind und noch Belegungsbindungen unterliegen. Die Einkommensgrenzen, die für den Bezug dieser Wohnungen gelten, werden ebenfalls um rund 25 Prozent angehoben. Bei einer Familie mit einem Kind wird die Einkommensgrenze damit von bisher 27.000 Euro auf zukünftig 33.800 Euro angehoben. Das entspricht einem Bruttojahreseinkommen von ca. 48.300 Euro.
Zudem hat der Ministerrat zugestimmt, das BayWoBindG um einen Absatz zu ergänzen, der es ermöglicht, die Einkommensgrenzen in Zukunft durch Verordnung an die allgemeine Einkommensentwicklung anzupassen. Damit können künftig sowohl für die Wohnraumneuförderung als auch für den gesamten geförderten Wohnungsbestand die Einkommensgrenzen gleichzeitig unbürokratisch und flexibel angepasst werden.
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Pressemitteilung Nr. 127 vom 23. April 2024( PDF 51.20 Kb)
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